Nein. Tier-OP und Tier-KV sind eigenständige Produkte.
Die Tier-KV enthält den OP-Schutz. Ein Tier kann nicht gleichzeitig mit beiden Produkten parallel versichert sein.
Hierfür benötigen wir einen neuen Antrag. Gern können Sie diesen online oder über Ihren Vertriebspartner stellen. Geben Sie als Vorversicherung bitte Ihre bisherige Versicherungsscheinnummer ein. Sie müssen Ihren bisherigen Vertrag nicht extra kündigen. Ihr alter Vertrag erlischt automatisch mit Beginn des Neuen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass wir bei einer Umstellung eine neue Gesundheitsprüfung vornehmen.
Ja. Der Antrag kann online oder über Ihren Vertriebspartner aufgenommen werden. Wichtig ist, dass uns die bisherige Versicherungsscheinnummer aufgegeben wird.
Nein.
Das gilt lediglich für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung.
Nein. Es besteht keine generelle Impfpflicht. Allerdings sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund einer der nachfolgenden Krankheiten nicht versichert, wenn keine nachgewiesene Immunisierung vorliegt:
Nein.
Die Beitragshöhe für jeden einzelnen Vertrag richtet sich neben dem Alter des Tieres auch nach der Einstufung der Rasse in eine Risikoklasse. Eine Risikoklasse bildet eine Gruppierung von Risiken ab, die ähnliche Eigenschaften oder Merkmale haben. Ziel dieser Einteilung ist eine risikogerechte und faire Tarifierung. So ist es möglich, dass eine Jack Russel Terrier in eine andere Risikoklasse eingestuft wird als ein Deutscher Schäferhund.
Nein, es gibt keinen Nachlass. Zwar können Sie über unseren Online-Antrag mehrere Tiere versichern, aber für jedes Tier wird ein eigener Vertrag abgeschlossen – ohne Nachlass.
Wenn keine Erkrankung bekannt oder tierärztlich festgestellt ist.
Keine akute Behandlung erfolgt, keine Operation oder Behandlung geplant oder angeraten ist.
Keine Symptome oder Vorschädigung einer bekannten oder unbekannten Ursache und keine angeborenen, genetisch bedingten oder erworbenenen anatomische Fehlentwicklungen bekannt oder tierärztlich festgestellt wurden, insbesondere keine Dysplasien, Behinderungen, Fehlbildungen oder anormale Herzgeräusche.
Hierzu zählen alle körperlichen und verhaltensbezogenen Auffälligkeiten.
Darunter fallen z.B. Atemnebengeräusche, Abweichungen im Gangbild oder Körperverhalten, Umfangsvermehrungen, Tumore, Allergien, Zahn- oder Kiefererkrankungen oder Schäden, fehlende Zähne, Übergewicht, gestörtes Fressverhalten, ungewöhnlicher oder veränderter Schlafbedarf oder vermehrtes Jucken/Kratzen.
Sofern die Behandlung abgeschlossen und die Wunde folgenlos verheilt ist, kann ein Antrag gestellt werden.
Nein. Gemäß der Gesundheitsfragen ist das nicht möglich.
Besondere Erkrankungen / Diagnosen sind nur in den Tarifen Premium und Premium plus versichert. Für diese gilt eine gesonderte Wartezeit (Premium 12 Monate, Premium plus 6 Monate) und im Tarif Premium zusätzlich eine Höchstentschädigung von 5.000,- EUR. Diese Höchstentschädigung gilt in Summe für alle Besonderen Erkrankungen/Diagnosen während der gesamten Vertragslaufzeit.
Zu den besonderen Erkrankungen/Diagnosen zählen z.B.:
- Patellaluxation,
- Ellenbogengelenksdysplasie,
- Hüftgelenksdysplasie,
- Kryptorchismus
- Umbilicalhernie (Nabelbruch),
- Entropium (Roll-Lid),
- Cherry Eye (Nickhautdrüsenvorfall)
Eine abschließende Aufzählung über die Besonderen Erkrankungen/Diagnosen finden Sie in Ihren Kundeninformationen.
Für Besondere Erkrankungen / Diagnosen, die vor Antragstellung nicht bekannt sind und erst während der Vertragslaufzeit auftreten, sind die Behandlungskosten erst nach Ablauf einer Wartezeit von 6 Monaten (Premium plus) bzw. 12 Monaten (Premium) versichert. Im Tarif Premium gilt zusätzlich eine Höchstentschädigung von 5.000,- EUR für alle Besonderen Erkrankungen / Diagnosen.
In dem Tarif Komfort besteht für Besondere Erkrankungen / Diagnosen kein Versicherungsschutz.
Nein. Sie gelten in Summe für alle Erkrankungen/Diagnosen die unter "Besondere Erkrankungen/Diagnosen" bei uns gelistet sind. Diese Höchstentschädigung gilt nur im Tarif Premium. Im Tarif Premium plus gibt es für besondere Erkrankungen/Diagnosen keine Höchstentschädigung.
