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Private Krankenversicherung und Kurzarbeit
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Private Krankenversicherung und Kurzarbeit

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer in Kurzarbeit - Was gilt für sie?

Das Coronavirus wirkt sich auf die Wirtschaft aus. Einige Deutsche arbeiten derzeit im Home Office. Andere sind zur Untätigkeit verdammt. Viele Unternehmen haben Kurzarbeit angemeldet. Eine geeignete Maßnahme, damit die Zeit des Produktionsstopps überbrückt wird. Und eine echte Alternative zu Entlassungen vor allem für Betriebe mit einem vorübergehenden Arbeitsmangel.

Für die Zeit der Kurzarbeit wird das Entgelt abgesenkt entsprechend der reduzierten Arbeitszeit. Mitarbeiter erhalten einen teilweisen Ausgleich des Verdienstausfalls in Form von Kurzarbeitergeld. Was genau bedeutet das für privat krankenversicherte Arbeitnehmer?

Seitenübersicht

Werden privat krankenversicherte Arbeitnehmer durch Kurzarbeit gesetzlich versicherungspflichtig?

Höhere Zuschüsse vom Arbeitgeber zur Privaten Krankenversicherung bei Kurzarbeit

Beispielrechnung

Werden privat krankenversicherte Arbeitnehmer durch Kurzarbeit gesetzlich versicherungspflichtig?

Kurzarbeit betrifft zurzeit viele Menschen: Die Corona-Krise bringt einen Teil der Wirtschaft zum Erliegen. Firmen reagieren darauf und schicken ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit. Arbeitnehmer erhalten für die Zeit ein Kurzarbeitergeld als Lohnersatz. Die sogenannte Entgeltersatzleistung entspricht 60 Prozent der Nettolohndifferenz. Bei Kinderfreibeträgen erhöht sich der Ersatzanteil auf 67 Prozent. Zudem ist Kurzarbeitergeld steuerfrei.
 
Jedes Jahr legt die Bundesregierung die Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze neu fest. Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet, ob sich ein angestellter Arbeitnehmer in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern darf. Im Jahr 2020 lag die Grenze bei einem Brutto-Jahresgehalt von 62.550 Euro. Haben Arbeitnehmer in 2020 diesen oder einen höheren Beitrag verdient, unterliegen sie nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht und können sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern. 2021 steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 64.350 Euro an.
 
Sinkt das Gehalt bedingt durch Kurzarbeit unter die Versicherungspflichtgrenze, werden sie nicht versicherungspflichtig. Soll heißen, dass Sie weiterhin privat versichert bleiben können. Sie verlieren Ihren PKV-Anspruch somit nicht. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist als vorübergehende Maßnahme angelegt und wird nicht als relevantes Einkommen für die Versicherungspflichtgrenze berücksichtigt.

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Höhere Zuschüsse vom Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung bei Kurzarbeit

PKV Kurzarbeit

In der Regel übernimmt der Arbeitgeber bei regulärer Beschäftigung die Hälfte der Beiträge einer privaten Krankenversicherung. Wer z.B. einen monatlichen Beitrag von 500 Euro zahlen muss, erhält vom Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 250 Euro. Für das laufende Jahr 2020 liegt die Höchstgrenze des Arbeitgeberanteils bei 367,97 Euro.
 
Während der Kurzarbeit gelten etwas andere Regeln: Weiterhin ist der Arbeitgeber zwar in der Pflicht, die Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, aber dafür werden weder das reguläre Einkommen noch das Kurzarbeitergeld zugrunde gelegt. Ein sogenanntes fiktives Einkommen wird angenommen. Es beträgt 80 Prozent des Unterschiedes zwischen dem Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer bei normaler Vollbeschäftigung erhalten hätte, und dem Entgelt während der Kurzarbeit. Begrenzt ist der Gesamtzuschuss für Kurzlohn und fiktives Arbeitsentgelt auf den tatsächlich gezahlten PKV-Beitrag.
 
Eine weitere Abweichung beim Kurzarbeitergeld: Der Arbeitgeber zahlt seinen privat versicherten Angestellten einen höheren Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Statt der üblichen 50 Prozent können diese nun bis zu 100 Prozent betragen. Für die Zeiten der Kurzarbeit werden die geltende Höchstgrenze und die Deckelung aufgehoben. Sind im Vertrag auch Kinder oder Partner mit versichert, gilt dies auch für deren Beiträge. 

Vergleich der privater und gesetzlicher Krankenversicherung

Hier sehen Sie die Vorteile der privaten Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen im Überblick und dass Beiträge im Alter auch bezahlbar bleiben.

Jetzt lesen

Beispielrechnung - private Krankenversicherung und Kurzarbeit

Im folgenden Beispiel berechnen wir den Arbeitgeber-Zuschuss bei Kurzarbeit ausgehend von einem Beitrag von 600 Euro zur PKV:

  • Soll-Entgelt (Monatliches Brutto): 6.000 Euro
  • Ist-Entgelt (Kurzarbeit Entgelt): 3.000 Euro
  • Fiktiv-Entgelt: 2.400 Euro

Fiktiv-Entgelt = 80 % des Unterschiedsbetrages zwischen Soll-Entgelt und Ist-Entgelt (6.000 Euro - 3.000 Euro) x 80 %

In diesem Beispiel liegt die Summe aus Ist-Entgelt (3.000 Euro) und Fiktiv-Entgelt (2.400 Euro) über der Bemessungsgrenze (BBG: 2020 = 4.687,50 Euro), daher wird das Fiktiv-Entgelt entsprechend gekürzt:

  • 4.687,50 Euro – 3.000 Euro = 1.687,50 Euro

Auf das Ist-Entgelt wird der halbe Beitragssatz GKV plus halber Zusatzbeitrag berechnet: 7,85%.
Auf das Fiktiv-Entgelt wird der volle Beitragssatz der GKV und voller Zusatzbeitrag berechnet: 15,7%.

  • Arbeitgeber-Zuschuss auf Ist-Entgelt: 7,85 % x 3.000 Euro = 235,50 Euro
  • Arbeitgeber- Zuschuss auf Fiktiv-Entgelt: 1.687,50 Euro x 15,7 % = 264,94 Euro

Beide Entgelte (Zuschuss für Ist-Entgelt + Zuschuss für Fiktiv-Entgelt) ergeben zusammen den maximalen Beitragszuschuss zur PKV.

  • 235,50 Euro + 264,94 Euro = 500,44 Euro

Der Arbeitnehmer bekommt damit einen Arbeitgeber-Zuschuss zur PKV in Höhe von 500,44 Euro. Das ist ein Zuschuss von 83 % statt der normalen 50 % (300 Euro) zur PKV.

Hinweis:Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 

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