HanseMerkur
  • Presse
  • Karriere
  • Ratgeber
  • FAQ
  • Versicherungen
    Zurück
    • Private Krankenversicherung
      • Für Selbstständige
      • Für Angestellte
      • Für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare
      • Für Kinder
      • Für Studenten
    • Zahnversicherung
      • Zahnzusatzversicherung
      • Zahnzusatzversicherung für Kinder
      • Zahnvorsorgeversicherung
    • Krankenzusatzversicherung
      • Ambulante Zusatzversicherung
      • Zusatzversicherung Hören und Sehen
      • Krankentagegeldversicherung
      • Krankenhaus­zusatzversicherung
      • Krankenhaustagegeldversicherung
      • Private Pflegeversicherung
      • Krebsversicherung
      • Vorteile für DAK-Kunden
      • Brillenversicherung
      • Betriebliche Krankenversicherung
      • Betriebliche Pflegezusatzversicherung
      • Tarifliche Pflegezusatzversicherung
    • Reiseversicherung
      • Auslandskrankenversicherung
      • Reiserücktrittsversicherung
      • Reiseversicherung für Au Pairs
      • Reiseversicherung für Schüler und Studenten
      • Langfristige Auslandskrankenversicherung
      • Versicherungen für ausländische Gäste
      • Reiseversicherungspakete
      • Event-Versicherungen
    • Haftpflicht
      • Private Haftpflichtversicherung
    • Tierversicherung
      • Hundehaftpflicht
      • Hunde-OP Versicherung
      • Katzen-OP Versicherung
    • Altersvorsorge
      • Riester-Rente
      • Rürup-Rente
      • Private Rentenversicherung
      • Betriebliche Altersvorsorge
      • Kapitalanlagen
      • Wiederanlage
    • Rund ums Haus
      • Hausratversicherung
      • Wohngebäudeversicherung
      • Glasversicherung
    • Berufsunfähigkeit
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Dienstunfähigkeitsversicherung
    • Hinterbliebene
      • Risikolebensversicherung
      • Sterbegeldversicherung
    • Rechtsschutz
      • Rechtsschutzversicherung
    • Unfallschutz
      • Unfallversicherung
      • Unfallversicherung Flex
    • Kfz und Fahrrad
      • Kfz-Versicherung
      • Fahrradversicherung
      • Motorradversicherung
      • Mietwagen-Versicherung
      • E-Scooter-Versicherung
    Private Krankenversicherung HanseMerkur

    Private Krankenversicherung

    Der beste Schutz für Ihre Gesundheit.

    Private Krankenversicherung
  • Service
    Zurück
    • Kontakt
      • Neue Postadressen
      • Service-Telefon
      • Reise-Notruf-Service
      • Änderungsservice
      • Bescheinigungsservice
      • Anregungen und Kritik
      • Partner vor Ort
      • Anfahrt
    • Leistung/Schaden
      • Leistungsantrag Krankenversicherung
      • Schaden­meldung
    • FAQ
      • Reiseversicherungen
      • Reise und Coronavirus
      • Beitragsanpassung
      • Beitragsrückerstattung
      • Pflegestärkungsgesetze
      • Bürgerentlastungsgesetz
      • Glossar
    • Gesundheitsservice
      • Überblick Coronavirus
      • Information und Wissen
      • Gesundheitsprogramme
      • Vorteilsangebote und Kooperationen
      • Hilfsmittel und Medikamente
      • Pflege selbstbestimmt entscheiden
      • HanseMerkur Online-Arzt
    • Infothek
      • Social Media
      • Kundenbrief Aktuell
      • Downloads
      • Muster-Produktinformationsblätter
      • Basisinformationsblätter
      • Fonds
    • App-Center
      • RechnungsApp
    • Ratgeber
      • Altersvorsorge und Rente
      • Beruf und Freizeit
      • Familie und Kinder
      • Gesundheit und Vorsorge
      • Haus und Wohnen
      • Mobilität und Reise
      • Pflege und Betreuung
    Neue Postadressen (1)

    Unsere neue Postanschrift

    Die HanseMerkur bleibt, wo sie ist, aber wir haben neue Postadressen.



