Erstattungshöhen bei Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren

Für die Erstattung von Zahnersatz gibt es in den ersten Versicherungsjahren Höchstbeträge.

Im Tarif Luxus (EZL) sind diese:

  • Bis Ende des 1. Versicherungsjahres insgesamt maximal 1.000 Euro
  • Bis Ende des 2. Versicherungsjahres insgesamt 2.000 Euro
  • Bis Ende des 3. Versicherungsjahres insgesamt 3.000 Euro
  • Bis Ende des 4. Versicherungsjahres insgesamt 4.000 Euro
  • Ab dem 5. Versicherungsjahr leisten wir bei Zahnersatz unbegrenzt

In den Tarifen Exklusiv und Komfort (EZ + EZT bzw. EZK) gilt:

  • Bis Ende des 1. Versicherungsjahres insgesamt maximal 600 Euro
  • Bis Ende des 2. Versicherungsjahres insgesamt 1.200 Euro
  • Bis Ende des 3. Versicherungsjahres insgesamt 1.800 Euro
  • Bis Ende des 4. Versicherungsjahres insgesamt 2.400 Euro
  • Ab dem 5. Versicherungsjahr leisten wir bei Zahnersatz unbegrenzt

Für alle drei Tarife gilt: 

Bei Zahnersatz infolge eines Unfalls, der nach der Policierung eingetreten ist, entfallen diese Höchstbeträge für den jeweiligen Versicherungsfall.

In allen drei Tarifen gelten folgende Einschränkungen: Die Erstattung für implantologische Maßnahmen einschließlich Material- und Laborkosten ist auf Leistungen für maximal 6 Implantate im Oberkiefer und 4 Implantate im Unterkiefer begrenzt.

Erstattungshöhe Zahnersatz: Beispiel für EZL, Versicherungsbeginn ab 01.10.2026

VersicherungsjahreMaximale Erstattungshöhe für Zahnersatz
Versicherungsbeginn: 01.10.2026  
(2026 ist das 1. Versicherungsjahr)
Bis 31.12.2026: maximal 1.000 EUR
2027 ist das 2. VersicherungsjahrBis Ende 2. Versicherungsjahr: insgesamt maximal 2.000 EUR 
(Betrag bezieht sich auf Rechnungen aus 2026 und 2027)
2028 ist das 3. VersicherungsjahrBis Ende 3. Versicherungsjahr: insgesamt maximal 3.000 EUR
(Betrag bezieht sich auf Rechnungen aus 2026, 2027 und 2028)
2029 ist das 4. VersicherungsjahrBis Ende 4. Versicherungsjahr: insgesamt maximal 4.000 EUR 
(Betrag bezieht sich auf Rechnungen aus 2026, 2027, 2028 und 2029)
2030 ist das 5. VersicherungsjahrAb 5. Versicherungsjahr: unbegrenzt
  • Ihre Versicherung beginnt am 01.10.2026: Bis zum 31.12.2026 erstatten wir maximal 1.000 Euro für Zahnersatz

In diesem Beispiel entspricht das Versicherungsjahr ab dem 01.01.2027 dem Kalenderjahr.

  • Bis zum 31.12.2027 (Ende des 2. Versicherungsjahres): Wir erstatten maximal 2.000 Euro für Zahnersatz (insgesamt für alle Zahnersatz-Rechnungen aus dem Zeitraum vom 01.10.2026 bis zum 31.12.2027)
  • Bis zum 31.12.2028 (Ende des 3. Versicherungsjahres): Wir erstatten maximal 3.000 Euro für Zahnersatz (insgesamt für alle Zahnersatz-Rechnungen aus dem Zeitraum vom 01.10.2026 bis zum 31.12.2028)
  • Bis zum 31.12.2029 (Ende des 4. Versicherungsjahres): Wir erstatten maximal 4.000 Euro für Zahnersatz (insgesamt für alle Zahnersatz-Rechnungen aus dem Zeitraum vom 01.10.2026 bis zum 31.12.2029)
  • Ab dem 01.01.2030: Ab dem 5. Versicherungsjahr erstatten wir Zahnersatz ohne Höchstgrenze.
Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 

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