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Private Krankenversicherung Wechsel
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Wechsel der Krankenversicherung

Das müssen Sie zum Wechsel der privaten Krankenversicherung wissen

Die Gründe für einen Wechsel der privaten Krankenversicherung können vielfältig sein: Vielleicht wurde eine Beitragserhöhung angekündigt, vielleicht wünschen Sie sich andere Leistungen oder es liegt ein günstigeres Angebot vor. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei einem Wechsel beachten müssen, welche Fristen es gibt und was mit Altersrückstellungen passiert.

Seitenübersicht

So wechseln Sie die private Krankenversicherung

Beitragsanpassungen der Versicherer

Sonderkündigungsrecht

Ordentliche Kündigung

Fristen im Überblick

Altersrückstellungen bei einem Wechsel

Wechsel der privaten Krankenversicherung - das sind Ihre Optionen

So wechseln Sie die private Krankenversicherung

Planen Sie einen Anbieterwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung (PKV), ist folgender Ablauf sinnvoll:

  • Kündigungsfristen des bestehenden Vertrags prüfen
  • Ansprüche an den neuen Tarif definieren und Angebote vergleichen
  • Nach Entscheidung für einen neuen Versicherer Kündigung fristgerecht absenden
  • Aufnahmeantrag beim neuen Versicherer stellen
  • Vorlage der Aufnahmebestätigung beim bisherigen Versicherer einreichen

Der Wechsel wird erst wirksam, wenn dem bisherigen Versicherer eine Aufnahmebestätigung der neuen Versicherung vorliegt. Sollte der Wechsel nicht vollzogen werden können, bleiben Sie bei Ihrem alten Anbieter versichert. 

Bedenken Sie, dass bei einem Wechsel eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich wird. Sollten seit Beginn Ihrer privaten Krankenversicherung Erkrankungen aufgetreten sein, kann es unter Umständen zu Beitragszuschlägen oder Leistungsausschlüssen in der neuen Versicherung kommen. Prüfen Sie in diesem Fall auch einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft – bei gleichbleibenden Leistungen ist kein erneuter Gesundheitscheck notwendig.

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Private Krankenversicherung

Beitragsanpassungen der Versicherer

Medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen sowie der demografische Wandel mit einer immer älter werdenden Bevölkerung sorgen dafür, dass die Ausgaben der Krankenversicherungen steigen und die Anbieter ihre Beiträge neu kalkulieren müssen. In der gesetzlichen Krankenversicherung trägt die Tarifgemeinschaft anfallenden Kosten gemeinsam, das heißt, reichen Versicherte höhere Rechnungen ein, steigen die Ausgaben.

In der privaten Krankenversicherung sind die Leistungen garantiert, das heißt, steigende Kosten führen immer zu höheren Ausgaben, denn Leistungskürzungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nicht. Ein erhöhter Vorsorgeanspruch der Versicherten führt also zu steigenden Beiträgen.

Sonderkündigungsrecht

Nach den Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes steht Ihnen bei einer Beitragsanpassung ein Sonderkündigungsrecht zu. Sobald Sie ein entsprechendes Schreiben in Ihrem Briefkasten haben, beginnt die Frist, innerhalb derer Sie eine Kündigung aussprechen können. Das Kündigungsrecht steht Ihnen nach Erhalt der Änderungsmitteilung innerhalb von zwei Monaten zu. Die Kündigung gilt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Anpassungen in Kraft treten. Damit Ihre private Krankenversicherung Ihre Kündigung akzeptiert, müssen Sie innerhalb der Frist eine neue Krankenversicherung nachweisen.

Ordentliche Kündigung

Die Modalitäten für eine ordentliche Kündigung werden im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Demnach kann ein Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahrs gekündigt werden. Ob das Versicherungsjahr einem Kalenderjahr entspricht, entnehmen Sie am besten Ihren Vertragsunterlagen. Sollte die Versicherung zum 31.12. enden, muss die Kündigung bis zum 30.09. beim Versicherer eingegangen sein.

Zusätzlich müssen Sie die Mindestlaufzeit Ihrer Krankenversicherung im Blick haben: Unter Umständen gibt es eine bestimmte Mindestvertragslaufzeit, bevor Sie eine Kündigung Ihres Vertrags aussprechen können. Auch diese Regelungen ergeben sich aus Ihren Vertragsunterlagen.

Fristen im Überblick

FristGrund
Ordentliche Kündigung
Drei Monate zum Ende des VorjahresKein Grund erforderlich,
ordentliches Kündigungsrecht nach dem Versicherungsvertragsgesetz
Außerordentliche Kündigung
Zwei Monate ab Erhalt des AnpassungsschreibensBeitragsanpassung

Altersrückstellungen bei einem Wechsel

Private Krankenversicherer sind verpflichtet, Altersrückstellungen zu bilden, um für bezahlbare Beiträge im Alter zu sorgen. Der Gesetzgeber bietet seit 2009 die Möglichkeit, einen Teil der Rückstellungen auf einen neuen Versicherer zu übertragen. Wer bereits langjährig bei einem Versicherer ist sollte prüfen, ob sich der Anbieterwechsel tatsächlich lohnt oder ob ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft die bessere Alternative ist.

Wechsel der privaten Krankenversicherung – das sind Ihre Optionen

Wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: 

  • Sie akzeptieren die Erhöhung, 
  • entscheiden sich für den Ausschluss von Leistungen, um den Beitrag zu reduzieren oder 
  • wählen den Tarif- oder Anbieterwechsel. 

Grundsätzlich haben Sie als Privatversicherter jederzeit das Recht, unter Einhaltung der geltenden Fristen, die Krankenversicherung zu wechseln. Prüfen Sie die Angebote der einzelnen Anbieter genau und vergleichen Sie vor allem das jeweilige Leistungsniveau.

Tipp: Die HanseMerkur bietet mit den Tarifen Start Fit und Top Fit für Selbstständige, Business Fit, Pro Fit Plus und Best Fit für Angestellte und Be Fit für Beamte individuelle Gesundheitsvorsorge für jeden Anspruch und Geldbeutel. Mit den Leistungserweiterungen der HanseMerkur passen Sie Ihren Gesundheitsschutz an Ihre Bedürfnisse an und zahlen nur für Leistungen, die Sie auch benötigen.

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Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 

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