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Pflege selbstbestimmt entscheiden

Pflege selbstbestimmt entscheiden

Professionelle Unterstützung bei einem wichtigen Thema

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Pflege selbstbestimmt entscheiden

Tritt ein Pflegefall ein, ist es sowohl für Betroffene als auch für Angehörige schwierig, sich auf die neue Situation einzulassen. Es stellen sich etliche Fragen, vieles muss schnell organisiert und in die Wege geleitet werden. Das Pflegeangebot ist unübersichtlich, das rechtliche Umfeld kompliziert und die Angst vor vermeintlich falschen Entscheidungen groß. Wir bieten Ihnen ausführliche Informationen und Wissenswertes zu diesem komplexen Thema.

Pflegebedürftigkeit - Was bedeutet das?

Pflegebedürftigkeit ist vom Gesetzgeber klar definiert: Pflegebedürftig ist, wer gesundheitlich bedingt Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingt Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.

Pflegefall – Was ist zu tun?

1 Lassen Sie sich beraten

Compass Private Pflegeberatung

Privat Pflegeversicherte und deren Angehörige haben Anspruch auf eine individuelle  Pflegeberatung durch Compass. Sie bietet sowohl eine ausführliche telefonische als auch eine Beratung vor Ort an, die Sie als Privatversicherter kostenlos nutzen können.

Sie erreichen die Compass-Pflegeberatung unter:

  • 0800 - 101 88 00
  • Montag bis Freitag 8 – 19 Uhr,
  • Samstag 10 – 16 Uhr

Weitere Informationen zur Compass Pflegeberatung finden Sie hier.

Für die Organisation der Pflege haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Von der Unterstützung durch Angehörige und Freunde über die Einbindung eines Pflegedienstes bis hin zur Unterbringung in einem Pflegeheim. Finden Sie hier für Ihre persönliche Situation Betreuungsangebote, Pflegedienste und –einrichtungen mit der Suche nach Postleitzahl oder verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über die zu erwartenden Kosten mit dem Pflegekostenrechner.

HanseMerkur Gesundheitsportal

Sie möchten mehr über eine barrierefreie Anpassung der eigenen vier Wände wissen oder zu kleinen Hilfsmitteln, die den Alltag erleichtern? Sie haben Fragen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, zur Einstufung in die Pflegegrade oder wollen mehr zur Vorsorgevollmacht, zum Betreuungsrecht und/oder zur Patientenverfügung erfahren? Dann sind Sie auf unserem Gesundheitsportal unter der Rubrik Gesundheitsspecial „Alter & Pflege“ genau richtig.

2 Stellen Sie einen Pflegeantrag

Pflegeleistungen beantragen Sie bei der HanseMerkur Pflegeversicherung. Sie können das Antragsformular telefonisch bei uns anfordern oder ganz einfach per Download hier herunterladen, am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und den ausgefüllten Antrag postalisch, per Fax oder digital über die RechnungsApp an uns senden.

Download Antrag auf Pflegeleistungen

3 Begutachtung durch MEDICPROOF

Pflege und Betreuung

Nachdem Sie Ihren Pflegeantrag bei der HanseMerkur eingereicht haben, beauftragen wir MEDICPROOF, den medizinischen Dienst der privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, das gesetzlich vorgeschriebene Gutachten zu erstellen, das den Pflegefall dokumentiert.

MEDICPROOF wird zu Ihnen Kontakt aufnehmen, um einen Termin zu vereinbaren.

Die Begutachtung findet bei Ihnen zu Hause oder in Ihrer Pflegeeinrichtung statt.


Vorbereitung zur Begutachtung

Halten Sie den zeitlichen Aufwand verschiedener Tätigkeiten anhand des Fragebogens zur Vorbereitung auf die Begutachtung (Pflegeprotokoll) fest. Das erleichtert dem Gutachter die Einschätzung des Pflegegrades. Den Fragebogen haben wir Ihnen hier als Download bereitgestellt.

Download Fragebogen (Pflegeprotokoll)

Bereit für die Begutachtung

Informieren Sie sich hier zur Begutachtung durch MEDICPROOF, den medizinischen Dienst der privaten Kranken- und Pflegeversicherungen.

Der Pflegegrad

Gemessen wird die Pflegebedürftigkeit anhand der Beeinträchtigungen der individuellen Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten in sechs unterschiedlichen Bereichen:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Zur Bewertung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden Punkte nach dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) vergeben. Anhand dieses Punktesystems werden die gesundheitlichen Beeinträchtigungen bewertet und die Einstufung in Pflegegrade vorgenommen: 

  • Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung),
  • Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung),
  • Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung),
  • Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung),
  • Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)

Wie kommt mein Pflegegrad zustande?

Informieren Sie sich hier, wie die Einstufung in einen Pflegegrad vorgenommen wird.

Leistungen der Pflegepflichtversicherung

Seit 1995 stellt die Pflegepflichtversicherung für Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland die Grundversorgung dar. In der Regel verbleiben jedoch hohe Restkosten, die privat geschultert werden müssen, sofern keine Pflegezusatzversicherung besteht.

