Bestens versorgt mit der privaten Pflegeversicherung
Ein Pflegefall zu werden, kann jeden treffen. Durch Unfall oder Krankheit kann sich das Leben für junge und ältere Menschen grundlegend ändern. Im Jahre 2017 waren bereits rund 3,41 Mio. Menschen pflegebedürftig. Gestiegene Kosten sorgen dafür, dass die wenigsten Menschen für die eigene Pflege oder die eines Angehörigen aufkommen können, trotz gesetzlicher Pflegepflichtversicherung.
Eine private Pflegeversicherung hilft Ihnen dabei, den Eigenanteil an den Pflegekosten zu begleichen. Damit kann eine bedarfsgerechte Betreuung und Pflege sichergestellt werden, ohne dass das angesparte Vermögen angegriffen werden muss. Vermeiden Sie eine hohe Eigenbeteiligung bei den Pflegekosten, indem Sie rechtzeitig mit einer Pflegezusatzversicherung vorsorgen.
Die HanseMerkur ist ausgezeichnet von Stiftung Warentest Finanztest mit der Note 1,5 (Ausgabe 11/2017) im Bereich Pflegetagegeld (bei Vertragsabschluss mit 45 Jahren). Auch das Wirtschaftsmagazin Focus Money findet Fit Pflege Schutz super und empfiehlt die Pflegezusatzversicherung der HanseMerkur als bestes Produkt am Markt.
Vorteile der Pflegezusatzversicherung der HanseMerkur
Mit dem Abschluss einer Pflegeversicherung der HanseMerkur sichern Sie sich viele Vorteile. Dazu gehören beispielsweise:
Wenn Sie sich für eine private Pflegezusatzversicherung bei der HanseMerkur entscheiden, können Sie diese jetzt einfach online abschließen und sich noch heute viele Vorteile sichern.
Leistungen der Pflegezusatzversicherung im Überblick
Pflege Schutz PGA+PGS | Pflege Schutz + PGA+PGS+PZG | |
---|---|---|
Pflegemonatsgeld für ambulante Pflege Ambulante Pflege Von ambulanter bzw. teilstationärer Pflege wird gesprochen, wenn der Pflegebedürftige in der eigenen Wohnung oder z. B. in einem Seniorenwohnheim gepflegt wird. Die Pflege kann sowohl von Angehörigen als auch von einer Pflegefachkraft übernommen werden. Bei der teilstationären Pflege verbringt der Pflegebedürftige nur tagsüber oder nachts in einer stationären Pflegeeinrichtung. | ||
Pflegemonatsgeld für ambulante Pflege Ambulante Pflege Von ambulanter bzw. teilstationärer Pflege wird gesprochen, wenn der Pflegebedürftige in der eigenen Wohnung oder z. B. in einem Seniorenwohnheim gepflegt wird. Die Pflege kann sowohl von Angehörigen als auch von einer Pflegefachkraft übernommen werden. Bei der teilstationären Pflege verbringt der Pflegebedürftige nur tagsüber oder nachts in einer stationären Pflegeeinrichtung. | individuell wählbar | individuell wählbar |
Pflegemonatsgeld für stationäre Pflege Stationäre Pflege Wenn der Pflegebedürftige ganztägig und dauerhaft in einer stationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim) untergebracht ist. | ||
Pflegemonatsgeld für stationäre Pflege Stationäre Pflege Wenn der Pflegebedürftige ganztägig und dauerhaft in einer stationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim) untergebracht ist. | individuell wählbar | individuell wählbar |
Leistungsanspruch ohne Wartezeit | ||
Leistungsanspruch ohne Wartezeit |
|
|
Pflegeplatzgarantie innerhalb von 24 Stunden Pflegeplatzgarantie innerhalb von 24 Stunden Bei Bedarf erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein Platz in einem zertifizierten Pflegeheim in Deutschland. Die Pflegeplatzgarantie erhalten Sie bereits ab Pflegegrad 1, sofern Sie eine dauerhafte vollstationäre Unterbringung wünschen. | ||
Pflegeplatzgarantie innerhalb von 24 Stunden Pflegeplatzgarantie innerhalb von 24 Stunden Bei Bedarf erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein Platz in einem zertifizierten Pflegeheim in Deutschland. Die Pflegeplatzgarantie erhalten Sie bereits ab Pflegegrad 1, sofern Sie eine dauerhafte vollstationäre Unterbringung wünschen. |
