Rürup-Rente: Steuervorteile, Auszahlung und für wen es sich lohnt

Die Basisrente als steuerlich geförderte private Altersvorsorge verstehen

Wer als Selbstständiger oder Gutverdiener fürs Alter vorsorgt, stößt schnell auf die Rürup-Rente. Sie verspricht hohe Steuervorteile, bindet das Geld aber langfristig. Lohnt sich die Basisrente für Sie und welche Bedingungen gelten dabei? Erfahren Sie in diesem Ratgeber, wie die Rürup-Rente funktioniert, welche Steuervorteile sie bietet und für wen sie sinnvoll ist. Lesen Sie außerdem, wie die Auszahlung abläuft und worauf Sie bei Kündigung und Vererbung achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rürup-Rente, gesetzlich Basisrente genannt, ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Sie lohnt sich vor allem für Selbstständige und Gutverdiener mit hoher Steuerlast.
  • Ihre Beiträge sind 2026 bis zu 30.826 Euro (Ledige) beziehungsweise 61.652 Euro (Verheiratete) zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar.
  • Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Rente ab frühestens dem 62. Lebensjahr. Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich.
  • Der Vertrag ist wenig flexibel. Eine reguläre Kündigung ist ausgeschlossen und das Kapital nur eingeschränkt vererbbar. Dafür ist das Guthaben in der Ansparphase pfändungs- und insolvenzsicher.

Was ist die Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist eine kapitalgedeckte, private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Der Staat fördert sie über Steuervorteile in der Ansparphase. Der gesetzliche Begriff für die Rürup-Rente lautet Basisrente. Beide Bezeichnungen meinen dasselbe Produkt.

Benannt ist die Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup. Eingeführt wurde sie 2005 als steuerlich geförderte Vorsorge, vor allem für Personen, die nicht oder nur eingeschränkt in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Die Basisrente gehört zur ersten Schicht der Altersvorsorge, gemeinsam mit der gesetzlichen Rente und den berufsständischen Versorgungswerken. Anders als bei der gesetzlichen Rente schließen Sie den Vertrag privat mit einem Versicherer ab. Während die gesetzliche Rente auf dem Umlageverfahren beruht, ist die Rürup-Rente kapitalgedeckt. Sie zahlen also in Ihren eigenen Vertrag ein.

Wie funktioniert die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente durchläuft zwei Phasen. In der Ansparphase zahlen Sie regelmäßig oder flexibel Beiträge in Ihren Vertrag ein. In der Auszahlungsphase erhalten Sie daraus eine lebenslange monatliche Rente.

Diese Merkmale kennzeichnen die Rürup-Rente:

  • Kein Kapitalwahlrecht: Eine Einmalauszahlung des angesparten Vermögens ist nicht möglich. Das Kapital wird ausschließlich verrentet.
  • Wahl der Anlageform: Sie können zwischen einer klassischen Variante mit Garantie und einer fondsgebundenen Variante als fondsbasierte Kapitalanlage wählen. Im Rahmen der Fondsanlage ist auch eine Investition in günstige ETFs möglich.
  • Zertifizierung: Der Vertrag muss vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zertifiziert sein.
  • Gut zu wissen: Die Rürup-Rente ist in der Ansparphase pfändungs- und insolvenzsicher. Gerade für Selbstständige kann dieser Schutz im Fall finanzieller Schwierigkeiten wichtig sein.
     

Für wen ist die Rürup-Rente sinnvoll?

Die Rürup-Rente lohnt sich nicht für jeden gleichermaßen. Sie spielt ihre Stärken vor allem dort aus, wo der Steuervorteil voll wirkt.

Für diese Gruppen ist die Rürup-Rente besonders interessant:

  1. Selbstständige und Freiberufler ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung, die steuerbegünstigt vorsorgen möchten.
  2. Gutverdiener mit hoher Steuerlast, die über den Sonderausgabenabzug spürbar Steuern sparen.
  3. Beamte und Angestellte, die zusätzlich zur Versorgung oder gesetzlichen Rente den Sonderausgabenabzug nutzen wollen. Wer keine Riester-Förderung erhält oder einen hohen Grenzsteuersatz hat, holt über die Rürup-Rente am meisten heraus. Weniger geeignet ist sie für alle, die Flexibilität und Zugriff auf ihr Kapital brauchen. In diesem Fall sollten Sie Alternativen wie die private Rentenversicherung prüfen. Auch ein Blick auf die Riester-Rente lohnt sich. Sie eignet sich eher für Angestellte mit Kindern, die Rürup-Rente eher für Selbstständige und Gutverdiener.

Hinweis: Für neue Selbstständige ist eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht in Planung. Die Rürup-Rente kann dadurch als Form der Basisvorsorge an Bedeutung gewinnen. 

Steuervorteile der Rürup-Rente

Die staatliche Förderung der Rürup-Rente läuft ausschließlich über den Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Ihre Beiträge können Sie als Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Im Jahr 2026 erkennt das Finanzamt 100 Prozent der Beiträge an, bis zu einem Höchstbetrag von 30.826 Euro für Ledige. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Betrag.

SteuerjahrAbsetzbarer AnteilHöchstbetrag (Ledige)Höchstbetrag (Verheiratete)
2026100 %30.826 EUR61.652 EUR

Im Gegenzug greift in der Rentenphase die nachgelagerte Besteuerung nach § 22 EStG. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent der Rürup-Rente. Dieser Anteil steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte, bis ab 2058 die volle Rente steuerpflichtig ist. Wie hoch Ihr tatsächlicher Vorteil ausfällt, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Bei hoher Steuerprogression ist der Effekt am größten.

