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Beitragsanpassung

Wir sichern Ihre Beiträge im Alter

Änderungen bei der Pflegepflichtversicherung, gestiegene Kosten im Gesundheitswesen, der Anstieg der Lebenserwartung und die sinkenden Zinsen, das sind die Punkte, auf die die HanseMerkur reagieren muss. Wir stellen damit sicher, dass Sie sich auch in Zukunft auf das Leistungsversprechen, das die HanseMerkur Ihnen gegeben hat, verlassen können!

Bitte beachten Sie bei der aktuellen Beitragserhöhung Ihrer Krankenversicherung auch die Regelungen des sogenannten Bürgerentlastungsgesetzes: Einen Teil Ihres Krankenversicherungsbeitrages können Sie steuerlich geltend machen. Abhängig von Ihrem Steuersatz kann sich damit eine spürbar geringere Nettomehrbelastung ergeben.

Wenn Sie Arbeitnehmer sind und den Arbeitgeberzuschuss noch nicht vollständig ausgenutzt haben, beteiligt sich Ihr Arbeitgeber mit 50 Prozent am höheren Beitrag der meisten Krankenversicherungstarife.

Beitragsänderungen in der Privaten Krankenversicherung

Wie werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung kalkuliert?

Die HanseMerkur spart für Sie sogenannte Alterungsrückstellungen an: Sie zahlen anfangs einen höheren Beitrag im Vergleich zu den durchschnittlichen Krankheitskosten, die eine Person in Ihrem Alter verursacht. Dadurch kann ein Teil Ihres Beitrages für die höheren Krankheitskosten im Alter angespart werden. Dabei gilt, je mehr angespart wird, desto besser.

Dieser Ansparvorgang ist notwendig, weil die Kosten bei älteren Menschen deutlich höher sind als bei jüngeren. Beispielsweise sind die Medikamentenkosten eines 80-Jährigen im Durchschnitt etwa achtmal so hoch wie die eines 40-Jährigen. Diese höheren Kosten berücksichtigt die HanseMerkur in der Kalkulation.

Im Gegensatz dazu sparen die gesetzlichen Krankenkassen für die höheren Kosten ihrer Versicherten nichts an. Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung haben insgesamt mehr als 250 Milliarden Euro in ihren Alterungsrückstellungen angespart, die gesetzlichen Krankenkassen dagegen keinen Cent.

Warum kommt es in der privaten Krankenversicherung zu Beitragserhöhungen?

Das deutsche Gesundheitssystem ist eines der besten und fortschrittlichsten weltweit. Das steigert die Lebensqualität aller und führt zu einer höheren Lebenserwartung. Immer mehr Menschen erreichen ein hohes Alter. Die höheren Kosten durch den medizinischen Fortschritt und die steigende Lebenserwartung führen allerdings insgesamt zu höheren Ausgaben im Gesundheitssystem.

In den letzten 30 Jahren beispielsweise ist die Lebenserwartung von Männern und Frauen um 10 Jahre gestiegen. Höhere Ausgaben im Gesundheitswesen führen leider auch zu höheren Beiträgen.

Sie als HanseMerkur Kunde profitieren von dem medizinischen Fortschritt, von neuen Behandlungsmethoden oder auch neuen Medikamenten. Und – im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV) – sind die Leistungen bei der HanseMerkur garantiert! Ihr Leben lang!

Wie in allen Lebensbereichen gibt es auch im Gesundheitswesen allgemeine Kostensteigerungen. In Deutschland belaufen sich diese Jahr für Jahr auf etwa 4,5 Prozent. Dafür sind steigende Preise beispielsweise bei Arzt- und Zahnarztbesuchen verantwortlich oder auch Preissteigerungen für Medikamente oder bei Krankenhausaufenthalten.

Das Geld, das die HanseMerkur in den Alterungsrückstellungen anspart, wird am Kapitalmarkt angelegt. Leider sinken seit einiger Zeit die Zinsen, die am Kapitalmarkt erzielt werden können. Dieser Effekt führt leider auch zu höheren Beiträgen, weil bei niedrigerem Zinsertrag weniger Kapital in die Alterungsrückstellungen eingezahlt werden kann.

Beitragserhöhungen sind nicht schön, sie sind aber notwendig um Ihnen im Alter eine größtmögliche Sicherheit und auch weiterhin eine medizinische Behandlung auf höchstem Niveau zu bieten.

Was kann ich selbst tun, um meine Krankenversicherungsbeiträge abzusichern?

Die HanseMerkur tut schon sehr viel, um Ihre Krankenversicherungsbeiträge sicher zu machen: Es werden Alterungsrückstellungen gebildet, die verhindern, dass die Beiträge steigen, weil Sie älter werden. Zusätzliches Kapital wird über den gesetzlichen Zuschlag angespart, der ab dem 65. Lebensjahr für eine zusätzliche Stabilisierung der Krankenversicherungsbeiträge sorgt.

Die HanseMerkur bietet zusätzlich ein am deutschen Markt einmaliges Konzept zur Beitragsreduzierung im Alter: Mit dem Beitragsentlastungstarif können Sie zusätzlich individuell für das Alter sparen und Ihren Beitrag bis auf null Euro reduzieren. Mit einem weiteren Tarif haben Sie die Möglichkeit einen vereinbarten jährlichen Selbstbehalt, ab dem 65. Lebensjahr bis auf null Euro zu reduzieren. Da im Alter die Arztbesuche im Durchschnitt steigen, werden Sie mit diesem Tarif nicht mit der jährlichen Selbstbeteiligung finanziell belastet.

Wenn Sie angestellt sind, beteiligt sich der Arbeitgeber mit bis zu 50 Prozent an den Beiträgen. Zusätzlich sind die Beiträge steuerlich berücksichtigungsfähig und daher auch für Selbstständige sehr attraktiv.

Erhöhen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge auch?

Auch die gesetzlichen Krankenkassen sind von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen betroffen, so dass es regelmäßige Beitragserhöhungen gibt. Für die Krankenkassen legt der Gesetzgeber den zu zahlenden Beitragssatz fest. Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt aktuell bei 14,6 Prozent. Hinzu kommt kassenindividuell ein Zusatzbeitragssatz, den jede Krankenkasse für ihre Versicherten selbst festlegt.

Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt im Jahr 2019 bei 827,21 Euro inklusive Pflegepflichtversicherung und einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent. Im Jahr 1980 waren das beispielsweise noch 183,33 Euro!

Wichtig: Im Unterschied zur privaten Krankenversicherung müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Kunden über höhere Beiträge wegen der Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes und der Beitragsbemessungsgrenze nicht informieren. Die werden Jahr für Jahr durch die Hintertür eingeführt.

Gleichzeitig nimmt der Gesetzgeber regelmäßig durch Reformen Einfluss auf den Versicherungsumfang. So kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Leistungskürzungen beispielsweise im Jahr 1997, als die Leistungen für Implantate gestrichen wurden. Oder im Jahr 2004, seitdem Sehhilfen nur noch in Ausnahmefällen erstattet und die Leistungen für Zahnersatz auf das Kostenniveau einer Regelversorgung abgesenkt wurden.

Versicherte der HanseMerkur müssen solche Leistungseinschränkungen nicht befürchten. Die Leistungen sind vertraglich garantiert.

Info-Video: Beiträge in der Krankenversicherung

In unserem Video erfahren Sie mehr über die Kalkulation der Kranken­versicherungs­beiträge. 

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