Diese Seite wird aktuell überarbeitet. Umfangreiche Informationen zur Nachhaltigkeit finden Sie in unserer Nichtfinanziellen Konzernerklärung im Konzerngeschäftsbericht ab Seite 37. Die Nachhaltigkeitsberichte der vergangenen Jahre finden Sie im Archiv.
Informationen zum HanseMerkur Preis für Kinderschutz finden Sie in unserem Newsroom.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Bereits 2019 ist die “Transparenz-Verordnung 2019/2088 der Europäischen Union“ in Kraft getreten. Als Teil des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzsystem verpflichtet sie Produktanbieter und Finanzberater dazu, ab 10. März 2021 Auskunft darüber zu geben, in welchem Maß ihre Finanzprodukte nachhaltig sind. Nachfolgend finden Sie nachhaltigkeitsbezogene Informationen der HanseMerkur Lebensversicherung AG.
Veröffentlichung gemäß Artikel 3 und 5 der Offenlegungsverordnung
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten auf Ebene des Produkts
Nachfolgend finden Sie zunächst allgemeine Informationen zu den ökologischen oder sozialen Merkmalen auf Produktebene.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen zum Produkt
Hier folgen die speziellen Nachhaltigkeitsinformationen zu den Anlageoptionen.
Anlageoption Sicherungsvermögen
Ihre Rentenversicherung enthält immer dann ein Sicherungsvermögen, wenn Sie eine Garantie im Produkt vereinbart haben. Die Garantie kann z.B. eine garantierte Ablaufleistung oder garantierte Rente zum vereinbarten Rentenbeginn sein.