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Rente mit 63
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Rente mit 63 – Tipps und Informationen

Frühzeitig in den Ruhestand - Rente mit 63

Bestimmte Personengruppen profitieren von der Rente mit 63 und gehen frühzeitig abschlagsfrei in den Ruhestand. Ob und in welcher Höhe Abschläge von der Rente vorgenommen werden, hängt von den Beitragsjahren und Ihrem Geburtsjahr ab. Informieren Sie sich hier rund um Ihre Altersvorsorge und die Rente mit 63.


Genießen Sie Ihren Ruhestand

Nach einem langen Arbeitsleben rückt der Traum ein Stückchen näher: Sie genießen Ihren Ruhestand, entdecken die Welt, kümmern sich um die Enkelkinder oder gehen einem lang ersehnten Hobby nach – es gibt vielfältige Möglichkeiten, die Rente interessant und angenehm zu gestalten. Viele Arbeitnehmer erwarten den letzten Arbeitstag, um danach ihre Unabhängigkeit zu genießen. Natürlich spielt die Finanzierung des Lebensunterhalts eine wichtige Rolle, wenn Sie aus dem aktiven Arbeitsleben ausscheiden.

Erfüllen Sie bestimmte Bedingungen, können Sie bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Für andere gibt es die Möglichkeit, mit Kürzungen vorzeitig in den Ruhestand zu treten. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem Geburtsjahr. Idealerweise prüfen Sie rechtzeitig, mit welcher Versorgungslücke Sie im Alter rechnen müssen und treffen eine private Altersvorsorge.

Seitenübersicht

Gesetzgeber belohnt langjährig Versicherte

Die Möglichkeit der privaten Altersvorsorge

Voraussetzungen für die Rente mit 63

Fragen und Antworten zur Rente mit 63

Gesetzgeber belohnt langjährig Versicherte

Der Gesetzgeber hat die Rente mit 63 eingeführt, um Personen zu belohnen, die mit Ihrer langjährigen Arbeitsleistung zur Finanzierung des Rentensystems beitragen. Die Rente mit 63 können besonders Versicherte beantragen, die bereits jung ins Arbeitsleben gestartet sind oder durch die Kindererziehung oder andere Leistungen die gesetzliche Rente stabilisiert haben. Aus der Rente mit 63 macht der Gesetzgeber sukzessive die Rente mit 65, da das Renteneintrittsalter schrittweise angepasst wird. Wer später als 1964 geboren wurde, kann abschlagsfrei erst mit 67 Jahren in Rente gehen. Da das Rentenniveau sinkt, sollten besonders diese Personen mit einer privaten Vorsorge die gesetzliche Rente ergänzen, um später finanziell sorgenfrei leben zu können.

Die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge

Stimmt die finanzielle Seite, können Sie Ihre Rentenzeit in vollen Zügen genießen. Bedenken Sie, dass die Lebenshaltungskosten während des Ruhestands gleich bleiben, Sie jedoch keine Rente in Höhe Ihres letzten Nettoeinkommens erhalten. So schön die Rente mit 63 also ist, das monatliche Budget muss stimmen. Ideal zur Stabilisierung der Rente ist eine private Altersvorsorge. Informieren Sie sich jetzt über die verschiedenen Möglichkeiten der privaten Vorsorge bei der HanseMerkur.

Zur privaten Altersvorsorge

Unser Tipp: Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre Altersvorsorge und prüfen Sie, mit welchen Abschlägen Sie bei einem vorzeitigen Rentenbeginn rechnen müssen. Haben Sie die Versorgungslücke ermittelt, können Sie in die konkrete Planung einsteigen und dem Ruhestand gelassen entgegenblicken.

Riester-Rente

Sorgen Sie daher rechtzeitig vor mit der Riester-Rente der HanseMerkur und sichern Sie sich dadurch zusätzlich jährliche Riester-Zulagen und Steuervorteile.

