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Auto verleihen
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Auto verleihen - Wichtige Grundregeln beachten

Sie möchten Ihr Auto verleihen? Schützen Sie sich vor bösen Überraschungen

Das eigene Auto verleihen Sie üblicherweise nur an vertrauenswürdige Menschen. Dennoch haben Sie keine Garantie für die unversehrte Rückgabe Ihres Fahrzeugs. Ein Unfall ist schnell passiert und im Schadenfall riskieren Sie höhere Beiträge für Ihre Kfz-Versicherung. Der Ratgeber der HanseMerkur liefert Ihnen hilfreiche Tipps zum Autoverleih im privaten oder beruflichen Umfeld.

Seitenübersicht

Großzügigkeit beim privaten Autoverleih kann teuer werden

Kfz-Haftpflicht reguliert den Schaden von Unfallgegnern

Berechtigte Fahrer im Versicherungsvertrag benennen

Ein etwaiger Einzelfahrerrabatt gilt ausschließlich für den Fahrer

Kosten für Bußgelder oder Strafzettel klären

Checkliste: So sichern Sie beim privaten Autoverleih die Leistungen im Schadenfall ab

Das eigene Auto ohne Risiko verleihen

Großzügigkeit beim privaten Autoverleih kann teuer werden

Ein guter Freund bittet Sie für den Transport einer Waschmaschine um Ihren Kombi, eine Arbeitskollegin möchte einen Kunden vom Bahnhof abholen oder Ihr erwachsener Sohn plant einen Wochenendausflug mit Freunden: Wenn Sie Ihr Auto verleihen, erhalten Sie für Ihre Hilfsbereitschaft hohe Anerkennung.

Die großzügige Geste kann allerdings teuer werden. Wird ein anderer Fahrer mit Ihrem Auto in einen Unfall verwickelt, kann sich das nachteilig auf Ihren Kfz-Versicherungsbeitrag auswirken:

  • Bei einem schadenbelasteten Unfall wird Ihre SF-Klasse zurückgestuft.
  • Sie verlieren je nach vertraglicher Gestaltung Ihrer Kfz-Versicherung etwaige Vorzüge eines vertraglich vereinbarten Einzelfahrerrabatts.
  • Die Versicherungsgesellschaft kann zudem Beiträge für das laufende Versicherungsjahr nachfordern. Denn die regelmäßige Nutzung Ihres Autos von anderen Personen müssen Sie zur Ermittlung der Beitragshöhe angeben.
  • Falls Sie sich günstigere Beiträge durch falsche Angaben erschlichen haben, ist das für den Versicherer sogar ein Kündigungsgrund.

Hinweis: Überlassen Sie Ihren Wagen in einer Notfallfallsituation einem anderen Fahrer, drohen im Schadenfall üblicherweise keine Beitragserhöhungen für Ihre Kfz-Versicherung. Das gilt etwa bei akuten Erkrankungen oder für einen notwendigen Transport ins Krankenhaus.

Kfz-Haftpflicht reguliert den Schaden von Unfallgegnern

Grundsätzlich übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht berechtigte Schadenersatzforderungen von Unfallgegnern. Dieser Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn ein anderer Chauffeur mit Ihrem Auto einen Schaden verursacht. Voraussetzung dafür ist die Nutzung des Fahrzeugs durch einen berechtigten Fahrer. Berechtigt ist jeder Besitzer eines gültigen Führerscheins, der sich mit Ihrem Wissen und Willen ans das Steuer Ihres Autos setzt.

Wird der Unfall jedoch aufgrund grober Fahrlässigkeit verursacht, werden Sie als Fahrzeughalter allerdings mit bis zu 5.000 Euro an den Kosten beteiligt, z. B. bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Gar keine Leistungen erhalten Sie bei einem vorsätzlich verursachten Unfall. Dazu gehören etwa Suizidversuche oder provozierte Auffahrunfälle.

Drei
leistungsstarke
Tarife
Kfz-Versicherung

Sie wollen Schutz für sich und Ihr Fahrzeug. Wählen Sie aus Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko aus. Die HanseMerkur bietet Ihnen individuellen und umfassenden Schutz.

Kfz-Versicherung

Berechtigte Fahrer im Versicherungsvertrag benennen

Für die Schadenregulierung an Ihrem eigenen Auto benötigen Sie einen Teilkasko- oder einen Vollkaskoschutz. Die vertraglich vereinbarten Leistungen erhalten Sie, wenn der Fahrer Ihres Wagens im Nutzerkreis für die Police eingeschlossen ist. Im Versicherungsvertrag benennen Sie als berechtigte Fahrer zum Beispiel Ehepartner, Lebensgefährten, volljährige Kinder im Allgemeinen oder andere regelmäßige Nutzer namentlich.

Darüber hinaus gibt es auch Regelungswerke, wo sonstige Fahrer als Nutzerkreis ausgewählt werden können. Angaben zu einem abstrakten Nutzerkreis lohnen sich vor allem für Firmenwagen mit wechselnden Fahrern. Ebenso sinnvoll ist dieser Eintrag, wenn Sie Ihr Auto im privaten Umfeld häufig ausleihen.