|
|
Ohne Kostennachweis Ohne Kostennachweis Sie erhalten Ihr Pflegegeld, ohne einen Kostennachweis erbringen zu müssen. So erhalten Sie die Auszahlung auch bei Pflege durch Angehörige zuhause. | ||
Ohne Kostennachweis Ohne Kostennachweis Sie erhalten Ihr Pflegegeld, ohne einen Kostennachweis erbringen zu müssen. So erhalten Sie die Auszahlung auch bei Pflege durch Angehörige zuhause. |
|
|
Option auf Höherversicherung Option auf Höherversicherung Sie können einmalig Ihr Pflegemonatsgeld für ambulante und stationäre Pflege um jeweils maximal 300 Euro erhöhen. Es ist keine Risikoprüfung nötig. Dieses Recht besteht z. B. bei Abschluss des Studiums bzw. der Berufsausbildung, der Eheschließung oder Geburt bzw. Adoption eines Kindes. | ||
Option auf Höherversicherung Option auf Höherversicherung Sie können einmalig Ihr Pflegemonatsgeld für ambulante und stationäre Pflege um jeweils maximal 300 Euro erhöhen. Es ist keine Risikoprüfung nötig. Dieses Recht besteht z. B. bei Abschluss des Studiums bzw. der Berufsausbildung, der Eheschließung oder Geburt bzw. Adoption eines Kindes. |
|
|
Anspruch auf Vorauszahlung Anspruch auf Vorauszahlung Sie haben die Möglichkeit ab Pflegegrad 2 eine Vorauszahlung in Pflegemonatsgeldleistungen in Anspruch zu nehmen. | ||
Anspruch auf Vorauszahlung Anspruch auf Vorauszahlung Sie haben die Möglichkeit ab Pflegegrad 2 eine Vorauszahlung in Pflegemonatsgeldleistungen in Anspruch zu nehmen. |
|
|
Telefonische Pflegeberatung Telefonische Pflegeberatung Nach erstmaligem Erreichen von mindestens Pflegegrad 2 steht Ihnen die HanseMerkur innerhalb der ersten 6 Monate mit einer telefonischen Pflegeberatung zu Seite. Diesen Service können Sie z. B. in Anspruch nehmen, um Servicefirmen zur Wohnungsreinigung, Gartenservice, Wäschereinigung oder eines Menüservices in Erfahrung bringen wollen. | ||
Telefonische Pflegeberatung Telefonische Pflegeberatung Nach erstmaligem Erreichen von mindestens Pflegegrad 2 steht Ihnen die HanseMerkur innerhalb der ersten 6 Monate mit einer telefonischen Pflegeberatung zu Seite. Diesen Service können Sie z. B. in Anspruch nehmen, um Servicefirmen zur Wohnungsreinigung, Gartenservice, Wäschereinigung oder eines Menüservices in Erfahrung bringen wollen. |
|
|
Vermittlung von Assistance-Leistungen Vermittlung von Assistance-Leistungen Die HanseMerkur möchte den Pflegebedürftigen in guten Händen wissen und vermittelt Ihnen daher auf Wunsch Assistance-Leistungen ab Pflegegrad 2 (innerhalb der ersten 6 Monate ab Feststellung). Hierzu zählen z. B. Hausnotrufsysteme, Pflegeschulung für Angehörige, Kinderbetreuung oder diverse Leistungen von Servicefirmen (Wohnungs- und Wäschereinigung, Menüservice, Fahrdienste). Je nach Tarifwahl werden die Kosten für in Anspruch genommene Assistance-Leistungen innerhalb der ersten 3 Monate bis 2.500 Euro übernommen. | ||
Vermittlung von Assistance-Leistungen Vermittlung von Assistance-Leistungen Die HanseMerkur möchte den Pflegebedürftigen in guten Händen wissen und vermittelt Ihnen daher auf Wunsch Assistance-Leistungen ab Pflegegrad 2 (innerhalb der ersten 6 Monate ab Feststellung). Hierzu zählen z. B. Hausnotrufsysteme, Pflegeschulung für Angehörige, Kinderbetreuung oder diverse Leistungen von Servicefirmen (Wohnungs- und Wäschereinigung, Menüservice, Fahrdienste). Je nach Tarifwahl werden die Kosten für in Anspruch genommene Assistance-Leistungen innerhalb der ersten 3 Monate bis 2.500 Euro übernommen. | Vermittlung | Vermittlung & Kostenübernahme |
