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Verkehrssicheres Fahrrad
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Sicher in die Fahrradsaison - Tipps und Hinweise

Radfahrer gehören zu den schwächsten Teilnehmern im Straßenverkehr. Ein verkehrssicheres Fahrrad ist die minimale Voraussetzung für eine unfallfreie Fahrt. Darüber hinaus verringern Umsicht und die Einhaltung der Verkehrsregeln das Unfallrisiko beim Fahrradfahren. Die HanseMerkur fasst die gesetzlichen Vorschriften für Sie zusammen und erläutert Ihnen, welche Versicherungen im Schadenfall helfen.

Seitenübersicht

Vorschriften zur Ausrüstung des verkehrssicheren Fahrrads beachten

Details definieren die Sicherheit am Fahrrad

Mit dem Fahrradanhänger sicher durch den Verkehr steuern

Bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen Strafen

Selbst verursachte Unfallfolgen finanziell absichern

Vorschriften zur Ausrüstung des verkehrssicheren Fahrrads beachten

Es passiert schneller, als manch einer denkt: Sie nehmen im Dunkeln auf dem Fahrrad einen Fußgänger nicht wahr oder werden von einem Pkw übersehen. Das geschieht vor allem dann, wenn Ihr Fahrrad nicht oder nicht ausreichend beleuchtet ist. Das stellt ebenso wie zuverlässige Bremsen jedoch die Grundvoraussetzung für Ihre eigene und die Sicherheit der anderen Teilnehmer im Straßenverkehr dar.
In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sind einige Ausrüstungsteile für ein verkehrssicheres Fahrrad vorgeschrieben. Diese Vorschriften gelten auch für Rennräder, Mountainbikes und Pedelecs ohne Anfahrhilfe bis 25 km/h beziehungsweise mit Anfahrhilfe bis 6 km/h mit einer Nenndauerleistung des Motors von 250 Watt.
Weiterhin sollte ein verkehrssicheres Fahrrad über folgende Ausstattungsmerkmale verfügen:

  • eine helltönige Klingel
  • zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei Pedalreflektoren
  • einen weißen Frontscheinwerfer
  • ein rotes Rücklicht
  • einen weißen Reflektor vorne
  • einen roten Großflächenreflektor hinten
  • mindestens je zwei gelbe Speichenreflektoren an Vorder- und Hinterrad

Unser Tipp: Eine leichtgängige Schaltung, Schutzbleche für die Laufräder und ein geschlossener Kettenrahmen erhöhen ebenfalls auf dem Fahrrad die Sicherheit. Ein Fahrradhelm schützt Sie bei einem Sturz auf dem Asphalt.

Fahrradversicherung
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Mit einer Fahrradversicherung sind Sie jederzeit bestens abgesichert.

Besonders für ein teureres Fahrrad oder E-Bike lohnt sich eine zusätzliche Versicherung, die nicht nur bei Fahrraddiebstahl, sondern auch bei Reparaturkosten und im Falle einer Panne/eines Unfalls einspringt.

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Details definieren die Sicherheit am Fahrrad

Sicherheit am Fahrrad

 Als akustisches Warnzeichen benötigen Sie eine handelsübliche Fahrradklingel. Hupen oder Radlaufglocken sind im Straßenverkehr verboten. Für die Bremsen fordert die StVZO eine leichte Bedienbarkeit. Zur Bauart gibt es keine konkreten Bestimmungen. Von der Rücktrittbremse für das Hinterrad bis zu Scheibenbremsen an beiden Radnaben haben Sie die freie Auswahl.

Zur Fahrradbeleuchtung macht die Verordnung hingegen detaillierte Angaben. Der Frontscheinwerfer muss beispielsweise so angebracht sein, dass die Mitte des Lichtkegels fünf Meter vor dem Rad höchstens halb so hoch über dem Boden leuchtet wie der Scheinwerfer selbst. Der Großflächenreflektor hinten darf nicht dreieckig sein.

Verkehrstaugliche Scheinwerfer und Reflektoren benötigen eine amtliche Bauartgenehmigung. Diese kennzeichnet das Kraftfahrt-Bundesamt mit einem Prüfzeichen. Es besteht aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben K und der Prüfnummer. Der rote Großflächenreflektor für das Hinterrad hat das Prüfzeichen Z. Für den Antrieb der Scheinwerfer erlaubt die StVZO neben dem Dynamo mittlerweile auch mit Batterien oder Akkus betriebene Leuchten.

