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HanseMerkur Krankenhauszusatz
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Krankenhausaufenthalt vorbereiten

Den Kran­ken­haus­auf­ent­halt gut vorbe­reiten - Was Sie im Krank­heits­fall wissen müssen

Ein längerer Krankenhausaufenthalt ist ein aufregendes Ereignis. Bereits vor dem Klinikbesuch stellen sich die meisten Menschen viele Fragen. Was brauche ich im Krankenhaus? Werde ich vom Chefarzt oder Spezialisten behandelt? Und wie wird die Unterbringung in der Klinik wohl sein?

Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können, sagen wir Ihnen, was Sie vor dem Klinikbesuch wissen müssen und wie sie sich entspannt auf den Besuch im Krankenhaus vorbereiten.

Seitenübersicht

Das sollten Sie vor Ihrem Krankenhausaufenthalt regeln

Optimal abge­si­chert mit der Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung der Hanse­Merkur

Rundum-Versor­gung im Kran­ken­haus: Vorteile einer Krankenhauszusatzversicherung

Wie läuft die Einwei­sung ins Kran­ken­haus ab?

Wer zahlt bei Kran­ken­haus­auf­ent­halt?

Entspannt gesund werden

Check­liste: Was benö­tige ich für den Kran­ken­haus­auf­ent­halt?

Unser Tipp

Das sollten Sie vor Ihrem Kran­ken­haus­auf­ent­halt regeln

Nicht nur die Tasche für das Krankenhaus ist entscheidend: Natürlich sollten Sie im Krankenhaus Ihre wichtigsten persönlichen und medizinischen Dokumente genauso dabei haben wie auch die passende Kleidung und Badartikel.

Doch vor Ihrem Klinikbesuch muss auch das organisiert werden, was nicht nur vor Ort passiert. Für die kommende Zeit wollen Familie, Haushalt und Beruf im Vorfeld gut geplant sein. Vor allem Alleinerziehende sollten sich rechtzeitig um Unterstützung kümmern oder dafür sorgen, dass die Kinder bei vertrauten Personen untergebracht werden. Für die Dauer des Klinikaufenthaltes könnte auch eine Haushaltshilfe für Unterstützung sorgen. Denken Sie an Haustiere, Pflanzen und den Briefkasten. Ratsam ist es, vorab Ihre Konten zu prüfen. Ist eine ausreichende Deckung für laufende Kosten wie Miete, Strom, Gas und Telefon während meiner Abwesenheit vorhanden?

Informieren Sie zudem Angehörige, Nachbarn oder Freunde über den bevorstehenden Krankenhausaufenthalt. Auch der Arbeitgeber sollte rechtzeitig informiert werden. Sagen Sie Termine während Ihres Krankenhausaufenthaltes ab und verschieben idealerweise auf frühestens zwei Wochen nach Ihrer Entlassung. So haben Sie genug Zeit, wieder entspannt in den Alltag zu kommen.

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Rooming-in für Kinder

Insbesondere jüngere Kinder unter neun Jahren leiden oft stark unter der Trennung von ihren Eltern, wenn sie beispielsweise aufgrund einer Verletzung stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen. Damit die Kinder besser mit der unbekannten und teilweise beängstigenden Situation zurechtkommen, besteht für Sie als Eltern die Möglichkeit, im Krankenhauszimmer des Kindes zu übernachten. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dafür bis zum neunten Lebensjahr in der Regel die Kosten für das Rooming-in. 

Rundum-Versor­gung im Kran­ken­haus: Vorteile einer Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung

Vorsorgen für eine angenehme Genesung gelingt mit einer Krankenhauszusatzversicherung. Damit können Sie sich den Arzt und das Krankenhaus frei aussuchen und werden in komfortablen Ein- oder Zweibettzimmern untergebracht. Zusätzlich haben Sie die Wahl, ob Chefarzt oder Spezialist Sie betreuen soll. Ebenfalls werden Kosten für Zuschläge zum Beispiel Aufenthaltskosten für ein Elternteil und privatärztliche Behandlungen erstattet. Bei einem Unfall oder Krankheit im Ausland wird der Rücktransport nach Deutschland übernommen. So genießen Sie während eines Krankenhausaufenthaltes die Vorteile wie ein Privatpatient.

