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Sterbegeld
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Sterbegeld im Todesfall

Mit einem Sterbegeld die Bestattungskosten abdecken

In Deutschland gibt es sowohl eine Beerdigungspflicht als auch eine Friedhofspflicht. Das heißt, wer verstirbt, muss an einem dafür vorgesehenen Ort beigesetzt werden. Es ist nicht erlaubt, die Urne mit der Asche des Verstorbenen zu Hause aufzubewahren, im eigenen Garten eine Bestattung zu organisieren oder die Asche von Angehörigen einfach zu verstreuen.

Für Hinterbliebene bedeutet das, dass neben der Trauer und viel Organisation auch zahlreiche Rechnungen auf sie zukommen. Der Sarg, die Trauerfeier, die Grabstätte, der Grabstein und die Grabpflege, verschiedene Gebühren und weitere Kosten müssen bezahlt werden. Abhängig von der Art der Bestattung, der Größe der Trauerfeier oder dem Grabstein können durchaus fünfstellige Summen zusammenkommen. Ein Sterbegeld wäre in diesem Fall hilfreich. Aber wer zahlt das Sterbegeld und wie können wir rechtzeitig für unsere Hinterbliebenen vorsorgen?

Seitenübersicht

Gesetzliche Krankenversicherung und Sterbegeld

Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung

Deutsche Rentenversicherung und das Sterbevierteljahr

Zahlt der Arbeitnehmer oder Dienstherr ein Sterbegeld?

Sterbegeld und private Versicherungen

Sterbegeldversicherung - Sterbegeld und Zugang zu Vorsorgeservice

Gesetzliche Krankenversicherung und Sterbegeld

Lange Zeit wurde in Deutschland ein Sterbegeld durch die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt. Hinterbliebene erhielten von der Krankenkasse des Verstorbenen einen Betrag, der vor allem für die Kosten einer Beerdigung gedacht war. 

Wird das Sterbegeld noch gezahlt? Seit dem 1. Januar 2004 ist das Sterbegeld nicht mehr im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Der Gesetzgeber hat es ersatzlos gestrichen. Krankenkassen hatten bis dahin einen Zuschuss zu den Bestattungskosten in Höhe von 525 Euro für verstorbene Mitglieder und 262,50 Euro für familienversicherte Angehörige gezahlt.

In unseren Ratgebern können Sie sich ausführlich zu den Themen Bestattungskosten und Todesfall informieren:
 

Was tun im Todesfall?

Im Todesfall muss nicht nur die eigene Trauer verarbeitet werden, es warten auch viele organisatorische Dinge. Hinterbliebene erfahren hier, was jetzt wichtig ist.

Todesfall - Was tun?
Bestattungskosten

Niemand mag an seine Beerdigung denken, jemand muss sie aber bezahlen. Erfahren Sie mehr über die oftmals hohen Kosten einer Bestattung.

Bestattungskosten

Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung

Tritt der Tod aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls ein oder war eine Berufskrankheit die Ursache, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung ein Sterbegeld an Hinterbliebene, die die Kosten der Bestattung tragen sollen. Wie hoch ist das Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung? Die Höhe ist im Sozialgesetzbuch (§ 64 SGB VII) geregelt und beträgt ein Siebtel der zum Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße. Für das Jahr 2023 liegt das Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung bei 5.820 Euro in den alten Bundesländern und 5.640 Euro in den neuen Bundesländern. 

Informationen zur privaten Unfallversicherung finden Sie im Abschnitt Sterbegeld und private Versicherungen.

Weitere Informationen zum Thema Arbeits- und Wegeunfall finden Sie in unserem Ratgeber.
 

Arbeitsunfall und Wegeunfall

Gründe, warum Unfälle passieren, gibt es viele. Was genau ist ein Arbeitsunfall? Wann liegt ein Wegeunfall vor? Welche Regelungen gibt es im Home Office? Erfahren Sie hier mehr dazu.

Arbeitsunfall und Wegeunfall

Deutsche Rentenversicherung und das Sterbevierteljahr

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt kein Sterbegeld. War der Verstorbene gesetzlich rentenversichert und besteht ein Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerrente, gilt ein sogenanntes Sterbevierteljahr. In den drei Kalendermonaten, die auf den Sterbemonat folgen („Sterbevierteljahr“), wird die Rente bzw. der Rentenanspruch des Verstorbenen in voller Höhe ausgezahlt. In dieser Zeit wird das Einkommen der Witwe bzw. des Witwers nicht angerechnet. Der Antrag auf Auszahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod gestellt werden. 

