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Wildunfall
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Wildunfall - Zusammenprall mit Haarwild

Die Wildunfall-Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft verzeichnet pro Jahr rund 275.000 Zusammenstöße mit Wildtieren auf deutschen Straßen. Das bedeutet, fast alle 2 Minuten ereignet sich auf deutschen Straßen ein Wildunfall.

Eine Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch einen Wildunfall an Ihrem Fahrzeug ab. Wir informieren Sie hier über Einzelheiten zur Schadenregulierung und liefern praktische Tipps zum richtigen Verhalten bei einer unvermeidlichen Kollision.

Seitenübersicht

Als Wildunfall gilt offiziell nur der Zusammenprall mit Haarwild

Checkliste: Richtiges Verhalten bei einem unvermeidbaren Zusammenstoß mit Wildtieren

Die Meldepflicht für Wildunfälle ernst nehmen

Schadenersatzansprüche geltend machen

Tipps zur Vermeidung von Wildunfällen

Optimalen Schutz zur Schadenregulierung nach Wildunfällen auswählen

Als Wildunfall gilt offiziell nur der Zusammenprall mit Haarwild

In der Dämmerung taucht plötzlich ein Reh am Straßenrand auf und Sie können nicht mehr rechtzeitig bremsen: Der Aufprall ist unumgänglich. Den Schaden an Ihrem Auto übernimmt die Teilkaskoversicherung. Dazu benötigen Sie eine Wildschadenbestätigung von der Polizei, dem Förster oder dem Jagdpächter. Als Wildunfall gilt offiziell der Zusammenprall mit sogenanntem Haarwild. Damit sind Rehe, Hirsche, Wildschweine, Hasen, Murmeltiere, Füchse, Dachse, Luchse, Gämsen und Fischotter gemeint. Vögel, Kriechtiere oder Igel gehören nicht in diese Kategorie. Die meisten Versicherungen decken in den Basis-Tarifvarianten mit dem Teilkaskoschutz lediglich Wildunfälle mit Haarwild ab. Bei Unfällen mit Haus- und Hoftieren wie Hunden, Kühen oder Pferden übernimmt die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Besitzers die Schadenregulierung. Wenn der Tierhalter nicht ausfindig zu machen ist, erhalten Sie in der Regel nur über die Vollkaskoversicherung eine Schadenregulierung. Die Teilkasko der HanseMerkur bietet eine umfangreiche Absicherung von Fahrzeugschäden durch Wildunfälle an.

Checkliste: Richtiges Verhalten bei einem unvermeidbaren Zusammenstoß mit Wildtieren

  • Weichen Sie nicht aus. Damit gefährden Sie sich selbst, den Gegenverkehr oder nachfolgende Verkehrsteilnehmer mehr als bei einer Kollision mit dem Wild.
  • Bremsen Sie so stark wie möglich ab und halten Sie das Lenkrad gut fest.
  • Nach einem Zusammenprall schalten Sie die Warnblinkanlage ein und sichern die Unfallstelle ab.
  • Benachrichtigen Sie die Polizei unter der Rufnummer 110 und geben Sie Ihren genauen Standort durch. Die Beamten verständigen das zuständige Forstamt.
  • Sind Menschen verletzt, rufen Sie zusätzlich Rettungskräfte unter der Nummer 112 zur Hilfe.
  • Totes Wild ziehen Sie zur Verhinderung von Folgeunfällen an den Randstreifen. Fassen Sie das Tier mit Schutzhandschuhen an!
  • Verletzte Tiere sollten Sie gar nicht berühren, weil diese kratzen oder beißen können.
  • Wenn ein verletztes Tier geflüchtet ist, markieren Sie die Unfallstelle und merken sich den Fluchtweg. Das erleichtert dem Förster oder Jagdpächter die Suche und erspart dem angefahrenen Tier unnötiges Leid.
  • Warten Sie am Unfallort, bis die Polizei dort ist.
  • Lassen Sie sich von der Polizei oder dem Jagdpächter eine Wildschadenbestätigung zur Dokumentation des Unfalls ausstellen.
  • Informieren Sie am Unfallort direkt Ihre Versicherung. Sie muss die Unfallspuren an Ihrem Fahrzeug begutachten.


Angefahrenes Wild dürfen Sie nicht mitnehmen. Ansonsten riskieren Sie eine Anzeige wegen Wilderei. Außerdem ist das Töten schwer verletzter Tiere ausschließlich befugten Experten wie Jägern oder Tierärzten erlaubt.