Gut zu wissen: Der Höchstbetrag ist an den Höchstbeitrag mit dem aktuellen dazugehörigen Beitragssatz von 24,7 Prozent zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt und steigt daher jährlich. 

Vorteile und Nachteile der Rürup-Rente im Überblick

Die Rürup-Rente hat klare Stärken, aber auch deutliche Einschränkungen. Beide Seiten sollten Sie vor einem Abschluss kennen.

Das sind die Vorteile der Rürup-Rente:

  • Die Beiträge sind in der Ansparphase steuerlich hoch absetzbar.
  • Sie erhalten eine lebenslange, garantierte Rentenzahlung.
  • In der Ansparphase ist das Guthaben pfändungs- und insolvenzsicher.
  • Die Beitragszahlung lässt sich je nach Tarif flexibel anpassen.
  • Je nach Tarif ist eine renditeorientierte Anlage in ETFs möglich.

Das sind die Nachteile der Rürup-Rente:

  • Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich, sondern nur die lebenslange Rente.
  • Der Vertrag ist insgesamt wenig flexibel.
  • Die Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.
  • Je nach Anbieter können hohe Kosten anfallen.
  • Das angesparte Kapital ist nur eingeschränkt vererbbar. 

Auszahlung der Rürup-Rente

Die Rürup-Rente wird frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr ausgezahlt. Bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, ist der Beginn bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange monatliche Rente. Eine Einmalzahlung des Kapitals ist nicht vorgesehen. Lediglich eine sehr geringe Rente kann zu Beginn der Auszahlungsphase als Kleinbetragsrente abgefunden werden.

Das sollten Sie zur Auszahlung wissen:

  • Rentenbeginn: frühestens mit 62 Jahren, bei Verträgen vor 2012 ab 60 Jahren.
  • Auszahlungsform: lebenslange monatliche Rente, keine Kapitalauszahlung.
  • Besteuerung: Die Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.

Hinweis: Da das Kapital nicht auf einen Schlag verfügbar ist, sollten Sie die Rürup-Rente immer als einen Baustein Ihrer Altersvorsorge verstehen, nicht als alleinige Absicherung.

Erfahren Sie, warum die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung wichtig ist und was die Angaben bedeuten.

Renteninformation

Rürup-Rente kündigen oder beitragsfrei stellen

Eine Rürup-Rente lässt sich nicht im klassischen Sinne kündigen und auszahlen. Das angesparte Kapital bleibt im Vertrag gebunden und steht erst im Rentenalter als Rente zur Verfügung. Wenn Sie die Beiträge nicht mehr tragen können, haben Sie dennoch Handlungsmöglichkeiten.

Diese Optionen haben Sie:

  • Beiträge ruhen lassen: Sie setzen die Zahlungen vorübergehend aus.
  • Vertrag beitragsfrei stellen: Das vorhandene Guthaben bleibt bestehen, Sie zahlen aber nicht weiter ein.
  • Anbieter wechseln: Ein Wechsel ist möglich, kann aber mit Kosten verbunden sein. Achten Sie bereits vor dem Abschluss auf eine flexible Beitragsanpassung, damit Sie in schwierigen Zeiten reagieren können.

Gut zu wissen: Können Sie die Beiträge vorübergehend nicht zahlen, prüfen Sie zuerst die Beitragsfreistellung. So bleibt Ihr Versicherungsschutz eher erhalten als bei einer vollständigen Stilllegung.

Vererbung und Hinterbliebenenschutz bei der Rürup-Rente

Bei der Rürup-Rente ist das angesparte Kapital nicht frei vererbbar. Ohne zusätzliche Vereinbarung verfällt das Guthaben im Todesfall, wenn es keine gesetzlich vorgesehenen Erbberechtigten gibt. Wer seine Angehörigen absichern möchte, kann jedoch entsprechende Bausteine einschließen.

Möglich sind etwa eine Hinterbliebenenrente oder eine Rentengarantiezeit. Beide Optionen sichern Angehörige im Todesfall ab, kosten aber einen Beitragsaufschlag und verringern dadurch die spätere Rente.

FAQ zur Rürup-Rente

Rürup-Rente: Steuervorteile sichern und Rentenlücke schließen

Die Rürup-Rente ist ein steuerlich attraktiver Baustein der Altersvorsorge, vor allem für Selbstständige und Gutverdiener. Im Gegenzug verlangt sie eine langfristige Bindung und den Verzicht auf eine Kapitalauszahlung. Als alleinige Vorsorge ist sie daher selten geeignet, als steueroptimierte Ergänzung kann sie sich aber deutlich lohnen.

Das sinkende Rentenniveau vergrößert für viele Menschen die Versorgungslücke im Alter. Erfahren Sie in unserem Ratgeber mehr zur Rentenlücke und wie Sie diese schließen. Die Rürup-Rente der HanseMerkur verbindet die Steuervorteile der Basisrente mit flexiblen Beitragsmöglichkeiten und einer renditeorientierten Anlageoption. Wer zusätzlich mehr Flexibilität wünscht, findet in der privaten Rentenversicherung eine sinnvolle Ergänzung.

Zur Rürup-Rente
Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.