Tierkrankenversicherung mit Selbstbeteiligung – so funktioniert es:

Wenn Sie sich bei der HanseMerkur für eine Tierkrankenversicherung mit Selbstbeteiligung entscheiden, heißt das:

  • Pro Versicherungsjahr tragen Sie 250 Euro (bzw. 500 Euro) der erstattungsfähigen Tierarztkosten.
  • Die Kosten, die über 250 Euro (bzw. 500 Euro) liegen, übernehmen wir (unter Berücksichtigung evtl. Jahreshöchstentschädigung).

Was heißt das für Sie in der Praxis?

Gehen Sie mit Ihrer versicherten Katze oder dem versicherten Hund zum Tierarzt, reichen Sie alle Rechnungen ein, auch wenn diese unterhalb von 250 Euro (bzw. 500 Euro) liegen.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Rechnungen unverzüglich innerhalb von drei Monaten bei uns einreichen (über unsere App, per Rechnungsupload auf der Webseite, per E-Mail oder per Post).

Sobald die Summe aller eingereichten Rechnungen innerhalb eines Versicherungsjahres 250 Euro (bzw. 500 Euro) erreicht hat, begleichen wir die Kosten, die oberhalb von 250 Euro (bzw. 500 Euro) liegen.

Die Vorsorgepauschale fällt nicht in die Selbstbeteiligung. Sie können hierfür pro Versicherungsjahr bis zu 100 Euro in Anspruch nehmen (Abhängig vom Tarif).

Beispiel für die Abrechnung mit der HanseMerkur

Hier ein Beispiel für die Abrechnung von Tierarztkosten, die in diesem Beispiel alle erstattungsfähig sind. Dieses Beispiel gilt für eine Tierkrankenversicherung der HanseMerkur für Hunde oder Katzen im Tarif Premium oder Premium plus:

Rechnung
Höhe der Rechnung250 EUR Selbstbeteiligung / JahrAuszahlung
März
150 EUREs verbleiben 100 EUR0 EUR
Juni
80 EUREs verbleiben 20 EUR0 EUR
Juli
70 EUR 
Vorsorge
Keine Verrechnung mit Selbstbeteiligung70 EUR
Oktober
200 EURSelbstbeteiligung ist erreicht und überschritten180 EUR
Dezember
500 EURNicht zutreffend500 EUR
Insgesamt
1.000 EUR250 EUR750 EUR

Bitte beachten Sie, dass die Selbstbeteiligung pro Versicherungsjahr gilt. Beginnt Ihre Versicherung am 1. Februar, wird die Selbstbeteiligung mit allen Rechnungen (außer Vorsorge) vom 1. Februar bis zum 31. Januar des Folgejahres verrechnet.

Jahreshöchstentschädigung und Selbstbeteiligung

In den Tarifen Komfort und Premium gibt es eine allgemeine Jahreshöchstentschädigung (für Operationen und allgemeine Behandlungen aufgrund von Krankheit oder Unfall). Das bedeutet für Sie:

  • Tarif Komfort: Die Jahreshöchstentschädigung liegt bei 2.500 Euro. Wird die Jahreshöchstentschädigung vollständig ausgeschöpft, reduziert sich die maximale Erstattung bei einer Selbstbeteiligung von 250 Euro auf 2.250 Euro bzw. bei einer Selbstbeteiligung von 500 Euro auf 2.000 Euro.
  • Tarif Premium: Die Jahreshöchstentschädigung liegt bei 5.000 Euro. Wird die Jahreshöchstentschädigung vollständig ausgeschöpft, reduziert sich die maximale Erstattung bei einer Selbstbeteiligung von 250 Euro auf 4.750 Euro bzw. bei einer Selbstbeteiligung von 500 Euro auf 4.500 Euro.
  • Tarif Premium plus: Dieser Tarif hat keine Jahreshöchstentschädigung. Reichen Sie Tierarztrechnungen in Höhe von beispielsweise insgesamt 6.000 Euro ein, beträgt die Auszahlung 5.750 Euro (bei 250 Euro Selbstbeteiligung) bzw. 5.500 Euro (bei 500 Euro Selbstbeteiligung). Bei Tierarztrechnungen in Höhe von beispielsweise insgesamt 10.000 Euro beträgt die Auszahlung 9.750 Euro (bei 250 Euro Selbstbeteiligung) bzw. 9.500 Euro (bei 500 Euro Selbstbeteiligung).

Hinweis: Für bestimmte Leistungen, z. B. die Kostenübernahme von Hilfsmitteln, gibt es in allen Tarifen Jahreshöchstentschädigungen.

Selbstbeteiligung und optionaler Baustein „Vorsorgeleistung“

Die in den Tarifen Premium und Premium plus enthaltene Leistung für Vorsorge und vorbeugende Behandlungen in Höhe von 75 Euro bzw. 100 Euro wird nicht auf die Selbstbeteiligung angerechnet. Reichen Sie eine Tierarztrechnung für eine erstattungsfähige Vorsorgeleistung ein, erhalten Sie die Auszahlung innerhalb dieser Pauschale (75 Euro bzw. 100 Euro) in voller Höhe.

Der optionale Baustein Vorsorge Plus erhöht die Vorsorgepauschale im Tarif Premium plus auf 250 Euro. Auch hier wird die Selbstbeteiligung nicht einbezogen. Reichen Sie Tierarztrechnungen für erstattungsfähige Vorsorgeleistungen (z. B. Wurmkur, Flohmittel, Futtermittelberatung, Gesundheits-Check-up, Kastration) ein, erhalten Sie die Auszahlung innerhalb der Vorsorgepauschale (250 Euro) in voller Höhe.

Selbstbeteiligung und optionaler Baustein „Zahn“

Entscheiden Sie sich in der Tierkrankenversicherung in den Tarifen Premium oder Premium plus für den optionalen Baustein „Zahn“, werden die dort versicherten Leistungen bei der Berechnung der vereinbarten Selbstbeteiligung Ihrer Tierkrankenversicherung berücksichtigt. Es gibt keine gesonderte Selbstbeteiligung für den Zahnbaustein. Rechnungen für allgemeine Behandlungen, Operationen und Leistungen aus dem Zahnbaustein werden bei der Berechnung der Selbstbeteiligung gemeinsam berücksichtigt. Sobald die vereinbarte Selbstbeteiligung erreicht ist, werden weitere erstattungsfähige Kosten im Rahmen des Versicherungsschutzes übernommen.

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 

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Beitragsbeispiel: Hundehaftpflichtversicherung zum Beispiel für einen Mops, Chihuahua, Malteser, für den Tarif Komfort, mit 150 Euro Selbstbeteiligung, ohne Giftköder-Schutz, Alter des Versicherungsnehmers 40 Jahre, keine Vorschäden.