Eine Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt nur die Kosten für Schäden, die Sie bei anderen verursacht haben. Achtung: sie kommt nicht für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug auf.
Eine Kaskoversicherung übernimmt die Kosten für Schäden an Ihrem Fahrzeug. Das betrifft bei einer Teilkasko unter anderem Wildschäden, Diebstahl, Marderbiss oder Hagelschäden. Bei einer Vollkasko sind noch Vandalismus und Schäden durch selbst verursachte Unfälle abgedeckt. Weitere Informationen finden Sie in unserer detaillierten Leistungsübersicht Pkw.
Die strenge Regelung für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt längst nicht in allen Ländern. Daher kann es Ihnen passieren, dass Sie im Ausland in einen Unfall verwickelt werden, aber der Unfallverursacher nicht ausreichend versichert ist. Die Verhandlung über die Ansprüche über die Landesgrenzen hinweg kann sich schwierig gestalten und möglicherweise gehen Sie sogar leer aus. Mit der Ausland-Schadenschutz-Versicherung sind Sie auf der sicheren Seite, denn die HanseMerkur reguliert den Schaden so, als ob der Unfallverursacher ebenfalls bei der HanseMerkur kfz-haftpflicht versichert wäre. Ihr Schadenfreiheitsrabatt wird dafür nicht belastet.
Mit dem optionalen Schutzbrief in der Kfz-Versicherung können Sie organisatorische und finanzielle Hilfe, zum Beispiel bei Pannen, Unfällen oder Diebstahl des Fahrzeugs, nutzen. Der Schutz gilt auch im europäischen Ausland und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Mit dem Schutzbrief haben Sie Anspruch auf Pannenhilfe und Abschleppdienst. Wenn Sie auf einen Wagen angewiesen sind, werden beispielsweise auch die Kosten für einen Mietwagen übernommen. Außerdem sind Leistungen wie der Krankenrücktransport eingeschlossen. Die ausführlichen Leistungen finden Sie in der Kundeninformation.
Tipp: Ein Schutzbrief ist eine günstige Alternative zu einer Mitgliedschaft in einem Automobilclub und eine sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Versicherung.
Beim Abschluss einer Versicherung für Ihr neues Fahrzeug, erhalten Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Mit dieser sind Sie für die Fahrt zur Zulassungsstelle vorübergehend haftpflichtversichert.
Ein Fahranfänger beginnt mit der Schadenfreiheitsklasse 0 für Pkw (Beitragssatz 100% in der Kfz-Haftpflicht).
Bei der HanseMerkur können Fahranfänger jedoch eine bessere Einstufung erhalten, wenn ein Elternteil des Fahranfängers bereits mit einem Pkw bei uns versichert ist. Dann kann die Einstufung mit SF ½ erfolgen.
Personen, die am begleiteten Fahren mit 17 teilgenommen haben, können für den ersten Vertrag auf eigenen Namen eine HanseMerkur-Sondereinstufung von SF 2 erhalten.
Besitzen Sie den europäischen Führerschein schon mindestens 3 Jahre und fuhren bisher kein eigenes Auto, so werden Sie nun bei Neuanmeldung direkt in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 gestuft.
Besitzen Sie bereits ein bei uns versichertes Fahrzeug (mindestens SF2) und es kommt ein weiteres, zweites, hinzu, so wird das zweite Fahrzeug in die SF2 oder SF3 (tarifabhängig) gestuft. Voraussetzung hierfür ist, dass es für das zweite Fahrzeug keinen Fahrer jünger 23 Jahre und keinen abweichenden Halter (ausgenommen Ehe- und Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft) gibt.
Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle des zugrundeliegenden Bedingungswerks zurückgestuft. Gemessen wird dies am Schadendatum.
Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit mindestens 6 Monate ununterbrochen bestanden, wird der Vertrag in die nächst besseren SF-Klasse eingestuft.
Die Prämie in der Kfz-Versicherung ist bei vielen Fahrzeugarten u. a. abhängig von der Anzahl Ihrer nachgewiesenen schadenfreien Versicherungsjahre. Legen Sie uns eine von einem anderen Versicherer ausgestellte Schadenverlaufsbescheinigung vor, aus der sich die Anzahl und der Zeitpunkt der Schäden ergibt, berücksichtigen wir diese entsprechend den Regelungen in unseren Kfz-Versicherungsbedingungen. Laden Sie sich zur besseren Orientierung gern die Kundeninformation mit den Versicherungsbedingungen im Downloadbereich herunter.
Bescheinigungen des Schadenverlaufs aus anderen EU-Mitgliedstaaten behandeln wir genauso, wie Bescheinigungen des Schadenverlaufs aus dem Inland. Für die Berechnung des zu zahlenden Beitrags ist die Herkunft der Bescheinigung oder Ihr vorheriger Wohnsitz ohne Bedeutung.
Es gibt verschiedene Anlässe, in der Kfz-Versicherung einen Schadenfreiheitsrabatt zu übertragen:
Fahrzeugwechsel: Sie schaffen sich ein neues Fahrzeug an.
Rabatttausch: Sie besitzen zwei Fahrzeuge und möchten tauschen oder schaffen sich noch eines an, welches nun das Hauptfahrzeug sein soll.
