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  • Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Wissenswertes zur Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Auszeit für pflegende Angehörige

Versicherungsthemen beinhalten auch immer Begriffe, deren Bedeutung sich nicht auf dem ersten Blick erschließt - gerade das Thema Pflegeversicherung ist komplex und umfangreich. Zum besseren Verständnis erläutern wir hier zwei Pflegearten, die häufig im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege hinterfragt werden: Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.

Seitenübersicht

Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege

Kombination der Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Vorübergehend stationär versorgt: Wenn Pflegebedürftige über einen Zeitraum von bis zu 8 Wochen im Jahr nicht in der häuslichen Umgebung betreut werden können, besteht die Möglichkeit einer stationären Unterbringung. Oft wird die Kurzzeitpflege genutzt, um Zeiten zu überbrücken, in denen die Pflegebedürftigkeit erhöht ist. Dies kann zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder Unfall der Fall sein. Wenn der pflegende Angehörige Urlaub machen möchte, kann diese Zeit ebenfalls mit der Kurzzeitpflege überbrückt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Personen mit Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf eine Kurzzeitpflege haben.

Für die Kurzzeitpflege erhalten Sie einen Zuschuss aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, für die restlichen Kosten müssen Sie selbst aufkommen, wobei Ihnen die Monatsleistungen der privaten Pflegeversicherung der HanseMerkur auch im Fall der Kurzzeitpflege zustehen.

Die gesetzliche Versicherung zahlt für eine Kurzzeitpflege Leistungen in Höhe von bis zu 1.612 Euro pro Jahr, für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr, bei den Pflegegraden 2 - 5.

Verhinderungspflege

Vertretung für die häusliche Pflege: Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege findet die Verhinderungspflege zu Hause statt. Einen Anspruch haben alle Pflegebedürftigen, die einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 haben. Sie kann für bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und ist das Mittel der Wahl, wenn der pflegende Angehörige eine Auszeit benötigt. In diesem Fall wird eine Ersatzpflegekraft eingesetzt. Dabei kann es sich um professionelle Hilfe oder einen Angehörigen handeln. Eine Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist jedoch, dass der pflegende Angehörige vorher mindestens 6 Monate im Einsatz war.

Hierfür erhalten Sie einen Zuschuss vom gesetzlichen Versicherungsträger, wobei dieser – wie bei der normalen Pflege – oftmals nicht die gesamten Kosten abdeckt. Die Monatsleistungen der HanseMerkur Pflegeversicherung erhalten Sie auch im Fall der Verhinderungspflege.

Die gesetzliche Versicherung zahlt für die Verhinderungspflege Leistungen in Höhe von bis zu 1.612 Euro pro Jahr, für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr, bei den Pflegegraden 2 - 5.

Unser Tipp: Mit der Anpassung der gesetzlichen Pflegeversicherung durch das neue Pflegestärkungsgesetz 2017 stellen sich viele die Frage, ob eine private Zusatzversicherung zur Pflege sinnvoll ist. Erfahren Sie mehr dazu in unserer Übersicht: Ist eine private Pflegeversicherung sinnvoll?

Kombination der Kurzzeit- und Verhinderungspflege

pflegekosten-pflegeleistungen

Kostenbeispiel bei Pflegegrad 3

Für einen Pflegebedürftigen (mit Pflegegrad 3) fallen für  8 Wochen in einer Pflegeeinrichtung 4.400 Euro Pflegekosten und 1.200 Euro Hotelkosten an. Die gesetzliche Versicherung leistet je 1.612 Euro für Kurzzeit- und Verhinderungspflege, sodass bei der Kombination beider Pflegearten insgesamt 3.224 Euro pro Jahr übernommen werden. Zuzüglich der Entlastungsbeträge werden 4.224 Euro von der gesetzlichen Versicherung geleistet. Damit ergibt sich ein Eigenanteil von in Höhe von 1.376 Euro.

Tipp: Mit einer privaten Pflegeversicherung können Sie die finanzielle Lücke zwischen den Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Versicherung reduzieren, sodass Ihr Eigenanteil deutlich geringer ausfällt.

Hinweis:Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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