Beihilfe in Bayern

Wir informieren Sie zu den Beihilferegelungen für Beamte in Bayern. Sie erhalten einen ersten Überblick zu den bestehenden Regelungen und erfahren, wie Sie die Restkosten absichern können. 

Beihilfeberechtigte in Bayern

In Bayern sind grundsätzlich folgende Personen beihilfeberechtigt:

  • Beamtinnen und Beamte
  • Richterinnen und Richter
  • Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger
  • Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte, Richterinnen und Richter im Ruhestand sowie
  • Witwen, Witwer, Vollwaisen, solange ihnen laufende Besoldungs- oder Versorgungsbezüge zustehen

Für Polizeianwärter sowie für bestimmte Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte besteht anstelle der Beihilfe ein Anspruch auf Heilfürsorge.

Beihilfebemessungssätze – Beihilfe Bayern

Status der versicherten PersonBeihilfebemessungssätze
Beihilfeberechtigter50 %
Beihilfeberechtigter mit 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %
Berücksichtigungsfähiger Ehepartner / eingetragener Lebenspartner70 %
Vorsorgungsempfänger70 %
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %

Beihilfe in Bayern für Angehörige

  • Ehegatten und Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe die maßgebliche Einkommensgrenze von 22.648 Euro (Stand 2026) nicht überschritten hat.
  • Kinder sind berücksichtigungsfähig, wenn sie im Orts- und Familienzuschlag berücksichtigt werden. Für diese Kinder können beihilfefähige Aufwendungen geltend gemacht werden.

Beihilfeleistungen in Bayern – Ein Auszug

Sonstiges zur Beihilfe in Bayern

Besondere Regelungen gibt es für Polizeianwärter und bestimmte Polizeibeamte:

  • Polizeianwärter mit Heilfürsorge
  • Bestimmte Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte haben anstelle der Beihilfe ein Anspruch auf Heilfürsorge

Für eine bestimmte Zeit trägt Ihr Dienstherr im Rahmen der Heilfürsorge 100 Prozent Ihrer Gesundheitskosten. Eine Pflegepflichtversicherung müssen Sie dennoch abschließen – zum Beispiel bei der HanseMerkur. Zusätzlich empfiehlt sich eine Anwartschaftsversicherung. Denn früher oder später erhalten Sie einen Anspruch auf Beihilfe und können Ihre Anwartschaft bei der HanseMerkur in Be Fit Best überführen. Sie haben dabei die Möglichkeit, eine kleine oder eine große Anwartschaft abzuschließen. 

Private Krankenversicherung für Beamte

Die HanseMerkur bietet Ihnen mit den Tarifen für Beamte (Be Fit Smart und Be Fit Best) und Beamtenanwärter (Be Fit Start) die passende Ergänzung zur Beihilfe. Profitieren Sie vom attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis mit modularer Tarifstruktur und sichern Sie sich erstklassige Leistungen.

Ergänzen Sie die Leistungen Ihrer Beihilfe bestmöglich und sichern sich einen Versicherungsschutz, der sich an alle Veränderungen in Ihrem Leben optimal anpasst und mit garantierten Beitragsrückerstattungen.

Für Beamte
Zum Beispiel 267,14 EUR im Monat

Beitragsberechnung für Be Fit Smart: Eintrittsalter 30 Jahre, 50 % Bundesbeihilfe, inklusive 50 Euro tarifliche Pauschalerstattung 

Leistungsstarker Gesundheitsschutz für Beamtenanwärter und Referendare: Der Tarif Be Fit Start steht für starke Leistungen zum besonders attraktiven Beitrag. 

Für Beamtenanwärter
Schon ab 70,97 EUR im Monat

Be Fit Start inklusive Pflegepflichtversicherung für eine 18-jährige Person:
Tarif BA,BAE 40,42 EUR + Tarif PVB 30,55 EUR

Weiterführende Informationen zur Beihilfe Bayern:

Informieren Sie sich zur Beihilfe in Bayern auch hier:

  • Überblick auf bayernportal.de
  • Beihilfestellen auf lff.bayern
  • Das Bayerische Beihilferecht – Grundlagen, Fakten, Leistungen auf bayern.de
  • Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) Teil 4, Abschnitt 7, Art. 96 „Beihilfe im Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen gesetze-bayern.de
Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.