Welche Änderungen in der Förderung gibt es ab 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 werden zentrale Neuerungen des Altersvorsorgereformgesetzes umgesetzt. Das Gesetz reformiert die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Für Neuabschlüsse ersetzt ein neues Fördersystem mit verschiedenen Produktvarianten die bisherige Riester-Förderung. Die neuen Produkte sollen einfacher, flexibler und kostengünstiger sein und insbesondere bei kapitalmarktorientierten Anlagen höhere Renditechancen eröffnen. Ziel ist es, dass mehr Personen privat für das Alter sparen.
Wichtig für Riester-Sparer: Bereits laufende Riester-Verträge bleiben bestehen (Bestandschutz) oder können umgewandelt werden (auf die neue Förderung oder in einen neuen Vertrag). Mehr dazu erfahren Sie hier: Informationen für Riester-Sparer
Der Kurzüberblick: Was ist neu?
Ab 2027 können keine Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Es werden neue Produkte eingeführt, die flexibler sind und sich stärker am Kapitalmarkt ausrichten. Wichtig ist:
- Die staatliche Förderung ist abhängig von der Höhe der Eigenbeiträge, die nicht mehr im Zusammenhang mit dem eigenen Verdienst stehen. Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage sowie ein Berufseinsteigerbonus.
- Wahl zwischen Garantieprodukt mit Beitragsgarantie von 80 Prozent oder 100 Prozent, Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie sowie ein einfach abzuschließendes Standarddepot mit gesetzlich gedeckelten Effektivkosten.
- Wahlfreiheit zwischen einer lebenslangen Rente und einem Entnahmeplan (Auszahlplan). Dadurch sollen höhere Flexibilität und Renditechancen gewährleistet werden.
- Der förderberechtigte Personenkreis wird erweitert.
- Laufende Riester-Verträge bleiben bestehen oder können umgewandelt werden.