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  • Altersvorsorge und Rente
  • Riester-Förderung

Überblick der staatlichen Riester-Förderung

Riester-Zulagen sichern und vom Steuervorteil profitieren

Im Jahr 2002 wurde die staatlich geförderte private Altersvorsorge Riester-Rente eingeführt. Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und die damit verbundene Senkung des Nettorenten-Niveaus. Namensgeber war der zu der Zeit amtierende Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester.

Wir geben einen Überblick über die staatliche Riester-Förderung: Wer ist berechtigt? Wann wird ein Vertrag gefördert? Wie hoch sind die Riester-Zulagen und welche Steuervorteile werden gewährt? Wie beantrage ich die Zulage?

Seitenübersicht

Förderberechtigte Personen

Voraussetzungen der Riester-Förderung

Staatliche Riester-Förderung: Zulagen und Steuervorteil

Beispiele für jährliche Riester-Zulagen

Riester-Zulage beantragen

Riester-Rente der HanseMerkur

Förderberechtigte Personen

Wer zum Kreis der förderberechtigten Personen für Riester-Zulagen gehört, ist in § 10a des Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt.

Als unmittelbar förderberechtigte Personen gelten:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Rentenversicherungspflichtige Selbstständige oder Künstler 
  • Pflichtversicherte Landwirte
  • Beamte, Soldaten und Richter
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Geringfügig Beschäftigte, die weiterhin rentenversichert sind
  • Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld II
  • Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig tätig sind und z. B. Angehörige pflegen
  • Vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen sowie Bezieher von Vorruhestandsgeld, wenn diese pflichtversichert waren
  • Kindererziehende

Als mittelbar förderberechtigte Personen gelten Ehe- oder Lebenspartner der oben unmittelbar förderberechtigten Personen, sofern sie in die eigene Altersvorsorge mindestens 60 Euro je Kalenderjahr einzahlen.

Voraussetzungen der Riester-Förderung

Der förderberechtigte Personenkreis kann von der staatlichen Riester-Förderung profitieren, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Es besteht eine unbeschränkte Steuerpflicht. 
  • Der Wohnsitz liegt in Deutschland oder in der EU.
  • Der Riester-Vertrag ist durch die BaFin zertifiziert.

Um die Riester-Zulage in voller Höhe zu erhalten, müssen mindestens 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Ansonsten werden die Zulagen anteilig gewährt.

Riester-Rente

Sorgen Sie rechtzeitig vor mit der Riester-Rente der HanseMerkur und sichern Sie sich dadurch zusätzlich jährliche Riester-Zulagen und Steuervorteile.

Riester-Rente

Staatliche Riester-Förderung: Zulagen und Steuervorteil

Die staatliche Riester-Förderung erfolgt über Riester-Zulagen und weitere Steuervorteile. Folgende Zulagen können beansprucht werden: jährliche Grundzulage, Riester-Kinderzulage in zwei verschiedenen Höhen sowie eine einmalige Berufseinsteiger-Zulage. Neben der Riester-Zulage, die die Sparleistung erhöhen, werden Steuervorteile eingeräumt.

Riester-Zulagen

  • Grundzulage: Jedes Jahr wird eine Grundzulage in Höhe von 175 Euro gezahlt.
  • Riester-Kinderzulage für vor 2008 geborene Kinder: Für ein vor 2008 geborenes Kind wird eine jährliche Riester-Kinderzulage in Höhe von 185 Euro gezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass für das Kind Kindergeld bezogen wird.
  • Riester-Kinderzulage für 2008 und später geborene Kinder: Für jedes Kind, dass ab dem 1. Januar 2008 geboren wurde, zahlt der Staat eine jährliche Riester-Kinderzulage in Höhe von 300 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass für das Kind Kindergeld bezogen wird.
  • Berufseinsteigerbonus: Wer früh mit der Altersvorsorge beginnt, kann für das Alter eine beachtliche Summe ansparen. Aus diesem Grund fördert der Staat junge Riester-Sparer unter 25 Jahren mit einem einmaligen Startguthaben in Höhe von 200 Euro.
Übersicht der Riester-Zulagen: Grundzulage, Kinderzulage, Einsteigerbonus


Riester-Steuervorteil

Die geleisteten Beiträge zum Riester-Vertrag können jährlich bis zu einer Höhe von maximal 2.100 EUR steuerlich geltend gemacht werden. Die Beitragszahlungen eines Jahres werden in der Einkommensteuererklärung in der „Anlage AV“ unter Sonderausgaben aufgeführt.

Es findet eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt statt: Übertrifft der Riester-Steuervorteil die staatlichen Zulagen, wird eine zusätzliche Steuerermäßigung gewährt und die Differenz aus Steuervorteil und Riester-Zulage in der Einkommenssteuererklärung gutgeschrieben.

Für diese Prüfung müssten Sie Ihren Riester-Anbieter berechtigen, Angaben aus Ihrem Riester-Vertrag an das zuständige Finanzamt zu senden.

Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge ist unumgänglich, um sich eine sichere Vorsorge für die Zukunft zu sichern. Finden Sie eine Anlage, die zu Ihnen passt, damit Sie Ihren Ruhestand genießen können.

Altersvorsorge

Beispiele für jährliche Riester-Zulagen

Riester-Zulage
23 Jahre altkein Kind27 Jahre altkein Kind38 Jahre alt1 Kind, 2010 geboren48 Jahre alt2 Kinder, 2004 und 2009 geboren
200 EUR Einsteigerbonus*
175 EUR Grundzulage
185 EUR Kinderzulage
300 EUR Kinderzulage
Riester-Zulagen im Jahr**
375 EUR175 EUR475 EUR660 EUR
*Einmalig wird ein Einsteigerbonus in Höhe von 200 Euro gezahlt. 
**Voraussetzung für die volle Höhe der Riester-Zulagen ist, dass mindestens 4 % des versicherungspflichtigen Bruttogehalts in den Vertrag eingezahlt werden.

Riester-Zulage beantragen

Eine Riester-Zulage wird auf Antrag gewährt, bei bestehenden Verträgen bis zu zwei Jahre rückwirkend. Riester-Sparer können einen Zulagenantrag einmal im Jahr über den Anbieter des Vertrages stellen.

Einfacher ist es, einmalig einen Dauerzulagenantrag zu stellen. In diesem Fall ist es wichtig, regelmäßig die Angaben zu prüfen und dem Anbieter eventuelle Veränderungen zu melden. Das betrifft insbesondere:

  • Persönliche Daten (z. B. Änderung an Steuer-ID oder -Nummer, neue Sozialversicherungsnummer, Verbeamtung, Bezug von Arbeitslosengeld II, Umzug)
  • Veränderungen am Einkommen
  • Veränderungen am Familienstand
  • Änderungen bezüglich Kinder

Riester-Rente der HanseMerkur

Mit der staatlich zertifizierten Riester-Rente der HanseMerkur sichern Sie sich viele Vorteile, dazu gehören: 

  • Staatliche Riester-Förderung: Ihre Sparleistung wird durch Riester-Zulagen erhöht.
  • Zuzahlungen: Sie können jederzeit Zuzahlungen bis zu 2.100 Euro im Jahr leisten und so Ihre Sparleistung erhöhen.
  • Garantierte Rente: Sie erhalten zum Rentenbeginn die versprochene garantierte Rentenleistung.
  • Flexibel: Der Rentenbeginn ist ab einem Alter von 62 Jahren flexibel. 
  • Kapitalauszahlung: Sie können zu Beginn der Rente bis zu 30 % des angesparten Kapitals auf einmal entnehmen.
Zur Riester-Rente
Hinweis:Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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