Die Meldepflicht für Wildunfälle ernst nehmen

Nach jedem Zusammenprall mit einem Wildtier sind Sie als Autofahrer zur Meldung bei der der Polizei oder dem Jagdpächter verpflichtet. Das Tier kann schwerer verletzt sein als Sie annehmen.

  • Wenn Sie beispielsweise nach dem Unfall mit einem Wildschwein das verletzte Tier auf der Straße liegen lassen, verstoßen Sie gegen das Tierschutzgesetz. Dafür drohen Strafen bis zu 50.000 Euro.
  • Liegt das tote Tier auf der Fahrbahn, werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet und Sie verletzen Ihre Verkehrssicherungspflicht nach § 32 der Straßenverkehrsordnung.
  • Ein unerlaubtes Verlassen der Unfallstelle erfüllt den Tatbestand der Fahrerflucht, wenn Sie durch den Zusammenstoß mit einem Wildtier auch Sach- oder Personenschäden verursachen.

Wollen Sie selbst keinen Schaden am eigenen Auto bei Ihrer Versicherung geltend machen, müssen Sie den Wildunfall dort auch nicht melden.

Schadenersatzansprüche geltend machen

Bei dem Unfall mit einem Reh oder anderen Wildtieren können Sie keine Schadenersatzansprüche gegen den Jagdpächter oder Waldbesitzer geltend machen. Denn Wild ist im juristischen Sinne eine herrenlose Sache. Bei Treib- und Drückjagden sind die Jagdveranstalter jedoch verpflichtet, das Wild nicht in die Richtung befahrener Straßen zu lenken. Der eindeutige Nachweis einer Pflichtverletzung macht die Organisatoren für entstandene Schäden haftbar.

Außerdem muss das Verkehrszeichen „Wildwechsel“ vor besonderen Gefahren wie Wildwechselstellen oder Gegenden mit hoher Wilddichte warnen. Fehlt dieser Hinweis auf die Gefahrenstelle, können Sie die zuständige Straßenbehörde für einen Wildschaden verantwortlich machen.

Tipps zur Vermeidung von Wildunfällen

Gerade im Herbst sind Wildtiere besonders aktiv. Dadurch wächst die Wahrscheinlichkeit für einen Zusammenprall. Generell können aber das ganze Jahr über Wildunfälle passieren. Mit vorausschauendem Fahren und erhöhter Aufmerksamkeit können Sie folgenschwere Wildunfälle vermeiden:

  1. Achten Sie auf Hinweisschilder für Wildwechsel und plötzliche Bewegungen am Fahrbahnrand.
  2. In Waldabschnitten und an Feldrändern sollten Sie vor allem in den Abendstunden und am frühen Morgen den Fuß vom Gas nehmen und stets bremsbereit sein.
  3. Entdecken Sie ein Tier am Straßenrand, verringern Sie Ihre Geschwindigkeit. Schalten Sie das Fernlicht aus, um das Tier nicht zu blenden. Lautes Hupen verscheucht das Wild in den meisten Fällen.
  4. Falls ein Tier auf die Straße springt, bremsen Sie ab und lassen Sie beide Hände am Steuer. Vermeiden Sie Ausweichmanöver – damit erhöhen Sie die Unfallgefahr.
  5. Wildtiere sind meistens in Gruppen unterwegs. Achten Sie daher auch auf weitere Tiere. 

Optimalen Schutz zur Schadenregulierung nach Wildunfällen auswählen

Mit einem erhöhten Gefahrenbewusstsein in der kalten Jahreszeit können Sie einen Wildunfall häufig abwenden. Ist ein Zusammenstoß unvermeidlich, bezahlt die Teilkasko den Schaden an Ihrem Auto. Einen optimalen Schutz erhalten Sie durch Teilkaskoversicherungen, die eine Schadenregulierung nicht nur auf Haarwild beschränkt.

In Regionen mit hohem Aufkommen von Wildunfällen lohnt sich zum Beispiel der Drive Best-Schutz der HanseMerkur. Damit decken Sie nach einem Zusammenprall mit Tieren aller Art die Reparaturkosten an Ihrem Fahrzeug mit ab, sofern Sie eine Wildschadenbestätigung vorlegen können. Weitere Unfallfolgen sind durch Ihre Pflichtversicherung abgedeckt: Verursachen Sie etwa durch den Aufprall eines Wildtiers mit unkontrollierten Reaktionen einen Schaden an anderen Fahrzeugen, übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten. Ist Ihr Fahrzeug in unmittelbarer Folge des Wildschadens nicht mehr fahrtüchtig, bezahlt die Kfz-Versicherung auch die Abschleppkosten.

Hinweis:Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstell. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 

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