Riester-Rente

Voraussetzungen für die Rente mit 63

Wer mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann seit dem 1. Juli 2014 mit 63 Jahren in Rente gehen. Abschläge werden in diesen Fällen nicht vorgenommen. Diese Regelung betrifft alle, die 1952 oder früher geboren wurden. Wenn Sie Ihren Eintritt in den Ruhestand planen, müssen Sie also mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben. Bei der Berechnung werden auch Zeiten, in denen Sie nicht in einem Angestelltenverhältnis standen, berücksichtigt. Dazu zählen Kindererziehungszeiten oder Zeiten, in denen Sie Angehörige gepflegt haben.

Sind noch nicht 45 Beitragsjahre auf Ihrem Rentenkonto, können Sie ebenfalls in Rente gehen. Voraussetzung hierfür sind mindestens 35 Jahre in der Rentenversicherung. Zudem sieht der Gesetzgeber für diese Fälle Abschläge vor: Für jeden Monat, den Sie früher in den Ruhestand gehen, werden 0,3 Prozent Ihrer Altersrente dauerhaft abgezogen – zuzüglich zu den Abzügen für Steuer, Solidaritätsbeitrag, Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

Renten-Irrtümer

Die Rente kommt zur richtigen Zeit ganz von alleine aufs Konto oder die letzten Jahre vor Rentenbeginn sind entscheidend: Immer wieder machen hartnäckige Gerüchte die Runde. Lesen Sie, was wirklich dran ist.

Renten-Irrtümer
Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge ist unumgänglich, um sich eine sichere Vorsorge für die Zukunft zu sichern. Finden Sie eine Anlage, die zu Ihnen passt, damit Sie Ihren Ruhestand genießen können.

Altersvorsorge

Fragen und Antworten zur Rente mit 63

Wann kann ich in Rente gehen?

Rentenalter abhängig vom Geburtsjahr

Der Rentenbeginn richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr. Stichtag ist der 1. Januar 1964: Wer vor diesem Datum geboren wurde, geht zwischen 65 und 67 in Rente. Nach diesem Datum Geborene gehen mit 67 Jahren in den Ruhestand. Wer früher den Lebensabend genießen möchte, muss mit Abschlägen rechnen.

Muss ich mit 63 in Rente gehen, wenn ich die Voraussetzungen erfülle?

Keine Verpflichtung zum Renteneintritt

Nein, auch wenn Sie die Voraussetzungen für die Rente mit 63 erfüllen, müssen Sie nicht unbedingt in Rente gehen. Sie können auch über dieses Alter hinaus arbeiten.

Wann ist mit Abschlägen zu rechnen?

Mindestens 35 Jahre Beitragszahlung

Rentenversicherte, die mindestens 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen, können mit 63 in den Ruhestand gehen, müssen dann aber mit Abschlägen rechnen.

Welche Zeiten werden angerechnet?

Berücksichtigung verschiedener Zeiten

Die Wartezeit bis zum Renteneintritt setzt sich aus verschiedenen Zeiten zusammen. Nicht nur Ihre Zeiten als angestellter Arbeitnehmer werden berücksichtigt:

  • Zeiten geringfügiger Beschäftigung (Minijob)
  • Zivil- oder Wehrdienstzeiten
  • Kindererziehungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes
  • Zeiten, in denen Sie Angehörige gepflegt haben
  • Zeiten vor Rentenbeginn, in denen Sie Arbeitslosengeld bezogen haben
  • Zeiten, in denen Sie Krankengeld oder Übergangs-, Schlechtwettergeld oder Insolvenzgeld bezogen haben
  • Zeiten, in denen Sie freiwillige Beiträge geleistet haben
Bekomme ich meine Rente automatisch, wenn ich die Voraussetzungen erfülle?

Antrag rechtzeitig stellen

Auch wenn Sie alle Voraussetzungen für die Rente mit 63 erfüllen, wird diese nicht automatisch gezahlt. Sie müssen einen Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger einreichen. Sie können diesen direkt online bei der Rentenversicherung stellen oder per Post übersenden. Wenn Sie Fragen oder Beratungsbedarf haben, vereinbaren Sie einen Termin bei einem Rentenberater, der Sie beim Ausfüllen der Unterlagen unterstützt.