Die Wartezeit, d.h. die Zeitspanne zwischen Versicherungsbeginn und der ersten Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen, beträgt einen Monat. Bei unfallbedingten Behandlungen/Operationen und im Zusatztarif Tier Assistance entfällt die Wartezeit. Für Besondere Erkrankungen/Diagnosen gelten die folgenden Wartezeiten:
- TKV Premium 2026: 12 Monate
- TKV Premium plus 2026: 6 Monate
Für Prothesen, Implantate, Orthesen und Hilfsmittel gilt eine Wartezeit von 12 Monaten.
Bei einer Umstellung von einer Tier-OP auf eine Tier-KV wird die bisherige Wartezeit der Tier-OP-Versicherung angerechnet. Für neue Leistungsinhalte (allgemeine Behandlungen, ggf. Zusatztarif) beginnt die Wartezeit von vorne.
Nein. Die Wartezeit beginnt von vorne.
Ja, Vorsorgemaßnahmen unterliegen der allgemeinen Wartezeit von einem Monat. Im Tarif Komfort besteht für Vorsorgemaßnahmen kein Versicherungsschutz.
Je älter ein Tier wird, desto anfälliger wird es für Erkrankungen. Aus diesem Grund werden die Beiträge während der Vertragslaufzeit jeweils an das steigende Tieralter angepasst, nachdem das versicherte Tier das 3., 5., 7. oder 9. Lebensjahr vollendet hat. Der angepasste Beitrag wird ab dem Beginn des auf den Geburtstag folgenden Versicherungsjahres fällig.
Welche altersbedingten Anpassungen bei Ihrem Tier greifen, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres steht Ihnen ein tägliches Kündigungsrecht zu, so dass kein außerordentliches Kündigungsrecht benötigt wird.
Nutzen Sie zum Einreichen gern unsere ServiceApp.
Laden Sie dort ganz einfach Ihre Behandlungsrechnung hoch. Beim Hochladen der Rechnung beachten Sie bitte unbedingt,
Sofern Ihnen die ServiceApp nicht zur Verfügung steht, nutzen Sie bitte unseren Behandlungsrechnungsupload.
Sofern ein Versicherungsfall vorliegt und der Zusatztarif Tier Assistance versichert ist, unterstützt Sie unser Partner bei der der Suche nach einem Tierarzt oder einer Tierklinik in Ihrer Nähe.
Die Kontaktdaten unseres Partners:
Roland Regulierung
E-Mail: tier-assistance@hansemerkur.de
Telefonnr.: 040 4119 4499
Die Rechnung muss der Schadenabteilung innerhalb von 3 Monaten nach Rechnungsstellung eingereicht werden.
Versicherungsnehmer Daten, Tierdaten (Name, Chip-Nummer), Behandlungsdatum, Diagnose/Befund, berechnete Leistung mit Angabe GOT-Ziffer, Kosten für Verbrauchsmaterial und Medikamente, Rechnungsbetrag und Mehrwertsteuer.
Wir benötigen je eingereichter Rechnung eine Willenserklärung, dass wir als HanseMerkur direkt mit dem Tierarzt abrechnen dürfen (formlos oder per Abtretungserklärung).
Ja, die Selbstbeteiligung (SB) wird direkt in Abzug gebracht. Ausgezahlt wird die Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag und der SB. Ist der Rechnungsbetrag geringer als die SB, werden Folgerechnungen bis zum Erreichen der SB addiert und erst dann der darüberliegende Betrag erstattet.
Unter die Vorsorge fallen ausschließlich die folgenden Leistungen:
Die Vorsorge oder vorbeugende Behandlung muss durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden und nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland erfolgen.
In diesem Zusatztarif ist das Vorsorgebudget auf 250,- EUR jährlich erhöht. Außerdem sind weitere Vorsorgemaßnahmen versichert, wie z.B. Zuchttauglichkeitsprüfungen, Verhaltenstherapie und vom Tierarzt verordnete Vitamin- und Mineralstoffpräparate.
Nein. Eingereichte Rechnungen werden bis zu einem Betrag von 100,- EUR (Premium plus) bzw. 75,- EUR (Premium) bzw. 250,- EUR (Vorsorge Plus) je Versicherungsjahr beglichen.
Ja. Er ist im Rahmen der Vorsorge mitversichert.
Ja. Diese beträgt wie bei den allgemeinen Behandlungen 1 Monat.
Nein. Bei der Vorsorge erfolgt kein Abzug.
Operationen, Behandlungen und Diagnostik, die bereits bei Antragstellung bekannt, begonnen, angeraten oder erforderlich sind.
Operationen, Behandlungen, Diagnostik, die weder auf eine Krankheit, einen Unfall oder auf Besondere Erkrankungen / Diagnosen zurückzuführen sind, sind ebenfalls nicht versichert.
In der TKV Komfort 2026 sind darüber hinaus keine Prothesen, Implantate und Besondere Erkrankungen / Diagnosen versichert.
Ja medizinisch notwendige Kastration/Sterilisation komplett. Bei nicht medizinisch notwendiger Kastration/Sterilisation ist dies im Rahmen der Vorsorge mitversichert.
