Wurzelbehandlung und Kosten – Ein Überblick

Was kostet eine Wurzelbehandlung und wie hoch ist der Eigenanteil?

Eine Wurzelbehandlung bereitet Patienten aus mehreren Gründen Sorgen. Zum einen haben viele Angst vor Schmerzen, doch dank moderner Betäubungsmethoden ist diese in der Regel unbegründet. Zum anderen kann eine Wurzelbehandlung mit Kosten verbunden sein, die das Haushaltsbudget belasten können.

Wichtige Kurzinfos zum Thema Wurzelbehandlung und Kosten

  • Krankenkassen übernehmen die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben oder wünscht sich der Patient besondere Leistungen, müssen diese selbst bezahlt werden.
  • Eine Zahnzusatzversicherung kann sinnvoll sein, um die zusätzlichen Kosten einer Wurzelbehandlung aufzufangen.

Wann ist eine Wurzelbehandlung notwendig?

Wenn das Zahnmark (Pulpa) entzündet oder bereits abgestorben ist, ist in der Regel eine Wurzelbehandlung notwendig. 

Typische Gründe dafür sind tiefe Karies, Verletzungen oder undichte Füllungen. Ziel der Wurzelbehandlung ist es, den Zahn vor der Extraktion zu retten. Bei der Wurzelbehandlung wird der Zahn geöffnet und die Nervenhöhle sowie die verzweigten Kanäle der Zahnwurzel von entzündetem oder abgestorbenem Gewebe befreit. Die Kanäle werden gefüllt und der Zahn wieder verschlossen. 

Was kostet eine Wurzelbehandlung?

Zwischen 300 bis 1.000 Euro kann eine Wurzelbehandlung beim Zahnarzt kosten. Abgerechnet wird nach GOZ-Ziffern 2400 bis 2440. Allgemein lässt sich sagen:

  • Frontzahn: 300 bis 500 Euro (abhängig von Aufwand und gewählten Methoden)
  • Backenzahn: 400 bis 1.000 Euro (abhängig von Aufwand und Anzahl der Wurzelkanäle)

Die Kosten variieren je nach Zahl der Wurzelkanäle, Schwierigkeit, Lage im Kiefer und gewünschtem Qualitätsstandard.

Was zahlt die Krankenkasse bei einer Wurzelbehandlung?

Die Wurzelbehandlung ist nur mit Einschränkungen eine Kassenleistung. Die Kosten werden nur übernommen, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. 
Bei der Wurzelbehandlung der hinteren Backenzähne gibt es weitere Einschränkungen für die Kostenübernahme. Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Wurzelbehandlung nur, wenn

  • eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann,
  • eine Zahnreihe nicht einseitig nach hinten verkürzt wird oder
  • ein bereits vorhandener Zahnersatz erhalten werden kann.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, kommt auf Patienten kein Eigenanteil bei einer Wurzelbehandlung zu. Dafür müssen Behandlungsmethoden gewählt werden, die im Leistungsumfang der Krankenkassen enthalten sind.

Private Leistungen bei einer Wurzelbehandlung, wie

  • Elektrophysikalisch-chemische Methoden für die Reinigung und Desinfektion
  • Elektrometrische Längenbestimmung der Wurzelkanäle
  • Verwendung eines Operationsmikroskops

übernehmen die Krankenkassen nicht. Diese Kosten müssen selbst bezahlt werden.

Wie hoch ist der Eigenanteil für eine Wurzelbehandlung?

BehandlungKostenKostenübernahme durch GKV
Wurzelbehandlung Frontzahn300 bis 500 EURKein Eigenanteil, wenn der Zahn erhaltungswürdig ist
Wurzelbehandlung Backenzahn400 bis 1.000 EURKein Eigenanteil, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Erhalt geschlossener Zahnreiche etc.)
Elektrophysikalisch-chemische Methode für Reinigung und Desinfektion50 bis 150 EURKeine Kostenübernahme durch die GKV
Mikroskopische Wurzelbehandlung300 bis 500 EURKeine Kostenübernahme durch die GKV

Was passiert, wenn die Krankenkasse die Kosten für die Wurzelbehandlung nicht übernimmt?

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Wurzelbehandlung nicht, müssen Patienten diese privat zahlen. Sprechen Sie in diesem Fall die Einzelheiten mit Ihrem Zahnarzt ab.

  • Heil- und Kostenplan erstellen lassen: Detaillierten Plan mit Behandlungsdauer und anfallenden Kosten
  • Finanzierung mit Zahnarzt besprechen: Wenn Sie die Kosten nicht in einer Summe zahlen können

Wer eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, überprüft, ob die Kosten für Wurzelkanalbehandlungen enthalten sind. Die Zahnversicherung der HanseMerkur übernimmt in den Tarifen Komfort und Luxus sowie in der Zahnvorsorge Top und Top Plus im Rahmen einer von der Krankenkasse getragenen Wurzelbehandlung 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen.

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Was, wenn die Wurzelbehandlung nicht hilft?

Liefert die Wurzelbehandlung nicht den gewünschten Erfolg und treten weiterhin Schmerzen auf oder bleibt die Entzündung, dann sind folgende Weiterbehandlungsmöglichkeiten gegeben:

  • Revision der Wurzelbehandlung: Dabei wird die Füllung wieder entfernt und die Wurzelkanäle erneut gereinigt und gefüllt.
  • Wurzelspitzenresektion: Bei diesem chirurgischen Eingriff werden die Wurzelspitze und entzündetes Gewebe entfernt.
  • Zahnentfernung und Zahnersatz: Wenn der Zahn nicht mehr zu retten ist, wird er gezogen. Danach kann er durch zum Beispiel ein Implantat oder eine Brücke ersetzt werden.

Fragen und Antworten zur Wurzelbehandlung

Private Zahnzusatzversicherung und Wurzelbehandlungen

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