Schadenverlauf einer anderen Person: Sie sind das Fahrzeug eines anderen, beispielsweise eines Familienangehörigen, überwiegend gefahren und möchten nun den Rabatt der anderen Person übernehmen.
Versichererwechsel: Sie waren vorher bei einer anderen Versicherung und möchten nun zur HanseMerkur wechseln.
Die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts ist in diesen Fällen möglich, solange es sich um die gleiche Fahrzeuggruppe handelt. Außerdem werden Unterbrechungen, wie in der Einordnung zu den SF-Klassen beschrieben, im Versicherungsverlauf berücksichtigt.
Der Schadenfreiheitsrabatt kann wie folgt geändert/getauscht werden:
Fahrzeugwechsel: Sofern es sich um die gleiche Fahrzeuggruppe handelt, kann der Rabatt direkt vom alten Fahrzeug übernommen werden.
Rabatttausch: Für einen Rabatttausch zwischen zwei bei uns versicherten Fahrzeugen benötigen wir einfach eine E-Mail von Ihnen an shuk-kundenbetreuung@hansemerkur.de mit der Info, von welchen Verträgen die Schadenfreiheitsklassen getauscht werden sollen.
Schadenverlauf einer anderen Person: Sofern Sie den Schadenfreiheitsrabatt von einer anderen Person übernehmen möchten, benötigen wir ein entsprechendes Formular ausgefüllt und unterschrieben zurück. Dieses Formular finden Sie hier SF-Übertragung.
Versichererwechsel: Sofern Sie einen Antrag bei uns stellen, setzen wir uns mit der Vorversicherung in Verbindung und übernehmen den dortigen Schadenfreiheitsrabatt. Bitte beachten Sie hier, dass eine Sondereinstufung nicht übernommen werden kann.
Soll die jährliche Fahrleistung verändert werden, benötigen wir die neue Fahrleistung und den aktuellen Kilometerstand. Die Änderung erfolgt dann rückwirkend zur letzten Hauptfälligkeit und Sie erhalten einen Nachtrag zum Versicherungsschein.
Die Erweiterung des Fahrerkreises auf andere Fahrer ist bis zu einem Zeitraum von 14 Tagen beitragsfrei mitversichert. Dieser Einschluss ist maximal zwei Mal im Jahr gültig (zwei Mal 14 Tage). Für den Einschluss benötigen wir den Namen und das Geburtsdatum des entsprechenden Fahrers.
Eine Umstellung der Deckung ist nur im aktuellsten Tarif möglich. Sollten Sie einen älteren Tarifstand haben nehmen Sie bitte einen neuen Antrag über unseren Onlineantrag auf und geben Sie als Vorversicherer die HanseMerkur an.
Das versicherte Risiko (Fahrzeug) besteht weiterhin. Wir können den Vertrag erst beenden, wenn uns eine Mitteilung der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung oder Umdeckung des Fahrzeuges vorliegt. Ist dies noch nicht erfolgt, senden Sie uns bitte den Kaufvertrag zu und wir sprechen die Kündigung gegen den Erwerber aus.
Für ein neues Fahrzeug benötigen wir einen neuen Antrag. Diesen können Sie einfach online über die Homepage stellen Kfz-Versicherung.
Bitte nutzen Sie für die Mitteilung der neuen Anschrift unseren Änderungsservice.
Erfolgt der Wohnortwechsel innerhalb desselben Zulassungsbezirks (z.B. im gleichen Ort), wird keine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) benötigt. Erfolgt der Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk (z.B. von Hamburg nach Berlin), wird eine neue eVB gebraucht, um das Fahrzeug umzumelden. Diese können Sie bei Ihrem zuständigen Betreuer anfordern.
Mit der IVK können Autofahrer im Ausland nachweisen, dass für ihr Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Sie muss in Papierform mitgeführt werden.
Bei einem Unfall im Ausland kann sie die Regulierung des Schadens deutlich vereinfachen, denn sie enthält wichtige Informationen über den Halter und die Versicherung des Fahrzeugs.
Der Geltungsbereich ist auf der IVK vermerkt. Besonderheit: Die Türkei unterteilt sich in den europäischen und asiatischen Teil. Versicherungsschutz besteht nur für den europäischen Teil. Für den asiatischen Teil wird eine Grenzpolice benötigt. Diese kann vor Ort erworben werden.
Die IVK ist immer nur für ein Kalenderjahr gültig.
Mit Zusendung der Police erhalten Sie automatisch die IVK. Da die Gültigkeit befristet ist, senden wir Ihnen mit dem jährlichen Beitragsvergleich ein aktuelles Exemplar zu.
Nach mehrfachen Zahlungsaufforderungen und weiterhin ausbleibender Beitragszahlung entfällt der Versicherungsschutz. Das Fahrzeug darf am öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen und wir informieren das Straßenverkehrsamt darüber und veranlasst das Entfernen der Plakette.
Bei geplatzten LEV-Verfahren und nicht neu erteilten Abrufermächtigung wird der Vertrag auf jährliche Zahlweise mit Rechnung umgestellt.