Private Krankenversicherung: Preisbewusst kalkuliert, bestens abgesichert
Wenn Sie als Angestellter einmal krank zu Hause bleiben müssen, dann können Sie meist sicher sein, dass bei der Arbeit trotzdem alles seinen gewohnten Gang geht. Als Selbstständiger, Gründer oder Freiberufler hängt meist mehr von Ihnen ab und möglicherweise haben Sie gar keine Vertretung. Dann bleiben Aufträge und Kundenanfragen schlimmstenfalls unbearbeitet. Ihre Gesundheit ist daher Ihr wichtigstes Kapital. Eine private Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler hilft Ihnen, optimal für Ihre Gesundheit vorzusorgen und im Krankheitsfall beste medizinische Betreuung zu erhalten.
Dabei kommt die private Krankenvollversicherung nicht nur für einen alleinstehenden Unternehmer infrage, sondern lohnt sich oft auch für eine Familie mit Kindern. Eine private Absicherung geht in der Regel mit niedrigeren Beitragszahlungen einher als eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sichern sich auf diesem Weg nicht nur finanzielle Vorteile, sondern genießen die Behandlung als Privatpatient mit besseren Leistungen.
Von Focus Money wurde die HanseMerkur mit „sehr gut“ als einer der fairsten Regulierer im Bereich private Krankenversicherer bewertet, womit Ihnen ein Top-Anbieter in Krankenversicherungen zur Seite steht.
Leistungen für Ihre Gesundheit – inklusive Rabatt
Vor allem die Anfangsphase von Gründern oder Freiberuflern ist von Unsicherheiten geprägt. Da benötigen Sie eine günstige private Krankenversicherung (PKV), auf die Sie sich verlassen können, die alle wichtigen Kosten abdeckt, aber gleichzeitig bezahlbar bleibt.
Wenn Sie ein etabliertes Unternehmen führen oder einen festen Kundenstamm als Freiberufler haben, profitieren Sie mit der HanseMerkur von den umfassenderen Leistungen und genießen eine komfortable Rundum-Versorgung. Mithilfe von Zusatzbausteinen, wie zum Beispiel für ein Krankenhaustagegeld oder gegen Verdienstausfall, können Sie 2 Tarife nach Ihren Wünschen ausbauen. Eine ausführliche Auflistung finden Sie in der Leistungsübersicht.
Neben der Versorgung im Krankheitsfall bietet Ihnen die HanseMerkur umfangreiche Möglichkeiten zur Vorsorge, wie beispielsweise durch Lungenfunktionsprüfung oder ein Belastungs-EKG, an. Einen Rabatt auf Ihren Monatsbeitrag erhalten Sie, wenn sich Ihre Werte bei einem regelmäßigen Gesundheits-Check im normalen Bereich bewegen: Die HanseMerkur erlässt 10 % Ihres Beitrags. Zudem profitieren Sie von attraktiven Beitragsrückerstattungen, wenn Sie selten krank sind.