    Neue Postadressen
  • Unternehmen
    Zurück
    • HanseMerkur
      • Philosophie
      • Unternehmensstruktur
      • Vorstand
      • Geschäftsberichte
      • Solvabilitäts- und Finanzbericht
      • Geschichte
      • Engagement
      • Webcam
    • Presse
      • Pressemitteilungen
      • Pressematerial und Bildarchiv
      • Ansprechpartner
    • Karriere
      • Karriere im Innendienst
      • Karriere im Vertrieb
    • Unsere Partner
      • DAK-Gesundheit
      • Haspa
      • Fielmann
      • Budnikowsky
      • Husqvarna
      • Reise-Partner
    • Hand in Hand ist ...
      • unser Anspruch
      • unsere Markenwelt
      • unser Austausch mit Kunden
    Karriere

    Ihre Karriere bei der HanseMerkur

    Informieren Sie sich über Ihre Karrieremöglichkeiten bei der HanseMerkur. Spannende und abwechslungsreiche Aufgaben warten auf Sie.

    Karriere
  • Suche
    Zurück
    Suche
  • Start
  • Reiseversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung - falls Sie Ihre Reise absagen müssen

Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur

Reiserücktrittsversicherung

  • Erstattung der Rücktritts- bzw. Stornokosten
  • Familien- und Jahres-Tarife
  • Vergünstigte Beiträge bei Last-Minute-Reisen
  • Mit Corona-Zusatzschutz abschließbar
Jetzt abschließen
Schon ab
5 EUR
pro Reise*
Schnelleinstieg
  • Vorteile
  • Leistungen
  • Last-Minute-Reisen
  • Corona-Reiseschutz
  • Für Familien und Gruppen
  • Fragen und Antworten
  • Ohne Selbstbehalt
  • Versicherungspakete
  • Download

Vorfreude ist die schönste Freude - und falls etwas dazwischenkommt, sind wir für Sie da

Schützen Sie sich vor Stornokosten mit unserer Reiserücktritts­versicherung. Wir bieten Ihnen einen optimalen Versicherungs­schutz, falls Sie Ihre Reise absagen müssen. Mit der Reiserücktritts­versicherung sichern Sie Ihre gebuchte Reise vor Reiseantritt und mit der Urlaubs­garantie einen Reise­abbruch im Urlaub ab – und das weltweit.

Schon ab 2 Reisen lohnt der Abschluss einer Jahres-Reise­rücktritts­versicherung. Auch diese ist selbstver­ständlich zu günstigen Konditionen mit der Urlaubs­garantie kombinierbar. Mit der Jahres-Reise­rücktritts­versicherung können Sie das ganze Jahr lang beliebig oft sorgen­frei reisen. Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können, bleiben Sie nicht auf hohen Reise­rücktritts­kosten sitzen.

*Preisbeispiel bei einem Reise­preis bis 100 EUR

Die Vorteile der Reiserücktrittsversicherung

Mit dem Abschluss einer Reiserücktritts­versicherung bei der HanseMerkur sichern Sie sich viele Vorteile, dazu gehören:

  • Bei Nichtantritt: Wir erstatten Ihnen anfallende Stornokosten, falls Sie Ihre Reise aus Gründen wie z. B. einer uner­warteten schweren Krankheit, Impf­unver­träglichkeit, Arbeitsplatz­wechsel, Kurz­arbeit oder Schwanger­schaft absagen müssen.
  • Bei verspätetem Reiseantritt: Wir erstatten Ihnen die zusätzlichen Hinreise-Mehr­kosten und nicht in Anspruch genommene Reise­leistungen, wenn Sie aus einem der versicherten Gründe Ihre Reise verspätet antreten.
  • Bei Umbuchung: Ohne Angaben von Gründen erstatten wir Ihnen Um­buchungs­kosten bis 30 Euro, wenn Sie bis 42 Tage vor Reise­beginn Ihre Reise umbuchen. Buchen Sie Ihre Reise aus einem der versicherten Gründe um, werden die Umbuchungs­kosten erstattet.
  • Entscheiden Sie sich für eine Reiserücktritts­versicherung mit Urlaubsgarantie (Reise­abbruch­versicherung) und Sie müssen Ihre Reise innerhalb der ersten Reise­hälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abbrechen, erstatten wir Ihnen den gesamten Reise­preis. Erfolgt der Reise­abbruch in der zweiten Reise­hälfte (spätestens ab dem 9. Tag) erstatten wir Ihnen nicht genutzte Reise­leistungen. Verlängert sich Ihre Reise, beispiels­weise aufgrund von Lawinen, Erdbeben oder Wirbel­stürmen, erstatten wir Ihnen die zusätzlichen Unterkunfts- und Reisekosten, die durch den verlängerten Aufenthalt entstehen.
  • Entscheiden Sie sich für eine Jahres-Reiserücktritts­versicherung mit Urlaubsgarantie (Reise­abbruch­versicherung), ist jede Reisen innerhalb eines Jahres versichert.
  • Sie können unsere Reiserücktritts­versicherungen einfach und schnell online abschließen. Ein Vergleich unserer Leistungen lohnt sich – so finden Sie die für Sie passende Reiserücktrittsversicherung.
  • Optional mit Corona-Zusatzschutz abschließbar.

