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  • FAQ
  • Tier-Krankenversicherung

FAQ - Tier-Krankenversicherung

Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen zu unserer Tier-Krankenversicherung.

Allgemeine Fragen

Kann ich die Tier-OP mit der Tier-KV kombinieren?

Nein. Tier-OP und Tier-KV sind eigenständige Produkte.
Die Tier-KV enthält den OP-Schutz. Ein Tier kann nicht gleichzeitig mit beiden Produkten parallel versichert sein.

Kann ich eine bestehende Tier-OP in eine Tier-KV umstellen?

Ja. Der Antrag kann online oder über Ihren Vertriebspartner aufgenommen werden. Wichtig ist, dass uns die bisherige Versicherungsscheinnummer aufgegeben wird. 

Sind Welpen einer Hündin automatisch für einen bestimmten Zeitraum mitversichert?

Nein.
Das gilt lediglich für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Muss ich eine Operation/Behandlung vor der Durchführung ankündigen oder einen Kostenvoranschlag einreichen?

Nein.

Besteht eine Impfpflicht?

Nein. Es besteht keine generelle Impfpflicht. Allerdings sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund einer der nachfolgenden Krankheiten nicht versichert, wenn keine nachgewiesene Immunisierung vorliegt:

  • Hepatitis
  • Katzenleukose/Katzenleukämie
  • Katzenschnupfen
  • Katzenseuche
  • Leptospirose
  • Panleukopenie (Katzenseuche)
  • Parvovirose
  • Staupe
  • Tollwut
  • Zwingerhusten

Gesundheitsfragen

Wann ist mein Tier gesund?

Wenn keine Erkrankung bekannt oder tierärztlich festgestellt ist.
Keine akute Behandlung erfolgt, keine Operation oder Behandlung geplant oder angeraten ist.
Keine Symptome oder Vorschädigung einer bekannten oder unbekannten Ursache und keine angeborenen, genetisch bedingten oder erworbenenen anatomische Fehlentwicklungen bekannt oder tierärztlich festgestellt wurden, insbesondere keine Dysplasien, Behinderungen, Fehlbildungen oder anormale Herzgeräusche. 

Können Tiere mit kleineren Erkrankungen versichert werden?

Nein. Gemäß der Gesundheitsfragen ist das nicht möglich.

Wie sind Fehlentwicklungen definiert?

Eine Fehlentwicklung stellt eine Abweichung vom erwünschten oder normalen Ablauf eines Entwicklungsprozesses oder eines Wachstumsvorgangs dar, die gemäß dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland pathologischen Charakter hat. Eine Fehlentwicklung kann auf angeborenen, erblich bzw. genetisch bedingten oder erworbenen Anomalien beruhen.

Wie werden Fehlentwicklungen bei der Gesundheit des Tieres bei Antragstellung berücksichtigt?

Für Fehlentwicklungen, die vor Antragstellung nicht bekannt sind und erst während der Vertragslaufzeit auftreten, sind die Behandlungskosten bis 5.000,- EUR während der gesamten Vertragslaufzeit versichert. Die Wartezeit beträgt 12 Monate.

Gelten die 5.000,- EUR je Fehlentwicklung?

Nein. Sie gelten in Summe für alle Fehlentwicklungen während der gesamten Vertragslaufzeit.

Wartezeiten

Welche Wartezeiten gibt es?

Die Wartezeit, d.h. die Zeitspanne zwischen Versicherungsbeginn und der ersten Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen, beträgt einen Monat. Bei unfallbedingten Operationen entfällt die Wartezeit. Für Fehlentwicklungen, Prothesen, Implantate, Orthesen und Hilfsmittel beträgt die Wartezeit 12 Monate. 

Entfällt die Wartezeit bei interner Umstellung von Tier-OP auf Tier-KV?

Nein. Die Wartezeit beginnt von vorne.

Wird die Vorversicherung einer Tier-KV bei einer anderen Gesellschaft auf die Wartezeit angerechnet?

Nein. Die Wartezeit beginnt von vorne.

Unterliegen die Vorsorgemaßnahmen der allgemeinen Wartezeit?

Ja, Vorsorgemaßnahmen unterliegen der allgemeinen Wartezeit von einem Monat.  

Altersanpassung

Wie ist die Beitragsanpassung im Alter geregelt?

Je älter ein Tier wird, desto anfälliger wird es für Erkrankungen. Aus diesem Grund werden die Beiträge während der Vertragslaufzeit jeweils an das steigende Tieralter angepasst, nachdem das versicherte Tier das 3., 5. oder 7. Lebensjahr vollendet hat. Der angepasste Beitrag wird ab dem Beginn des auf den Geburtstag folgenden Versicherungsjahres fällig. 

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Altersanpassung?

Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres steht Ihnen ein tägliches Kündigungsrecht zu, so dass kein außerordentliches Kündigungsrecht benötigt wird.

