Erstattungsfähige Aufwendungen bei Zahnersatz

Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Zahnersatz einschließlich Reparaturen und Wiedereingliederungsmaßnahmen sowie die dafür erforderlichen zahnärztlichen Leistungen.

Als erstattungsfähige Aufwendungen bei Zahnersatz gelten:

  • Rechnungsbeträge für zahnärztliche Leistungen, die im Rahmen der jeweils geltenden GOZ bzw. GOÄ liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen.
  • Von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder anderen Kostenträgern (z. B. Heilfürsorge) nicht oder nur teilweise erstattete Rechnungsbeträge, soweit der Zahnersatz im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung erbracht wird.

Erstattungsfähig sind weiterhin zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, soweit diese im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge berechnet werden.

Bei Vorleistung der GKV oder Heilfürsorge ist zusammen mit der Rechnung der genehmigte und abgerechnete Heil- und Kostenplan einzureichen.

Was gilt als Zahnersatz?

  • Prothetische Leistungen einschließlich Brücken, Kronen und Inlays (Einlagefüllungen)
  • Implantologische Leistungen, Aufbissbehelfe und Schienen sowie funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen.

Wie viel bekommen Sie für Zahnersatz erstattet?

Die Erstattung liegt bei 100% unter Anrechnung der Vorleistungen entweder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der Heilfürsorge, sofern eine Regelversorgung der GKV bzw. der Heilfürsorge durchgeführt wird. 

Wird eine Behandlung mit privatärztlichen Anteilen gewählt, verringert sich der Erstattungssatz auf:

  • Im Tarif Exklusiv (EZ + EZT) übernehmen wir für Zahnersatz 90 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen.
  • Im Tarif Komfort (EZK) übernehmen wir für Zahnersatz 90 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen.
  • Im Tarif Luxus (EZL) übernehmen wir für Zahnersatz 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen.

Bitte beachten Sie, dass in den ersten Jahren Erstattungshöchstsätze gelten.

Zahnersatz ist geplant – wie viel erstattet die HanseMerkur konkret?

Sie sind über die HanseMerkur Zahnzusatzversicherung abgesichert? Wenn Zahnersatzmaßnahmen (Brücken, Kronen, Prothesen usw.) geplant sind, können Sie uns vor Behandlungsbeginn gern einen Heil- und Kostenplan einreichen. Wir werden diesen prüfen und Sie über die zu erwartende Versicherungsleistung informieren.

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 

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