Bei Antragstellung bekannte Zahnschäden, fehlende Zähne, geplante und begonnene Behandlungen

Können Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, obwohl ein Zahn fehlt?

Wenn bereits ein Zahn fehlt, können Sie die Zahnzusatzversicherung der HanseMerkur trotzdem abschließen. Wir erheben in diesem Fall einen Beitragszuschlag in Höhe von:

  • Tarif Exklusiv (EZ + EZT): Je fehlendem Zahn – im Monat 3 Euro zusätzlich
  • Tarif Komfort (EZK): Je fehlendem Zahn – im Monat 3 Euro zusätzlich
  • Tarif Luxus (EZL): Je fehlendem Zahn – im Monat 6 Euro zusätzlich

Übernimmt die HanseMerkur die Kosten für Zahnersatz, wenn dieser Zahn bei Antragstellung fehlt?

Nein, wurde ein fehlender Zahn bei Vertragsabschluss noch nicht ersetzt, übernehmen wir die Kosten für den Ersatz dieses Zahnes nicht. 

Bei Antragstellung bekannte Zahnschäden, fehlende Zähne sowie geplante und begonnene Zahnbehandlungen

Ist bereits eine Zahnbehandlung geplant, angeraten oder hat sie bereits begonnen? Wer zu diesem Zeitpunkt eine Zahnzusatzversicherung abschließt, erhält für diese Behandlungsmaßnahme keine Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung. 

Dazu zählen unter anderem folgende Fälle:

  • bereits beschädigte oder erkrankte Zähne,
  • fehlende und noch nicht ersetzte Zähne,
  • bereits bekannte oder medizinisch angeratene sowie
  • bereits begonnene Behandlungen.

Bei Antragstellung bereits versorgte und ersetzte Zähne

In der Vergangenheit versorgte und ersetzte Zähne, die bei Antragstellung vollständig behandelt und beschwerdefrei sind, sind selbstverständlich mitversichert.

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.
 

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