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Wasserschaden
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Wasserschaden - Ruhe bewahren und schnell handeln

So meistern Sie einen Wasserschaden ohne Probleme

Jährlich gibt es nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer (GDV) rund 1,1 Millionen Leitungswasserschäden mit einer Schadensumme von 2,1 Milliarden Euro. Doch wer kommt für Schäden auf, die das unbemerkt austretende Wasser anrichtet? Und wie gehen Sie als Hauseigentümer bei einem Schaden am besten vor? Hier erfahren Sie Wissenswertes rund um das Thema Wasserschaden.

Seitenübersicht

Ärgerlich und kostspielig - Wasserschäden am Eigentum

Ortung eines Wasserschadens

Pflichten des Eigentümers bei einem Wasserschaden

Checkliste für das Vorgehen bei einem Wasserschaden

FAQ rund um das Thema Wasserschaden

Passender Versicherungsschutz bei Wasserschäden

Ärgerlich und kostspielig – Wasserschäden am Eigentum

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Im Wohnzimmer bildet sich plötzlich ein feuchter Fleck an der Wand. Die Stelle liegt hinter einem großen Schrank und bleibt daher eine ganze Weile unentdeckt. Erst als die Bücher im Regalfach feucht werden, wird der Wasserschaden bemerkt. Der eilig herbeigerufene Handwerker legt einen Teil der Wand frei, um die Ursache zu finden. Ein Leck in der Kaltwasserleitung ist für den Schaden verantwortlich. Die Kosten für die Reparatur belaufen sich auf einen vierstelligen Betrag. Dazu kommen zerstörte hochwertige Bildbände, die sich im Schrank befanden.

Oder: Eine defekte Zuleitung der Waschmaschine lässt literweise Wasser auslaufen, das in die darunterliegende Wohnung dringt. Es bilden sich Pfützen und das Laminat quillt auf. Der Eigentümer macht Sie für den Schaden verantwortlich und fordert eine Erstattung der Reparaturkosten.

Ortung eines Wasserschadens

Wasser sucht sich seinen eigenen Weg, an einer feuchten Stelle befindet sich in der Regel nicht das Leck, das für den Schaden verantwortlich ist. Um nicht die gesamte Wand aufzuschlagen, gibt es verschiedene Methoden, den Wasserschaden zu lokalisieren. Spezielle Messgeräte machen das Leck sichtbar und helfen so, den Schaden möglichst kleinzuhalten. Fachbetriebe verfügen zudem über spezielle Kameras, die im Inneren eines Rohrs eine Leckage erkennen.

Die Kosten für die Leckageortung trägt die Wohngebäudeversicherung. Einige Versicherer unterstützen bei der Suche nach einem passenden Fachbetrieb und beauftragen abhängig von der Höhe des Schadens unter Umständen einen Gutachter.

Pflichten des Eigen­tü­mers bei einem Wasser­schaden

Entdecken Sie in Ihrer eigenen Wohnung oder Ihrem Haus einen Wasserschaden, ist schnelles Handeln gefragt. Tritt Leitungswasser aus, sperren Sie am besten zunächst die entsprechenden Absperrhähne ab. Ist das nicht möglich, sollten Sie den Hauptwasserhahn abdrehen. Prüfen Sie, wo das Wasser austritt, wenn sich Stromleitungen in der Nähe befinden, schalten Sie vorsichtshalber die Sicherungen aus. Sie sind verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten und eine Ausbreitung des Schadens nach der Entdeckung zu verhindern.

Kontaktieren Sie einen Fachmann, der die Lokalisierung übernimmt und den Schaden beseitigen kann. Zudem müssen Sie Ihren Versicherer umgehend von dem Ereignis in Kenntnis setzen. Sie sind verpflichtet, wasserführende Anlagen in Ihrer Immobilie von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Gerade wenn Sie längere Zeit abwesend sind, sollten Sie genau hinschauen und bei längerer Abwesenheit jemanden bitten, zwischendurch nach dem Rechten zu schauen.

