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Patientenverfügung

Warum jeder eine Patientenverfügung verfassen sollte und wie diese aufgebaut sein muss

Die meisten Menschen wollen, wenn der Zeitpunkt gekommen ist, am liebsten im Kreise ihrer Familie zuhause friedlich einschlafen. Doch mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland stirbt im Krankenhaus nach einer teilweise langwierigen Behandlung. Kann der Patientenwille nicht mehr geäußert werden, wird vom Gericht ein gesetzlicher Betreuer gestellt, der darüber entscheidet, welche medizinischen Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Diese Aufgabe können auch die Angehörigen selbst übernehmen. Durch eine Patientenverfügung wird sichergestellt, dass der Patientenwille jederzeit umgesetzt wird und zudem nimmt sie den Angehörigen eine große Last von den Schultern.

Seitenübersicht

Was ist eine Patientenverfügung?

Was passiert ohne Patientenverfügung?

Wer kann und sollte eine Patientenverfügung verfassen?

Wie sollte eine Patientenverfügung aufgebaut sein?

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem festgehalten wird, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Es handelt sich dabei um eine Willenserklärung, die in dem Fall, dass der Patient seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann, greift. Eine Patientenverfügung wird in der Regel verfasst, um festlegen zu können, in welchem Fall auf lebensverlängernde oder -erhaltende Maßnahmen verzichtet werden soll. Um sicherzustellen, dass sie auch tatsächlich gültig ist, muss sie schriftlich festgehalten und unterzeichnet werden.

Was passiert ohne eine Patientenverfügung?

Ist ein Patient nicht mehr in der Lage, seinen Willen zu äußern und liegt keine Patientenverfügung vor, sind die Ärzte oder betreuenden Personen verpflichtet, den mutmaßlichen Patientenwillen herauszufinden. Dies kann zum Beispiel durch Befragungen der Angehörigen geschehen. Auch die ethischen und religiösen Überzeugungen des Patienten werden bei der Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens als Indikatoren herangezogen. „Ist nichts über die Präferenzen des Patienten bekannt, dürfen Vertreter und Arzt davon ausgehen, dass der Patient den ärztlich indizierten Maßnahmen zustimmen würde.“, so die Bundesärztekammer.

Wer kann und sollte eine Patientenverfügung verfassen?

Jede volljährige Person kann eine Patientenverfügung verfassen. Diese kann jederzeit formlos widerrufen werden. Eine Patientenverfügung ist in jedem Fall sinnvoll, da sie den Angehörigen in einer möglichen Extremsituation eine große Last abnehmen kann. Kann auf eine Patientenverfügung zurückgegriffen werden, können die Angehörigen sich darauf verlassen, dass der Wille des Patienten ausgeführt wird. Zudem muss keine außenstehende Person beziehungsweise ein Angehöriger die schwere Entscheidung über Leben oder Tod übernehmen.

Wie sollte eine Patientenverfügung aufgebaut sein?

Enthält die Patientenverfügung keine konkreten Handlungsanweisungen für konkrete Situationen, so verliert sie an Gültigkeit und führt im schlimmsten Fall dazu, dass der Patientenwille nicht erfüllt werden kann. Dies führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Angehörigen und Ärzten, die nicht selten vor Gericht ausgetragen werden. Um Ihre Angehörigen vor dieser Belastung zu schützen, kann es beim Erstellen des Dokuments daher sinnvoll sein, sich von einem Arzt beraten zu lassen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt zudem auf dessen Website Textbausteine als Formulierungshilfen zur Verfügung.

Kunden der HanseMerkur, die eine Sterbegeldversicherung, Pflegeversicherung, Hundehalter-Haftpflicht- oder Tier-OP-Versicherung abgeschlossen haben, erhalten Zugang zum HanseMerkur Vorsorgeservice, bei dem Sie ebenfalls Unterstützung bei der Erstellung einer Patientenverfügung erhalten können. Zudem kann dieser Service auch von Ihren Familienmitgliedern genutzt werden.

Je nach persönlichem Gesundheitszustand und medizinischer Vorgeschichte sollten Sie mögliche Situationen, in denen die Patientenverfügung greifen soll, aufnehmen.

In einer Patientenverfügung kann, sofern Sie über keinen Organspendeausweis verfügen beziehungsweise ergänzend dazu, auch festgehalten werden, ob Sie einer Entnahme Ihrer Organe zu Transplantationszwecken zustimmen.

Sie sollten Ihre Patientenverfügung regelmäßig aktualisieren. Dies ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch kann es ratsam sein, damit keine Zweifel daran aufkommen, ob sie in der vorliegenden Form noch gelten soll oder nicht.

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 

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