Einmalzahlung Einmalzahlung Nach erstmaligem Feststellen von mindestens Pflegegrad 2, haben Sie während der gesamten Vertragslaufzeit Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro. | ||
Einmalzahlung Einmalzahlung Nach erstmaligem Feststellen von mindestens Pflegegrad 2, haben Sie während der gesamten Vertragslaufzeit Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro. |
| 1.500 EUR |
Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3 Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3 Ab Pflegegrad 3 zahlen Sie keinen Beitrag mehr. | ||
Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3 Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3 Ab Pflegegrad 3 zahlen Sie keinen Beitrag mehr. |
|
|
Monatsbeitrag (ohne Einsteigertarif) Frau/Mann, 30 Jahre ab Monatsbeitrag (ohne Einsteigertarif) Frau/Mann, 30 Jahre ab Beispiel für einen Monatsbeitrag mit jeweils 1.000 Euro Pflegemonatsgeld für ambulante und stationäre Pflege. | ||
Monatsbeitrag (ohne Einsteigertarif) Monatsbeitrag (ohne Einsteigertarif) Frau/Mann, 30 Jahre ab Beispiel für einen Monatsbeitrag mit jeweils 1.000 Euro Pflegemonatsgeld für ambulante und stationäre Pflege. | 13,07 EUR | 17,33 EUR |
PGA+PGS
Ambulante Pflege Von ambulanter bzw. teilstationärer Pflege wird gesprochen, wenn der Pflegebedürftige in der eigenen Wohnung oder z. B. in einem Seniorenwohnheim gepflegt wird. Die Pflege kann sowohl von Angehörigen als auch von einer Pflegefachkraft übernommen werden. Bei der teilstationären Pflege verbringt der Pflegebedürftige nur tagsüber oder nachts in einer stationären Pflegeeinrichtung. Pflegemonatsgeld für ambulante Pflege | individuell wählbar |
Stationäre Pflege Wenn der Pflegebedürftige ganztägig und dauerhaft in einer stationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim) untergebracht ist. Pflegemonatsgeld für stationäre Pflege | individuell wählbar |
Leistungsanspruch ohne Wartezeit |
|
Pflegeplatzgarantie innerhalb von 24 Stunden Bei Bedarf erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein Platz in einem zertifizierten Pflegeheim in Deutschland. Die Pflegeplatzgarantie erhalten Sie bereits ab Pflegegrad 1, sofern Sie eine dauerhafte vollstationäre Unterbringung wünschen. Pflegeplatzgarantie innerhalb von 24 Stunden |
|
Ohne Kostennachweis Sie erhalten Ihr Pflegegeld, ohne einen Kostennachweis erbringen zu müssen. So erhalten Sie die Auszahlung auch bei Pflege durch Angehörige zuhause. Ohne Kostennachweis |
|
Option auf Höherversicherung Sie können einmalig Ihr Pflegemonatsgeld für ambulante und stationäre Pflege um jeweils maximal 300 Euro erhöhen. Es ist keine Risikoprüfung nötig. Dieses Recht besteht z. B. bei Abschluss des Studiums bzw. der Berufsausbildung, der Eheschließung oder Geburt bzw. Adoption eines Kindes. Option auf Höherversicherung |
|
Anspruch auf Vorauszahlung Sie haben die Möglichkeit ab Pflegegrad 2 eine Vorauszahlung in Pflegemonatsgeldleistungen in Anspruch zu nehmen. Anspruch auf Vorauszahlung |
|
Telefonische Pflegeberatung Nach erstmaligem Erreichen von mindestens Pflegegrad 2 steht Ihnen die HanseMerkur innerhalb der ersten 6 Monate mit einer telefonischen Pflegeberatung zu Seite. Diesen Service können Sie z. B. in Anspruch nehmen, um Servicefirmen zur Wohnungsreinigung, Gartenservice, Wäschereinigung oder eines Menüservices in Erfahrung bringen wollen. Telefonische Pflegeberatung |
|