Leistungen der privaten Krankenversicherung für Selbstständige im Überblick
Leistungen & Kostenerstattungen | Unser Bestseller Start Fit | Top Fit | ||||||||||||||||||||||||
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Selbstbeteiligung | ||||||||||||||||||||||||||
Selbstbeteiligung | 500 EUR oder 1.000 EUR | 1.000 EUR | ||||||||||||||||||||||||
Stationäre Behandlungen Stationäre Behandlungen Versichert sind allgemeine Krankenhausleistungen (Mehrbettzimmer und Behandlung durch den Belegarzt). | ||||||||||||||||||||||||||
Stationäre Behandlungen Stationäre Behandlungen Versichert sind allgemeine Krankenhausleistungen (Mehrbettzimmer und Behandlung durch den Belegarzt). | 100 % | 100 % | ||||||||||||||||||||||||
Ambulante Arztbehandlungen Ambulante Arztbehandlungen Tarif Start Fit: Bei einer Erstbehandlung durch den Primärarzt sind 100 % der Kosten erstattungsfähig, bei Erstbehandlung durch einen Facharzt 80 % der Kosten. | ||||||||||||||||||||||||||
Ambulante Arztbehandlungen Ambulante Arztbehandlungen Tarif Start Fit: Bei einer Erstbehandlung durch den Primärarzt sind 100 % der Kosten erstattungsfähig, bei Erstbehandlung durch einen Facharzt 80 % der Kosten. | 100 % beim Primärarzt, sonst 80 % | 100 % | ||||||||||||||||||||||||
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen Erstattungsfähig sind zusätzliche Vorsorgeleistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Hierunter fällt z. B. eine erweiterte Krebsvorsorge. | ||||||||||||||||||||||||||
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen Erstattungsfähig sind zusätzliche Vorsorgeleistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Hierunter fällt z. B. eine erweiterte Krebsvorsorge. | 100 % | 100 % | ||||||||||||||||||||||||
Heilpraktiker / Naturheilkunde Heilpraktiker / Naturheilkunde Kosten für alternative Behandlungsmethoden (z. B. homöopathische Medizin) werden erstattet. Im Tarif Start Fit ist die Kostenerstattung auf 80 % der bis maximal 1.000 Euro Rechnungsbetrag pro Versicherungsjahr begrenzt. | ||||||||||||||||||||||||||
Heilpraktiker / Naturheilkunde Heilpraktiker / Naturheilkunde Kosten für alternative Behandlungsmethoden (z. B. homöopathische Medizin) werden erstattet. Im Tarif Start Fit ist die Kostenerstattung auf 80 % der bis maximal 1.000 Euro Rechnungsbetrag pro Versicherungsjahr begrenzt. | 80 % max. 1.000 EUR | 100 % | ||||||||||||||||||||||||
Heilmittel (z. B. Ergotherapie) Heilmittel (z. B. Ergotherapie) Unter Heilmittel sind zum Beispiel Lichtbehandlungen, Wärmebehandlungen und sonstige physikalische Behandlungen sowie Ergotherapie etc. zu verstehen. | ||||||||||||||||||||||||||
Heilmittel (z. B. Ergotherapie) Heilmittel (z. B. Ergotherapie) Unter Heilmittel sind zum Beispiel Lichtbehandlungen, Wärmebehandlungen und sonstige physikalische Behandlungen sowie Ergotherapie etc. zu verstehen. | 90 % | 100 % | ||||||||||||||||||||||||
Zahnbehandlungen Zahnbehandlungen Als Zahnbehandlungen zählen z. B. Zahnfüllungen oder Wurzelbehandlungen. | ||||||||||||||||||||||||||
Zahnbehandlungen Zahnbehandlungen Als Zahnbehandlungen zählen z. B. Zahnfüllungen oder Wurzelbehandlungen. | 100 % | 100 % | ||||||||||||||||||||||||
Zahnersatz Zahnersatz Es werden 80 % des Rechnungsbetrages für Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen übernommen. In den ersten Versicherungsjahren ist eine Leistungsstaffel zu beachten. | ||||||||||||||||||||||||||
Zahnersatz Zahnersatz Es werden 80 % des Rechnungsbetrages für Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen übernommen. In den ersten Versicherungsjahren ist eine Leistungsstaffel zu beachten. | 80 % | 80 % | ||||||||||||||||||||||||
Psychotherapie Psychotherapie Erstattungsfähig sind maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. | ||||||||||||||||||||||||||
Psychotherapie Psychotherapie Erstattungsfähig sind maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. | 70 % max. 50 Sitzungen/Jahr | 90 % max. 50 Sitzungen/Jahr | ||||||||||||||||||||||||
Brillen & Kontaktlinsen | ||||||||||||||||||||||||||
Brillen & Kontaktlinsen | 100 EUR alle 36 Monate | 260 EUR alle 24 Monate | ||||||||||||||||||||||||
Leistungserweiterungen
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Selbstbeteiligung | 500 EUR oder 1.000 EUR | ||||||||||||