Checkliste für das Vorgehen bei einem Wasserschaden

  • Absperren des Haupthahns oder des betroffenen Strangs
  • Eventuell Sicherungen herausnehmen
  • Kabelkanäle öffnen
  • Hausrat in Sicherheit bringen
  • Wasser entfernen
  • Versicherung informieren
  • Schaden fotografieren und dokumentieren
  • Hausverwaltung oder Vermieter informieren
  • Fachbetrieb mit der Schadenbeseitigung beauftragen
Rund ums Haus
Hausversicherungen

Rund um die Wohnung oder das Haus können im Schadenfall ganz schnell große Summen zusammenkommen. Hausversicherungen, die Schäden am Haus oder in der Wohnung abdecken sind nicht nur sinnvoll, sondern bewahren auch vor großen finanziellen Belastungen.

Hausversicherungen

Fragen und Antworten rund um das Thema Wasserschaden

Welche Versicherungen regulieren einen Wasserschaden?

Regulierung ist von der Art des Schadens abhängig

Tritt Leitungswasser durch einen Rohrbruch aus, gibt es einen Schaden im Rohrsystem der Heizungsanlage oder läuft eine Waschmaschine aus, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten.

Grundsätzlich gilt: Immer wenn durch das Wasser das Gebäude oder fest mit dem Gebäude verbundene Einbauten beschädigt werden, greift der Schutz der Gebäudeversicherung.

Verursacht das ausgetretene Wasser weitere Schäden und das bewegliche Mobiliar oder der Hausrat ist betroffen, leistet Ihre Hausratversicherung. Unter Umständen wickeln Sie einen Schaden also über zwei verschiedene Versicherer ab, sofern Schäden am Gebäude und am Hausrat entstanden sind.

Immer dann, wenn das austretende Wasser einen Dritten schädigt, zum Beispiel Ihren Nachbarn, greift die Privathaftpflicht. Kommt es durch einen Rohrbruch oder einen anderen Leitungsschaden zu Beschädigungen in einer anderen Wohnung, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Schadenregulierung.

Tipp: Wenn Sie nicht sicher sind, welche Versicherung für den Wasserschaden aufkommt, nehmen Sie Kontakt zu Ihren Versicherern auf – hier erhalten Sie eine Beratung über die Schadenabwicklung. Unter Umständen teilt sich die Übernahme der Kosten anteilig zwischen den einzelnen Versicherungen auf. Es kommt stets auf das Schadenereignis und die entstandenen Schäden an.

In welchen Räumen kommen Wasserschäden häufig vor?

Wasserschäden können überall vorkommen

Ein Wasserschaden kann im ganzen Haus auftreten, in der Regel sind Badezimmer etwas häufiger betroffen, Kellerräume etwas seltener.

  • Badezimmer 24 %
  • Wohnraum 22 %
  • Schlaf- und Kinderzimmer 21 %
  • Küche 18 %
  • sonstige Räume (Keller o. Ä.) 15 %

Idealerweise unterziehen Sie bestimmte Stellen wie Leitungsstränge oder Heizungsverteiler einer regelmäßigen Prüfung und schauen nach Undichtigkeiten. Auf diese Weise entdecken Sie Beschädigungen unter Umständen rechtzeitig und vermeiden größere Reparaturen. Schauen Sie besonders an Heizungsverteilern oder anderen Stellen im Haus, an denen Wasser austreten könnte. Auch Ihre Waschmaschine prüfen Sie idealerweise regelmäßig – so kann nichts schiefgehen.

Wie erfolgt die Schadenmeldung?

Versicherer umgehend informieren

Sobald Sie einen Wasserschaden entdeckt haben, sollten Sie Ihren Versicherer informieren. In der Regel gibt es eine Hotline, bei der Sie telefonisch rund um die Uhr einen Berater erreichen. Möglich ist auch eine Meldung online oder per E-Mail. Ein Blick in die Vertragsunterlagen zeigt, wie die Schadenmeldung am besten vorzunehmen ist. Wichtig ist, den Versicherer unverzüglich zu informieren. In einem Gespräch teilt der Mitarbeiter Ihnen zudem mit, welche weiteren Unterlagen zur Regulierung vorzulegen sind. Unter Umständen unterstützt Ihre Versicherung Sie auch mit einem Fachbetrieb – hier kommt es auf Ihre jeweilige Tarifwahl an.