Vermittlung von Assistance-Leistungen Die HanseMerkur möchte den Pflegebedürftigen in guten Händen wissen und vermittelt Ihnen daher auf Wunsch Assistance-Leistungen ab Pflegegrad 2 (innerhalb der ersten 6 Monate ab Feststellung). Hierzu zählen z. B. Hausnotrufsysteme, Pflegeschulung für Angehörige, Kinderbetreuung oder diverse Leistungen von Servicefirmen (Wohnungs- und Wäschereinigung, Menüservice, Fahrdienste). Je nach Tarifwahl werden die Kosten für in Anspruch genommene Assistance-Leistungen innerhalb der ersten 3 Monate bis 2.500 Euro übernommen. Vermittlung von Assistance-Leistungen | Vermittlung |
Einmalzahlung Nach erstmaligem Feststellen von mindestens Pflegegrad 2, haben Sie während der gesamten Vertragslaufzeit Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro. Einmalzahlung |
|
Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3 Ab Pflegegrad 3 zahlen Sie keinen Beitrag mehr. Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3 |
|
Monatsbeitrag (ohne Einsteigertarif) Frau/Mann, 30 Jahre ab Beispiel für einen Monatsbeitrag mit jeweils 1.000 Euro Pflegemonatsgeld für ambulante und stationäre Pflege. Monatsbeitrag (ohne Einsteigertarif) | 13,07 EUR |
PGA+PGS+PZG
Ambulante Pflege Von ambulanter bzw. teilstationärer Pflege wird gesprochen, wenn der Pflegebedürftige in der eigenen Wohnung oder z. B. in einem Seniorenwohnheim gepflegt wird. Die Pflege kann sowohl von Angehörigen als auch von einer Pflegefachkraft übernommen werden. Bei der teilstationären Pflege verbringt der Pflegebedürftige nur tagsüber oder nachts in einer stationären Pflegeeinrichtung. Pflegemonatsgeld für ambulante Pflege | individuell wählbar |
Stationäre Pflege Wenn der Pflegebedürftige ganztägig und dauerhaft in einer stationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim) untergebracht ist. Pflegemonatsgeld für stationäre Pflege | individuell wählbar |
Leistungsanspruch ohne Wartezeit |
|
Pflegeplatzgarantie innerhalb von 24 Stunden Bei Bedarf erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein Platz in einem zertifizierten Pflegeheim in Deutschland. Die Pflegeplatzgarantie erhalten Sie bereits ab Pflegegrad 1, sofern Sie eine dauerhafte vollstationäre Unterbringung wünschen. Pflegeplatzgarantie innerhalb von 24 Stunden |
|
Ohne Kostennachweis Sie erhalten Ihr Pflegegeld, ohne einen Kostennachweis erbringen zu müssen. So erhalten Sie die Auszahlung auch bei Pflege durch Angehörige zuhause. Ohne Kostennachweis |
|
Option auf Höherversicherung Sie können einmalig Ihr Pflegemonatsgeld für ambulante und stationäre Pflege um jeweils maximal 300 Euro erhöhen. Es ist keine Risikoprüfung nötig. Dieses Recht besteht z. B. bei Abschluss des Studiums bzw. der Berufsausbildung, der Eheschließung oder Geburt bzw. Adoption eines Kindes. Option auf Höherversicherung |
|
Anspruch auf Vorauszahlung Sie haben die Möglichkeit ab Pflegegrad 2 eine Vorauszahlung in Pflegemonatsgeldleistungen in Anspruch zu nehmen. Anspruch auf Vorauszahlung |
|
Telefonische Pflegeberatung Nach erstmaligem Erreichen von mindestens Pflegegrad 2 steht Ihnen die HanseMerkur innerhalb der ersten 6 Monate mit einer telefonischen Pflegeberatung zu Seite. Diesen Service können Sie z. B. in Anspruch nehmen, um Servicefirmen zur Wohnungsreinigung, Gartenservice, Wäschereinigung oder eines Menüservices in Erfahrung bringen wollen. Telefonische Pflegeberatung |
|
Vermittlung von Assistance-Leistungen Die HanseMerkur möchte den Pflegebedürftigen in guten Händen wissen und vermittelt Ihnen daher auf Wunsch Assistance-Leistungen ab Pflegegrad 2 (innerhalb der ersten 6 Monate ab Feststellung). Hierzu zählen z. B. Hausnotrufsysteme, Pflegeschulung für Angehörige, Kinderbetreuung oder diverse Leistungen von Servicefirmen (Wohnungs- und Wäschereinigung, Menüservice, Fahrdienste). Je nach Tarifwahl werden die Kosten für in Anspruch genommene Assistance-Leistungen innerhalb der ersten 3 Monate bis 2.500 Euro übernommen. Vermittlung von Assistance-Leistungen | Vermittlung & Kostenübernahme |