Aufgrund der aktuellen Situation können Sie alle Versicherungen, die eine Reiserücktrittsversicherung beinhalten, nur innerhalb von 30 Tagen nach Reisebuchung abschließen. Wir bitten Sie dies zu beachten.

Leistungen der Reiserücktrittsversicherung im Überblick

Leistungen
Reiserücktritt
Bestseller
Reiserücktritt+ Urlaubsgarantie
Reiserücktritt-Jahresversicherung(Reiserücktritt + Urlaubsgarantie)
Reise­rücktritt 
Reiserücktrittsversicherung

Ersatz der Stornokosten, wenn die Reise nicht angetreten werden kann, ggf. zusätzlich entstehende Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt, Mehrkosten bei einer Teilstornierung oder Umbuchungskosten bei einer Umbuchung.

Urlaubs­garantie bei Reiseabbruch
Urlaubs­garantie bei Reiseabbruch

Ersatz des gesamten Reisepreises, wenn eine Reise innerhalb der ersten Urlaubshälfte abgebrochen werden muss, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen (Urlaubsgarantie). Danach (ab dem 9. Tag) ersetzen wir anteilig nicht genutzte Reiseleistungen.

-
Corona-Reiseschutz
Corona-Reiseschutz

Mit zusätzlicher Absicherung bei häuslicher Isolation (Quarantäne), bei Abweisung am Flughafen (Verweigerung der Beförderung) oder Zutrittsverbot der Ferienwohnung am Anreisetag

OptionalOptionalSeparat abschließbar
Selbst­beteiligung
Keine(außer bei ambulant behandelten Erkrankungen)Keine(außer bei ambulant behandelten Erkrankungen)Keine
Alle Leistungen im Überblick
PDFPDFPDF
Anzahl versicherter Reisen
1 Reise1 ReiseBeliebig viele Reisen(innerhalb eines Jahres)
Preisbeispiel (Reise­preis bis 100 EUR)
Preisbeispiel bei einem Reise­preis bis 100 EUR

Bis zum 65. Geburtstag. Für Schiffsreisen und Last-Minute-Flugreisen gelten besondere Konditionen.

5 EUR7 EUR55 EUR
Preisübersicht 
PDFPDFPDF
Jetzt abschließen Jetzt abschließen Jetzt abschließen
Mit Corona-Reiseschutz abschließen Mit Corona-Reiseschutz abschließen Corona-Reiseschutz separat abschließen

Reiserücktritt bei Last-Minute-Reisen

Reiserücktrittsversicherung

Voraussetzung und Konditionen

Zwischen Reise­buchung und Reise­beginn liegen maximal 30 Tage. In diesem Fall ist der Last-Minute-Schutz innerhalb von 3 Werktagen nach Reise­buchung abzu­schließen.

Konditionen: PDF
 

Reiserücktrittsversicherung + Urlaubsgarantie

Voraussetzungen und Konditionen

Zwischen Reise­buchung und Reise­beginn liegen maximal 30 Tage. In diesem Fall ist der Last-Minute-Schutz innerhalb von drei Werktagen nach Reise­buchung abzu­schließen. Die Urlaubs­garantie kann bis zum Reiseantritt abge­schlossen werden.