Welche Kosten trägt der Versicherer bei einem Wasserschaden?

Übernahme von Reparatur- und Folgekosten

Fällt der Schaden in den Bereich der Wohngebäudeversicherung, übernimmt der Versicherer die Kosten für die Reparatur und die Schadenbeseitigung. Auch Folgeschäden wie eine durchnässte Wand oder ein feuchter Fußboden werden von der Versicherung übernommen. Die Gebäudeversicherung leistet für alle Beschädigungen, die durch das Wasser an fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteilen entstanden sind.

Ein Überblick über die Kostenübernahme der Wohngebäudeversicherung:

  • Kosten für die Reparatur
  • Kosten für die Trocknung
  • Kosten für die Reparatur fest mit dem Gebäude verbundener Bestandteile (Einbauküche oder fest eingebaute Einbauschränke)
Leistet die Versicherung auch bei Rückstau?

Leistungen bei Rückstau sind tarifabhängig

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt bei einem Rückstau nur Kosten, wenn dieser Schutz Bestandteil Ihres Tarifs ist. Bei einigen Versicherern sind Schadenregulierungen durch einen Rückstau ausgeschlossen, andere erwarten den zusätzlichen Einbau von Hebeanlagen. Ob die Versicherung auch bei einem Rückstau Kosten erstattet, ist also von Ihrer Tarifwahl und den Bedingungen des Versicherers abhängig.

Übernimmt die Versicherung die Regulierung bei Schäden durch Regenwasser oder Überschwemmung?

Separate Absicherung für Naturkatastrophen erforderlich

Kommt es infolge einer Naturkatastrophe wie Hagel, Erdrutsch oder Hochwasser zu einem Wasserschaden, greift der Versicherungsschutz der Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung nicht. Um weitere Naturgefahren (früher auch unter  Elementarschäden  zusammengefasst) abzusichern, benötigen Sie den um weitere Naturgefahren erweiterten Versicherungsschutz. Da Unwetter und Extremniederschläge immer häufiger auftreten und die zunehmende Erderwärmung nach Prognosen von Klimaforschern das Risiko von Starkregenereignissen und die Intensität von Stürmen und Gewittern noch verstärken, ist eine Absicherung weiterer Naturgefahren dringend empfohlen.

Welche Folgeschäden sind denkbar?

Vielfältige Folgeschäden möglich

Tritt Leitungswasser aus und Wände werden feucht, platzt Putz ab und das Mauerwerk ist durchfeuchtet, Tapeten können sich von der Wand ablösen. Unter Umständen verursacht die Feuchtigkeit die Bildung von Schimmel. Parkett oder Laminat kann durch das Wasser aufquellen, auch an Möbelstücken sind Feuchtigkeitsschäden denkbar. Bei einem größeren Wasserschaden kann auch die Trittschalldämmung betroffen sein. Treten große Mengen Wasser im Badezimmer ungehindert aus, kann es passieren, dass Fliesen ersetzt werden müssen, da diese zur Beseitigung des Lecks gegebenenfalls entfernt werden müssen. Zahlreiche Folgeschäden sind denkbar – wichtig ist es daher, einen Wasserschaden rechtzeitig zu beheben.

Passender Versi­che­rungs­schutz bei Wasser­schäden

Unbestimmungsgemäß austretendes Wasser kann hohe Schäden anrichten. Gerade wenn das Wasser über einen längeren Zeitraum unbemerkt ausläuft, sind größere Reparaturen notwendig. Mit dem richtigen Versicherungsschutz sind Sie bei einem Wasserschaden auf der sicheren Seite. Doch nicht immer ist die Wohngebäudeversicherung der richtige Ansprechpartner, unter Umständen zahlen auch die private Haftpflichtversicherung oder die Hausratversicherung – es kommt auf das Schadenereignis an.

Zur Wohngebäudeversicherung

Zur privaten Haftpflichtversicherung

Zur Hausratversicherung

Hinweis:Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstell. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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