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Sicher reisen - Menschen im Pool
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Sicher reisen trotz Corona

Wie Sie trotz Corona sicher in den Urlaub fahren können

Wir alle freuen uns auf unseren Jahresurlaub – insbesondere im Sommer sehnen wir uns nach Sonne, Strand und Meer. Viele von uns haben aufgrund der Corona-Pandemie in den letzten Jahren auf eine Auslandsreise verzichtet. Mittlerweile wurden Warnungen und Einschränkungen für viele Länder aufgehoben. Wer während der Pandemie unter Fernweh litt, den packt jetzt die Reiselust.

Dennoch sollten sich alle Urlauber vor einer Reise ins Ausland gut informieren, damit am Flughafen, bei der Einreise oder im Hotel keine bösen Überraschungen warten. Erste Informationen und Tipps zum Thema „Corona und Auslandsreise“ finden Sie in unserem Ratgeber.

Seitenübersicht

Corona und Urlaub im Ausland

Die Vorbereitung auf die Reise

Corona-Beschränkungen vor Ort

5 Tipps für eine möglichst sichere Reise trotz Corona

Der passende Versicherungsschutz

Rückreise nach Deutschland

Corona und Urlaub im Ausland

Generell kann jedes Land individuelle Einreisebeschränkungen festlegen. So können beispielsweise Impf- oder Genesenennachweise oder negative PCR-Tests verlangt werden. Auch ist es möglich, dass für Urlauber eine Quarantäne-Pflicht besteht. Informieren Sie sich daher vor Ihrer Reise in jedem Fall über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Urlaubszieles und kümmern Sie sich rechtzeitig um die erforderlichen Unterlagen und Nachweise.

Im Juni 2022 ist eine neue Corona-Einreiseverordnung in Kraft getreten. Beschränkungen bei der Einreise zurück nach Deutschland gibt es nur noch, wenn sich die Person in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten hat. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt Rückreise nach Deutschland.

Lesen Sie hier nach, ob Ihre HanseMerkur Reiseversicherung auch in Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, leistet.

Die Vorbereitung auf die Reise

Wer seinen Urlaub im Ausland plant, muss die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachten. Neben einer Quarantäne- oder Testpflicht können weitere Pflichten auf Urlauber hinzukommen. Zur Kontaktverfolgung kann ein Einreiseformular erforderlich sein, welches Sie vor Antritt der Reise ausfüllen und an die zuständigen Behörden senden müssen. Auch kann die Nutzung einer Kontakt-Nachverfolgungs-App vorgeschrieben werden. Es ist zudem möglich, dass ein Nachweis über eine Auslandsreisekrankenversicherung gefordert wird. 

Wenn Sie mit dem Flugzeug verreisen, informieren Sie sich rechtzeitig, ob ein negatives Test-Ergebnis Voraussetzung für die Beförderung ist, sofern Sie nicht geimpft sind oder nachweislich als genesen gelten. Prüfen Sie, wie lange der Test zurückliegen darf bzw. wie lange der Genesenennachweis gilt.

Bei den meisten Fluggesellschaften ist die Maskenpflicht mittlerweile entfallen. Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Vorschriften. Ist ein  Zwischenstopp oder Transfer geplant, fragen Sie nach, zu beachten ist. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Flughafen anreist, muss eventuell in Bus oder Bahn eine Maske tragen. Informieren Sie sich über die aktuell gültigen Corona-Schutzmaßnahmen. Die Bundesregierung informiert auf ihrer Webseite.

Corona-Beschränkungen vor Ort

In Ihrem Urlaubsland können noch verschiedene Einschränkungen und Vorschriften aufgrund der Corona-Pandemie vorliegen. Die Einschränkungen können beispielsweise Einkaufsmöglichkeiten, Personenbeförderung, Touristen-Attraktionen oder die Gastronomie betreffen. 

Informieren Sie sich daher im Voraus über die aktuellen Corona-Beschränkungen Ihres Reiseziels, um vor Ort böse Überraschungen zu vermeiden. Viele Airlines bieten einen Extra-Service an, bei dem Sie über Ihr Smartphone immer über die neuesten Regelungen informiert werden.

5 Tipps für eine möglichst sichere Reise trotz Corona

  • Nutzen Sie wenn möglich bargeldlose Bezahlmöglichkeiten
  • Buchen Sie nach Möglichkeit einen Direktflug ohne Zwischenstopps in weiteren Ländern
  • Vermeiden Sie große, überfüllte Hotelanlagen und buchen Sie stattdessen kleinere Unterkünfte
  • Verzichten Sie auf Gruppenausflüge und reisen Sie lieber mit einem privaten Guide
  • Vermeiden Sie Touristen-Hotspots mit größeren Menschenansammlungen

Der passende Versicherungsschutz

Eine Reiserücktrittsversicherung ist auch schon vor Beginn der Pandemie für viele Urlauber eine sinnvolle Absicherung. Im Zuge der Corona-Pandemie haben viele Versicherer – so auch die HanseMerkur – einen zusätzlichen Corona-Reiseschutz auf den Markt gebracht, der den bereits bestehenden Versicherungsschutz aus der Reiserücktrittsversicherung optimal ergänzt. Sollten Sie sich beispielsweise aufgrund eines positiven Corona-Testergebnisses in häusliche Quarantäne begeben müssen, werden Ihnen die dadurch entstandenen Stornokosten bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch erstattet. Der Corona-Reiseschutz der HanseMerkur bietet auch dann Versicherungsschutz, wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Ihr Reiseziel besteht.

Damit Sie sowohl im Inland als auch im Ausland bestmöglich abgesichert sind, sollte Ihnen doch einmal etwas zustoßen, ist zudem eine ambulante Zusatzversicherung sinnvoll. Diese übernimmt die Kosten für ambulante oder stationäre Behandlungen im Ausland bei Reisen bis zu 6 Wochen Dauer. Auch die Kosten für medizinisch notwendige Rücktransporte sind durch die ambulante Zusatzversicherung abgedeckt. Auch für Behandlungen im Inland sind Sie mit der ambulanten Zusatzversicherung bestens abgesichert. So erhalten Sie bis zu 100 % Kostenerstattungen für ärztliche Behandlungen, Arznei-, Heil-, und Hilfsmittel und können sich damit für Behandlungsmethoden, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen, entscheiden.
 

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Rückreise nach Deutschland

Im Juni 2022 ist eine neue Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft getreten. Bei der Einreise nach Deutschland besteht keine Nachweispflicht (geimpft, genesen oder negativ getestet) mehr.

Ausgenommen davon sind Reisende, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Das sind Gebiete, in denen eine Virusvariante des Coronavirus verbreitet auftritt, die in Deutschland nicht gleichermaßen häufig verbreitet ist und von der angenommen wird, dass ein besonderes Risiko besteht. Dieses Risiko kann sowohl die Krankheitsschwere als auch einen eingeschränkten Schutz durch Impfstoffe betreffen.

Wer sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, bei der Einreise nach Deutschland einen PCR, PoC-Nat oder ähnlichen Test vorzulegen, der maximal 48 Stunden zurückliegt. Ein Impfnachweis oder Genesenennachweis ist nicht ausreichend. Vor der Einreise muss eine Einreiseanmeldung unter einreiseanmeldung.de vorgenommen werden. Nach der Einreise ist eine häusliche Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten.

Wir empfehlen dringend, sich vor Reisen ins Ausland auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes und des Bundesinnenministeriums informieren.


Stand der Daten: Februar 2023

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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