Ja. Medikamente sind versichert, sofern diese vom Tierarzt verschrieben werden und auf Grund einer Erkrankung, Besonderer Erkrankungen/Diagnosen, eines Unfalls oder einer Operation eingenommen werden müssen.
In dem Tarif Premium plus sind Goldakupunktur, Goldimplantate und Golddrahtimplantate bis 500,- EUR versichert. Die Höchstentschädigung gilt in Summe für alle Leistungsfälle während der Vertragslaufzeit. Die Wartezeit hierfür beträgt 12 Monate.
In den Tarifen Komfort und Premium sind Goldakupunktur und Goldimplantate nicht versichert.
Ja, bedingungsgemäß ist eine Operation auch versichert, wenn minimalinvasive Operationsmethoden mithilfe eines Endoskops angewandt werden
Ein Kaiserschnitt ist mitversichert, sofern dieser wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist.
Verhaltenstherapie ist als Vorsorgemaßnahme nur im Zusatztarif Vorsorge Plus versichert. Die Höchstentschädigung für alle Leistungen im Zusatztarif Vorsorge Plus beträgt 250,- EUR pro Versicherungsjahr. Bitte beachten Sie, dass der Zusatztarif Vorsorge Plus nur im Tarif Premium plus abschließbar ist.
Nein.
Nein.
Für geplante Behandlungen, die im Ausland durchgeführt werden sollen, besteht kein Versicherungsschutz.
Sofern es sich um eine akute Erkrankung handelt, besteht Versicherungsschutz im Ausland (z.B. während Urlaubaufenthalt). Die Behandlung muss durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden und nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland erfolgen. Die HanseMerkur rechnet bis zur Höhe der in Deutschland gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab.
Diese Erweiterung des Versicherungsfalls gilt nur bei dem optionalen Baustein Zahn.
Eine prophylaktische Zahnreinigung ist im Rahmen der Vorsorge versichert. Die Kosten aller versicherten Vorsorgemaßnahmen erstatten wir bis zur maximalen Entschädigungshöhe (Premium 75,- EUR, Premium plus 100,- EUR, Zusatztarif Vorsorge Plus 250,- EUR) je Versicherungsjahr.
Die SB wird pro Versicherungsjahr fällig. Sie wird von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.
Je nach gewähltem Tarif sind Kosten für alle im Versicherungsjahr (= Zeitraum ab Versicherungsbeginn plus ein Jahr) eingetretenen Operationen und Behandlungen begrenzt. Eine solche Begrenzung gibt es bei den folgenden Tarifen:
Premium : 5.000,- EUR für alle Versicherungsfälle
Komfort : 2.500,- EUR für alle Versicherungsfälle
Nein. Die Jahreshöchstentschädigung gilt in Summe für alle Operationen und Behandlungen, die während eines Versicherungsjahres anfallen.
Mit Mit unserer ServiceApp haben Sie Ihre TKV immer im Blick. Mit der Postbox erhalten Sie Leistungsabrechnungen und alle weiteren vertragsrelevanten Dokumente direkt auf Ihr Smartphone. Tierarztrechnungen können Sie bequem abfotografieren und über die ServiceApp hochladen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit uns wichtige Änderungen mitzuteilen, z.B. Ihre neue Bankverbindung oder die neue Chipnummer von Ihrem Vierbeiner. Auch Ihre Vertragsunterlagen können Sie über die ServiceApp direkt anfordern.
Nachdem Sie unsere ServiceApp installiert haben, werden Sie in der App in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung durch die Registrierung geführt. Alle wichtigen Informationen finden Sie auch hier
Für das zweite Tier benötigen wir einen neuen Antrag. Bitte schließen Sie diesen online oder bei Ihrem Vertriebspartner ab.
Ja, eine Veränderung ist möglich und es kann zu einer Beitragsanpassung kommen. Sollte es zu einer Änderung der Risikoklasse kommen, informieren wir Sie rechtzeitig vorab.
Ja. Eine Änderung der Haltungsform ist unverzüglich anzuzeigen. Bitte beachten Sie, dass eine Änderung der Haltungsform auch zu einer Änderung des Beitrages führt.
Wenn Sie den Vertrag kündigen möchten, nutzen Sie bitte unser Kündigungsformular. Wenn Sie uns eine Tierarztbescheinigung oder die Abmeldung von der Steuer einreichen, stornieren wir den Vertrag rückwirkend zum Todestag des Tieres. Informieren Sie uns (schriftlich) ohne die Erbringung eines Nachweises, stornieren wir den Vertrag ab Kenntnis.
Die HanseMerkur verzichtet auf ein Kündigungsrecht aufgrund einer erbrachten Leistung.
Ja, innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ist eine Kündigung zur Hauptfälligkeit durch die HanseMerkur möglich. Kündigen wir den Vertrag ordentlich ab dem 4. Versicherungsjahr, verpflichten wir uns, Ihnen ein Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages zur Tierkrankenversicherung Februar 2026 zu unterbreiten. Die neue Tierkrankenversicherung enthält Ihren bisherigen Leistungsumfang, eine Jahreshöchstentschädigung für Allgemeine Behandlungen und eine erhöhte Selbstbeteiligung.