Stationäre Behandlungen Versichert sind allgemeine Krankenhausleistungen (Mehrbettzimmer und Behandlung durch den Belegarzt). Stationäre Behandlungen | 100 % | ||||||||||||
Ambulante Arztbehandlungen Tarif Start Fit: Bei einer Erstbehandlung durch den Primärarzt sind 100 % der Kosten erstattungsfähig, bei Erstbehandlung durch einen Facharzt 80 % der Kosten. Ambulante Arztbehandlungen | 100 % beim Primärarzt, sonst 80 % | ||||||||||||
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen Erstattungsfähig sind zusätzliche Vorsorgeleistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Hierunter fällt z. B. eine erweiterte Krebsvorsorge. Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen | 100 % | ||||||||||||
Heilpraktiker / Naturheilkunde Kosten für alternative Behandlungsmethoden (z. B. homöopathische Medizin) werden erstattet. Im Tarif Start Fit ist die Kostenerstattung auf 80 % der bis maximal 1.000 Euro Rechnungsbetrag pro Versicherungsjahr begrenzt. Heilpraktiker / Naturheilkunde | 80 % max. 1.000 EUR | ||||||||||||
Heilmittel (z. B. Ergotherapie) Unter Heilmittel sind zum Beispiel Lichtbehandlungen, Wärmebehandlungen und sonstige physikalische Behandlungen sowie Ergotherapie etc. zu verstehen. Heilmittel (z. B. Ergotherapie) | 90 % | ||||||||||||
Zahnbehandlungen Als Zahnbehandlungen zählen z. B. Zahnfüllungen oder Wurzelbehandlungen. Zahnbehandlungen | 100 % | ||||||||||||
Zahnersatz Es werden 80 % des Rechnungsbetrages für Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen übernommen. In den ersten Versicherungsjahren ist eine Leistungsstaffel zu beachten. Zahnersatz | 80 % | ||||||||||||
Psychotherapie Erstattungsfähig sind maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. Psychotherapie | 70 % max. 50 Sitzungen/Jahr | ||||||||||||
Brillen & Kontaktlinsen | 100 EUR alle 36 Monate | ||||||||||||
Leistungserweiterungen
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Selbstbeteiligung | 1.000 EUR | ||||||||||||
Stationäre Behandlungen Versichert sind allgemeine Krankenhausleistungen (Mehrbettzimmer und Behandlung durch den Belegarzt). Stationäre Behandlungen | 100 % | ||||||||||||
Ambulante Arztbehandlungen Tarif Start Fit: Bei einer Erstbehandlung durch den Primärarzt sind 100 % der Kosten erstattungsfähig, bei Erstbehandlung durch einen Facharzt 80 % der Kosten. Ambulante Arztbehandlungen | 100 % | ||||||||||||
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen Erstattungsfähig sind zusätzliche Vorsorgeleistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Hierunter fällt z. B. eine erweiterte Krebsvorsorge. Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen | 100 % | ||||||||||||
Heilpraktiker / Naturheilkunde Kosten für alternative Behandlungsmethoden (z. B. homöopathische Medizin) werden erstattet. Im Tarif Start Fit ist die Kostenerstattung auf 80 % der bis maximal 1.000 Euro Rechnungsbetrag pro Versicherungsjahr begrenzt. Heilpraktiker / Naturheilkunde | 100 % | ||||||||||||
Heilmittel (z. B. Ergotherapie) Unter Heilmittel sind zum Beispiel Lichtbehandlungen, Wärmebehandlungen und sonstige physikalische Behandlungen sowie Ergotherapie etc. zu verstehen. Heilmittel (z. B. Ergotherapie) | 100 % | ||||||||||||
Zahnbehandlungen Als Zahnbehandlungen zählen z. B. Zahnfüllungen oder Wurzelbehandlungen. Zahnbehandlungen | 100 % | ||||||||||||
Zahnersatz Es werden 80 % des Rechnungsbetrages für Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen übernommen. In den ersten Versicherungsjahren ist eine Leistungsstaffel zu beachten. Zahnersatz | 80 % | ||||||||||||
Psychotherapie Erstattungsfähig sind maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. Psychotherapie | 90 % max. 50 Sitzungen/Jahr | ||||||||||||
Brillen & Kontaktlinsen | 260 EUR alle 24 Monate | ||||||||||||
Leistungserweiterungen
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Fragen & Antworten zur privaten Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler
- Wann kann ich in die private Krankenversicherung wechseln? Jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen
Als Selbstständiger, Gründer oder Freiberufler haben Sie die Wahl, ob Sie freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein möchten oder sich einer privaten Krankenversicherung anschließen wollen.