Ein etwaiger Einzelfahrerrabatt gilt ausschließlich für den Fahrer

Mit der Anzahl der eingetragenen Fahrer steigt das kalkulierbare Unfallrisiko. Dadurch erhöht sich bei einigen Kfz-Versicherungen der Beitrag. Einen Einzelfahrerrabatt können Sie jedoch nur in Anspruch nehmen, wenn das Fahrzeug ausschließlich einen Fahrer hat. Dafür können Sie als Eigentümer des Autos oder als Versicherter durchaus eine andere Person eintragen, sofern Sie den Wagen nicht selbst fahren.

Den entsprechenden Preisnachlass gewähren Versicherungen aufgrund persönlicher Voraussetzungen: Das Alter, die Erfahrung im Straßenverkehr und die Anzahl der schadenfreien Jahre spiegeln sich im Versicherungsbeitrag. Wenn Sie als Nutznießer des Einzelfahrerrabatts Ihr Auto ausleihen, riskieren Sie im Schadenfall den Schutz Ihrer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Eine Abweichung von der Einzelnutzung kann außerdem zu einer Vertragsstrafe führen.

Dauerhafte Änderungen zur Fahrzeugnutzung sollten Sie Ihrer Kfz-Versicherung umgehend mitteilen. Anschließend erhalten Sie eine bedarfsgerechte Anpassung der bestehenden Versicherungspolice. Verleihen Sie Ihr Auto ausnahmsweise, klären Sie im Zweifelsfall vorher den geltenden Versicherungsschutz. Damit ersparen Sie sich im Schadenfall viel Ärger und hohe Kosten.

Kosten für Bußgelder oder Strafzettel klären

Vor dem Verleih eines Kraftfahrzeugs empfiehlt sich außerdem eine Abmachung zur Bezahlung von Bußgeldern oder Strafzetteln. Faire Entleiher übernehmen für ihre Vergehen selbst die Verantwortung. Als Fahrzeughalter sind Sie aber der erste Ansprechpartner für die Behörden. Eine Einigung im Vorfeld ist in erster Linie für zwei Sachverhalte sinnvoll:

  • Ein Bußgeldverfahren für Geschwindigkeitsüberschreitungen richtet sich stets gegen den Fahrer. Als Halter des Fahrzeugs erhalten Sie jedoch einen Zeugen- oder Anhörungsbogen. In diesem Schriftstück tragen Sie den tatsächlichen Fahrer ein. Wenn das Beweisfoto zur eindeutigen Identifizierung nicht ausreicht, sind Sie auf die ehrliche Aussage des Fahrers angewiesen.
  • Strafzettel für falsches Parken gehen generell an den Fahrzeughalter. Die erhobene Geldbuße müssen Sie von dem Ausleiher Ihres Wagens zurückfordern.
Rechtsschutzversicherung

Im Beruf, auf der Straße oder im privaten Bereich: Wenn ernste Meinungsverschiedenheiten entstehen, kann ein Streit vor Gericht enden. Damit Sie Ihr Recht bekommen, empfehlen wir den Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz. 

Rechtsschutzversicherung

Checkliste: So sichern Sie beim privaten Autoverleih die Leistungen im Schadenfall ab

Wenn Sie Ihr Auto privat verleihen, sollten Sie die versicherungsrechtlichen Konsequenzen kennen und auf jeden Fall einige Grundregeln beachten:

  1. Erweitern Sie bei einem regelmäßigen Verleih Ihres Fahrzeugs den Nutzerkreis in Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag zur Abdeckung der vereinbarten Leistungen im Schadenfall.
  2. Klären Sie für den Verleih in Ausnahmefällen den geltenden Versicherungsschutz mit Ihrem Anbieter.
  3. Überzeugen Sie sich von der gültigen Fahrerlaubnis des Entleihers für Ihr Auto.
  4. Geben Sie Ihren Autoschlüssel ausschließlich an fahrtüchtige Personen weiter. Diese dürfen nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.
  5. Vereinbaren Sie mit dem Ausleiher vor der Fahrzeugübergabe eine Regelung für Schadenfälle. Dazu gehören neben Reparaturkosten auch ansteigende Versicherungsprämien. Die private Haftpflichtversicherung des eigentlichen Fahrers übernimmt diese Kosten nicht.
  6. Legen Sie entsprechende Vereinbarungen schriftlich fest. Damit schützen Sie sich vor Missverständnissen und können entstandene Kosten notfalls sogar einklagen.

Das eigene Auto ohne Risiko verleihen

Luxuslimousine, moderner Mittelklassewagen oder betagter Kleintransporter: Unabhängig vom aktuellen Wert Ihres Autos verleihen Sie Ihr Fahrzeug an Freunde, Verwandte oder Bekannte in der Hoffnung, es unbeschadet zurückzubekommen.

Die Kfz-Haftpflicht sichert neben dem Halter auch den jeweiligen Fahrer ab. Mit dem Eintrag von berechtigten Fahrern erweitern Sie Versicherungsleistungen in der Teilkasko oder Vollkasko auf einen größeren Nutzerkreis. Lebt der Nutzer Ihres Wagens als Unfallverursacher mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, deckt die HanseMerkur Kfz-Versicherung in der Kaskoversicherung sogar Schäden durch grobe Fahrlässigkeit ab.

Ihre Gutmütigkeit sollte jedoch nicht zu Folgekosten in Form höherer Versicherungsbeiträge führen. Vor dem Ausleihen eines Fahrzeugs im privaten Umfeld sind mit dem Ausleiher klare Absprachen zur Schadenregulierung ratsam.

Hinweis:Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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Ekomi-Siegel silver
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