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Wie läuft die Einwei­sung ins Kran­ken­haus ab?

  • Ist eine Behandlung im Krankenhaus notwendig, erhalten Sie eine Einweisung. Die Krankenhauseinweisung ist dabei so lange gültig, bis die Behandlung in der Klinik abgeschlossen ist – auch über ein Quartal hinaus.
  • Haben Sie sich oder auf Empfehlung Ihres Arztes für ein Krankenhaus entschieden, nehmen Sie Kontakt zur Klinik auf. Mit dem Klinikpersonal besprechen Sie dann den weiteren Ablauf: die Art der Behandlung und den Tag der Aufnahme. Über anstehende Voruntersuchungen werden Sie ebenfalls informiert.
  • Melden Sie sich am Tag der Aufnahme an der Zentrale. Dort erhalten Sie Informationen über die Station und Ihr Zimmer. Zudem werden am ersten Kliniktag organisatorische und finanzielle Fragen geklärt und der Behandlungsvertrag geschlossen. Der Stationsarzt wird mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen und auch das Pflegepersonal wird mit Ihnen sprechen und offene Fragen klären.

Wer zahlt bei Kran­ken­haus­auf­ent­halt?

Sie selbst, sofern Sie nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind. Wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden und mindestens 18 Jahre alt sind, müssen Sie pro Tag zehn Euro an das Krankenhaus zahlen. Die Zuzahlung ist auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

Entspannt gesund werden

Wer wünscht sich nicht finanzielle Sicherheit während der Zeit im Krankenhaus? Die Krankenhaustagegeldversicherung sorgt dafür und erstattet die Kosten, die für jeden Tag im Krankenhaus anfallen. Sie können die Höhe der Tagesgeldsätze von 25, über 50 und 75 bis zu 100 Euro selbst festlegen und entscheiden, wofür Sie das Krankenhaustagegeld verwenden. Insbesondere Selbstständige und Freiberufler, aber auch gesetzlich Versicherte, können mit moderaten Beiträgen so einfach Ihren Versicherungsschutz erweitern.

Krankenhaustagegeldversicherung

Checkliste: Was benö­tige ich für den Kran­ken­haus­auf­ent­halt?

Persönliche Dokumente:

  • Personalausweis
  • Krankenversicherungskarte
  • Klinik-Card
  • Versicherungsnachweis z.B.: Krankenhauszusatzversicherung
  • Kontaktadressen von Angehörigen

Medizinische Unterlagen und Vorsorgedokumente:

  • Einweisungsschein des Arztes
  • Befund, Arztbrief, Röntgenbilder
  • Berichte früherer Krankenhausaufenthalte
  • Einnahmeplan für Medikamente
  • Impfausweis
  • ggf. Diabetikerausweis / Herzschrittmacherausweis
  • Röntgenpass, Allergieausweis und ggf. Prothesenpass / Organspendeausweis
  • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und / oder Betreuungsverfügung

Kleidung, Schuhe und Hygieneartikel:

  • Bequeme Kleidung
  • Schlafsachen
  • Bademantel
  • Genügend Socken und Unterwäsche
  • Hausschuhe
  • ggf. Sportkleidung und Sportschuhe
  • Handtücher / Waschlappen
  • Kulturbeutel inklusive Körperpflegeartikel
  • Hygieneartikel

Sonstige private Gegenstände:

  • Brille / Kontaktlinsen
  • Hörgerät
  • Prothesen
  • Gehilfe / Gehstock
  • Stützstrümpfe
  • Laptop / Tablet / Smartphone / Handy
  • Ladegerät / Powerbank
  • Kopfhörer
  • Bücher / Zeitschriften / Rätselhefte
  • Musik
  • Stricksachen
  • Bargeld

Sie können sich bei Bedarf vor Ort eine Liegebescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung) ausstellen lassen. Diese enthält den Grund sowie das Datum Ihres Krankenhausaufenthaltes und bescheinigt für die Zeit von maximal sieben Tagen nach Entlassung Ihre Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber.

Hinweis:Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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