Nach Ablauf des Sterbevierteljahrs erhält die Witwe oder der Witwer eine Hinterbliebenenrente unter Anrechnung des eigenen Einkommens und unter Berücksichtigung der entsprechenden Voraussetzungen. Kinder können eine Halbwaisen- oder Waisenrente erhalten. Die Renten müssen beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie in unseren Ratgebern:
 

Sterbevierteljahr

Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer schmerzlich. Schnell wird klar, dass sich auch die finanzielle Situation erheblich ändert. Wird die Rente des Verstorbenen nach dem Tod weitergezahlt?

Sterbevierteljahr
Witwenrente und Witwerrente

Hinterbliebene sollten immer prüfen, ob sie Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente haben. Erfahren Sie hier mehr zu den Voraussetzungen und Regelungen.

Witwenrente / Witwerrente
Halbwaisenrente und Waisenrente

Wer Mutter, Vater oder beide Elternteile verliert, steht gerade in jungen Jahren vor besonderen Herausforderungen. Hinterbliebene Kinder können auf Antrag eine Waisenrente bzw. Halbwaisenrente erhalten.

Waisen- und Halbwaisenrente

Zahlt der Arbeitgeber oder Dienstherr ein Sterbegeld?

Zahlt der Arbeitgeber oder Dienstherr ein Sterbegeld? In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen können Regelungen bestehen, die nach dem Tod eines Arbeitnehmers finanzielle Hilfen für die Angehörigen vorsehen. So kann beispielsweise die Zahlung eines Sterbegeldes festgelegt sein oder auch die Lohnfortzahlung für eine bestimmte Zeit. 

Ehepartner von Bundesbeamten erhalten nach deren Tod ein Sterbegeld. Die Höhe ist im Beamtenversorgungsgesetz (§ 18 BeamtVG) geregelt und beträgt das Zweifache der Dienstbezüge bzw. des Ruhegehalts. Bei Landesbeamten sind abweichende Regelungen in Bezug auf das Sterbegeld möglich.

Sterbegeld und private Versicherungen

Besteht eine private Unfallversicherung mit vereinbarter Todesfallleistung und ist ein Unfall Ursache für das Ableben, zahlt die Versicherung den vereinbarten Betrag. Die Unfallversicherung Best Gold der HanseMerkur leistet in doppelter Höhe, wenn die versicherte Person bei einem Fahrradunfall oder während der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln tödlich verletzt wurde. 

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im Monat*
Unfallversicherung Best Gold

Schutz auf höchstem Niveau für alle, die ein aktives Leben führen. Mit der Unfallversicherung Best Gold profitieren Sie von:

  • Vielzahl umfangreicher Leistungen: für Behandlung, Genesung, Rehabilitation und für Familien
  • Freie Wahl: aus 2 Unfall-Rentenmodellen und/oder Invaliditätsleistung sowie 2 Gliedertaxen
  • „Super-Turbo“ für eine besonders hohe Absicherung: Plus-Optionen bei Gliedertaxe und Progressionen
Unfallversicherung Best Gold

Eine Lebensversicherung zahlt nach dem Tod des Versicherten an die Erben bzw. an eine begünstigte Person die vereinbarte Versicherungssumme. Bei der Risikolebensversicherung Risiko Care der HanseMerkur können Sie nach Vertragsabschluss die Versicherungssumme erhöhen, um flexibel auf eine neue Familien- oder Einkommenssituation reagieren zu können. So ist eine bestmögliche Absicherung Ihrer Hinterbliebenen möglich.

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Die Familie für den Ernstfall absichern

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Sterbegeldversicherung – Sterbegeld und Zugang zu Vorsorgeservice

Wird privates Sterbegeld sicher ausgezahlt? Ja, die vereinbarte Höhe der Sterbegeldversicherung wird an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Mit dem Sterbegeld können Ihre Hinterbliebenen die Kosten für Ihre Beerdigung bezahlen. Wenn Sie für Ihr eigenes Ableben vorsorgen, nehmen Sie Ihren Angehörigen im Trauerfall eine große Last. 

Bei der Sterbegeldversicherung Senior Care der HanseMerkur legen Sie eine individuelle Versicherungssumme bis 20.000 Euro fest. Zusätzlich haben Sie und Ihre Familienmitglieder Zugang zum Vorsorgeservice der DAHAG, um kostenfrei, rechtssicher und bindend Patienten- und Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und weitere Dokumente zu erstellen. 

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Im Aktionszeitraum vom 04.01. - 28.02.2023 können Sie bei einem Online-Abschluss innerhalb von 100 Tagen ab Ausfertigung des Versicherungsscheins vom Vertrag zurücktreten, sofern noch keine Leistungen reguliert wurden. Im Falle Ihrer fristgerechten Rücktrittserklärung (z.B. per Brief, Fax, E-Mail an die HanseMerkur) erhalten Sie bereits gezahlte Beiträge zurück.

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Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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