Wenn Sie schon selbstständig sind und die Versicherung wechseln möchten, sollten Sie beachten, dass Sie sich zunächst die Aufnahmebescheinigung der HanseMerkur sichern. Danach gilt es, Kündigungsfristen und Wartezeiten zu beachten.
Wenn Sie eine Selbstständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit planen, sollten Sie dies rechtzeitig bei der gesetzlichen Krankenkasse anzeigen. Wenn Sie austreten möchten, können Sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist in die private Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler wechseln.
- Wie hoch ist die Gehaltsgrenze? Keine Gehaltsgrenze für den Wechsel
Anders als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer müssen Sie keine Gehaltsgrenze beachten, um von der gesetzlichen Krankenkasse in die günstige private Krankenversicherung zu wechseln.
- Was ist bei einem Wechsel zu beachten? Aufnahmebescheinigung abwarten, Kündigungsfrist einhalten, Wartezeiten beachten
Für einen Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in eine private Krankenversicherung (PKV) benötigen Sie zunächst die Antragsunterlagen Ihrer neuen Versicherung. Erst wenn das Antragsverfahren und die Gesundheitsprüfung abgeschlossen sind und Sie die Aufnahmebestätigung erhalten haben, sollten Sie Ihre bisherige Krankenversicherung kündigen. Keinesfalls sollten Sie dies vorher tun, da Sie ansonsten riskieren, eine Lücke im Versicherungsschutz zu haben.
Bei der Kündigung Ihrer bisherigen Versicherung müssen Sie die entsprechenden Fristen beachten. Danach haben Sie eine Frist von 2 Monaten zum Monatsende. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht, wenn der Versicherer erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder den bestehenden erhöht.
Wenn Sie in eine private Krankenversicherung eintreten, gibt es sogenannte Wartezeiten. In diesem Zeitraum können Sie keine Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen. Normalerweise liegen die Wartezeiten bei 3 Monaten; bei Zahngesundheit können sie bis zu 8 Monate betragen. Ausnahmen davon sind Leistungen aufgrund von Infektionskrankheiten oder Unfällen. Außerdem wird Ihnen die vorherige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung angerechnet, insofern sie ununterbrochen war.
- Wer übernimmt den Arbeitgeberanteil? Kein Arbeitgeberzuschuss mit Ausnahme der Künstlersozialkasse
In einem Angestelltenverhältnis muss sich der Arbeitgeber an Ihrem Krankenversicherungsbeitrag beteiligen. Allerdings sind Sie als Selbstständiger, Gründer oder Freiberufler Ihr eigener Chef, weshalb Sie keine Zuschüsse erhalten. In den meisten Berufsfeldern müssen Sie daher den vollen Beitrag zur Krankenversicherung selbst tragen.
