Ehrenamt Versicherung: So sind Sie in Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit abgesichert
Sie engagieren sich in Ihrer Freizeit gerne für Ihre Mitmenschen und sind als ehrenamtlicher Helfer tätig? Vergessen Sie dabei nicht, an Ihr eigenes Wohlergehen im Unglücksfall zu denken. HanseMerkur erklärt Ihnen, wie Sie sich sorgenfrei engagieren können und auf Sach- oder Personenschäden vorbereitet sind.
Unfallversicherung – sicher bei der ehrenamtlichen Tätigkeit
Ohne ehrenamtliches Engagement würde in unseren Sportvereinen, Gemeinden und unserem täglichen Leben vieles nur halb so gut funktionieren. Doch ganz gleich, wo Sie Ihr Ehrenamt ausüben, ob in Bildungseinrichtungen oder dem lokalen Sportverein – im schlimmsten Fall können Sie selbst auf die Hilfe anderer angewiesen sein.
Ob während der ehrenamtlichen Arbeit oder auf dem Weg dorthin, immer kann Ihnen etwas Unerwartetes zustoßen, wodurch medizinische Hilfe nötig wird. Für solche Unfälle gibt es Unfallversicherungen, sowohl verpflichtend vom Staat als auch privat. Wann der gesetzliche Versicherungsschutz greift und wann Sie besser selbst nachhelfen sollten, das erfahren Sie hier.
Gesetzliche Unfallversicherung: Einige Ehrenamtliche können diese in Anspruch nehmen
Seit 2005 besteht für Ihr Ehrenamt ein Unfallversicherungsschutz durch den Gesetzgeber. Damit Ihr Engagement auch als Ehrenamt anerkannt wird, müssen allerdings folgende Gegebenheiten bestehen:
Sind all diese Anforderungen erfüllt, sind Sie beitragsfrei abgesichert durch die gesetzliche Unfallversicherung. Je nach Organisation wird die Versicherung durch die zuständige Unfallkasse oder eine Berufsgenossenschaft getragen. Letzteres gilt beispielsweise für Tätigkeiten in der Kirchengemeinde, welche die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft absichert. Treffen diese Eigenschaften nicht auf Ihr Engagement zu, können Sie auf verschiedene Arten der privaten Unfallversicherung zurückgreifen. Außerdem haben gemeinnützige Organisationen die Möglichkeit, für ihre Ehrenamtlichen Gruppenversicherungen abzuschließen, die nur mit einem geringen jährlichen Beitrag verbunden sind.
Das leistet die gesetzliche Unfallversicherung im Notfall
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz tritt in Kraft, wenn ein Versicherungsfall gemeldet wird, wie zum Beispiel ein Sturz bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Auch sogenannte Wegeunfälle, auf der direkten Strecke zwischen Wohnort und Einsatzort, gelten als solcher Versicherungsfall. Insbesondere folgende Leistungen werden erbracht:
Ehrenamt Versicherung: Freiwillige Versicherung für gewählte Ehrenamtliche
Wer in einer gemeinnützigen Organisation ein gewähltes Amt ausübt, beispielsweise im Vorstand oder als Schatzmeister, kann sich für den Unglücksfall freiwillig bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft versichern. Der Beitrag beträgt nur etwas über drei Euro im Jahr. Vereine können solch eine Ehrenamt Versicherung in der Regel auch gesammelt für ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter beantragen. Damit fällt der Beitrag für den Einzelnen weg. Ist dies nicht der Fall oder Sie wollen für mehrere ehrenamtliche Engagements abgesichert sein, lohnt es sich, die Versicherung selbst abzuschließen oder privat vorzusorgen.
Private Unfallversicherung schützt vor hohen Zusatzkosten

Nicht alle ehrenamtlich Tätigen sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Auch wenn Sie beispielsweise auf dem Weg nach Hause einen Umweg nehmen, ist der gesetzliche Versicherungsschutz verwirkt. Wenn Sie in solchen Fällen keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, ist eine zusätzliche private Unfallversicherung sinnvoll. Diese kommt zur Geltung, wenn ein schwerer Unfall mit absehbarer langfristiger körperlicher Beeinträchtigung vorgefallen ist. Zum Schutz vor hohen Zusatzkosten, zahlt die private Unfallversicherung in solch einem Unglücksfall einen einmaligen Geldbetrag aus. Allerdings: Ist diese Invalidität aus einer Krankheit und nicht einem Unfall entstanden, greift der Versicherungsschutz der Unfallversicherung nicht.
