Sind Augmentation bzw. Sinuslift in der Zahnzusatzversicherung der HanseMerkur erstattungsfähig?

Wer einen Zahn verliert bemerkt häufig nicht sofort, dass nicht nur der Zahn fehlt, sondern sich auch der Kieferknochen abbaut. Um ein Implantat sicher in den Kieferknochen zu setzen, kann es daher notwendig sein, vorher den Knochen wieder aufzubauen. Dieses Verfahren wird als Augmentation bzw. Sinuslift bezeichnet.

Was ist eine Augmentation?

Wörtlich bedeutet Augmentation „Vergrößerung“ und beschreibt in der Zahnmedizin den Knochenaufbau. Dieser Eingriff ist notwendig, um verlorene oder unzureichende Kieferknochen wiederherzustellen. Das kann notwendig sein, um beispielsweise Zahnimplantate sicher verankern zu können.

Was ist ein Sinuslift?

Der Sinuslift ist eine spezielle Form der Augmentation, die sich auf den Oberkiefer konzentriert. Der Boden der Kiefernhöhle (Sinusboden) wird angehoben, um Platz für den Knochenaufbau zu schaffen.

Es gibt zwei Hauptmethoden:

  • Externer Sinuslift: Ein Zugang wird von außen geschaffen, um den Sinusboden anzuheben und Knochenmaterial einzubringen.
  • Interner Sinuslift: Der Zugang wird durch ein Bohrloch geschaffen, das später für das Implantat genutzt wird. Dieses Verfahren ist weniger invasiv.

Übernehmen Krankenkassen die Kosten für Sinuslift bzw. Augmentation?

Nein. Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Sinuslift bzw. Augmentation in der Regel nicht. Diese Verfahren können aber im Zusammenhang mit einem Implantat notwendig sein. Da die Krankenkassen die Kosten für Implantate nicht tragen, werden auch die Kosten für Sinuslift bzw. Augmentation nicht übernommen. 

Es wird jedoch ein Festzuschuss für den Zahnersatz, der auf dem Implantat befestigt wird, gezahlt. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Regelversorgung. Das ist der zahnmedizinisch erforderliche Zahnersatz, der für den Zahnbefund festgelegt wurde. Eine Brücke ist die festgelegte Regelversorgung für einen fehlenden Zahn. 

Übernimmt die Zahnzusatzversicherung der HanseMerkur die Kosten für Sinuslift bzw. Augmentation?

Wenn ein Implantat gesetzt werden soll und sind Sinuslift bzw. Augmentation medizinisch erforderlich, übernimmt die Zahnzusatzversicherung der HanseMerkur die Kosten entsprechend des gewählten Tarifs.

  • Tarif Exklusiv (EZ + EZT): 90 Prozent
  • Tarif Komfort (EZK): 90 Prozent
  • Tarif Luxus (EZL): 100 Prozent

Beachten Sie, dass es in den ersten Versicherungsjahren Leistungsstaffeln bei Zahnersatz gibt. 

Die Kosten werden nicht übernommen, wenn es um Kronen, Prothesen, Brücken etc. geht. Im Versicherungsschutz der HanseMerkur sind Sinuslift bzw. Augmentation nur enthalten, wenn ein Implantat geplant ist.

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Was kostet ein Sinuslift?

Die Kosten für einen Sinuslift sind abhängig von der Methode und dem Aufwand und können zwischen 300 Euro und 1.400 Euro variieren.

  • Externer Sinuslift: ca. 800 Euro bis 1.400 Euro
  • Interner Sinuslift: ca. 300 Euro bis 600 Euro
Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.