Förderrechner zur Altersvorsorge
  • ZutreffendRiester und neue Förderung vergleichen
  • ZutreffendBerechnung nach Gesetzesstand 2026/2027
  • ZutreffendIn 2 Minuten ohne Anmeldung
Jetzt berechnen & vergleichen

Altersvorsorgeförderung im individuellen Vergleich

Mit dem Förderrechner neue Altersvorsorgeförderung und Riester-Rente vergleichen

Sie haben einen Riester-Vertrag? Vergleichen Sie die Förderungen der Riester-Rente mit den neuen Altersvorsorgeförderungen auf Basis Ihrer individuellen Vorgaben. Unser Förderrechner vergleicht die bisherige Riester-Förderung und neue Förderung des Altersvorsorgedepots – berechnet aus Ihren Angaben.

Kunden mit Riester-Verträgen beachten bitte, dass kein akuter Handlungsbedarf besteht. Weitere Informationen finden Sie hier: Informationen für Riester-Kunden

 

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Informationen für Kunden mit Riester-Verträgen

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Überblick der neuen beitragsorientierten Förderung

Ausführliche Informationen zur Altersvorsorgereform

 

Schritt 1 — Ihre Angaben

Kundendaten

€/jährl.
€/mtl.
Der voreingestellte Betrag ( €) wird automatisch aus Ihrem Einkommen ermittelt – er entspricht dem Mindesteigenbeitrag für die volle Riester-Zulage. Nach einer manuellen Änderung wird der Wert nicht mehr automatisch angepasst; ein geringerer Beitrag reduziert Ihre Zulage.

Ihr Ergebnis

Ihr Vergleich

Bisherige Riester-Förderung und neue Förderung des Altersvorsorgedepots im direkten Vergleich – berechnet aus Ihren Angaben.

Vergleichbare Förderquote

Bisherige Förderung

28 % Förderquote ≙ 451 € Förderung
1.600 € Gesamteinzahlung jährlich
Gesamteinzahlung jährlich 1.600 €
Staatl. Grundzulage - 175 €
Steuerersparnis - 276 €
Nettoaufwand = 1.149 €
Vergleichbare Förderquote

Neue Förderung (ab 2027)

28 % Förderquote ≙ 527 € Förderung
1.871 € Gesamteinzahlung jährlich
Gesamteinzahlung jährlich 1.871 €
Staatl. Grundzulage - 446 €
Steuerersparnis - 81 €
Nettoaufwand = 1.344 €
  • Ihr Vergleichsergebnis: Beide Förderungen könnten ähnlich vorteilhaft sein (Ersteinschätzung).
  • Wichtig für Sie: Es besteht aktuell kein Handlungsdruck und keine Frist für einen Förderwechsel.
  • Die Ergebnisse dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Grundlage ist eine vereinfachte Steuerberechnung nach dem Einkommensteuertarif 2026.

Hinweise zur Steuerberechnung und Kinderzulagen im Förderrechner

Kunden mit Riester-Verträgen beachten bitte:

Es besteht kein akuter Handlungsbedarf! Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und werden wie gewohnt gefördert. Ab 2027 besteht die Möglichkeit, aus einem bestehenden Riester-Vertrag in eines der neuen geförderten Altersvorsorgeprodukte zu wechseln. Sie möchten auf dem Laufenden bleiben? Fordern Sie hier weitere Informationen an.

Wenn Sie Informationen wünschen, sobald es Neuigkeiten zu den neuen staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten gibt, teilen Sie uns das mit:

Hier informiert bleiben

Überblick der neuen beitragsorientierten Förderung

Die Förderung der neuen Produkte zur Altersvorsorge richtet sich ausschließlich nach den eingezahlten Beiträgen. Sie ist unabhängig vom Einkommen. Voraussetzung ist lediglich ein Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr (10 Euro monatlich)

Folgende Zulagen werden gewährt:

Grundzulage

  • OptionalFür jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro gibt es 50 Cent Grundzulage. Also maximal 180 Euro im Jahr.
  • OptionalFür weitere 1.440 Euro (361 Euro bis 1.800 Euro Eigenbeitrag) beträgt die Förderung 25 Cent pro Euro. Also maximal 360 Euro im Jahr.

Jährlich werden maximal 1.800 Euro Eigenbeitrag gefördert. Insgesamt kann die Grundzulage bis 540 Euro im Jahr betragen.

Kinderzulage

  • OptionalFür jeden eingezahlten Euro bis 300 Euro gibt es 1 Euro Kinderzulage. Also pro Kind maximal 300 Euro im Jahr.

Berufseinsteigerbonus

  • OptionalWer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.

Ausführliche Informationen zu den neuen Altersvorsorgeprodukten, Förderberechtigung, Ansparphase und Auszahlphase finden Sie in unserem Ratgeber zur Reform der Altersvorsorge.

 

Ab dem 1. Januar 2027 werden zentrale Neuerungen des Altersvorsorgereformgesetzes umgesetzt. Das Gesetz reformiert die staatlich geförderte private Altersvorsorge. 

Für Neuabschlüsse ersetzt ein neues Fördersystem mit verschiedenen Produktvarianten die bisherige Riester-Förderung.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber:

Altersvorsorgeförderung ab 2027