Ist es möglich, einen bereits gestellten Rentenantrag zurückzunehmen und eine abschlagsfreie Rente zu beantragen?

Änderungen nur ohne bindenden Bescheid möglich

Sofern Sie von der Rentenversicherung noch keinen bindenden Bescheid erhalten haben, können Sie Ihren Rentenantrag zurückziehen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist gilt der Bescheid als bindend, dann sind keine Änderungen oder Anfechtungen mehr möglich.

Muss ich mit 63 in Rente gehen, wenn ich die Voraussetzungen erfülle?

Keine Verpflichtung zum Renteneintritt

Nein, auch wenn Sie die Voraussetzungen für die Rente mit 63 erfüllen, müssen Sie nicht unbedingt in Rente gehen. Sie können auch über dieses Alter hinaus arbeiten.

Kann ich mir mit einem Nebenjob etwas hinzuverdienen?

Änderung seit 2023

Zum 1. Januar 2023 wurden Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten abgeschafft. Frührentner können beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird.

Wie wird das Renteneintrittsalter angehoben?

Schrittweise Anhebung

Die Altersgrenze für Versicherte, die ab 1953 geboren wurden, wird nach den Vorgaben des Gesetzgebers schrittweise angehoben:

  • 1953 geboren: Anhebung um 2 Monate auf 63 Jahre und 2 Monate
  • 1954 geboren: Anhebung um 4 Monate auf 63 Jahre und 4 Monate
  • 1955 geboren: Anhebung um 6 Monate auf 63 Jahre und 6 Monate
  • 1956 geboren: Anhebung um 8 Monate auf 63 Jahre und 8 Monate
  • 1957 geboren: Anhebung um 10 Monate auf 63 Jahre und 10 Monate
  • 1958 geboren: Anhebung um 12 Monate auf 64 Jahre
  • 1959 geboren: Anhebung um 14 Monate auf 64 Jahre und 2 Monate
  • 1960 geboren: Anhebung um 16 Monate auf 64 Jahre und 4 Monate
  • 1961 geboren: Anhebung um 18 Monate auf 64 Jahre und 6 Monate
  • 1962 geboren: Anhebung um 20 Monate auf 64 Jahre und 8 Monate
  • 1963 geboren: Anhebung um 22 Monate auf 64 Jahre und 10 Monate
Mit welcher Versorgungslücke muss ich rechnen?

Versorgungslücke sorgfältig berechnen

Die Höhe Ihrer Versorgungslücke ist von Ihren Einnahmen während der Rente abhängig. Gehen Sie früher in den Ruhestand, vermindern Abschläge Ihre monatlichen Rentenzahlungen. Experten gehen davon aus, dass Sie etwa 80 bis 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens benötigen, um den finanziellen Alltag im Ruhestand zu bewältigen. Auf dieser Basis sollten Sie kalkulieren und gegebenenfalls eine private Vorsorge treffen. Auch wenn nur noch wenige Jahre bis zu Ihrem Renteneintritt vergehen, lohnt sich eine private Vorsorge – wichtig ist dabei die Wahl des passenden Produkts.

Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber zur Rentenlücke.

Was bedeutet Altersteilzeit?

Früher in den Ruhestand mit verschiedenen Modellen

Ab einem Alter von 55 Jahren haben Sie die Möglichkeit, Ihren Übergang ins Rentenalter zu gestalten. Stimmt Ihr Arbeitgeber zu, können Sie nach den Regelungen des Altersteilzeitgesetzes zwischen zwei verschiedenen Modellen wählen: 

Das Blockmodell sieht vor, dass Sie während der ersten Hälfte Ihrer Altersteilzeit voll arbeiten, jedoch nur die Hälfte Ihres Gehalts bekommen. In der zweiten Hälfte dieser Zeit arbeiten Sie nicht, erhalten aber Gehalt. 

Beim Gleichverteilungsmodell verteilen Sie die Gesamtarbeitszeit Ihren Wünschen entsprechend. In der Regel stimmen Arbeitnehmer die Zeiten mit ihrem Arbeitgeber ab. Idealerweise endet die Altersteilzeit zum regulären Beginn Ihrer Altersrente.

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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