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Reiserücktrittsversicherung - falls Sie Ihre Reise absagen müssen
Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur
Stiftung Warentest - FT_RKV_Einzel_21XT56_1221
Stiftung Warentest - FT_JRV_Einzel_1221_ 21GZ49_M

Reiserücktrittsversicherung

  • Erstattung der Rücktritts- bzw. Stornokosten
  • Familien- und Jahres-Tarife
  • Vergünstigte Beiträge bei Last-Minute-Reisen
  • Mit Corona-Zusatzschutz abschließbar
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Reiserücktrittsversicherung - falls etwas dazwischenkommt, sind wir für Sie da

Stiftung Warentest - FT_RKV_Familie21XT56_1221

Schützen Sie sich vor hohen Stornokosten mit unserer Reiserücktritts­versicherung. Wir bieten Ihnen einen optimalen Versicherungs­schutz, falls Sie Ihre Reise absagen müssen. Mit der Reiserücktritts­versicherung sichern Sie Ihre gebuchte Reise vor Reiseantritt und mit der Urlaubs­garantie einen Reise­abbruch im Urlaub ab – und das weltweit.

Häufig lohnt sich der Abschluss einer Jahres-Rücktrittsversicherung bereits ab der 2. Reise im Jahr. Auch diese ist selbstver­ständlich zu günstigen Konditionen mit der Urlaubs­garantie kombinierbar. Mit der Jahres-Reise­rücktritts­versicherung können Sie das ganze Jahr lang beliebig oft sorgen­frei reisen. Wenn Sie Ihre Reise aus versicherten Gründen nicht antreten können, bleiben Sie nicht auf hohen Reise­rücktritts­kosten sitzen.

*Preisbeispiel bei einem Reise­preis bis 1.000 EUR bis 65. Geburtstag

Die Vorteile der Reiserücktrittsversicherung

Mit dem Abschluss einer Reiserücktritts­versicherung bei der HanseMerkur sichern Sie sich viele Vorteile, dazu gehören:

  • Bei Nichtantritt: Wir erstatten Ihnen anfallende Stornokosten, falls Sie Ihre Reise aus versicherten Gründen wie z. B. einer uner­warteten schweren Krankheit, Impf­unver­träglichkeit, Arbeitsplatz­wechsel, Kurz­arbeit oder Schwanger­schaft absagen müssen.
  • Bei verspätetem Reiseantritt: Wir erstatten Ihnen die zusätzlichen Hinreise-Mehr­kosten und nicht in Anspruch genommene Reise­leistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis), wenn Sie aus einem der versicherten Gründe Ihre Reise verspätet antreten.
  • Bei Umbuchung: Ohne Angaben von Gründen erstatten wir Ihnen Um­buchungs­kosten bis 30 Euro, wenn Sie bis 42 Tage vor Reise­beginn Ihre Reise umbuchen. Buchen Sie Ihre Reise aus einem der versicherten Gründe um, werden die Umbuchungs­kosten erstattet.
  • Entscheiden Sie sich für eine Reiserücktritts­versicherung mit Urlaubsgarantie (Reise­abbruch-Versicherung) und Sie müssen Ihre Reise innerhalb der ersten Reise­hälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abbrechen, erstatten wir Ihnen den gesamten Reise­preis. Erfolgt der Reise­abbruch in der zweiten Reise­hälfte (spätestens ab dem 9. Tag) erstatten wir Ihnen nicht genutzte Reise­leistungen. Verlängert sich Ihre Reise, beispiels­weise aufgrund von Lawinen, Erdbeben oder Wirbel­stürmen, erstatten wir Ihnen die zusätzlichen Unterkunfts- und Reisekosten, die durch den verlängerten Aufenthalt entstehen.
  • Entscheiden Sie sich für eine Jahres-Reiserücktritts­versicherung mit Urlaubsgarantie (Reise­abbruch­-Versicherung), ist jede Reisen innerhalb eines Jahres versichert.
  • Sie können unsere Reiserücktritts­versicherungen einfach und schnell online abschließen. Ein Vergleich unserer Leistungen lohnt sich – so finden Sie die für Sie passende Reiserücktrittsversicherung.
  • Optional mit Corona-Zusatzschutz abschließbar.
  • Optional mit unseren beiden Zusatzschutz-Versicherungen Camping-Urlaub Plus Europa und Aktiv-Urlaub Plus abschließbar.
  • Mit oder ohne Selbstbehalt.

