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Rettungsgasse
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  • Rettungsgasse bilden

Rettungsgasse bilden

So wird eine Rettungsgasse richtig gebildet

Aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2020 ging der Verkehr laut ADAC Verkehrsdatenbank deutlich zurück. Dennoch gab es auch 2020 viele Staus - rund 513.500. Die Stau-Gesamtlänge belief sich auf etwa 679.000 Kilometer. Das macht knapp 17 Runden um den Äquator. 

Ob Baustelle, Unfall oder einfach zu viel Verkehr in der Ferienzeit – ein Stau auf der Autobahn kann schnell entstehen. Wenn es zu einem Notfall gekommen ist und die Polizei sowie Rettungskräfte dringend zu einem Einsatzort gelangen müssen, verhindern verstopfte Fahrsteifen, dass die Rettungsfahrzeuge schnell zum Unfallort gelangen. Aus diesem Grund sind Autofahrer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Wichtige Einzelheiten dazu erfahren Sie hier.
 

Seitenübersicht

Wie wird eine Rettungsgasse gebildet?

Auf zweispurigen Straßen Rettungsgasse bilden

Auf dreispurigen Straßen Rettungsgasse bilden

Fragen zum Thema „Rettungsgasse bilden“

Wichtige Versicherungen für Autofahrer

Darum ist es wichtig, eine Rettungsgasse zu bilden

Wie wird eine Rettungsgasse gebildet?

Die Rettungsgasse wird zwischen der linken Fahrbahn und der sich rechts daneben befindlichen Spur gebildet. Wer auf der linken Spur fährt, fährt nach links. Wer auf der Spur rechts daneben fährt, fährt nach rechts. Die Gasse muss breit genug sein, um Polizeifahrzeuge, Rettungswagen und auch die Feuerwehr durchzulassen. Autofahrer müssen also tatsächlich an die linke bzw. rechte Seite ihrer Fahrspur heranfahren, um genug Platz zu machen.

Auf zweispurigen Straßen Rettungsgasse bilden

Die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren nach ganz links. Fahrzeuge, die sich auf der rechten Fahrspur befinden, fahren nach rechts.

Der Standstreifen wird nicht befahren und ist frei zu halten.

Auf dreispurigen Straßen Rettungsgasse bilden

Die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren nach links. Die Fahrzeuge auf der mittleren und rechten Spur fahren nach rechts.  Der Standstreifen wird nicht befahren.

Auf Autobahnen mit mehr als drei Fahrstreifen gilt das gleiche Prinzip: Die Rettungsgasse wird zwischen linker und der rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet.

Wichtig:
Der Standstreifen darf nicht befahren werden. Das gilt auch für Motorradfahrer. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn ansonsten keine Rettungsgasse gebildet werden kann oder wenn die Polizei dazu auffordert.

Fragen zum Thema „Rettungsgasse bilden“

  • Auf welchen Straßen muss ich eine Rettungsgasse bilden? Eine Rettungsgasse muss auf Autobahnen sowie mehrspurigen Straßen außerorts gebildet werden.
  • Wann muss ich eine Rettungsgasse bilden? Gemäß § 11 StVO muss eine Rettungsgasse gebildet werden, wenn der Verkehr mit Schrittgeschwindigkeit fährt, spätestens, wenn sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden. 
  • Wer darf die Rettungsgasse befahren? Die Rettungsgasse wird für die Polizei und Rettungskräfte gebildet. Auch Motorradfahrer, Fahrzeugführer unter Zeitdruck oder Verkehrsteilnehmer, die überholen möchten, dürfen die Rettungsgasse nicht befahren.
  • Welche Regelungen gelten im Ausland? Bei unseren Nachbarn ist das Verhalten bei Stau unterschiedlich geregelt. In Polen, Tschechien, Österreich, Schweiz, Belgien sind die Vorschriften ähnlich wie bei uns – es muss eine Rettungsgasse gebildet werden. In Frankreich gibt es das Prinzip der Rettungsgasse nicht, Autofahrer müssen aber Einsatzfahrzeugen die Möglichkeit geben, vorbeizufahren. Auch in den Niederlanden gibt es zur Rettungsgasse keine Vorschrift.

Wichtige Versicherungen für Autofahrer

Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss sich im Notfall auf seine Versicherung verlassen können. Wir empfehlen den umfassenden Schutz unserer Kfz-Versicherung sowie unsere Unfallversicherung.

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Darum ist es wichtig, eine Rettungsgasse zu bilden

Eine Rettungsgasse zu bilden kann Leben retten. Auch wenn wir als Autofahrer mehr sehen, wenn wir in den Fahrspuren versetzt fahren, behindert dieses Verhalten Rettungskräfte. Die Minuten, die beim Umfahren von Hindernissen verloren gehen, können dazu führen, dass ein Unfallopfer sein Leben verliert.

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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