Gesundheitsreform 2026 / 2027

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und die Auswirkungen der Gesundheitsreform auf gesetzlich Versicherte

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigen die Einnahmen nicht im gleichen Maße wie die Ausgaben. Durch das am 10. Juli 2026 im Bundestag beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil und das Finanzdefizit der Krankenkassen gestopft werden – mit Auswirkungen auf Versicherte.

Die wichtigsten Maßnahmen der Gesundheitsreform 2026 für 2027 und 2028 im Überblick:

  • Beitragsfreie Mitversicherung in der GKV wird ab 2028 eingeschränkt
  • Außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und Verpflichtungsgrenze in 2027
  • Kürzung der Regelversorgung bei Zahnersatz ab 2027
  • Erhöhung bestimmter Zuzahlungen ab 2027
  • Homöopathie wird nicht mehr erstattet ab 2027

Beitragsfreie Mitversicherung ab 2028 eingeschränkt

Die beitragsfreie Familienversicherung bleibt so, wie sie aktuell ist, nicht bestehen. Ab 2028 zahlen Versicherte für den mitversicherten Partner einen zusätzlichen Beitrag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Ausgenommen sind:

  • Eltern von Kindern unter 12 Jahren
  • Eltern von Kindern mit Behinderung
  • pflegende Angehörige und Partner über der Regelaltersgrenze (Rentner)
  • Ehegatten und Lebenspartner mit vorliegender voller Erwerbsminderung.

Hinweis: Kinder sollen beitragsfrei mitversichert bleiben.

Außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze in 2027

Gutverdienende Versicherte werden zur Kasse gebeten: Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und Versicherungspflichtgrenze (JAEG) sollen 2027 außerordentlich um 300 Euro im Monat bzw. 3.600 Euro im Jahr zusätzlich angehoben werden.

  • Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.812,50 Euro monatlich
  • Geplante BBG 2027: Zusätzlich zur regulären Erhöhung im Zuge der Lohnsteigerungen kommen plus 300 Euro monatlich
  • Versicherungspflichtgrenze 2026: 77.400 Euro jährlich
  • Geplante JAEG 2027: Zusätzlich zur regulären Erhöhung im Zuge der Lohnsteigerungen kommen plus 3.600 Euro im Jahr

Was können Kassenpatienten unternehmen?

Wenn Sie über der Versicherungspflichtgrenze liegen, kann ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) für Sie interessant sein. Die PKV bietet Ihnen eine hervorragende medizinische Versorgung. Die Leistungen sind ein Leben lang vertraglich garantiert. Sie haben damit nicht nur Zugriff auf moderne Behandlungsmethoden im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich, sondern auch verkürzte Wartezeiten bei Facharztterminen. Zur privaten Krankenversicherung

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Leistungen, die durch die Gesundheitsreform wegfallen

Folgende Leistungen werden gestrichen:

  • Homöopathie und Anthroposophie: Die Kosten werden ab 2027 nicht mehr erstattet.

Auf dem Prüfstand steht:

  • Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre (ab 35 Jahren). Eine Abschaffung ist derzeit noch nicht beschlossen. Bis Ende 2027 soll ein Änderungsbeschluss gefasst werden.

Was können Kassenpatienten unternehmen?

Sie legen Wert auf alternative Heilmethoden und zusätzliche Vorsorgeleistungen? Wir empfehlen Ihnen die ambulante Zusatzversicherung der HanseMerkur. Neben alternativen Heilmethoden, Vorsorgeleistungen und Zuschüssen zum Zahnersatz werden unter anderem Zuzahlungen zu Medikamenten oder Heilmitteln übernommen. Beachten Sie, dass es Jahreshöchstentschädigungen geben kann. Informieren Sie sich. Zur ambulanten Zusatzversicherung

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Leistungen, die durch die Gesundheitsreform gekürzt bzw. teurer werden

Folgende Leistungen werden gekürzt beziehungsweise für Versicherte teurer:

  • Festzuschuss für die Regelversorgung mit Zahnersatz wird um 10 Prozentpunkte gesenkt.
  • Zuzahlungen für Medikamente werden erhöht.

Gesundheitsreform und Zahnersatz

Beim Zahnersatz gelten ab 2027 folgende Regelungen für die Festzuschüsse durch die Krankenkassen:

 
Aktuelle Festzuschüsse beim ZahnarztFestzuschüsse ab 2027
Ohne Nachweis zahnärztlicher Vorsorge
50 %40 %
Zahnärztliche Vorsorge für 5 Jahre ununterbrochen in Anspruch genommen
60 %50 %
Zahnärztliche Vorsorge für 10 Jahre ununterbrochen in Anspruch genommen
65 %55 %

Es gibt Härtefallregelungen.

Wie können Sie reagieren?

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Gesundheitsreform und Zuzahlungen für Medikamente, Physiotherapie, häusliche Krankenpflege

Bei Zuzahlungen sind mit der Gesundheitsreform folgende Änderungen beschlossen:

 Aktuelle ZuzahlungenZuzahlungen ab 2027
Medikamente5 bis 10 EUR7,50 bis 15 EUR
Pauschale Zuzahlungen für
Physiotherapie, häusliche Krankenpflege
je Verordnung 10 EURje Verordnung 15 EUR

Es gibt Härtefallregelungen.

Wie können Sie reagieren?

Die ambulante Zusatzversicherung der HanseMerkur übernimmt (je nach Tarif) gesetzliche Eigenanteile für Heilmittel und Medikamente. Hinzu kommen viele weitere Leistungen. Zur ambulanten Zusatzversicherung

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Fragen & Antworten zur Gesundheitsreform

Stand der Daten: Juli 2026

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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