Einmalzahlung Nach erstmaligem Feststellen von mindestens Pflegegrad 2, haben Sie während der gesamten Vertragslaufzeit Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro. Einmalzahlung | 1.500 EUR |
Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3 Ab Pflegegrad 3 zahlen Sie keinen Beitrag mehr. Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3 |
|
Monatsbeitrag (ohne Einsteigertarif) Frau/Mann, 30 Jahre ab Beispiel für einen Monatsbeitrag mit jeweils 1.000 Euro Pflegemonatsgeld für ambulante und stationäre Pflege. Monatsbeitrag (ohne Einsteigertarif) | 17,33 EUR |
Fragen und Antworten zur privaten Pflegeversicherung
- Warum soll ich eine private Pflegeversicherung abschließen? Begrenzen Sie die finanzielle Belastung im Pflegefall
Die Belastung, wenn Sie selbst oder ein Angehöriger zum Pflegefall werden, ist für alle Beteiligten hoch. Gerne möchten Sie demjenigen oder sich selbst die beste Betreuung ermöglichen. Allerdings sind die Kosten für eine dauerhafte Pflege besonders hoch. Die gesetzliche Pflegeversicherung springt ab Pflegegrad 2 mit einem sogenannten Pflegegeld ein, was jedoch nur einen Teil der Kosten abdeckt. Die Ausgaben, die dann privat abgedeckt werden müssen, gehen schnell in die Hunderte von Euro pro Monat. Dafür müssen die meisten Betroffenen ihr Gespartes verwenden, und selbst dies reicht oftmals nicht für einen langen Zeitraum.
Mit dem Abschluss einer Pflegeversicherung bei der HanseMerkur können Sie diese Belastung deutlich mindern, denn Sie erhalten unter anderem eine monatliche Zahlung, die sogenannte Monatsleistung. So können Sie vermeiden, dass Sie Ihre und die Vermögenswerte Ihrer Familie für Pflegekosten verwenden müssen. Außerdem erhalten Sie Beratungs- und Assistance-Leistungen, die es Ihnen erleichtern, sich in der neuen Situation zurechtzufinden. Eine Pflegezusatzversicherung ist für jeden sinnvoll, der sich Gedanken um seine Versorgung im Alter macht und finanziellen Engpässen vorbeugen will.
- Welche Pflegetarife bietet die HanseMerkur an? Pflege ist keine Frage des Alters
Um sich in einem Pflegefall keine Sorgen um die finanziellen Belastungen machen zu müssen, hat die HanseMerkur für Sie den Tarif Pflege Schutz (PGA+PGS) entwickelt. Damit reduzieren Sie Ihren Eigenanteil im Falle einer Pflege deutlich und sichern sich parallel eine optimale Betreuung in den Bereichen ambulanter sowie stationärer Pflege. Die Höhe der einzelnen Leistungen wählen Sie dabei selbst.
Bei einer Inanspruchnahme von Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung sind bei der HanseMerkur keine Kostennachweise erforderlich. Leistungen werden auch gezahlt, wenn Angehörige die private Pflege übernehmen. Ab Pflegegrad 2 bieten wir zusätzlich sowohl telefonische Beratung als auch die Vermittlung von hilfreichen Assistance-Leistungen, wie z. B.
- Qualifizierter Pflegedienst
- Hausnotrufsystem
- Pflegeschulung von Angehörigen
- Menü- und Wäscheservice
- Haushalts- und Gartenhilfe
Da eine Pflegezusatzversicherung allerdings keine Frage des Alters sein sollte, bieten wir jüngeren Interessenten automatisch besondere Einsteigerkonditionen in der Tarifvariante Pflege für Einsteiger (PGE) für 5,18 Euro im Monat an. Damit sichern Sie sich im Ernstfall Pflegeleistungen von bis zu 1.000 Euro pro Monat, abhängig vom Pflegegrad sowohl im Bereich ambulanter als auch stationärer Pflege. Entscheiden Sie sich für eine andere individuelle Leistungshöhe oder haben Sie das 49. Lebensjahr vollendet, wechseln Sie automatisch in den Pflegetarif Pflege Schutz (PGA+PGS) inklusive Leistungen zur Altersrückstellung.
