Für die Erstattung von Zahnersatz gibt es in den ersten Versicherungsjahren Höchstbeträge.
Im Tarif Luxus (EZL) sind diese:
- Bis Ende des 1. Versicherungsjahres insgesamt maximal 1.000 Euro
- Bis Ende des 2. Versicherungsjahres insgesamt 2.000 Euro
- Bis Ende des 3. Versicherungsjahres insgesamt 3.000 Euro
- Bis Ende des 4. Versicherungsjahres insgesamt 4.000 Euro
- Ab dem 5. Versicherungsjahr leisten wir bei Zahnersatz unbegrenzt
In den Tarifen Exklusiv und Komfort (EZ + EZT bzw. EZK) gilt:
- Bis Ende des 1. Versicherungsjahres insgesamt maximal 600 Euro
- Bis Ende des 2. Versicherungsjahres insgesamt 1.200 Euro
- Bis Ende des 3. Versicherungsjahres insgesamt 1.800 Euro
- Bis Ende des 4. Versicherungsjahres insgesamt 2.400 Euro
- Ab dem 5. Versicherungsjahr leisten wir bei Zahnersatz unbegrenzt
Für alle drei Tarife gilt:
Bei Zahnersatz infolge eines Unfalls, der nach der Policierung eingetreten ist, entfallen diese Höchstbeträge für den jeweiligen Versicherungsfall.
In allen drei Tarifen gelten folgende Einschränkungen: Die Erstattung für implantologische Maßnahmen einschließlich Material- und Laborkosten ist auf Leistungen für maximal 6 Implantate im Oberkiefer und 4 Implantate im Unterkiefer begrenzt.