Schließen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung ab und buchen Sie optional den für Sie passenden Zusatzschutz hinzu:

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Leistungen der Reiserücktrittsversicherung im Überblick

Leistungen
Reiserücktritt
Bestseller
Reiserücktritt+ Urlaubsgarantie
Reiserücktritt-Jahresversicherung(Reiserücktritt + Urlaubsgarantie)
Reise­rücktritt 
Reiserücktrittsversicherung

Ersatz der Stornokosten, wenn die Reise nicht angetreten werden kann, ggf. zusätzlich entstehende Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt, Mehrkosten bei einer Teilstornierung oder Umbuchungskosten bei einer Umbuchung.

Urlaubs­garantie bei Reiseabbruch
Urlaubs­garantie bei Reiseabbruch

Ersatz des gesamten Reisepreises, wenn eine Reise innerhalb der ersten Urlaubshälfte abgebrochen werden muss, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen (Urlaubsgarantie). Danach (ab dem 9. Tag) ersetzen wir anteilig nicht genutzte Reiseleistungen.

-
Corona-Reiseschutz
Corona-Reiseschutz

Mit zusätzlicher Absicherung bei häuslicher Isolation (Quarantäne), bei Abweisung am Flughafen (Verweigerung der Beförderung) oder Zutrittsverbot der Ferienwohnung am Anreisetag

Separat abschließbar
Camping-Urlaub Plus Europa
Verbessert die Leistung Ihrer gewählten Reiseversicherung

Reiserücktritt/Reiseabbruch: Zusätzlich versichert ist ein erheblicher Schaden an Ihrem Camping-Fahrzeug und die Überbuchung des Campingplatzes

Reisegepäck: Zusätzlicher Versicherungsschutz für Ihre Campingausrüstung (z. B. Zelte, Vordach, Campingmöbel und Haushaltsgeräte)

-
Aktiv-Urlaub Plus
Verbessert die Leistung Ihrer gewählten Reiseversicherung

Reiserücktritt: Zusätzlich versichert ist die Sportunfähigkeit oder ein erheblicher Schaden an Ihren Sportgeräten. Erstattung von Leihgebühren, wenn das eigene Sportgerät abhandenkommt.

Reiseabbruch: Zusätzlich versichert ist die Sportunfähigkeit oder ein erheblicher Schaden an Ihren Sportgeräten. Erstattung von Leihgebühren, wenn das eigene Sportgerät abhandenkommt.

Reisegepäck: Zusätzliche Versicherungssumme für Sportgeräte 1.500 Euro.

-
Selbst­beteiligung
Keine(außer bei ambulant behandelten Erkrankungen)Keine(außer bei ambulant behandelten Erkrankungen)Keine
Alle Leistungen im Überblick
PDFPDFPDF
Anzahl versicherter Reisen
1 Reise1 ReiseBeliebig viele Reisen(innerhalb eines Jahres)
Preisbeispiel (Reise­preis bis 1.000 EUR, bis 65. Geburtstag)
Preisbeispiel bei einem Reise­preis bis 1.000 EUR

Bis zum 65. Geburtstag. Für Schiffsreisen und Last-Minute-Flugreisen gelten besondere Konditionen.

44 EUR49 EUR54 EUR pro Jahr
Preisübersicht 
PDFPDFPDF
Preisübersicht Last Minute

Last Minute Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung: 
Zwischen Reise­buchung und Reise­beginn liegen maximal 30 Tage. In diesem Fall ist der Last-Minute-Schutz innerhalb von 3 Werktagen nach Reise­buchung abzu­schließen.

 
PDF

Last Minute Reiserücktrittsversicherung + Urlaubsgarantie:
Zwischen Reisebuchung und Reisebeginn liegen maximal 30 Tage. In diesem Fall ist der Last-Minute-Schutz innerhalb von drei Werktagen nach Reisebuchung abzuschließen. Die Urlaubsgarantie kann bis zum Reiseantritt abgeschlossen werden.

 
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Jahres-Reiserücktrittsversicherung + Urlaubsgarantie:
Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung gilt für alle nach der Prämienzahlung gebuchten Reisen. Für bereits gebuchte Reisen besteht Schutz, sofern Sie diese spätestens 30 Tage vor Reisebeginn gebucht haben. Liegen weniger als 30 Tage zwischen Buchung und Reiseantritt, muss der Abschluss der Jahres-Reiserücktrittsversicherung bis zum 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgt sein.

