Wir informieren Sie zu den Beihilferegelungen für Beamte in Baden-Württemberg. Sie erhalten einen ersten Überblick zu den bestehenden Regelungen und erfahren, wie Sie die Restkosten absichern können.
Wir informieren Sie zu den Beihilferegelungen für Beamte in Baden-Württemberg. Sie erhalten einen ersten Überblick zu den bestehenden Regelungen und erfahren, wie Sie die Restkosten absichern können.
In Baden-Württemberg sind grundsätzlich folgende Personen beihilfeberechtigt:
Für bestimmte Beamtinnen und Beamte besteht ein Anspruch auf Heilfürsorge (Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug auf Antrag).
| Status der versicherten Person | Beihilfebemessungssätze |
|---|---|
| Beihilfeberechtigter | 50 % |
| Beihilfeberechtigter mit 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| Berücksichtigungsfähiger Ehepartner / eingetragener Lebenspartner | 70 % |
| Vorsorgungsempfänger | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
Alternativ zur individuellen Beihilfe können sich Beamtinnen und Beamte in Baden-Württemberg für die pauschale Beihilfe entscheiden. In diesem sogenannten „Hamburger Modell“ beteiligt sich der Dienstherr an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Entscheidung ist grundsätzlich dauerhaft.
Besondere Regelungen gibt es für Polizeianwärter, Polizeibeamte, Beamte der Berufsfeuerwehr und Justizvollzugsbeamte (auf Antrag):
Für eine bestimmte Zeit trägt Ihr Dienstherr im Rahmen der Heilfürsorge 100 % Ihrer Gesundheitskosten. Eine Pflegepflichtversicherung müssen Sie dennoch abschließen – zum Beispiel bei der HanseMerkur. Zusätzlich empfiehlt sich eine Anwartschaftsversicherung. Denn früher oder später erhalten Sie einen Anspruch auf Beihilfe und können Ihre Anwartschaft bei der HanseMerkur in Be Fit Best überführen. Sie haben dabei die Möglichkeit, eine kleine oder eine große Anwartschaft abzuschließen.
Informieren Sie sich zur Beihilfe in Baden-Württemberg auch hier: