- Sie fragen bei Ihrem Tierarzt, ob eine Direktabrechnung von der Praxis unterstützt wird.
- Sie haben beim Tierarzt eine erstattungsfähige Leistung in Anspruch genommen.
- Ist in der Praxis eine Direktabrechnung möglich, treten Sie Ihre Ansprüche auf Kostenerstattung mittels einer schriftlichen Abtretungserklärung an die Praxis ab.
- Die Tierarztpraxis reicht die Rechnung zusammen mit einer Kopie der Abtretungserklärung bei uns ein.