 
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Corona-Reiseschutz

Corona-Reiseschutz separat abschließen

Sie können zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung für eine Reise oder einer Jahresversicherung den Corona-Zusatzschutz separat abschließen. Der Corona-Reiseschutz wird jeweils pro Reise bis zu einer maximalen Dauer von 45 Tagen abgeschlossen.

Der Corona-Zusatz­schutz beinhaltet die Stor­no­kos­ten­ab­si­che­rung vor der Reise und die Reise­kos­ten­ab­si­che­rung während der Reise bei häus­li­cher Isola­tion bzw. Quaran­täne und bei Beför­de­rungs­ver­wei­ge­rung. Der Corona-Reiseschutz bietet auch dann Versicherungsschutz, wenn für das Ihr Reiseland oder die jeweilige Reiseregion vor Reisebeginn eine coronabedingte (Covid-19) Reisewarnung des Auswärtigen Amtes Deutschlands besteht.


Corona-Reiseschutz separat abschließen

Corona-Reise­schutz mit Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung

Schließen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung zusammen mit dem Corona-Zusatzschutz für eine Reise von bis zu 45 Tagen ab.

Der Corona-Zusatzschutz beinhaltet die Stornokostenabsicherung vor der Reise und die Reisekostenabsicherung während der Reise bei häuslicher Isolation bzw. Quarantäne und bei Beförderungsverweigerung. Der Corona-Reiseschutz bietet auch dann Versicherungsschutz, wenn für das Ihr Reiseland oder die jeweilige Reiseregion vor Reisebeginn eine coronabedingte (Covid-19) Reisewarnung des Auswärtigen Amtes Deutschlands besteht.

Reiserücktritt mit Corona-Reiseschutz abschließen

Beson­ders güns­tige Preise und Leistungen für Fami­lien, Gruppen, Camper, Sportliche und mehr

Reiseversicherung für Familien und Gruppen

Familien können von besonders günstigen Konditionen profitieren: Versichern Sie maximal 2 Erwachsene und mindestens 1 mit­­reisendes Kind unter 21 Jahre, zahlen Sie den günstigen Familien­­tarif. Es ist kein Verwandtschafts­­verhältnis oder ein gemein­samer Wohnsitz notwendig. Maximal 7 Kinder sind in diesem Tarif versicherbar.

Bei der Jahres-Reiserücktritts­kosten­versicherung können auch 2 Erwachsene ohne Kinder den günstigeren Familien­tarif abschließen.

Auch als Gruppe profitieren Sie von attraktiven Preisen. Als geschlossene Reise­­­gruppe gelten mindestens 10 (bei Bahn­reisen 6) Personen, die eine gemein­same Reise­­zeit, ein gemein­sames Reiseziel und die Reise zusammen gebucht haben.

Für Camper in Europa - Zusatzschutz Camping-Urlaub Plus
Mehr Leistungen in der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung, z.B. wenn Ihr Camping-Fahrzeug ausfällt oder der Campingplatz überbucht ist.

Für Sportliche - Zusatzschutz Aktiv-Urlaub Plus
Mehr Leistungen in der Reiserücktrittsversicherung z. B. wenn eigene Sportgeräte vor der Reise abhandenkommen oder beschädigt werden. Außerdem wird die Reiseabbruch-Versicherung ergänzt, z. B. durch Entschädigung oder Übernahme der Leihgebühren für teure Sportgeräte, wenn diese während der Reise abhandenkommen oder beschädigt werden.

Reiserücktritt optional ohne Selbstbehalt 
Bei der Versicherung für eine Reise müssen Sie nur bei ambulant behandelten Erkrankungen einen Selbstbehalt in Höhe von 20% (mindestens 25 Euro pro versicherter Person) zahlen. Wenn Sie im Schadenfall gar keinen Eigenanteil leisten möchten, können Sie auch diesen Selbstbehalt beim Abschluss Ihrer Reiserücktrittsversicherung ausschließen.

Schließen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung ab und buchen Sie die für Sie passende Zusatzoption hinzu:

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Unser Tipp: alle wichtigen Antworten zur Ihrer Reiseversicherung und Corona finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen zum Thema Corona.

FAQ Reise und Coronavirus

Fragen und Antworten zur Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung

Greift die Reise-Rücktrittsversicherung, wenn ich am Coronavirus erkranke und die Reise nicht antreten kann?

