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Richtiges Verhalten nach einem Autounfall
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Richtiges Verhalten nach einem Autounfall

Wie verhalte ich mich bei einem Verkehrsunfall?

Eine kleine Unachtsamkeit, eine glatte Straße oder das Stauende hinter einer Kurve – Unfälle passieren schnell im Straßenverkehr. So gab es 2022 knapp 2,2 Millionen Verkehrsunfälle in Deutschland, rund 300.000 davon mit Personenschaden. Für Unfallbeteiligte ist es nach einem Autounfall wichtig, sich richtig zu verhalten und die korrekten Schritte einzuleiten. Wir zeigen Ihnen hier, wie Sie sich im Falle eines Autounfalls richtig verhalten.

Seitenübersicht

1 Unfallstelle nach Autounfall absichern

2 Erste Hilfe leisten

3 Gegebenenfalls Polizei informieren

4 Dokumentation des Autounfalls

5 Unfallstelle nach einem Autounfall räumen

6 Meldung des Autounfalls an Ihre Versicherung

Wichtige Versicherung zum Thema Autounfall

1 Unfallstelle nach Autounfall absichern

Als Erstes muss nach einem Autounfall die Unfallstelle abgesichert werden. Dazu gehört das Einschalten des Warnblinkers sowie das Aufstellen eines Warndreiecks. Denken Sie dabei an Ihren Eigenschutz und tragen Sie beim Verlassen des Autos eine Warnweste, die mittlerweile als Pflichtausrüstung in jeden PKW gehört. Wissen Sie, wo Ihre Warnweste im Auto liegt? 

Nach einem Autounfall in einer Stadt muss es mindestens 50 Meter von der Unfallstelle aufgestellt werden, auf Landstraßen werden 100 Meter empfohlen und auf Autobahnen ca. 150 bis 300 Meter. Befindet sich vor der Unfallstelle eine Kurve oder eine Kuppe, sollte es gut sichtbar vor den unübersichtlichen Stellen aufgestellt werden.

Legen Sie die Hülle des Warndreiecks auf dem Fahrer- oder Beifahrersitz ab, damit Sie es später nicht auf der Straße vergessen.

2 Erste Hilfe leisten

Hat sich ein Autounfall ereignet, bei dem sich Personen verletzt haben, müssen Sie Erste Hilfe leisten. Dazu gehört auch, den Notruf zu wählen -112. Diese Nummer ist europaweit gültig. Und jede Art der Ersten Hilfe ist besser, als nichts zu tun. Denn unterlassene Hilfeleistung ist in Deutschland eine Straftat.

Das Mitführen von Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen ist vorgeschrieben. Achten Sie gelegentlich darauf, dass der Inhalt vom Verbandskasten das Verfallsdatum nicht überschritten hat.

3 Gegebenenfalls Polizei informieren

Ist es zu einem kleinen Blechschaden gekommen und Sie können sich mit dem Unfallgegner einigen, müssen Sie die Polizei nicht informieren. Rufen Sie aber z. B. in folgenden Fällen die Polizei:

  • Jemand wurde verletzt.
  • Es ist ein hoher Sachschaden entstanden.
  • Sie sind mit einem Mietwagen unterwegs.
  • Der Unfallgegner begeht Fahrerflucht.
  • Der Unfallgegner hinterlässt den Eindruck, Alkohol oder Drogen konsumiert zu haben.
  • Es kommt zu Streitigkeiten über den Unfallhergang.
  • Es ist ein ausländisches Fahrzeug involviert und ein Nachweis über die Versicherung kann nicht erbracht werden.

Was ist, wenn Sie ein Fahrzeug beschädigen und der Besitzer ist nicht auffindbar? Ein Zettel reicht in diesem Fall nicht. Sie müssen die Polizei benachrichtigen, ansonsten begehen Sie Fahrerflucht. Ersparen Sie sich den Ärger sowie eine mögliche Anzeige wegen Unfallflucht und rufen gleich die 110 an.

4 Dokumentation des Autounfalls

Fotos können bei der Rekonstruktion eines Verkehrsunfalls eine wichtige Rolle spielen. Fotografieren Sie daher unbedingt den Unfallort – sowohl die Schäden an Ihrem als auch am Auto des Unfallgegners. Machen Sie die Fotos von verschiedenen Standorten aus und halten Sie auch Verkehrsschilder, Bremsspuren oder Glassplitter auf den Fotos fest. 

Neben den Fotos ist die Erstellung eines Unfallberichts wichtig. Er dient als Grundlage für die Regulierung des Schadens. In dem Unfallbericht werden alle wichtigen Daten zu den Unfallbeteiligten und Zeugen und zum Unfallhergang aufgeführt. Sinnvoll ist es, den Vordruck am besten in zweifacher Ausführung zusammen mit einem Stift im Handschuhfach aufzubewahren. Sie können sich ein vorgefertigtes Formular hier ausdrucken: Zum Verkehrsunfallbericht

Nach einem Autounfall sollten im Unfallbericht die folgenden Angaben nicht fehlen:

  • Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
  • Namen, Anschriften und Telefonnummern aller Beteiligten
  • Informationen zu den Unfallfahrzeugen (Marke, Typ, Kennzeichen)
  • Versicherungsdaten der Beteiligten
  • Beschreibung des Unfallhergangs
  • Unfallskizze
  • Namen und Anschriften von Zeugen
  • Unterschriften der Unfallparteien

Wichtig: Ein Unfallbericht ist kein Schuldanerkenntnis. Er soll lediglich den Unfallhergang wiedergeben, damit Schäden schnell reguliert werden können.

Bewahren Sie im Handschuhfach einen Stift bzw. Kugelschreiber und Kreide auf. So haben Sie im Falle eines Unfalls die Möglichkeit den Unfallhergang zu skizzieren und die Fahrzeugposition auf der Straße zu markieren.

5 Unfallstelle nach einem Autounfall räumen

Eine Unfallstelle ist nach einem Bagatellschaden zügig zu räumen. Sobald die Dokumentation erfolgt ist, sind die Fahrzeuge beiseitezuräumen, damit der Verkehr wieder fließen kann. Sind jedoch hohe Sachschäden entstanden oder wurden Personen verletzt, sollten Sie die Unfallstelle so belassen, bis die Polizei da ist.

6 Meldung des Autounfalls an Ihre Versicherung

Informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung über den Verkehrsunfall. Sind Sie mit Ihrem Fahrzeug bei der HanseMerkur versichert, können Sie uns an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr unter der Telefonnummer 040 4119-4333 erreichen.

Oder Sie melden der HanseMerkur einen Unfall oder Schaden online:

Schadenmeldung zur Kfz-Versicherung

Schadenmeldung zur Unfallversicherung


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Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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