Beihilfe in Baden-Württemberg

Wir informieren Sie zu den Beihilferegelungen für Beamte in Baden-Württemberg. Sie erhalten einen ersten Überblick zu den bestehenden Regelungen und erfahren, wie Sie die Restkosten absichern können. 

Beihilfeberechtigte in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg sind grundsätzlich folgende Personen beihilfeberechtigt:

  • Beamtinnen und Beamte
  • Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte
  • hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie
  • Witwen, Witwer, Waisen, solange ihnen laufende Besoldungs- oder Versorgungsbezüge zustehen

Für bestimmte Beamtinnen und Beamte besteht ein Anspruch auf Heilfürsorge (Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug auf Antrag).

Beihilfebemessungssätze – Beihilfe Baden-Württemberg

Status der versicherten PersonBeihilfebemessungssätze
Beihilfeberechtigter50 %
Beihilfeberechtigter mit 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %
Berücksichtigungsfähiger Ehepartner / eingetragener Lebenspartner70 %
Vorsorgungsempfänger70 %
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %

Beihilfe in Baden-Württemberg für Angehörige

  • Ehepartner/Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte zwei Jahre vor Beantragung der Beihilfe die Einkommensgrenze von derzeit 20.000 Euro nicht überschreiten.
  • Kinder sind berücksichtigungsfähig, wenn sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden. Für diese Kinder können beihilfefähige Aufwendungen geltend gemacht werden.

Beihilfeleistungen in Baden-Württemberg – Ein Auszug

Pauschale Beihilfe in Baden-Württemberg

Alternativ zur individuellen Beihilfe können sich Beamtinnen und Beamte in Baden-Württemberg für die pauschale Beihilfe entscheiden. In diesem sogenannten „Hamburger Modell“ beteiligt sich der Dienstherr an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Entscheidung ist grundsätzlich dauerhaft.

Sonstiges zur Beihilfe in Baden-Württemberg

Besondere Regelungen gibt es für Polizeianwärter, Polizeibeamte, Beamte der Berufsfeuerwehr und Justizvollzugsbeamte (auf Antrag):

  • Polizeianwärter erhalten Heilfürsorge
  • Beamte der Berufsfeuerwehr erhalten Heilfürsorge
  • Justizvollzugsbeamte erhalten (auf Antrag) Heilfürsorge

Für eine bestimmte Zeit trägt Ihr Dienstherr im Rahmen der Heilfürsorge 100 % Ihrer Gesundheitskosten. Eine Pflegepflichtversicherung müssen Sie dennoch abschließen – zum Beispiel bei der HanseMerkur. Zusätzlich empfiehlt sich eine Anwartschaftsversicherung. Denn früher oder später erhalten Sie einen Anspruch auf Beihilfe und können Ihre Anwartschaft bei der HanseMerkur in Be Fit Best überführen. Sie haben dabei die Möglichkeit, eine kleine oder eine große Anwartschaft abzuschließen.

Ergänzen Sie die Leistungen Ihrer Beihilfe bestmöglich und sichern sich einen Versicherungsschutz, der sich an alle Veränderungen in Ihrem Leben optimal anpasst und mit garantierten Beitragsrückerstattungen.

Für Beamte
Zum Beispiel 267,14 EUR im Monat

Beitragsberechnung für Be Fit Smart: Eintrittsalter 30 Jahre, 50 % Bundesbeihilfe, inklusive 50 Euro tarifliche Pauschalerstattung 

Leistungsstarker Gesundheitsschutz für Beamtenanwärter und Referendare: Der Tarif Be Fit Start steht für starke Leistungen zum besonders attraktiven Beitrag. 

Für Beamtenanwärter
Schon ab 70,97 EUR im Monat

Be Fit Start inklusive Pflegepflichtversicherung für eine 18-jährige Person:
Tarif BA,BAE 40,42 EUR + Tarif PVB 30,55 EUR

Weiterführende Informationen zur Beihilfe Baden-Württemberg:

Informieren Sie sich zur Beihilfe in Baden-Württemberg auch hier:

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.