Wir informieren Sie zu den Beihilferegelungen für Beamte in Bayern. Sie erhalten einen ersten Überblick zu den bestehenden Regelungen und erfahren, wie Sie die Restkosten absichern können.
Wir informieren Sie zu den Beihilferegelungen für Beamte in Bayern. Sie erhalten einen ersten Überblick zu den bestehenden Regelungen und erfahren, wie Sie die Restkosten absichern können.
In Bayern sind grundsätzlich folgende Personen beihilfeberechtigt:
Für Polizeianwärter sowie für bestimmte Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte besteht anstelle der Beihilfe ein Anspruch auf Heilfürsorge.
| Status der versicherten Person | Beihilfebemessungssätze |
|---|---|
| Beihilfeberechtigter | 50 % |
| Beihilfeberechtigter mit 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| Berücksichtigungsfähiger Ehepartner / eingetragener Lebenspartner | 70 % |
| Vorsorgungsempfänger | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
Besondere Regelungen gibt es für Polizeianwärter und bestimmte Polizeibeamte:
Für eine bestimmte Zeit trägt Ihr Dienstherr im Rahmen der Heilfürsorge 100 Prozent Ihrer Gesundheitskosten. Eine Pflegepflichtversicherung müssen Sie dennoch abschließen – zum Beispiel bei der HanseMerkur. Zusätzlich empfiehlt sich eine Anwartschaftsversicherung. Denn früher oder später erhalten Sie einen Anspruch auf Beihilfe und können Ihre Anwartschaft bei der HanseMerkur in Be Fit Best überführen. Sie haben dabei die Möglichkeit, eine kleine oder eine große Anwartschaft abzuschließen.
Die HanseMerkur bietet Ihnen mit den Tarifen für Beamte (Be Fit Smart und Be Fit Best) und Beamtenanwärter (Be Fit Start) die passende Ergänzung zur Beihilfe. Profitieren Sie vom attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis mit modularer Tarifstruktur und sichern Sie sich erstklassige Leistungen.
Informieren Sie sich zur Beihilfe in Bayern auch hier: