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Grobe Fahrlässigkeit
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Grobe Fahrlässigkeit und Versicherungen

Greift ein Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit?

Kerzen brennen unbeaufsichtigt im Wohnzimmer, niemand ist zu Hause und ein Fenster steht offen oder eine vermeintlich wichtige Nachricht wird während der Autofahrt getippt – dass wir fahrlässig Handeln, ist gar nicht so abwegig. Meistens gehen unsere Unaufmerksamkeiten gut aus und nichts passiert. Aber welche Folgen hat es, wenn aufgrund unserer Fahrlässigkeit Sachen beschädigt oder Personen verletzt werden? Übernehmen Versicherungen einen Schaden in jedem Fall oder gibt es Einschränkungen?

Oftmals ist der Versicherungsschutz davon abhängig, ob eine Handlung als fahrlässig oder grob fahrlässig einzustufen ist. Aus diesem Grund ist es nicht nur für Juristen wichtig zu wissen, welche Handlungen unter einfacher oder grober Fahrlässigkeit verstanden werden und wo die Abgrenzung zum Vorsatz liegt.

Seitenübersicht

Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz

Grobe Fahrlässigkeit und Haftpflichtversicherung

Grobe Fahrlässigkeit und Kfz-Versicherung

Grobe Fahrlässigkeit und Hausratversicherung

Grobe Fahrlässigkeit und Gebäudeversicherung

Tipps, um grob fahrlässiges Handeln zu vermeiden

Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz

Der Begriff der Fahrlässigkeit ist im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert: „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.“ (§ 276 BGB) Tritt ein Schaden ein, weil der Verursacher ein gewisses Risiko eingegangen ist und dabei unvorsichtig war, handelt er fahrlässig.

Hat der Verursacher deutlich die Sorgfalt vernachlässigt, liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Wichtig ist, dass der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde.

Vorsatz liegt insbesondere vor, wenn der Schaden mit Absicht herbeigeführt wurde (direkter Vorsatz), aber auch schon dann, wenn der Verursacher den Schadeneintritt für möglich hält und in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz).

Ein erster Ansatz für die Unterscheidung von einfachem und grob fahrlässigem Handeln ist: 

  • Einfache Fahrlässigkeit liegt vermutlich vor, wenn es heißt: „Das kann mal passieren“. 
  • Grobe Fahrlässigkeit liegt vermutlich vor, wenn es heißt: „Das darf nicht passieren.“

Ob ein Versicherungsschutz durch zum Beispiel eine Kfz- oder Hausratversicherung besteht oder nicht, ist davon abhängig, ob der Schaden durch fahrlässiges, grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln entstanden ist. Handelt ein Versicherungsnehmer grob fahrlässig, ist es möglich, dass der Schutz durch die Versicherung nicht oder nur eingeschränkt gegeben ist. Hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen und der Vergleich unterschiedlicher Anbieter. Schäden, die vorsätzlich verursacht werden, begleichen Versicherungen grundsätzlich nicht. Das bedeutet, dass bei Vorsatz der Verursacher die Folgen seiner Handlung aus eigener Tasche bezahlen muss.

Nicht immer ist klar, ob eine Handlung fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte. Aus diesem Grund beschäftigen sich häufig Gerichte mit dieser Frage und klären für den ganz konkreten Einzelfall, ob das Geschehen als grobe Fahrlässigkeit betrachtet werden kann oder nicht.

Grobe Fahrlässigkeit und Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Sie greift dann, wenn der Versicherungsnehmer einem Dritten einen Schaden zugefügt hat. Es ist dabei unerheblich, ob der Schaden fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht wurde – die Haftpflicht kommt in beiden Fällen für entstandene Schäden auf. Ausgeschlossen sind generell Ansprüche, wenn die Handlung vorsätzlich erfolgte.

Die Haftpflichtversicherung der HanseMerkur bietet weitere Vorteile. So besteht der Versicherungsschutz weltweit und beinhaltet zum Beispiel: 

  • Forderungsausfalldeckung 
  • Neuwertentschädigung
  • Gefälligkeitshandlungen
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Schlüsselverlust
  • Hohe Deckungssummen bis zu 50 Millionen Euro
Private Haftpflichtversicherung

Die wichtigste Versicherung, denn ein kleines Missgeschick kann jedem einmal passieren, aber großen Schaden verursachen. Damit die Folgen nicht gleich Ihren finanziellen Ruin bedeuten, ist eine private Haftpflichtversicherung für Sie unerlässlich.

Privathaftpflichtversicherung

Grobe Fahrlässigkeit und Kfz-Versicherung

In der Kfz-Haftpflichtversicherung spielt die Unterscheidung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit keine Rolle, die Kfz-Haftpflicht kommt in beiden Fällen für Schäden auf.

In der Teil- oder Vollkasko kann es jedoch zu unterschiedlichen Bewertungen kommen. Die Kfz-Versicherung der HanseMerkur leistet in allen Tarifen sowohl bei einfacher als auch bei grober Fahrlässigkeit in voller Höhe. Nur in zwei Fällen können bei grober Fahrlässigkeit Leistungen gekürzt werden: Es wird ein Diebstahl ermöglicht (wenn z. B. im parkenden Auto die Schlüssel im Zündschloss stecken) oder wenn der Versicherungsfall aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum eintritt.

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit können sein:

  • Überfahren einer roten Ampel
  • Bedienung des Navigationsgerätes während der Fahrt
  • Tippen einer Nachricht während der Fahrt
  • Überhöhte Geschwindigkeit
     
Drei
leistungsstarke
Tarife
Kfz-Versicherung

Sie wollen Schutz für sich und Ihr Fahrzeug. Wählen Sie aus Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko aus. Die HanseMerkur bietet Ihnen individuellen und umfassenden Schutz.

Kfz-Versicherung

Grobe Fahrlässigkeit und Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung deckt Schäden ab, die am Hausrat aufgrund von Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel, Einbruchdiebstahl und – wenn vereinbart – aufgrund von weiteren Naturgefahren entstehen können. 

Die Hausratversicherung der HanseMerkur übernimmt dabei in den Tarifen Exklusiv und Top Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen wurden, in voller Höhe. Im Tarif Premium berufen wir uns bis zur Schadenhöhe von 10.000 EUR nicht auf grobe Fahrlässigkeit.

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit können sein:

  • Unbeaufsichtigtes Abbrennen einer Kerze
  • Eingeschaltetes Bügeleisen, das auf einem Kleidungsstück vergessen wird
  • Unverschlossene Wohnungstür beim Verlassen der Wohnung 
  • Ausgeschaltete Heizung im Winter bei längerer Abwesenheit 
  • Laufende Waschmaschine, Geschirrspüler oder Trockner bei Abwesenheit
  • Unbeaufsichtigte Pfanne, die auf dem eingeschalteten Herd steht
  • Offenes Fenster im Erdgeschoss bei Abwesenheit
Bewertung unserer Hausratversicherung durch ASCORE. Ausgezeichnet
Hausratversicherung

Ratsam und empfehlenswert für Mieter bzw. Eigentümer: Gegen Einbruchdiebstahl sichern Sie Ihr Hab und Gut günstig und leistungsstark mit unserer Hausratversicherung ab.

Hausratversicherung

Grobe Fahrlässigkeit und Gebäudeversicherung

Hausbesitzer können ihre Immobilie vor Risiken aus Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel und – wenn vereinbart – aufgrund von weiteren Naturgefahren mit einer Wohngebäudeversicherung schützen. 

Die Wohngebäudeversicherung der HanseMerkur leistet auch bei grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall behalten wir es uns jedoch vor, die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen.

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit können sein:

  • Offene Markise während eines Sturms 
  • Vor Beginn des Winters wird eine Wasserleitung im Außenbereich nicht entleert
  • Unbeaufsichtigtes Abbrennen einer Kerze
  • Eingeschaltetes Bügeleisen, das auf einem Kleidungsstück vergessen wird
  • Unbeaufsichtigte Pfanne, die auf dem eingeschalteten Herd steht
     
Gebäudeversicherung

Mit unserer Wohngebäudeversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. 

Wohngebäudeversicherung

Tipps, um grob fahrlässiges Handeln zu vermeiden

Es kann schnell passieren, dass wir unaufmerksam sind oder unsere Sorgfaltspflicht verletzen. Als Folge können nicht nur Sachschäden entstehen, auch Personen können verletzt werden. Daher ist es immer gut, das eigene Handeln zu reflektieren. Wann handeln wir grob fahrlässig? Können wir unser Verhalten anpassen, um Schäden aus grober Fahrlässigkeit zu vermeiden? 

Hier einige Tipps, um grob fahrlässiges Handeln zu vermeiden:

  • Bei Abwesenheit Fenster schließen und Haustür absperren. Elektrische Geräte wie Herd, Bügeleisen, Waschmaschine oder Geschirrspüler ausschalten.
  • Bei längerer Abwesenheit, zum Beispiel aufgrund einer Reise, Hauptwasserleitung abstellen und im Winter die Heizung nicht komplett ausschalten.
  • Beim Kochen die Küche nicht verlassen.
  • Besonders vorsichtig bei offenem Feuer sein und Kerzen nur unter Aufsicht abbrennen lassen.
  • Streichhölzer und Feuerzeuge vor Kindern sicher aufbewahren.
  • Beim Auto- oder Fahrradfahren das Smartphone nicht bedienen. 
  • Beim Autofahren nicht durch Beifahrer ablenken lassen, an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, Ampelschaltungen beachten und stets aufmerksam sein.
  • Beim Radfahren an die Fahrtrichtung halten und Ampelschaltungen beachten.
  • Als Fußgänger nicht unvermittelt auf den Radweg oder die Fahrbahn laufen und Ampelschaltungen beachten.
Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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