Eine Ausnahme bildet die Künstlersozialkasse. Sie sorgt dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten in der Sozialversicherung einen ähnlichen Schutz wie angestellte Arbeitnehmer genießen. Die Künstlersozialkasse ist selbst kein Leistungsträger, sondern stockt Ihre Sozialversicherungsbeiträge wie ein Arbeitgeber zu 50 % auf. Dies gilt auch für die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung. Die Regelung ist hierbei die gleiche, die auch für den Arbeitgeberzuschuss zugrunde gelegt wird.
- Wie sichere ich mich im Alter ab, wenn ich Rente erhalte? Alterungsrückstellung, wegfallende Selbstbeteiligung und Beitragsreduzierung
Damit die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Alter bezahlbar bleiben, setzt die HanseMerkur eine sogenannte Alterungsrückstellung ein. Diese wird aus Beitragseinnahmen gebildet. Es werden in den frühen Jahren der Versicherung, also während Ihrer Selbstständigkeit, etwas höhere Beiträge angesetzt, als sie den tatsächlichen Versorgungskosten entsprechen. Die Rücklagen werden verzinslich angespart und dafür genutzt, um Ihnen geringere Beiträge im Alter anzubieten.
- Was ist mit Behandlung durch einen sogenannten Primärarzt gemeint? Ihr erster Ansprechpartner in allen Fällen
Bei ambulanten Behandlungen gilt das sogenannte Primärarztprinzip. In diesem Fall haben Sie einen Ansprechpartner, an den Sie sich in Gesundheitsfragen zuerst wenden. In der Regel ist das Ihr Hausarzt, da er Sie schon lange kennt. In vielen Fällen kann er Sie ausreichend behandeln oder beraten. Als Primärärzte im Sinne des Prinzips gelten Fachärzte für Allgemeinmedizin bzw. praktische Ärzte, Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, Fachärzte für Frauenheilkunde (Gynäkologen), Augenheilkunde sowie Kinderheilkunde.
Ihr Primärarzt entscheidet, ob ein Facharzt hinzugezogen werden soll. Die Behandlungskosten trägt die HanseMerkur vollständig, wenn der Primärarzt die Erstbehandlung übernommen hat. Entscheiden Sie sich direkt einen Facharzt zu konsultieren, dann übernimmt die HanseMerkur die Kosten zu 80 %. Wenden Sie sich während dieser Behandlung auch an Ihren Primärarzt, übernimmt die HanseMerkur ab diesem Zeitpunkt eventuell folgende Facharztbesuche zu 100 %.
- Was sind die Beitragsrückerstattungen? Wenn Sie selten Leistungen in Anspruch nehmen
Die HanseMerkur bestimmt jedes Jahr einen Betrag für die Beitragsrückerstattungen. Dieser wird auf Basis des Geschäftsergebnisses kalkuliert und ist überschussabhängig. Der festgelegte Betrag ist daher für alle Tarife gleich und unabhängig von dem gewählten Selbstbehalt. Zudem erhalten Sie einen Gesundheitsrabatt von 10 % auf den Beitrag Ihres Tarifes, wenn Ihre Werte bei regelmäßigen Gesundheits-Checks im Normbereich liegen.
Folgende Regelung zur Beitragsrückerstattung gilt aktuell, wenn Sie keine Leistungen zur Abrechnung einreichen:
- 200 Euro nach einem leistungsfreien Jahr
- 300 Euro nach 2 leistungsfreien Jahren
- 400 Euro nach 3 leistungsfreien Jahren
- 500 Euro nach 4 leistungsfreien Jahren
Von der Beitragsrückerstattung können Sie profitieren, wenn Sie selten krank sind. Dies gilt als erfüllt, wenn Sie im abgelaufenen Kalenderjahr keine Leistungen für eine zahnärztliche oder ambulante Behandlung in Anspruch genommen haben.
Erfahren Sie mehr über Beitragsrückerstattungen und Vorsorgeprogramme im FAQ-Bereich.