Konditionen: PDF

Jahres-Reiserücktrittsversicherung + Urlaubsgarantie

Hinweis

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung gilt für alle nach der Prämien­zahlung gebuchten Reisen. Für bereits gebuchte Reisen besteht Schutz, sofern Sie diese spätestens 30 Tage vor Reisebeginn gebucht haben. Liegen weniger als 30 Tage zwischen Buchung und Reiseantritt, muss der Abschluss der Jahres-Reise­rücktritts­versicherung bis zum 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgt sein.

Corona-Reiseschutz

Corona-Reiseschutz separat abschließen

Sie können zusätzlich zu einer Reiserücktritts- oder Jahresversicherung den Corona-Zusatzschutz separat abschließen.

Der Corona-Zusatzschutz beinhaltet die Stornokostenabsicherung vor der Reise und die Reisekostenabsicherung während der Reise bei häuslicher Isolation bzw. Quarantäne und bei Beförderungsverweigerung.

Corona-Reiseschutz separat abschließen

Corona-Reise­schutz mit Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung

Schließen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung zusammen mit dem Corona-Zusatzschutz ab.

Der Corona-Zusatzschutz beinhaltet die Stornokostenabsicherung vor der Reise und die Reisekostenabsicherung während der Reise bei häuslicher Isolation bzw. Quarantäne und bei Beförderungsverweigerung.

Reiserücktritt mit Corona-Reiseschutz abschließen
Ekomi-Siegel gold
4.8 / 5
7838 Rezensionen

Letzte Bewertung:

Reibungsloser Ablauf, wenn man die Vorgehnsweise verstanden hat. Dies gelang und ging sehr zügig, nachdem ich am Servicetelefon beraten wurde.

Echte Bewertungen von Kunden für Kunden:

Alle HanseMerkur-Kunden können eine Bewertung über das unabhängige Bewertungsportal eKomi abgeben.

Sie können die Reiserücktritts­­versicherung nicht nur in Anspruch nehmen, wenn Sie plötzlich krank werden. Versichert sind auch Rücktritts­­gründe wie z. B. eine betriebs­­­bedingte Kündigung, Kurz­arbeit, Verkehrs­mittel­­verspätung, Komplikationen während einer Schwanger­­schaft oder Impfunverträglichkeit.

Beson­ders güns­tige Preise für Fami­lien und Gruppen

Reiseversicherung für Familien und Gruppen

Familien können von besonders günstigen Konditionen profitieren: Versichern Sie maximal 2 Erwachsene und mindestens 1 mit­­reisendes Kind unter 21 Jahre, zahlen Sie den günstigen Familien­­tarif. Es ist kein Verwandtschafts­­verhältnis oder ein gemein­samer Wohnsitz notwendig. Maximal 7 Kinder sind in diesem Tarif versicherbar.

Bei der Jahres-Reiserücktritts­kosten­versicherung können auch 2 Erwachsene ohne Kinder den günstigeren Familien­tarif abschließen.

Auch als Gruppe profitieren Sie von attraktiven Preisen. Als geschlossene Reise­­­gruppe gelten mindestens 10 (bei Bahn­reisen 6) Personen, die eine gemein­same Reise­­zeit und ein gemein­sames Reiseziel haben.

Fragen und Antworten zur Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung

Was sind versicherte Rücktrittsgründe bei der Reiserücktrittsversicherung?

Reiserücktrittsversicherung - Gründe für einen Reiserücktritt

In folgenden Fällen ist die Reiserücktrittsversicherung für Sie da:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Tod
  • Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung implantierter Gelenke
  • Impfunverträglichkeit
  • Mitteilung eines Termins zur Organ­spende oder zum Empfang eines Organs
  • Betriebsbedingte Kündigung und Wieder­einstellung nach Arbeits­losigkeit, Kurzarbeit
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Erheblicher Schaden am Eigentum (mindestens 2.500 Euro) der ver­­sicherten Person infolge von Feuer, Elementar­­ereignissen, Leitungs­wasser­schäden oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Schüler- und Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung bei Schul- und Klassenreisen
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
  • Verkehrsmittelverspätung um mindesten 2 Stunden
  • Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person
Welche Ereignisse sind bei der Urlaubsgarantie versichert?

