Geplante Gesundheitsreform 2026 / 2027

Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Gesundheitsreform

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigen die Einnahmen nicht im gleichen Maße wie die Ausgaben. Durch die von der Bundesregierung geplante Gesundheitsreform 2026 sollen die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil und das Finanzdefizit der Krankenkassen gestopft werden – mit Auswirkungen auf Versicherte.

Die wichtigsten Maßnahmen der geplanten Gesundheitsreform 2026 / 2027 im Überblick:

  • Beitragsfreie Mitversicherung in der GKV wird ab 2028 eingeschränkt
  • Außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und Verpflichtungsgrenze in 2027
  • Kürzung der Regelversorgung bei Zahnersatz ab 2027
  • Erhöhung bestimmter Zuzahlungen ab 2027
  • Homöopathie wird nicht mehr erstattet ab 2027

Beitragsfreie Mitversicherung ab 2028 eingeschränkt

Die beitragsfreie Familienversicherung bleibt so, wie sie aktuell ist, nicht bestehen. Ab 2028 sollen Versicherte für den mitversicherten Partner einen zusätzlichen Beitrag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens zahlen. Ausgenommen sind:

  • Eltern von Kindern unter 7 Jahren
  • Eltern von Kindern mit Behinderung
  • pflegende Angehörige und Partner über der Regelaltersgrenze (Rentner)
  • Ehegatten und Lebenspartner mit vorliegender voller Erwerbsminderung.

Hinweis: Kinder sollen beitragsfrei mitversichert bleiben.

Außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze in 2027

Gutverdienende Versicherte werden zur Kasse gebeten: Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und Versicherungspflichtgrenze (JAEG) sollen 2027 außerordentlich um 300 Euro im Monat bzw. 3.600 Euro im Jahr zusätzlich angehoben werden.

  • Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.812,50 Euro monatlich
  • Geplante BBG 2027: Zusätzlich zur regulären Erhöhung im Zuge der Lohnsteigerungen kommen plus 300 Euro monatlich
  • Versicherungspflichtgrenze 2026: 77.400 Euro jährlich
  • Geplante JAEG 2027: Zusätzlich zur regulären Erhöhung im Zuge der Lohnsteigerungen kommen plus 3.600 Euro im Jahr

Was können Kassenpatienten unternehmen?

Wenn Sie über der Versicherungspflichtgrenze liegen, kann ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) für Sie interessant sein. Die PKV bietet Ihnen eine hervorragende medizinische Versorgung. Die Leistungen sind ein Leben lang vertraglich garantiert. Sie haben damit nicht nur Zugriff auf moderne Behandlungsmethoden im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich, sondern auch verkürzte Wartezeiten bei Facharztterminen. Zur privaten Krankenversicherung

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Leistungen, die durch die Gesundheitsreform wegfallen

Im Gesetzesentwurf ist es geplant, folgende Leistungen zu streichen:

  • Homöopathie und Anthroposophie: Die Kosten sollen ab 2027 nicht mehr erstattet werden.

Auf dem Prüfstand steht:

  • Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre (ab 35 Jahren) steht auf dem Prüfstand. Eine Abschaffung ist derzeit noch nicht beschlossen.

Was können Kassenpatienten unternehmen?

Sie legen Wert auf alternative Heilmethoden und zusätzliche Vorsorgeleistungen? Wir empfehlen Ihnen die ambulante Zusatzversicherung der HanseMerkur. Neben alternativen Heilmethoden, Vorsorgeleistungen und Zuschüssen zum Zahnersatz werden unter anderem Zuzahlungen zu Medikamenten oder Heilmitteln übernommen. Beachten Sie, dass es Jahreshöchstentschädigungen geben kann. Informieren Sie sich. Zur ambulanten Zusatzversicherung

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Leistungen, die durch die Gesundheitsreform gekürzt bzw. teurer werden

Im Gesetzesentwurf ist es geplant, folgende Leistungen zu kürzen beziehungsweise sie für Versicherte teurer zu machen:

  • Festzuschuss für die Regelversorgung mit Zahnersatz wird um 10 Prozentpunkte gesenkt.
  • Zuzahlungen für Medikamente werden erhöht.

Übrigens: Änderungen bei der Vergütung und der Leistungserbringung kieferorthopädischen Behandlungen werden geprüft. Einzelheiten sind Stand Juni 2026 noch nicht bekannt.

Gesundheitsreform und Zahnersatz

Beim Zahnersatz ist die Regelung der Festzuschüsse durch die Krankenkassen wie folgt geplant:

 
Aktuelle Festzuschüsse beim ZahnarztAb 2027 geplante Festzuschüsse
Ohne Nachweis zahnärztlicher Vorsorge
50 %40 %
Zahnärztliche Vorsorge für 5 Jahre ununterbrochen in Anspruch genommen
60 %50 %
Zahnärztliche Vorsorge für 10 Jahre ununterbrochen in Anspruch genommen
65 %55 %

Die Härtefallregelungen sollen bestehen bleiben.

Wie können Sie reagieren?

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Gesundheitsreform und Zuzahlungen für Medikamente, Physiotherapie, häusliche Krankenpflege

Bei Zuzahlungen sind mit der Gesundheitsreform folgende Änderungen geplant:

 Aktuelle ZuzahlungenAb 2027 geplante Zuzahlungen
Medikamente5 bis 10 EUR7,50 bis 15 EUR
Pauschale Zuzahlungen für
Physiotherapie, häusliche Krankenpflege
je Verordnung 10 EURje Verordnung 15 EUR

Die Härtefallregelungen sollen bestehen bleiben.

Wie können Sie reagieren?

Die ambulante Zusatzversicherung der HanseMerkur übernimmt (je nach Tarif) gesetzliche Eigenanteile für Heilmittel und Medikamente. Hinzu kommen viele weitere Leistungen. Zur ambulanten Zusatzversicherung

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Fragen & Antworten zur Gesundheitsreform

Stand der Daten: Juni 2026

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 
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