Zum 01.01.2024 wurde bei den gesetzlichen Krankenkassen das E-Rezept eingeführt. Das E-Rezept ist eine digitale Version der bisherigen Papierrezepte, auf denen der Arzt oder die Ärztin Medikamente verordnet.
Das E-Rezept spart Ihnen Zeit und Wege. Nach einem Besuch beim Arzt oder einer Videosprechstunde stellt Ihnen die Arztpraxis das E-Rezept digital zu und Sie können dieses an eine Apotheke Ihrer Wahl zur Einlösung in der E-Rezept-App senden – oder Sie erhalten Ihr Medikament durch die Abgabe des E-Rezeptes in einer Apotheke vor Ort. Dabei haben Sie in der E-Rezept-App die Möglichkeit nach Apotheken zu suchen und zu filtern. Auch die Bestellung über eine Online-Apotheke ist möglich.
Für private Krankenversicherungen ist die Umsetzung ein freiwilliges Angebot, aber die HanseMerkur sieht Vorteile und Zeitersparnis für ihre Versicherten und wird die Nutzung der E-Rezept-App den Kunden mit einer Krankenvollversicherung Ende 2025 zur Verfügung stellen. Voraussetzung ist die Nutzung eines Smartphones. Wenn Sie kein Smartphone oder die E-Rezept-App nutzen, werden die Rezepte weiterhin per Papier von den Ärzten erstellt und können postalisch an uns gesendet werden. Es gibt selbstverständlich keine Verpflichtung zur Nutzung des E-Rezeptes.