Rücktrittsgründe Urlaubsgarantie

In folgenden Fällen ist die Urlaubs­garantie - Ihre Reiseabbruchversicherung - für Sie da:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
  • Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
  • Impfunverträglichkeit
  • Mitteilung eines Termins zur Organ­spende oder zum Empfang eines Organes
  • Erheblicher Schaden am Eigentum (mindestens 2.500 Euro) der ver­sicherten Person infolge von Feuer, Elementar­ereignissen, Leitungs­wasser­schäden oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
  • Verspätung öffentlicher Verkehrs­mittel um mindestens 2 Stunden
  • Bei Lawinen, Erdrutsch, Über­schwemmungen, Erdbeben oder Wirbel­stürmen in Ihrem Urlaubsort.
Wer gehört zum Kreis der versicherten Personen bei der Reise­rücktritts­versicherung und der Urlaubsgarantie?

Risikopersonen Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

Die Reiserücktrittsversicherung oder Urlaubs­garantie (Reise­abbruch­versicherung) leistet für Sie, wenn Sie selbst oder eine der folgenden versicherten Personen die Reise wegen eines versicherten Grundes nicht antreten kann:

  • Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen.
  • Ihre Angehörigen und die Angehörigen des Ehepartners bzw. Lebensgefährten. Als Angehörige zählen der Ehe­partner oder Lebens­gefährte einer eheähnlichen Lebens­gemeinschaft, die Kinder, Adoptiv­kinder, Stief­kinder, Pflege­kinder, Schwieger­kinder, Eltern, Adoptiv­eltern, Stief­eltern, Pflege­eltern, Groß­eltern, Schwieger­eltern, Geschwister, Enkel, Schwäger und Schwägerinnen, Tanten, Onkel, Neffen und Nichten.
  • Die Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflege­bedürftige Ange­hörige betreuen
  • Falls gesondert vereinbart Begleit­personen bei Gruppen­reisen (z. B. Reisen mit Lehrern, Eltern, Skippern)
Fallen Selbstbeteiligungskosten an?

Keine versteckten Kosten

Bei der Jahres-Reiserücktrittsversicherung fallen keine Selbst­beteiligungs­kosten an.

Bei der einmaligen Reisekosten­versicherung müssen Sie keine Selbst­beteiligung zahlen, mit der Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt die Selbst­beteiligung 20 % des erstattungs­fähigen Schadens oder mindestens 25 Euro pro versicherter Person. Sie können den Selbstbehalt optional auch vollständig ausschließen.

Ohne Selbstbehalt abschließen

Wann kann ich die Versicherung abschließen?

Vertragsabschluss spätestens 30 Tage nach Reisebuchung

Grundsätzlich sollten Sie die Reiserücktrittsversicherung abschließen, wenn Sie Ihren Urlaub buchen - so sind Sie sofort abgesichert. Der Versicherungsabschluss muss jedoch spätestens 30 Tage nach Reisebuchung erfolgen. Auch Last-Minute-Buchungen können von uns versichert werden. Wenn zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger liegen, müssen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach der Buchung abschließen.

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung ist gültig bei allen Reisen, die Sie nach Versicherungsabschluss buchen. Wenn Sie bereits Reisen vor Abschluss gebucht haben, sind diese auch versichert, sofern zwischen Reisebuchung und dem Abschluss der Reiseversicherung maximal 30 Tage liegen. Wenn weniger als 30 Tage zwischen Reisebuchung und –beginn liegen, sind nur Reisen versichert, wenn der Abschluss der Jahres-Reiserücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgt.

Werden auch Umbuchungskosten von der Versicherung erstattet?

Wir lassen Sie nicht im Regen stehen

Falls Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund (z. B. unerwartet schwere Krankheit oder plötzlicher Arbeitsplatz­wechsel) umbuchen müssen, übernimmt die Versicherung die Umbuchungs­kosten bis zur Höhe der Storno­kosten. Wird die Reise aus einem anderen Grund umgebucht, werden für eine Reise bis maximal 42 Tage vor Reise­beginn pauschal 30 Euro pro versicherter Person erstattet.

Sind Schiffsreisen in der Reiserücktrittsversicherung enthalten?

Gesonderte Konditionen bei Schiffsreisen

Bei Schiffsreisen und Kreuzfahrten genießen Sie einen zusätzlichen Schutz: Falls Sie Ihr Kreuz­fahrtschiff aufgrund einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrs­mittels um mehr als 2 Stunden versäumen, erstattet Ihnen die Reise­kosten­versicherung notwendige Nachreise­kosten. Die Höhe ist begrenzt: Erstattet werden die Kosten, die bei einer Stornierung angefallen wären - maximal jedoch 1.500 Euro. So können Sie trotz Bahn­verspätungen oder Flug­ausfällen Ihre Traum-Kreuzfahrt antreten.