Leistungsfall

Wie reiche ich meine Tierarzt- Rechnung ein?

Upload Behand­lungs­rech­nung

Laden Sie die Behandlungsrechnung unter Angabe Ihres Namens und der Versicherungsscheinnummer hoch. Beim Hochladen der Rechnung beachten Sie bitte unbedingt,

  • dass die Rechnung ohne Kassenzettel, Quittungsbelege etc. eingereicht wird.
  • dass die Rechnung auf Vollständigkeit sowie lesbare Qualität/Auflösung geprüft wird.
  • dass je versicherten Tier jeweils eine Rechnung mit Angabe der zugehörigen Versicherungsscheinnummer eingereicht wird.
Können Sie Tierärzte in meiner Umgebung empfehlen?

Leider können wir keine Empfehlungen für Tierarztpraxen- oder Kliniken aussprechen.

Bis wann muss ich die Rechnung eingereicht haben?

Die Rechnung muss der Schadenabteilung innerhalb von 3 Monaten nach Rechnungsstellung eingereicht werden. 

Welche Daten müssen auf der Tierarzt-Rechnung immer stehen?

Versicherungsnehmer Daten, Tierdaten (Name, Chip-Nummer), Behandlungsdatum, Diagnose/Befund, berechnete Leistung mit Angabe GOT-Ziffer, Kosten für Verbrauchsmaterial und Medikamente, Rechnungsbetrag und Mehrwertsteuer.

Kann der Tierarzt direkt mit der HanseMerkur abrechnen?

Wir benötigen je eingereichter Rechnung eine Willenserklärung, dass wir als HanseMerkur direkt mit dem Tierarzt abrechnen dürfen (formlos oder per Abtretungserklärung).

Wird die Selbstbeteiligung in Abzug gebracht?

Ja, die Selbstbeteiligung (SB) wird direkt in Abzug gebracht. Ausgezahlt wird die Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag und der SB. Ist der Rechnungsbetrag geringer als die SB, werden Folgerechnungen bis zum Erreichen der SB addiert und erst dann der darüberliegende Betrag erstattet.

Gesundheitspauschale

Was bedeutet Gesundheitspauschale?

Die Gesundheitspauschale ist ein Budget, welches im Versicherungsjahr (z. B. 01.11 - 30.10. und nicht Kalenderjahr) bis zu einem Höchstbetrag von 100 EUR für Vorsorgemaßnahmen oder vorbeugende Behandlungen ausgegeben werden kann. 

Was genau kann über die Gesundheitspauschale abgerechnet werden?

Floh- und Zeckenvorsorge, Schutzimpfungen, geriatrisches Screening, Gesundheitschecks und alterstypische Vorsorgeuntersuchungen, Wurmkuren, Kürzen der Krallen, Entleerung der Analbeutel/-drüsen, Zahnpflege, Zahnreinigung (inklusive Zahnpolitur), Zahnsteinentfernung, Kastration oder Sterilisation ohne medizinische Indikation, Veterinärmedizinische Beratung wie z. B. Futtermittelberatung, Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) 

Die Vorsorge oder vorbeugende Behandlung muss durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden und nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland erfolgen.

Können die 100,- Euro Gesundheitspauschale auch ausgezahlt werden?

Nein. Eingereichte Rechnungen werden bis zu einem Betrag von 100,- Euro je Versicherungsjahr beglichen. 

Fällt ein Kastrations-Chip unter die Gesundheitspauschale?

Ja. Er ist im Rahmen der Gesundheitspauschale mitversichert.

Besteht eine Wartezeit für die Gesundheitspauschale?

Ja. Diese beträgt wie bei den allgemeinen Behandlungen 1 Monat.

Wird die Selbstbeteiligung in Abzug gebracht?

Nein. Bei der Gesundheitspauschale erfolgt kein Abzug.

Mitversicherte Leistungen und Ausschlüsse

Welche Maßnahmen sind nicht versichert?

Operationen, Behandlungen und Diagnostik, die bereits bei Antragstellung bekannt, begonnen, angeraten oder erforderlich sind. 

Operationen, Behandlungen, Diagnostik, die weder auf eine Krankheit, einen Unfall oder eine Fehlentwicklung zurückzuführen sind, sind ebenfalls nicht versichert.

Ist die Kastration mitversichert?

Ja medizinisch notwendige Kastration komplett. Bei nicht medizinisch notwendiger Kastration wäre dies im Rahmen der Gesundheitspauschale mitversichert.

Werden Kosten für Medikamente übernommen?

Ja. Medikamente sind versichert, sofern diese vom Tierarzt verschrieben werden und auf Grund einer Erkrankung, einer Fehlentwicklung, eines Unfalls oder einer Operation eingenommen werden müssen.

Ist eine Goldakupunktur oder Goldimplantate mitversichert?

Goldakupunktur und Goldimplantate sind bedingungsgemäß ausgeschlossen. 

Sind minimalinvasive Eingriffe mitversichert?