Der Tarif Pflege Schutz + bietet Ihnen zusätzliche Leistungen zur Reduzierung der finanziellen Belastung im Pflegefall. Ab Pflegegrad 2 haben Sie während der gesamten Vertragslaufzeit Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro. Des Weiteren müssen Sie ab Pflegegrad 3 keine Beiträge mehr zahlen.
- Welche Leistungen stehen mir aus der privaten Pflegeversicherung zur Verfügung? Wertvolle Unterstützung mit Assistance- und Monatsleistungen
Wenn ein Pflegefall eintritt, ist es für alle Beteiligten eine große Umstellung. Mit den Leistungen einer Pflegeversicherung der HanseMerkur werden Sie und Ihre Angehörigen unterstützt, um der neuen Situation bestmöglich gerecht zu werden.
Damit Sie den monatlichen Eigenanteil, den die Pflegekasse nicht abdeckt, nicht vollständig aus eigener Tasche bezahlen müssen, erhalten Sie eine Monatsleistung von der HanseMerkur. Diese ist unabhängig davon, ob es sich um eine stationäre oder ambulante Pflege handelt – beide Fälle sind abgedeckt. Beim Abschluss der privaten Pflegeversicherung vereinbaren Sie jeweils ein gewünschtes Pflegemonatsgeld; eines für die ambulante Pflege, das Ihnen bei Pflegegrad 5 zu 100 % gezahlt wird und ein Pflegemonatsgeld für die stationäre Pflege, das bereits ab Pflegegrad 2 zu 100 % leistet. Bei niedrigeren Pflegegraden erhalten Sie einen anteiligen Betrag.
Jedoch kommen mit der Pflegebedürftigkeit nicht nur finanzielle Herausforderungen auf Sie zu. Daher steht Ihnen die HanseMerkur ebenfalls mit Assistance-Leistungen zur Seite. Sie erhalten in den ersten 6 Monaten nach Feststellung eines Pflegegrades (ab Pflegegrad 2) eine telefonische Beratung rund um das Thema Pflege. Außerdem werden Sie beispielsweise bei der Auswahl eines qualifizierten Pflegedienstes oder einer Haushaltshilfe unterstützt. Des Weiteren profitieren Sie von einer Pflegeschulung für Angehörige.
Die Leistungen der HanseMerkur erhalten Sie jedoch nicht nur, wenn Sie professionelle Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst beanspruchen oder eine stationäre Pflegeeinrichtung wählen. Wenn ein Angehöriger die Pflege übernimmt, erhalten Sie die gleiche Höhe der Monatsleistungen aus Ihrer privaten Pflegeversicherung. Um die Leistungen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie keine Kostennachweise einreichen.
- Was sind vollstationäre Leistungen? Dauerhafte Unterbringung und Pflege in einem Pflegeheim
Um eine vollstationäre Pflege handelt es sich, wenn der Pflegebedürftige beispielsweise dauerhaft im Pflegeheim oder vergleichbaren stationären Pflegeeinrichtungen untergebracht wird. Sie ist zu unterscheiden von der teilstationären Pflege und häuslichen Unterbringung.
Dabei wird aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ein Betrag für die Pflege an das Heim gezahlt, wobei die Höhe des Betrags mit der Höhe des Pflegegrads einhergeht. Die Eigenleistung, die Sie bei der vollstationären Unterbringung übernehmen müssen, ist jedoch nicht abhängig vom Pflegegrad und besteht im Wesentlichen aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sogenannte „Hotelkosten“. Diese müssen Sie selbst begleichen, da die gesetzliche Versicherung nur für die tatsächliche Pflegeleistung aufkommt. Um diesen Eigenanteil aufzufangen, können Sie die Monatsleistungen aus der privaten Pflegeversicherung nutzen.
Sollten Sie nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit schnell einen dauerhaften, vollstationären Platz benötigen, so steht Ihnen die private Pflegeversicherung der HanseMerkur mit einer Vermittlungshilfe für zertifizierte Pflegeheime in Deutschland zur Verfügung.
