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Mutter Kind Parkplatz
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Mutter Kind Parkplatz - Wissenswertes zu den Parkplätzen

Mutter-Kind-Parkplatz: Wer darf hier parken?

Schnell noch mit dem Auto beim Supermarkt vorbeifahren, um den Einkauf fürs Wochenende zu erledigen. Der Zweijährige und seine vierjährige Schwester quengeln schon hinten in ihren Sitzen. Doch auf dem Parkplatz ist zum Feierabend viel los, und nur weit entfernt vom Eingang zum Supermarkt findet sich noch eine Parkmöglichkeit. Nach dem erledigten Einkauf versucht man als Mutter dann, die vollen Tüten und die beiden kleinen Kinder wieder sicher zum Auto zu manövrieren. Ein Mutter-Kind-Parkplatz schafft da Abhilfe – doch wer darf auf diesem Parkplatz parken? Wir erklären Ihnen, welche Regelungen zum MuKi-Parkplatz zu beachten sind.

Seitenübersicht

Merkmale eines Mutter-Kind-Parkplatzes

MuKi-Parkplätze: nicht nur für Mütter mit ihrem Kind

Mutter-Kind-Parkplatz ist bequem - das finden auch Nicht-Eltern

Benutzungsordnung für den Parkplatz einhalten

Fazit zum Mutter-Kind-Parkplatz

Merkmale eines Mutter-Kind-Parkplatzes

Auf immer mehr Parkplätzen finden sich Mutter-Kind-Parkplätze. Bekannt sind solche speziell ausgewiesenen Parkbuchten auch als MuKi-Parkplatz und Eltern-Kind-Parkplatz. Auf Parkplätzen von Kliniken nennt man die Parkmöglichkeiten häufig Storchenparkplatz.

Und das unterscheidet die Mutter-Kind-Parkplätze von normalen Parkplätzen:

  • Gekennzeichnet sind diese Stellflächen mit einem Hinweisschild, auf dem teilweise auch ein Kinderwagen oder eine Frau mit Kind an der Hand abgebildet sind.
  • MuKi-Parkplätze befinden sich praktischerweise gleich nahe dem Eingang.
  • Sie sind breiter als die normalen Parkplätze. Die großzügigen Abmessungen erleichtern es, bei weit geöffneten Autotüren die Kinder aus dem Auto zu hieven und anschließend wieder in ihren Kindersitz zu setzen.
  • Nicht zuletzt hindert das Extra an Breite die Kinder daran, die Autotür schwungvoll gegen das daneben parkende Auto zu knallen.

Viele Eltern sind sich aber nicht sicher, ob sie den Mutter-Kind-Parkplatz nutzen dürfen. Und es stellt sich die Frage, ob Strafen drohen, wenn man sein Auto dort unberechtigterweise parkt.

MuKi-Parkplätze: nicht nur für Mütter mit ihrem Kind

Der Begriff Mutter-Kind-Parkplatz ist sicherlich etwas limitiert formuliert. Im Grunde handelt es sich um einen Eltern-Kind-Parkplatz, der für Mütter gleichermaßen wie für Väter bzw. alle Autofahrer mit Kleinkindern im Fahrzeug vorgesehen ist. Außerdem dient der Parkplatz hochschwangeren Frauen dabei, den Weg zum Eingang in der Schwangerschaft zu vereinfachen. Mutter-Kind-Parkplätze sind häufig vorzufinden in größeren Parkhäusern, in Einkaufszentren, vor Einkaufsmärkten und an Krankenhäusern. Nahe an der Eingangstür parken zu können, ist für viele Eltern wichtig. Ein einfach erreichbarer Parkplatz vermittelt zudem Sicherheit. Dies ist vor allem Frauen wichtig, die sich gerade in Parkhäusern häufiger unwohl fühlen.