Ja, bedingungsgemäß ist eine Operation auch versichert, wenn minimalinvasive Operationsmethoden mithilfe eines Endoskops angewandt werden. Biopsie und Punktion fällt nicht unter den Operationsbegriff.

Ist ein Kaiserschnitt mitversichert?

Ein Kaiserschnitt ist mitversichert, sofern dieser wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist.

Ist das Schneiden oder Kürzen von Krallen mitversichert?

Ja, im Rahmen der Gesundheitspauschale mitversichert.

Sind Zuchttauglichkeitsuntersuchungen mitversichert?

Nein. Auch nicht im Rahmen der Gesundheitspauschale.

Sind Behandlungen von Verhaltensauffälligkeiten oder Verhaltenstherapien mitversichert?

Nein.

Sind vorbeugende Untersuchungen bei einer Trächtigkeit des Tieres abgesichert?

Nein.

Fallen Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen unter angeratene Behandlungen?

Nein.

Kann die Behandlung/Operation eines Tieres auch im Ausland vorgenommen werden?

Ja, die Behandlung/Operation kann im Ausland durchgeführt werden. Die Behandlung muss durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden und nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland erfolgen. Die HanseMerkur rechnet bis zur Höhe der in Deutschland gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab.

Sind Behandlungen der Zähne mitversichert?

Diese Erweiterung des Versicherungsfalls gilt nur bei dem mitversicherten Zusatztarif Zahn.

Selbstbehalt (SB)

Wann wird der SB fällig?

Bei Operationen (auch beim Baustein Zahn) wird der SB je Schadenfall, bei allgemeinen Behandlungen je Versicherungsjahr fällig.

Kann ich meinen SB nachträglich ausschließen?

Ja, mit neuen Gesundheitsfragen. 

Wie verhält es sich mit der SB, wenn in einem Jahr eine Operation und eine Behandlung vorgenommen wird?

Die Selbstbeteiligung wird für die Operation (je Versicherungsfall) und für die Allgemeine Behandlung fällig. 

Jahreshöchstentschädigung

Gibt es eine Jahreshöchstentschädigung?

Eine begrenzte Jahreshöchstentschädigung gibt es nur in der Leistungsvariante Premium. Hier ist die Summe der Leistungen für alle im Versicherungsjahr (= Zeitraum ab der Beitragsfälligkeit plus ein Jahr) eingetretenen Versicherungsfälle auf die folgende festgelegte Versicherungssumme limitiert: Hund 5.000 EUR, Katze 3.500 EUR.

Vertragsänderung

Ich möchte ein zweites Tier versichern. Was ist zu tun?

Für das zweite Tier benötigen wir einen neuen Antrag. Bitte schließen Sie diesen online oder bei Ihrem Vertriebspartner ab.

Ich möchte den Leistungsumfang von Premium auf Premium Plus umstellen. Was ist zu tun?

Entweder reichen Sie online oder über Ihren Vertriebspartner einen Ersatzantrag ein oder geben uns formlos die Umstellung auf. Wichtig ist, dass die Gesundheitsfragen erneut beantwortet werden. 

Ich möchte den Zahnbaustein in einen bestehenden Vertrag einschließen. Was ist zu tun?

Entweder reichen Sie online oder über Ihren Vertriebspartner einen Ersatzantrag ein oder geben uns formlos die Umstellung auf. Wichtig ist, dass die Gesundheitsfragen erneut beantwortet werden. 

Kann sich die Risikoklasse während der Vertragslaufzeit ändern?

Ja, eine Veränderung ist möglich und es kann zu einer Beitragsanpassung kommen.

Muss eine geänderte Haltungsform bei der Katze angegeben werden (z. B. von Wohnungskatze zu Freigänger)?

Ja. Eine Änderung der Haltungsform ist unverzüglich anzuzeigen. 

Vertragsbeendigung

Welchen Nachweis benötigt die HanseMerkur, wenn mein Tier verstorben ist?

Wenn Sie uns eine Tierarztbescheinigung oder die Abmeldung von der Steuer einreichen, stornieren wir den Vertrag rückwirkend zum Todestag des Tieres. Informieren Sie uns (schriftlich) ohne die Erbringung eines Nachweises, stornieren wir den Vertrag ab Kenntnis.

Kann die HanseMerkur den Vertrag aufgrund einer Leistungszahlung kündigen?

Die HanseMerkur verzichtet auf ein Kündigungsrecht aufgrund einer erbrachten Leistung. 

Kann die HanseMerkur innerhalb der ersten 3 Jahre zum Ablauf kündigen?

Ja, innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ist eine Kündigung zur Hauptfälligkeit durch die HanseMerkur möglich. Nach Vollendung des dritten Versicherungsjahres kann der Vertrag nur noch von Ihnen gekündigt werden.

Bewertungen –Transparenz ist uns wichtig

Ekomi-Siegel silver
4.7 / 5
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