Die wichtigsten Leistungen der Pflegepflichtversicherung im Überblick

Die Leistungsbeträge sind im Sozialgesetzbuch gesetzlich geregelt und in der sozialen und der privaten Pflegepflichtversicherung identisch. Bei der Höhe der Leistung wird ausschließlich nach der Form der Pflege und dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit unterschieden. So ist die Höhe der Leistung davon abhängig, ob die Pflege zu Hause (ambulant) oder in einer Pflegeeinrichtung (stationär) stattfindet. Bei ambulanter Pflege unterscheidet man danach, ob die Pflege durch Angehörige oder ausgebildete Pflegekräfte durchgeführt wird.

Pflegegrad
Ambulante Pflege (durch Angehörige)Ambulante Pflege (durch Pflegekraft)Stationäre Pflege*(Pflegeheim) 
Pflegegrad 1
--125 EUR
Pflegegrad 2
316 EUR724 EUR770 EUR
Pflegegrad 3
545 EUR1.363 EUR1.262 EUR
Pflegegrad 4
728 EUR1.693 EUR1.775 EUR
Pflegegrad 5
901 EUR2.095 EUR2.005 EUR

*Zur Entlastung des Pflegebedürftigen bei Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung zahlt die Pflegeversicherung einen Zuschuss, der mit der Dauer der Pflege steigt. Im ersten Jahr trägt die Pflegeversicherung 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent und danach 70 Prozent.

Die tatsächliche Höhe der Kosten für eine professionelle ambulante Pflege oder die Unterbringung in einem Pflegeheim bleibt bei der Berechnung der Pflegeleistung unberücksichtigt. Hier sind ausschließlich die gesetzlich vorgesehenen Beträge maßgeblich. Daher bietet die gesetzliche Pflegeversicherung lediglich eine Grundabsicherung, die durch eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll ergänzt werden kann.

Weitere Leistungen

Als Pflegebedürftiger haben Sie in der ambulante Pflege Anspruch auf einen Entlastungsbetrag bis zu 125 Euro pro Monat für beispielsweise Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Putzhilfen. Darüber hinaus können Sie Zuschüsse für Hausnotruf (Anschluss- und Monatskosten) und bis zu 40 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe erhalten. Technische Hilfsmittel müssen zunächst beantragt und durch MEDICPROOF befürwortet werden. Sie werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Für Anpassungen/Verbesserungen des Wohnumfeldes werden einmalig bis zu 4.000 Euro geleistet.

Mit Pflegegrad 2 bis 5 haben Sie Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege, wenn Ihr ambulant pflegender Angehöriger erkrankt, einen Urlaub oder eine Kur plant. So kann bei Ihnen zu Hause eine Ersatzpflegekraft die Aufgaben übernehmen (Verhinderungspflege). Die Kosten hierfür werden für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr und maximal bis 1.774 EUR pro Kalenderjahr übernommen. Werden Sie zuhause versorgt und müssen vorübergehend in eine stationäre Betreuung, können sie temporär in einem vollstationären Heim aufgenommen werden. Die Leistungen der Kurzzeitpflege stehen für maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr und maximal bis zu 1.774 EUR pro Kalenderjahr zur Verfügung. Mittel der Verhinderungspflege, die im laufenden Kalenderjahr noch nicht beansprucht wurden, können Sie ebenfalls für Leistungen der Kurzzeitpflege verwenden.

Ausführliche Beratung zu den Leistungen erhalten Sie bei der Compass Pflegeberatung:                                                                                                    

  • 0800 - 101 88 00
  • Montag bis Freitag 8 – 19 Uhr,
  • Samstag 10 – 16 Uhr

Bezug von Pflegehilfsmitteln

Pflegehilfsmittel erhalten Sie in Sanitätshäusern. Sind sie nach dem Pflegegutachten erforderlich und ärztlich verordnet, werden sie tariflich erstattet. Technische Hilfsmittel werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Sie sind unsicher, ob ein Hilfsmittel versichert ist oder in welcher Höhe, dann reichen Sie uns gerne einen Kostenvoranschlag ein.

Die HanseMerkur kooperiert mit verschiedenen Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Nutzen Sie unsere Partner und sichern Sie sich besondere Konditionen und Services, wenn Sie beispielsweise einen Rollstuhl, eine Treppensteighilfe, einen Badewannenlifter, einen Überwachungsmonitor, ein Sauerstoff- oder Beatmungsgerät benötigen.

Vorsorge durch eine private Pflegezusatzversicherung

Die soziale Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlich anfallenden, hohen Kosten. Sorgen Sie vor und schließen Sie diese finanzielle Lücke mit einer privaten Pflegeversicherung der HanseMerkur. Wir bieten Ihnen Leistungen bereits ab Pflegegrad 1 und ein individuell wählbares Pflegemonatsgeld.

Private Pflegeversicherung

Kontakt

Sie erreichen uns bei Fragen zu Ihren persönlichen Pflegeleistungen unter

  • Tel. 040 4119 7022
  • Montag bis Freitag 8 – 20 Uhr
  • Fax 040 4119 3257
  • kv-service@hansemerkur.de


Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser einen ersten  Überblick verschaffen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.

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