Tipp: Wenn Sie die Rückerstattung nutzen möchten, aber dennoch wegen einer Kleinigkeit den Rat eines Arztes benötigen, haben Sie immer noch die Möglichkeit, die Arztrechnung nicht einzureichen. Langfristig führt dies zu einer stabileren Kalkulationsgrundlage und somit zu stabileren Beiträgen. Somit profitieren Sie von der Behandlung als Privatpatient, haben aber gleichzeitig selbst mehr Planungssicherheit.
- In welcher Höhe werden Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie übernommen? Die maximale Kostenerstattung ist begrenzt und abhängig von der Versicherungsdauer
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie werden Kosten in Höhe von 80 % übernommen. Ferner gelten sogenannte Leistungsstaffeln, die die maximale Kostenerstattung begrenzen. Dieser maximale Betrag, den die private Krankenversicherung für Selbstständige übernimmt, ist abhängig von der Versicherungsdauer und vom ausgewählten Tarif und staffelt sich wie folgt:
Kostenerstattung - Tarif Start Fit
- Höchstsatz, der bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 600 EUR
- Höchstsatz, der bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 1.200 EUR
- Höchstsatz, der bis zum Ende des 6. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 2.400 EUR
- Höchstsatz, der ab dem 7. Versicherungsjahr übernommen wird - pro Jahr: 4.000 EUR
Höchstsatz - Tarif Top Fit
- Höchstsatz, der bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 1.600 EUR
- Höchstsatz, der bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 3.200 EUR
- Höchstsatz, der bis zum Ende des 6. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 6.400 EUR
- Höchstsatz, der ab dem 7. Versicherungsjahr übernommen wird - pro Jahr: unbegrenzt
Wenn aufgrund eines Unfalls Zahnersatz oder Kieferorthopädie erforderlich sind, entfallen die Höchstsätze für den jeweiligen Versicherungsfall.
Altersrückstellungen - Wie Beiträge im Alter bezahlbar bleiben
Als Unternehmer sind Sie es gewohnt, über viele Jahre zu planen und Prognosen über zukünftige Entwicklungen zu stellen. Bei Ihrer privaten Krankenversicherung schauen Sie deshalb genau auf die Beiträge im Alter. Erwartete Kostensteigerungen machen vor den wenigsten Unternehmen halt, ebenso wenig ist dies im Gesundheitswesen der Fall; daher müssen die privaten wie die gesetzlichen Krankenversicherer damit kalkulieren. Um dennoch stabile und bezahlbare Beiträge anzubieten, ist die HanseMerkur gut vorbereitet. Hier wird vor allem die sogenannte Alterungsrückstellung genutzt. Ein Teil der Versicherungsbeiträge wird nicht für laufende Versorgungskosten verwendet, sondern verzinslich angelegt. Damit wird ein Polster aufgebaut, das Ihnen dann in Form von niedrigeren Beiträgen im Alter zugutekommt. Die HanseMerkur zeichnete sich in den letzten Jahren durch überdurchschnittliche Beitragsstabilität in ihren Tarifen aus und kann eine günstige private Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler anbieten.
Die private Krankenversicherung ist erklärungsbedürftig. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, Ihr individuelles Gesundheitspaket zu erstellen. Top-Leistungen müssen nicht teuer sein! Informieren Sie sich unverbindlich und nutzen Sie für Fragen unsere Berater-Hotline unter 040 4119-7340.
