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Erwerbsminderungsrente
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Erwerbsminderungsrente - Wissenswertes und Tipps

Erwerbsminderungsrente für gesetzlich Rentenversicherte

Als Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Wer dauerhaft keiner Beschäftigung mehr nachgehen kann und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, erhält die gesetzliche Unterstützung. Im folgenden Ratgeber der HanseMerkur erfahren Sie Wissenswertes rund um die Erwerbsminderungsrente: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? Was ist bei der Beantragung der Erwerbsminderungsrente zu beachten?

Seitenübersicht

Denken Sie daran: Es kann jeden treffen

Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

Renten-Irrtümer

Fragen und Antworten zum Thema Erwerbsminderungsrente

Checkliste für die Beantragung der Erwerbsminderungsrente

Planen Sie rechtzeitig, um den finanziellen Alltag zu sichern

Denken Sie daran: Es kann jeden treffen

Niemand denkt gern darüber nach, aber ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können jeden treffen. Unter Umständen wiegen die Folgen so schwer, dass Betroffene ihren Job aufgeben müssen. Trifft es den Hauptverdiener der Familie, steht die Existenz aller auf dem Spiel. Zu den gesundheitlichen Problemen kommen finanzielle Sorgen, denn die Lebenshaltungskosten bleiben bestehen. Erfüllen Sie bestimmte Voraussetzungen, erhalten Sie eine volle oder eine halbe Erwerbsminderungsrente.

Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

Damit die Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung zahlt, sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen.

  • Die Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt fünf Jahre.
  • In den letzten fünf Jahren wurden mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge entrichtet.
  • Der Betroffene ist nicht mehr in der Lage, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten.
  • Erwerbsfähigkeit lässt sich durch Reha-Maßnahmen nicht wieder herstellen.
  • Die Regelaltersgrenze für eine Altersrente wurde noch nicht erreicht.
  • Es liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, die Arbeitsunfähigkeit wurde durch ein Gutachten festgestellt.

Bei den Versicherungszeiten gibt es für Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Krankheiten oder Schäden durch den Wehr- und Bundesfreiwilligendienst eine Ausnahme: Kommt es in deren Folge zu einer Arbeitsunfähigkeit, reicht bereits die Zahlung eines Beitrags aus.

Auf die fünfjährige Wartezeit bis zur Rentenübernahme werden verschiedene Phasen wie Arbeitslosenzeit, Kindererziehungszeiten, Zeiten häuslicher Pflegeleistungen oder Krankengeldphasen einbezogen.

Das Sechste Sozialgesetzbuch bildet die rechtliche Grundlage für die Erwerbsminderungsrente (SGB VI § 43).

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Fragen und Antworten zum Thema Erwerbsminderung

Was ist der Unterschied zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung?

Mögliche Arbeitszeit entscheidet über die EM-Rente

Betroffene, die täglich nicht sechs Stunden arbeiten können, jedoch für mindestens drei Stunden täglich einer Beschäftigung nachgehen können, erhalten eine teilweise Erwerbsminderung. Dabei geht es nicht darum, dass der Betroffene in seinem eigentlichen Beruf tätig sein muss, sondern auch einer anderen Arbeit nachgehen könnte. Diese Regelung gilt für Versicherte, die nach 1961 geboren wurden.

Die Voraussetzungen für eine volle Erwerbsunfähigkeit sind gegeben, wenn der Betroffene auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Es besteht ein Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente. Besondere Regelungen gelten für behinderte Menschen, für Arbeitslose und für Menschen, die trotz voller Erwerbsminderung einen Nebenjob ausüben wollen.

Gibt es Sonderregelungen bei der Erwerbsminderungsrente?

Berufsschutz für vor dem 01.01.1961 geborene Versicherte

Für Versicherte, die vor 1961 geboren wurden, gelten andere Voraussetzungen: Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie weniger als sechs Stunden täglich in ihrem erlernten Beruf oder einem gleichwertigen arbeiten können.

Für welchen Zeitraum zahlt der Rentenversicherer die Erwerbsminderungsrente?

Befristete Bescheide bis zum Eintritt der Altersrente

Bescheide für die Rente wegen Erwerbsminderung sind befristet – maximal erhalten Sie die Rente bis zum Eintritt der Regelaltersrente. Überschreiten Sie diese Grenze, zahlt der Rentenversicherungsträger die normale Altersrente.

In der Regel sind Renten wegen Erwerbsminderung auf einen Zeitraum von drei Jahren befristet. Wer auch darüber hinaus nicht arbeitsfähig ist, muss rechtzeitig einen Antrag auf Weiterzahlung stellen. Nur wenn davon auszugehen ist, dass der Gesundheitszustand sich nicht verbessert, wird ein längerer Bescheid erteilt.

Was ist die Zurechnungszeit?