- Was sind Betreuungsleistungen? Nach der Reform in den Pflegegraden enthalten
Bei den Betreuungsleistungen, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung abgedeckt waren, ging es vor allem um die Unterstützung im Alltag. Dies war bei Betroffenen relevant, die zwar körperlich noch gut in Form sind, aber aufgrund geistiger Einschränkungen ihren Tagesablauf nicht mehr selbständig bewältigen können. Dies trifft oftmals bei demenzkranken Menschen zu. Da sie gemäß der bisherigen Einstufung keine Pflegestufe erhielten, wurden sie vom Gesetzgeber dennoch mit einem Zuschuss für Betreuungsleistungen bedacht.
Die Pflegereform stellt nun jedoch sicher, dass geistige und psychische Aspekte ebenfalls in die Bewertung der Pflegegrade einfließen. Damit sind nun auch die Betreuungsleistungen der gesetzlichen Versicherung eingeschlossen, unabhängig davon, ob die Pflege in einem Heim oder zu Hause erfolgt. Nichtsdestotrotz deckt der Betrag aus der Pflegekasse nicht den vollen finanziellen Aufwand, sodass die private Pflegeversicherung in Form der Monatsleistungen für Entlastung sorgt.
- Wie komme ich an Hilfsmittel? Leihgeräte und monatlicher Zuschuss bei Verbrauchsmitteln
Pflegehilfsmittel werden in aller Regel von der Krankenversicherung oder anderen Versicherungsträgern zur Verfügung gestellt. Sie erhalten also neben dem Pflegegeld auch die notwendigen Hilfsmittel. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Rollstuhl, ein Pflegebett oder ein Hausnotrufsystem handeln. Soweit es geht, werden die Hilfsmittel leihweise zur Verfügung gestellt. Ist dies nicht möglich, müssen Sie 10 % der Anschaffungskosten, maximal aber 25 Euro, selbst tragen.
Für Ausgaben für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe, werden bis zu 40 Euro je Kalendermonat erstattet.
Pflege besteht somit aus vielen Bausteinen, die eine Menge Einsatz erfordern. Mit einer privaten Pflegeversicherung können Sie rechtzeitig vorsorgen und die gesetzliche Versicherung optimal ergänzen.
- Was ist der kostenfreie Vorsorgeservice? Eine Kooperation mit der „Deutschen Anwaltshotline“
Bei Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung der HanseMerkur erhalten Sie zusätzlich einen Zugang zum Vorsorge-Assistent der „Deutschen Anwaltshotline“. So haben Sie und Familienmitglieder die Möglichkeit, sich in nur wenigen Schritten eine persönliche Patienten- und Betreuungsverfügung sowie eine Vorsorgevollmacht online zu erstellen. Dokumentieren Sie Ihren persönlichen Willen und entlasten Sie Ihre Angehörigen im Fall der Fälle.
Patientenverfügung
Hiermit regeln Sie alle ärztlichen Maßnahmen einer medizinischen Versorgung im Falle, dass Sie nicht mehr selbst für sich entscheiden können und dies eine Vertrauensperson für Sie übernehmen soll. Über diese Willenserklärung werden ärztliche Eingriffe, Medikamentengaben oder z. B. die Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen bestimmt.Betreuungsverfügung
Sind Sie nicht mehr in der Lage Ihre persönlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen, können Sie hierfür einen Betreuer bestimmen. Ihr Betreuer wird nur tätig, wenn es tatsächlich erforderlich ist oder rechtlich notwendige Angelegenheiten geklärt werden müssen.Vorsorgevollmacht
Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie in Notsituationen zu handeln und rechtliche Entscheidungen zu treffen oder Verträge zu unterzeichnen.Tipp: Bewahren Sie Ihre Unterlagen Zuhause so auf, dass auch Angehörige Sie im Bedarfsfall schnell finden. Zusätzlich empfehlen wir eine Hinterlegung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
- Welche Arten von Pflegezusatzversicherungen gibt es? Behalten Sie den Überblick
Pflegetagegeldversicherung bzw. -monatsversicherung: Die Pflegetagegeldversicherung ist sicher die bekannteste Pflegezusatzversicherung. Bei Vertragsabschluss wird ein Tagessatz bzw. ein Pflegemonatsgeld festgelegt, das je nach Pflegegrad anteilig oder in voller Höhe ausgezahlt wird. Das gezahlte Pflegegeld steht frei und ohne Leistungsnachweis zur Verfügung.
