Wöchentliche Arbeitszeit Europa – Überblick

Unterschiede bei der wöchentlichen Arbeitszeit in Europa und Vergleich

Bei der wöchentlichen Arbeitszeit von abhängig Beschäftigten gibt es in Europa erhebliche Unterschiede. In der Türkei, Serbien oder auch Bosnien und Herzegowina liegt sie bei über 40 Stunden pro Woche, während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich, Deutschland, Norwegen, Dänemark und in den Niederlanden weniger als 34 Stunden pro Woche arbeiten.

Sie finden hier einen Überblick. Quelle der Daten ist die Europäische Arbeitskräfteerhebung aus 2025.

Wöchentliche Arbeitszeit – Die Europäische Arbeitskräfteerhebung

Die Europäische Arbeitskräfteerhebung (EU Labour Force Survey, EU-LFS) ermittelt regelmäßig die durchschnittlichen Arbeitszeiten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in den EFTA-Staaten sowie in den Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Serbien und die Türkei. Dazu werden in jedem Quartal 1,2 Millionen Interviews geführt.

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von abhängig Beschäftigten. Dabei wurden Frauen und Männer und Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte zusammengefasst. Es wurden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Alter von 15 bis 64 Jahren berücksichtigt. Nicht einbezogen sind beispielsweise Selbstständige, Wehrpflichtige und auch Arbeitszeit, die nicht bezahlt wird (z. B. unbezahlte Care-Arbeit im privaten Umfeld).

Die Daten beziehen sich auf das Jahr 2025. Quellen und weitere Informationen finden Sie unterhalb der Tabelle.

Wöchentliche Arbeitszeit in Europa im Vergleich für 2025

Der Vergleich der wöchentlichen Arbeitszeit in Europa zeigt, dass es große Unterschiede gibt. Während in der Türkei im Durchschnitt 42,3 Stunden gearbeitet wird, sind es in Deutschland nur 33,8 Stunden. Der Durchschnitt der wöchentlichen Arbeitszeit in der EU (27 Länder) liegt bei 35,7 Stunden.

Die Tabelle ist absteigend nach der wöchentlicher Arbeitszeit sortiert, um einen schnellen Vergleich zu ermöglichen.

Land
Wochenarbeitszeit 
2025 in Stunden
Türkei
42,3
Bosnien und Herzegowina
40,9
Serbien
40,6
Griechenland
39,6
Nordmazedonien
39,5
Bulgarien
38,7
Polen
38,7
Litauen
38,4
Rumänien
38,2
Slowenien
38,2
Lettland
37,9
Kroatien
37,7
Zypern
37,6
Slowakei
37,5
Tschechien
37,5
Malta
37,4
Portugal
37,4
Ungarn
37,3
Spanien
36,2
Estland
36,0
Italien
36,0
Schweiz
36,0
EU (27 Länder)
35,7
Frankreich
35,5
Luxemburg
35,5
Island
34,9
Schweden
34,9
Irland
34,4
Finnland
34,2
Belgien
34,0
Österreich
33,9
Deutschland
33,8
Norwegen
33,1
Dänemark
32,8
Niederlande
30,7

Quellen der Daten:

Tabelle mit Übersicht der wöchentlichen Arbeitszeit europa.eu (Hier finden Sie auch die Daten für die Jahren 2016 bis 2024, ebenso die Daten des Vereinigten Königsreiches für 2016 bis 2019).

Weitere Daten zur wöchentlichen Arbeitszeit, zur Verteilung bei Männern und Frauen, zu Selbstständigen und Datenquellen europa.eu

Wochenarbeitszeit nach Regionen

Wie die obige Tabelle zeigt, gibt es zwischen den einzelnen Ländern große Differenzen in der wöchentlichen Arbeitszeit. Hier die Auflistung nach Regionen. Die Zahl in der Klammer ist die durchschnittliche Wochenarbeitszeit:

  • Baltikum: Estland (36), Lettland (37,9), Litauen (38,4)
  • Benelux: Belgien (34), Luxemburg (35,5), Niederlande (30,7)
  • Iberische Halbinsel: Portugal (37,4), Spanien (36,2)
  • Mitteleuropa: Deutschland (33,8), Österreich (33,9), Schweiz (36), Slowakei (37,5), Tschechien (37,5)
  • Nordeuropa: Dänemark (32,8), Finnland (34,2), Island (34,9), Norwegen (33,1), Schweden (34,9)
  • Östliches Mittelmeer: Türkei (42,3), Zypern (37,6)
  • Ostmitteleuropa: Polen (38,7), Ungarn (37,3)
  • Südeuropa: Italien (36), Malta (37,4)
  • Südosteuropa: Bosnien und Herzegowina (40,9), Bulgarien (38,7), Griechenland (39,6), Kroatien (37,7), Nordmazedonien (39,5), Rumänien (38,2), Serbien (40,6), Slowenien (38,2)
  • Westeuropa: Frankreich (35,5), Irland (34,4)

Fragen und Antworten zur wöchentlichen Arbeitszeit in Europa

Wie ist die Arbeitszeit in Deutschland geregelt?

Alle Regelungen zur werktäglichen Arbeitszeit, Ausnahmen, Ruhezeiten, Nacht- und Schichtarbeit oder Sonn- und Feiertagsruhe sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt: gesetze-im-internet.de

So legt § 3 ArbZG fest:

  • Die gesetzliche Höchstarbeitszeit in Deutschland beträgt 8 Stunden pro Werktag. Bei einer 6-Tage-Arbeitswoche entspricht das einer Wochenarbeitszeit von 48 Stunden.
  • Die werktägliche Arbeitszeit darf auf bis zu 10 Stunden täglich ausgeweitet werden. Das entspricht einer Höchstarbeitszeit von 60 Stunden pro Woche. Es muss jedoch ein Ausgleich erfolgen, sodass im Durchschnitt über einen Zeitraum von 6 Monaten wieder 8 Stunden werktäglich erreicht werden.

In § 7 ArbZG werden Ausnahmen dazu festgelegt. Das sind zum Beispiel:

  • Besteht ein wesentlicher Teil regelmäßig aus Bereitschaftsdienst und Arbeitszeit, kann die tägliche Arbeitszeit unter bestimmten Voraussetzungen über 10 Stunden hinaus verlängert werden.
  • Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten können Ausnahmen durch einen Tarifvertrag zugelassen werden. Dies betrifft beispielsweise für bestimmte Tätigkeiten in der Landwirtschaft, in der Betreuung und Pflege von Menschen, im öffentlichen Dienst und öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften.

Berufstätige und Versicherungen

Wer während des Berufslebens und im Ruhestand umfassend abgesichert sein möchte, wählt den passenden Versicherungsschutz. Neben einer privaten Haftpflichtversicherung und einer Krankenversicherung bzw. Krankenzusatzversicherung gehören zum Schutz zum Beispiel:

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