Ja

Ja, das ist ein versichertes Ereignis. Versichert ist der Eintritt einer unerwarteten und schweren Erkrankung. Zur Prüfung Ihres Anspruchs senden Sie uns bitte ein aussagefähiges ärztliches Attest ein.

Was sind versicherte Rücktrittsgründe bei der Reiserücktrittsversicherung?

Reiserücktrittsversicherung - Gründe für einen Reiserücktritt

In folgenden Fällen ist die Reiserücktrittsversicherung für Sie da:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Tod
  • Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung implantierter Gelenke
  • Impfunverträglichkeit
  • Mitteilung eines Termins zur Organ­spende oder zum Empfang eines Organs
  • Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (mindestens 15 Wochenstunden)
  • Betriebsbedingte Kündigung und Kurzarbeit
  • Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Erheblicher Schaden am Eigentum (mindestens 2.500 Euro) der ver­­sicherten Person infolge von Feuer, Elementar­­ereignissen, Leitungs­wasser­schäden oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Schüler- und Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung bei Schul- und Klassenreisen
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
  • Verkehrsmittelverspätung um mindesten 2 Stunden
  • Erkrankung/Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person
Welche Ereignisse sind bei der Urlaubsgarantie versichert?

Rücktrittsgründe Urlaubsgarantie

In folgenden Fällen ist die Urlaubs­garantie - Ihre Reiseabbruch-Versicherung - für Sie da:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
  • Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
  • Impfunverträglichkeit
  • Mitteilung eines Termins zur Organ­spende oder zum Empfang eines Organes
  • Erheblicher Schaden am Eigentum (mindestens 2.500 Euro) der ver­sicherten Person infolge von Feuer, Elementar­ereignissen, Leitungs­wasser­schäden oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
  • Verspätung öffentlicher Verkehrs­mittel um mindestens 2 Stunden
  • Bei Lawinen, Erdrutsch, Über­schwemmungen, Erdbeben oder Wirbel­stürmen in Ihrem Urlaubsort
Wer gehört zum Kreis der versicherten Personen bei der Reise­rücktritts­versicherung und der Urlaubsgarantie?

Risikopersonen Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

  • Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben sowie deren Angehörige. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen
  • Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihrer/Ihres
    • Ehepartnerin/-partners oder
    • Lebenspartnerin/-partners oder
    • Lebensgefährtin/-gefährten
  • Begleitpersonen bei Gruppenreisen, wenn separat vereinbart (z. B. Reisen mit Lehrern, Eltern, Skippern)

Als Angehörige zählen:

  • Ehepartnerin/-partner, Lebenspartnerin/-partner, Lebensgefährtin/-gefährte
  • Großeltern und Enkel
  • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern
  • Geschwister
  • Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Adoptivkinder
  • Schwiegermutter/-vater, /-sohn, /-tochter, Schwägerin, Schwager sowie angeheiratete Großeltern oder angeheiratete Enkel
  • Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen, Neffen und Nichten
  • diejenigen Personen, die Ihre nicht mitreisenden minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen
  • Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
Fallen Selbstbeteiligungskosten an?

Keine versteckten Kosten

Bei der Jahres-Reiserücktrittsversicherung fallen keine Selbst­beteiligungs­kosten an.

Bei der einmaligen Reisekosten­versicherung müssen Sie keine Selbst­beteiligung zahlen, mit der Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt die Selbst­beteiligung 20 % des erstattungs­fähigen Schadens oder mindestens 25 Euro pro versicherter Person. Sie können den Selbstbehalt optional auch vollständig über die Selbstbehaltsübernahme-Versicherung ausschließen.

Ohne Selbstbehalt abschließen

Wann kann ich die Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Vertragsabschluss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn

Grundsätzlich sollten Sie die Reiserücktrittsversicherung abschließen, wenn Sie Ihren Urlaub buchen - so sind Sie sofort abgesichert. Der Versicherungsabschluss muss jedoch spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Auch Last-Minute-Buchungen können von uns versichert werden. Wenn zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger liegen, müssen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach der Buchung abschließen.

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung ist gültig bei allen Reisen, die Sie nach Versicherungsabschluss buchen. Wenn Sie bereits Reisen vor Abschluss gebucht haben, sind diese auch versichert, sofern zwischen dem Abschluss der Reiseversicherung und Reisebeginn maximal 30 Tage liegen. Wenn weniger als 30 Tage zwischen Abschluss und Reisebeginn liegen, sind nur Reisen versichert, wenn der Abschluss der Jahres-Reiserücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgt.