Pflegekostenversicherung: Bei dieser privaten Versicherung werden die anfallenden Kosten, die durch die Pflegebedürftigkeit entstehen, ganz oder zum Teil abgedeckt. Der Versicherte kann nicht frei über die Leistung verfügen, sie ist an die tatsächlichen Pflegekosten gebunden.
Pflegerentenversicherung: Bei dieser Versicherung wird eine private Pflegeversicherung mit einem Sparvertrag kombiniert. Das ausgezahlte Geld steht zur freien Verfügung, ist aber zum Teil von der Entwicklung am Kapitalmarkt abhängig.
Pflege-Bahr: Es besteht die Möglichkeit, für die Einzahlung in eine private Pflegeversicherung eine staatliche Förderung zu erhalten. Lange Wartezeiten, geringe Leistungen und die Beitragszahlung auch während der Pflegebedürftigkeit machen diese Form der privaten Vorsorge für viele Versicherte unattraktiv.
Tipp: Mit der privaten Pflegezusatzversicherung der HanseMerkur erhalten Sie ein vorab festgelegtes Pflegemonatsgeld für die ambulante oder stationäre Pflege, dessen Höhe Sie bei Vertragsabschluss bestimmen können. Sie haben einen Leistungsanspruch ohne Wartezeit und müssen keine Kostennachweise erbringen.
Ab wann ist jemand pflegebedürftig?
Pflegebedürftigkeit ist ein Begriff, der zwar vielen geläufig ist, aber die genaue Definition fällt nicht leicht. Abzugrenzen ist zunächst eine „vorübergehende Pflegebedürftigkeit“. Wenn Sie sich beispielsweise ein Bein brechen und auf Hilfe angewiesen sind, bis Sie wieder laufen können, sind Sie noch kein Pflegefall. Wenn Sie innerhalb von 6 Monaten wieder genesen, dann ist Ihre Versehrtheit ein Fall für die Krankenversicherung, aber nicht für die gesetzliche Pflegeversicherung.
Pflegebedürftigkeit beginnt, wenn ein erhöhter Bedarf an pflegerischer Versorgung und Unterstützung notwendig ist, der länger als 6 Monate andauert. Dabei wurde bisher vorwiegend der körperliche Zustand bewertet, was sich jedoch mit der Reform zum Jahreswechsel 2016/2017 geändert hat. Pflegebedürftig ist nun, wer in seiner Selbständigkeit durch körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen eingeschränkt ist. Dies ist vor allem hinsichtlich zunehmender Demenz in der Bevölkerung ein wichtiger Schritt, denn geistigen Krankheiten wurde bei der Bestimmung der Pflegebedürftigkeit bis zu dieser Reform weniger Beachtung geschenkt.
Natürlich ist die Schwere der Erkrankung nicht für jeden Betroffenen gleich. Um diesem Umstand gerecht zu werden, gibt es eine Einstufung in 5 Pflegegrade.
Wonach werden Pflegegrade bemessen?
Um eine vergleichbare Einordnung vornehmen zu können, wie pflegebedürftig ein Mensch ist, bedient sich die Pflegeversicherung der sogenannten Pflegegrade. Dazu werden insgesamt 6 Kategorien bewertet:
Mithilfe einer unterschiedlichen prozentualen Gewichtung wird das Gesamtergebnis, also der Pflegegrad, ermittelt. Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5. Die Feststellung des Pflegegrads wird in der Regel von medizinischen Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen, kurz MDK, vorgenommen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Artikel zu den Pflegegraden und Pflegeleistungen.

Nach Abschluss einer HanseMerkur Pflegezusatzversicherung erhalten Sie automatisch Zugang zum Vorsorge-Assistent der Deutschen Anwaltshotline. Damit erstellen Sie in wenigen Schritten Ihre persönliche Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Vorsorgevollmacht und entscheiden selbst, wer sich im Pflegefall um Sie und Ihre Angelegenheiten kümmern soll.
Tipp: Dieser Vorsorgeservice kann nicht nur von der versicherten Person, sondern auch von dessen Familienmitgliedern genutzt werden.
In unserem Informationsprospekt und der Verbraucherinformation erfahren Sie alle Details zu unserer privaten Pflegeversicherung zum Speichern oder Ausdrucken.