Auch im Ehrenamt ausreichend versichert mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Etwa jeder Fünfte in Deutschland ist in einem bürgerschaftlichen Engagement tätig. Nahezu ein Drittel von ihnen macht das neben dem eigentlichen Beruf. Auch Sie investieren Ihre Freizeit zum Wohl anderer oder steigen gerade in ein neues Ehrenamt ein? Sorgen Sie vorher dafür, dass Ihre berufliche Laufbahn ungefährdet bleibt, wenn Ihnen bei der Ausübung Ihres freiwilligen Engagements in einem Verein, bei der Freiwilligen Feuerwehr, in der Bürgerinitiative oder in der Kirchengemeinde etwas passiert. Sichern Sie Ihren täglichen Verdienst durch Ihren eigentlichen Beruf mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ab.
Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Falls Sie Ihren Beruf mindestens zu 50% in Folge einer Krankheit oder eines Unfalls für eine bedingungsgemäß vorgegebene Zeit nicht ausüben können, zahlt die BU. Sie entrichtet eine monatliche Zahlung
Die Höhe der Beitragszahlungen ist Teil des Vertrags mit Ihrem Versicherer und abhängig von Ihrem Beruf, Ihrer Gesundheit und weiteren Faktoren. Der Versicherungsschutz lässt sich genau an Ihre Lebensumstände anpassen und kann Sie umfangreich absichern. Das gilt auch für Beeinträchtigungen, die aus einem Ehrenamt entstanden sind, das nicht durch den gesetzlichen Schutz abgesichert ist.
Kommen bei der Ausübung der ehrenamtlichen Arbeit andere Personen oder Gegenstände zu Schaden, ist die Versicherungspflicht von mehreren Faktoren und Situationen abhängig, unter anderem:
Art der ehrenamtlichen Tätigkeit | Versicherung |
---|---|
Gewähltes Amt in gemeinnütziger Organisation | |
Gewähltes Amt in gemeinnütziger Organisation | Träger (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) |
Ehrenamt in Anwohner-/Bürgerinitiativen ohne Träger | |
Ehrenamt in Anwohner-/Bürgerinitiativen ohne Träger | Sammel-Haftpflicht der Länder |
Ehrenamt in eingetragenen Vereinen | |
Ehrenamt in eingetragenen Vereinen | Vereinshaftpflicht (sofern vorhanden) |
Nicht gewähltes Ehrenamt in Vereinen oder Organisationen (ohne Vereinshaftpflicht) | |
Nicht gewähltes Ehrenamt in Vereinen oder Organisationen (ohne Vereinshaftpflicht) | Private Haftpflichtversicherung |
Versicherung
Gewähltes Amt in gemeinnütziger Organisation | Träger (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) |
Ehrenamt in Anwohner-/Bürgerinitiativen ohne Träger | Sammel-Haftpflicht der Länder |
Ehrenamt in eingetragenen Vereinen | Vereinshaftpflicht (sofern vorhanden) |
Nicht gewähltes Ehrenamt in Vereinen oder Organisationen (ohne Vereinshaftpflicht) | Private Haftpflichtversicherung |
Generell ist nicht immer sofort eindeutig, wer im Schadensfall haftet. Speziell die Regelungen für privates Engagement im Dienst von Ihrer Gemeinde können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Eine private Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich wichtig und kann auch im Ehrenamt vor hohen eigenen Kosten bewahren. Ehrenamtliches Engagement ist allerdings nicht automatisch Teil jeder privaten Haftpflichtversicherung. Achten Sie beim Antritt eines Ehrenamtes daher auch darauf, welchen Versicherungsschutz die private Haftpflichtversicherung bietet.
Eine eigene private Haftpflichtversicherung gehört zu Ihrer Grundabsicherung. Auf hansemerkur.de können Sie bequem Ihren Beitrag berechnen und diese wichtige Versicherung gleich online abschließen.
Abgesichert im Ehrenamt: Versicherung für Ihre Ansprüche
Ihr wohltätiges Engagement soll für Sie möglichst risikofrei sein – die richtige Ehrenamt Versicherung ist daher besonders wichtig. Zwar gibt es gesetzlichen Schutz, dieser reicht aber in vielen Fällen nicht aus oder es bleibt unklar, wer haftet. Sichern Sie sich ab mit einer freiwilligen Versicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung und vor allem einer guten private Haftpflichtversicherung. Im Unglücksfall kann außerdem eine private Unfallversicherung viele Kosten und Mühen sparen. Gehen Sie Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit sorgenfrei nach und lassen Sie sich bei HanseMerkur beraten.