Tarifbausteine | 25 Jahre | 35 Jahre | 45 Jahre |
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Ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistung (Tarif KVS3) | |||
Ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistung (Tarif KVS3) | 161,01 EUR | 208,10 EUR | 273,62 EUR |
Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus inkl. Chefarzt-/Spezialistenbehandlung (Tarif PSV) | |||
Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus inkl. Chefarzt-/Spezialistenbehandlung (Tarif PSV) | 29,42 EUR | 38,99 EUR | 52,67 EUR |
Pflegepflichtversicherung (Tarif PVN) | |||
Pflegepflichtversicherung (Tarif PVN) | 28,65 EUR | 36,99 EUR | 49,69 EUR |
Gesetzlicher Zuschlag | |||
Gesetzlicher Zuschlag | 19,04 EUR | 24,71 EUR | 32,63 EUR |
Monatsbeitrag insgesamt | |||
Monatsbeitrag insgesamt | 238,11 EUR | 308,79 EUR | 408,61 EUR |
Angebot anfordern |
Ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistung (Tarif KVS3) | 161,01 EUR |
Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus inkl. Chefarzt-/Spezialistenbehandlung (Tarif PSV) | 29,42 EUR |
Pflegepflichtversicherung (Tarif PVN) | 28,65 EUR |
Gesetzlicher Zuschlag | 19,04 EUR |
Monatsbeitrag insgesamt | 238,11 EUR |
Ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistung (Tarif KVS3) | 208,10 EUR |
Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus inkl. Chefarzt-/Spezialistenbehandlung (Tarif PSV) | 38,99 EUR |
Pflegepflichtversicherung (Tarif PVN) | 36,99 EUR |
Gesetzlicher Zuschlag | 24,71 EUR |
Monatsbeitrag insgesamt | 308,79 EUR |
Ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistung (Tarif KVS3) | 273,62 EUR |
Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus inkl. Chefarzt-/Spezialistenbehandlung (Tarif PSV) | 52,67 EUR |
Pflegepflichtversicherung (Tarif PVN) | 49,69 EUR |
Gesetzlicher Zuschlag | 32,63 EUR |
Monatsbeitrag insgesamt | 408,61 EUR |
Tarifbausteine | 25 Jahre | 35 Jahre | 45 Jahre |
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Ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistungen (Tarif KVT1000) | |||
Ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistungen (Tarif KVT1000) | 261,78 EUR | 327,94 EUR | 408,65 EUR |
Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus inkl. Chefarzt-/Spezialistenbehandlung (Tarif PSV) | |||
Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus inkl. Chefarzt-/Spezialistenbehandlung (Tarif PSV) | 29,42 EUR | 38,99 EUR | 52,67 EUR |
Pflegepflichtversicherung (Tarif PVN) | |||
Pflegepflichtversicherung (Tarif PVN) | 28,65 EUR | 36,99 EUR | 49,69 EUR |
Gesetzlicher Zuschlag | |||
Gesetzlicher Zuschlag | 29,12 EUR | 36,69 EUR | 46,14 EUR |
Monatsbeitrag gesamt | |||
Monatsbeitrag gesamt | 348,97 EUR | 440,61 EUR | 557,15 EUR |
Angebot anfordern |
Ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistungen (Tarif KVT1000) | 261,78 EUR |
Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus inkl. Chefarzt-/Spezialistenbehandlung (Tarif PSV) | 29,42 EUR |
Pflegepflichtversicherung (Tarif PVN) | 28,65 EUR |
Gesetzlicher Zuschlag | 29,12 EUR |
Monatsbeitrag gesamt | 348,97 EUR |
Ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistungen (Tarif KVT1000) | 327,94 EUR |
Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus inkl. Chefarzt-/Spezialistenbehandlung (Tarif PSV) | 38,99 EUR |
Pflegepflichtversicherung (Tarif PVN) | 36,99 EUR |
Gesetzlicher Zuschlag | 36,69 EUR |
Monatsbeitrag gesamt | 440,61 EUR |
Ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistungen (Tarif KVT1000) | 408,65 EUR |
Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus inkl. Chefarzt-/Spezialistenbehandlung (Tarif PSV) | 52,67 EUR |
Pflegepflichtversicherung (Tarif PVN) | 49,69 EUR |
Gesetzlicher Zuschlag | 46,14 EUR |
Monatsbeitrag gesamt | 557,15 EUR |