Privat krankenversicherte Arbeitnehmer in Kurzarbeit - Was gilt für sie?
Das Coronavirus wirkt sich auf die Wirtschaft aus. Einige Deutsche arbeiten derzeit im Home Office. Andere sind zur Untätigkeit verdammt. Viele Unternehmen haben Kurzarbeit angemeldet. Eine geeignete Maßnahme, damit die Zeit des Produktionsstopps überbrückt wird. Und eine echte Alternative zu Entlassungen vor allem für Betriebe mit einem vorübergehenden Arbeitsmangel.
Für die Zeit der Kurzarbeit wird das Entgelt abgesenkt entsprechend der reduzierten Arbeitszeit. Mitarbeiter erhalten einen teilweisen Ausgleich des Verdienstausfalls in Form von Kurzarbeitergeld. Was genau bedeutet das für privat krankenversicherte Arbeitnehmer?