Storchenparkplätze auf dem Gelände von Krankenhäusern sind reserviert für Paare, bei denen die Geburt kurz bevorsteht. Wenn die werdende Mutter bereits in den Wehen liegt, soll der Fußweg zum Kreißsaal so kurz wie möglich sein. Nach der Geburt kann der Papa sein Auto auf dem Storchenparkplatz parken und seine Frau mit Baby so bequem abholen und nach Hause bringen. Auf diesen Parkplätzen darf man aber in der Regel nur für wenige Minuten parken.

Mutter-Kind-Parkplatz ist bequem – das finden auch Nicht-Eltern

Mutter-Kind-Parkplatz ist bequem

Da es in der Straßenverkehrsordnung bislang keine Regelungen zum Mutter-Kind-Parkplatz gibt, müssen Falschparker keine Strafen befürchten. Daher kommt es leider noch immer viel zu häufig vor, dass Autofahrer aus Bequemlichkeit dort parken, um sich den weiteren Weg zu sparen. Dies ist für Eltern äußerst ärgerlich, die dann mit ihrem Nachwuchs das Nachsehen haben. Wenn Sie einen solchen Fall beobachten, haben Sie allerdings keine rechtliche Handhabe gegen den Fahrer. Dieser begeht durch das Parken auf dem Mutter-Kind-Parkplatz an sich keine Ordnungswidrigkeit. Die Hinweisschilder mit eindeutigem Symbol lassen zwar keine Zweifel am Zweck solcher Parkbuchten, sie finden sich aber nicht in der StVO. Es handelt sich also nicht um offizielle Verkehrszeichen, deren Missachtung ein Bußgeld zur Konsequenz hätte. Dementsprechend droht dem Falschparker keine Strafe.

Hinweis: Andere Regelungen sieht das Recht der StVO nur für Behindertenparkplätze vor. Wenn Sie ohne Behindertenausweis auf einem gekennzeichneten Parkplatz parken, kann es schnell teuer werden.

Verärgerte Eltern und andere Mitbürger können also in solch einem Fall nur den Fahrer des Wagens direkt ansprechen. Oder es besteht die Möglichkeit, einen Zettel mit dem Hinweis auf den MuKi-Parkplatz an der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Grundsätzlich kann man nicht jedem Autofahrer mutwilliges Fehlverhalten unterstellen. Selbst wenn beim Blick durch das Autofenster auf dem Rücksitz keine Babyschale zu sehen ist, kann es sich um eine Mutter mit ihrem Kind handeln.

Konfliktpotenzial bietet zudem die Frage, bis zu welchem Alter der Kleinkinder der Mutter-Kind-Parkplatz gelten sollte. Kann es Eltern mit einem acht Jahre alten Sprössling bereits zugemutet werden, einen normalen Parkplatz zu benutzen? Viele würden diese Frage wohl bejahen. Grundsätzlich liegt es aber im Ermessen der Eltern, ob sie den vorteilhaft gelegenen Parkplatz tatsächlich brauchen oder nicht. Wer ohne Kind unterwegs ist und sich einen normalen Parkplatz sucht, beweist Rücksichtnahme.

Benut­zungs­ord­nung für den Park­platz einhalten

Parkplatzbetreiber von Parkplätzen auf öffentlich zugänglichem Privatgelände können für die Stellplätze eine Benutzungsordnung festlegen. Darin lässt sich regeln, wer auf dem Mutter-Kind-Parkplatz parken darf. Solche Vorkehrungen sind sinnvoll, um die speziell gekennzeichneten Parkbuchten tatsächlich auch für Eltern mit ihren Kindern zu reservieren

Fazit zum Mutter-Kind-Parkplatz

  • Mutter-Kind-Parkplätze sind für alle Autofahrer mit Kleinkindern vorgesehen.
  • Hochschwangere Frauen profitieren ebenso von den praktischen Parkmöglichkeiten.
  • MuKi-Parkplätze sind gesetzlich nicht geregelt, ein Bußgeld nach StVO droht Falschparkern daher nicht.
  • Parkhaus- und Parkplatzbetreiber können in der Benutzungsordnung bestimmen, wer auf den gekennzeichneten Stellflächen parken darf.


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Hinweis:Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstell. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 

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