Für die Berechnung der Entgeltpunkte wichtig

Die Zurechnungszeit ist besonders für Versicherte interessant, die in jungen Jahren vermindert erwerbsfähig werden. Für die Ermittlung der Erwerbsminderungsrente werden nicht nur die Zeiten der eigenen Renten-Beitragsleistungen berücksichtigt. Es kommt - abhängig vom Rentenbeginn - die Zurechnungszeit hinzu:

  • Rentenbeginn vor dem 1. Juli 2014: Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr
  • Rentenbeginn zwischen 1. Juli 2014 und 31.12.2017: 62. Lebensjahr
  • Rentenbeginn ab 1. Januar 2018: 62. Lebensjahr und 3 Monate
  • Rentenbeginn ab 1. Januar 2019: 65 Jahre und 8 Monate
  • Rentenbeginn ab 1. Januar 2020: 65 Jahre und 9 Monate

Liegt der Rentenbeginn ab dem 1. Januar 2018 wird bei der Berechnung angenommen, der Versicherte hätte bis zum 62. Lebensjahr plus 3 Monate eigene Entgeltpunkte erwirtschaftet.

Was passiert, wenn keine Teilzeitarbeit verfügbar ist?

Berücksichtigung der aktuellen Arbeitsmarktsituation

Rentenversicherte, die mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, erhalten eine halbe Erwerbsminderungsrente. Unter Umständen gibt es jedoch keine entsprechenden Teilzeitarbeitsplätze für diese Betroffenen. In diesen Fällen ist die Zahlung einer vollen Erwerbsminderungsrente möglich – das heißt, auch der Arbeitsmarkt wird bei Gewährung der Rente berücksichtigt.

Wie hoch fällt die Erwerbsminderungsrente aus?

Rentenhöhe ist von den Versicherungsjahren abhängig

Mit welcher Erwerbsminderungsrente Sie rechnen können, steht in der jährlichen Information der Rentenversicherung. Wie hoch die Zahlungen ausfallen, ist von Ihrem aktuellen Rentenanspruch abhängig. Ihre persönlichen Entgeltpunkte und der aktuelle Rentenwert spielen bei der Berechnung eine Rolle.

Die Deutsche Rentenversicherung hat zur Höhe der Rente bei Erwerbsminderung ein Beispiel veröffentlicht. Die Versicherung geht in dieser Kalkulation von einem Jahresdurchschnittsverdienst von 32.873 Euro aus. Der Versicherte würde wie in der Übersicht dargestellt nach 25, 30 und 35 Versicherungsjahren (VJ) die angegebenen monatlichen Renten erhalten. Zusätzlich entnehmen Sie der Übersicht, wie sich die Erwerbsminderungsrente verändert, wenn der Versicherte 70 beziehungsweise 130 Prozent des angenommenen Durchschnittsverdienstes bezieht. Die angegebenen Werte sind gültig bis Juni 2019.

• Unterdurchschnittl. Jahresverdienst von 23.011 € (Alte Bundesländer/neue Bundesländer)
560,63 € / 537,08 € (25 VJ)
672,63 € / 644,49 € (30 VJ)
784,74 € / 751,91 € (35 VJ)

• Durchschnittl. Jahresverdienst von 32.873 € (Alte Bundesländer/neue Bundesländer)
800,75 € / 767,25 € (25 VJ)
960,90 € / 920,70 € (30 VJ)
1.121,05 € / 1.074,15 € (35 VJ)

• Überdurchschnittl. Jahresverdienst von 42.734 € (Alte Bundesländer/neue Bundesländer)
1.040,98 € / 997,43 € (25 VJ)
1.249,17 € / 1.196,91 € (30 VJ)
1.457,37 € / 1.396,40 € (35 VJ)

Checkliste für die Beantragung der Erwerbsminderungsrente

Viele Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden vom Versicherungsträger im ersten Anlauf abgelehnt. Idealerweise beantragen Sie Ihre Rente gemeinsam mit einem Berater der Deutschen Rentenversicherung, der Sie beim Ausfüllen des Antrags unterstützt. Bei der Beantragung der Erwerbsminderungsrente sind zudem weitere Punkte wichtig::

  • Stellen Sie einen Antrag auf Kontenklärung, um den Versicherungsverlauf zu komplettieren.
  • Sammeln Sie alle Unterlagen über den Krankheitsverlauf – eine lückenlose Dokumentation erleichtert die Beantwortung von Nachfragen.
  • Nutzen Sie Beratungsmöglichkeiten vor der Beantragung der EM-Rente.
  • Prüfen Sie den Bescheid.
  • Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids haben Sie das Recht auf Widerspruch.

Unser Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Konto bei der Deutschen Rentenversicherung rechtzeitig zu klären. Den Antrag auf Kontenklärung erhalten Sie direkt bei Ihrem Versicherungsträger. Auf diese Weise klären Sie Lücken im Versicherungsverlauf rechtzeitig – sollten Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen müssen, vermeiden Sie damit lange Bearbeitungszeiten.

Planen Sie rechtzeitig, um den finanziellen Alltag zu sichern

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist abhängig von verschiedenen Faktoren – unter Umständen erhalten Sie nur eine halbe Rente, wenn Sie noch mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Die Zahlungen reichen in der Regel nicht aus, um den finanziellen Alltag zu bewältigen. Auch erhalten alle nach dem 1. Januar 1961 Geborene die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur bei tatsächlicher Erwerbsunfähigkeit und nicht bei Berufsunfähigkeit. Sinnvoll ist daher eine zusätzliche Vorsorge mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Hinweis:Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstell. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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