Werden auch Umbuchungskosten von der Versicherung erstattet?

Wir lassen Sie nicht im Regen stehen

Falls Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund (z. B. unerwartet schwere Krankheit oder plötzlicher Arbeitsplatz­wechsel) umbuchen müssen, übernimmt die Versicherung die Umbuchungs­kosten bis zur Höhe der Storno­kosten. Wird die Reise bis 42 Tage vor Reiseantritt aus einem anderen Grund umgebucht, erstatten wir Ihnen die Kosten der Umbuchung bis zu einem Betrag von 30 EUR pro Person oder Objekt.

Sind Schiffsreisen in der Reiserücktrittsversicherung enthalten?

Gesonderte Konditionen bei Schiffsreisen

Bei Schiffsreisen und Kreuzfahrten genießen Sie einen zusätzlichen Schutz: Falls Sie Ihr Kreuz­fahrtschiff aufgrund einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrs­mittels um mehr als 2 Stunden versäumen, erstattet Ihnen die Reise­kosten­versicherung notwendige Nachreise­kosten. Die Höhe ist begrenzt: Erstattet werden die Kosten, die bei einer Stornierung angefallen wären - maximal jedoch 1.500 Euro. So können Sie trotz Bahn­verspätungen oder Flug­ausfällen Ihre Traum-Kreuzfahrt antreten.

Aufgrund des Zusatzschutzes weichen die Konditionen der Reise­rücktritts­kosten­versicherung bei Schiffs­reisen etwas von den Prämien aller anderen Reisen ab.

Wann endet meine Jahres-Reiserücktrittsversicherung?

Automatische Verlängerung

Jahres-Reiseversicherungen verlängern sich ohne Ihr Zutun automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern Sie sie nicht bis einen Monat vor Ablauf kündigen.

Kann ich den Reisepreis für die Jahres-Reiserücktrittsversicherung nachträglich für eine Reise erhöhen?

Höherer Reisepreis vereinbar

Sie haben eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit einem bestimmten Reisepreis abgeschlossen und habe einmalig eine teurere Reise gebucht und möchten diese absichern? Kein Problem, Sie können für eine be-stimmte Reise einen höheren Reisepreis vereinbaren. Wenden Sie sich dafür bitte an unsere Service-Hotline:
Telefon: 040 4119-1919 (Montag - Freitag von 08.00 –18.00 Uhr)
E-Mail: reiseinfo@hansemerkur.de

Coronavirus: Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung?

Bei unerwarteter und schwerer Erkrankung

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie aufgrund einer unerwarteten und schweren Erkrankung von Ihrer Reise zurücktreten müssen - also auch wenn Sie an COVID-19 erkranken. 

Die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stellen kein versichertes Ereignis dar.

Mit dem Corona-Zusatzschutz können Sie sich außerdem für den Fall der häuslichen Quarantäne absichern.

Weitere Informationen zum Coronavirus

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Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

Preisübersicht Reiserücktritts­versicherung und Urlaubsgarantie

Informationsblatt zu Reise­versicherungs­produkten Reiserücktritt­sversicherung und Urlaubs­garantie

Leistungsbeschreibung Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

Allgemeine Versicherungsbedingungen Reiserücktrittsversicherung & Urlaubsgarantie

Preisübersicht Jahres-Reise­rücktritts­versicherung und Urlaubs­garantie

Leistungsbeschreibung Jahres-Reise­rücktritts­versicherung und Urlaubs­garantie

Allgemeine Versicherungs­bedingungen Jahres-Reise­rücktritts­versicherung und Urlaubs­garantie

Informationsblatt zu Reiseversicherungsprodukten Jahres-Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

Hier finden Sie wichtige Dokumente für den Corona-Reiseschutz:

Preisübersicht

Informationsblatt (IPID)

Leistungsbeschreibung

Versicherungsbedingungen


Hier finden Sie wichtige Dokumente für den Zusatzschutz Camping-Urlaub Plus Europa:

Preisübersicht

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Hier finden Sie wichtige Dokumente für den Zusatzschutz Aktiv-Urlaub Plus:

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Beim Online-Abschluss von Reiseversicherungen können Sie per SEPA-Basislastschriftverfahren, PayPal oder Kreditkarte bezahlen.

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