Aufgrund des Zusatzschutzes weichen die Konditionen der Reise­rücktritts­kosten­versicherung bei Schiffs­reisen etwas von den Prämien aller anderen Reisen ab.

Coronavirus: Wann leistet die Reise-Rücktrittsversicherung?

Bei unerwarteter und schwerer Erkrankung

Die Reise-Rücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer unerwarteten und schweren Erkrankung von Ihrer Reise zurücktreten müssen - also auch wenn Sie an COVID-19 erkranken. 

Die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stellen kein versichertes Ereignis dar.

Mit dem Corona-Zusatzschutz können Sie sich außerdem für den Fall der häuslichen Quarantäne absichern.

Weitere Informationen zum Coronavirus



Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur

Reise­rück­tritt ohne Selbst­be­halt

Bei der Versicherung für eine Reise müssen Sie nur bei ambulant behandelten Erkrankungen einen Selbstbehalt in Höhe von 20% (mindestens 25 Euro pro versicherter Person) zahlen.

Wenn Sie im Schadenfall gar keinen Eigenanteil leisten möchten, können Sie auch diesen Selbstbehalt beim Abschluss Ihrer Reiserücktrittsversicherung ausschließen.

Ohne Selbstbehalt abschließen
Reiseversicherungen der HanseMerkur
Reisekrankenversicherungen

Gut, wer auch im Urlaub für den Ernstfall vorgesorgt und eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen hat. Informieren Sie sich hier über unser Angebot.

Reisekrankenversicherung
Im Paket güns­tiger - das könnte Sie auch inter­es­sieren
Urlaubsreiseversicherung 4 und 5 Sterne
Reiseversicherung 4- und 5-Sterne

Für alle Globetrotter haben wir Reiseversicherungen zusammengestellt, die Sie europa- und weltweit umfangreich schützen. Gilt für eine Urlaubsreise.

4- und 5-Sterne Schutz
Jahresschutz der HanseMerkur
Jahresschutz Gold und Platin

Mit dem Jahresschutz sichern Sie beliebig viele Reisen während eines Jahres ab. Sichern Sie sich unseren Rundum-Schutz mit oder ohne Auslandskrankenversicherung.

Jahresschutz Gold und Platin

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

Preisübersicht Reiserücktritts­versicherung und Urlaubsgarantie

Informationsblatt zu Reise­versicherungs­produkten Reiserücktritt­sversicherung und Urlaubs­garantie

Leistungsbeschreibung Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

Allgemeine Versicherungsbedingungen Reiserücktrittsversicherung & Urlaubsgarantie

Preisübersicht Jahres-Reise­rücktritts­versicherung und Urlaubs­garantie

Leistungsbeschreibung Jahres-Reise­rücktritts­versicherung und Urlaubs­garantie

Allgemeine Versicherungs­bedingungen Jahres-Reise­rücktritts­versicherung und Urlaubs­garantie


Hier finden Sie wichtige Dokumente für den Corona-Reiseschutz:

Preisübersicht

Informationsblatt (IPID)

Leistungsbeschreibung

Versicherungsbedingungen


Jetzt abschließen

So können Sie bezahlen:

Beim Online-Abschluss von Reiseversicherungen können Sie per SEPA-Basislastschriftverfahren, PayPal oder Kreditkarte bezahlen.

Zahlungsarten: SEPA, PayPal, Kreditkarte


  • Besuchen Sie uns auf:

Bewertungen –Transparenz ist uns wichtig

Ekomi-Siegel gold
4.8 / 5
7838 Rezensionen

Top Themen

  • Zahnzusatzversicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Private Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Unfallversicherung
  • Hunde-OP Versicherung

Service

  • Kontakt
  • Leistung/Schaden
  • FAQ
  • Gesundheitsservice
  • Infothek
  • App-Center
  • Ratgeber
  • ©2021 HanseMerkur
  • Datenschutz
  • Datenschutz-Informationspflicht
  • Disclaimer
  • Impressum
Kontakt
Partner vor Ort