Hinweis: Alle Beleuchtungseinrichtungen an Ihrem Fahrrad müssen gemäß der StVZO zulässig sein. Zusätzliche Funktionen an den genehmigten Leuchten wie ein Tagfahrlicht, Fernlicht oder Bremslicht erlaubt der Gesetzgeber jedoch. Reflektoren wie weitere gelbe Rückstrahler an allen Fahrradseiten dürfen Sie jederzeit anbringen.

Mit dem Fahrradanhänger sicher durch den Verkehr steuern

Lichttechnische Einrichtungen am Fahrrad müssen fest installiert und jederzeit betriebsbereit sein. Fahrradanhänger verdecken häufig die fest angebrachte Beleuchtung an Fahrrädern. Daher benötigen die Hänger zusätzlich zum roten Rückstrahler eine eigene Schlussleuchte sowie auf jeder Seite mindestens einen gelben Rückstrahler.

Zur Verkehrssicherheit des Gespanns aus Fahrrad und Anhänger gibt es außerdem ein Merkblatt vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Dort finden Sie folgende Empfehlungen:

  • Die zulässige Anhängelast darf ohne Bremse nicht mehr als 40 Kilogramm betragen. Besitzt der Anhänger eine eigene Bremse, erhöht sich der Wert auf 80 Kilogramm.
  • Die Stützlast der Anhängerkupplung sollte auf mindestens vier Prozent der Gesamtmasse des Anhängers ausgerichtet sein.
  • Der Anhänger darf samt Ladung maximal 1 Meter breit, 1,4 Meter hoch und 2 Meter lang sein. Beim Transport von Sportgeräten ist eine Länge von 4 Metern erlaubt.

Bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen Strafen

Die Polizei überprüft Fahrräder auf Ihre Sicherheit im Straßenverkehr in unregelmäßigen Kontrollen. Verstöße gegen die Vorschriften der StVZO ahndet der Bußgeldkatalog mit unterschiedlichen Strafen:

Verstoß
Bußgeldmit Behinderungmit Gefährdungmit Unfallfolge
Defekte oder fehlende Klingel
15 EUR---
Defekte oder mangelhafte Bremsen
10 EUR---
Defekte oder fehlende Beleuchtung
20 EUR20 EUR25 EUR35 EUR
Fehlende Reflektoren
10 EUR---

Bei der Missachtung von Verkehrsregeln fallen die Strafen deutlich höher aus. Wenn Sie die Straße trotz Rotlicht an der Ampel überqueren, riskieren Sie zum Beispiel ein Bußgeld von 100 Euro. Besitzer eines Führerscheins bekommen zusätzlich 1 Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Überschreiten Sie beim Radfahren die gültige Grenze von 1,6 Promille, erhalten Sie 3 Punkte in Flensburg und eine vom Einkommen abhängige Geldstrafe von mehreren Hundert Euro.

Selbst verursachte Unfallfolgen finanziell absichern

Wenn Sie Ihr Fahrrad verkehrssicher ausstatten und die Verkehrsregeln beachten, erfüllen Sie bereits entscheidende Voraussetzungen für unbeschwerte Touren. Dennoch kann es in unübersichtlichen Situationen zu Unfällen kommen. Für einen selbst verursachten Schaden bei Dritten kommt die private Haftpflichtversicherung auf.

Bei der HanseMerkur sind wie in jeder Haftpflichtversicherung grundsätzlich Sach-, Personen- und Vermögensschäden versichert. Explizit sind dabei auch Schäden eingeschlossen, die aus der Nutzung von Fahrrädern oder der Ausübung von Sporttätigkeiten bei einem Dritten entstehen. Bereits im Tarif für Singles sind Haushaltshilfen, Betreuer pflegebedürftiger Personen in die Versicherung eingeschlossen und Sie selbst als Notfallhelfer bei unentgeltlicher Hilfeleistung abgesichert. Im Familientarif weitet sich dieser Schutz auf Ehegatten, Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, Kinder und pflegebedürftige Angehörige im eigenen Haushalt aus. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Auf diese Weise sind etwa im Urlaub auch Schäden an gemieteten Fahrrädern abgedeckt.

Hinweis:Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstell. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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