Babys und Kinder in der privaten Krankenversicherung

Wie versichere ich mein neugeborenes Kind in der privaten Krankenversicherung?

Ein Baby wird in der privaten Krankenversicherung nicht automatisch beitragsfrei mitversichert. Es muss bei einem Elternteil in den Vertrag eingeschlossen werden. Sind Sie privat krankenversichert, müssen Sie die Nachversicherung Ihres Kindes aktiv bei Ihrer Versicherung beantragen.

Erleichterte Aufnahmebedingungen (Aufnahme ohne Gesundheitsfragen) ist möglich, wenn:

  • Ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens drei Monaten bei genau dieser Versicherung privat krankenversichert ist.
  • Der Antrag spätestens 2 Monate nach der Geburt gestellt wurde.
  • Das Baby nicht umfassender oder besser versichert wird als der PKV-Tarif des Elternteils, über den die Nachversicherung erfolgt.

Der Versicherungsschutz greift in diesem Fall rückwirkend zum Tag der Geburt.

Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, weil Sie beispielsweise Ihren Antrag zu spät stellen, sind in der Regel Gesundheitsfragen bei der Antragsstellung zu beantworten.

Unser Tipp für HanseMerkur-Kunden: 

Fordern Sie die Unterlagen für die Versicherung Ihres Kindes am besten schon vor dem Geburtstermin an. Dann haben Sie genug Zeit, um die Unterlagen in Ruhe durchzusehen und auszufüllen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner vor Ort oder an unseren Kundenservice.

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Kundenservice

Wie hoch sind die Beiträge zur PKV für Babys?

Die aktuellen Beiträge für Kinder von 0 bis 19 Jahren finden Sie in unserer Leistungstabelle:

Zur privaten Krankenversicherung für Kinder

Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Kinder-Beiträgen?

Ja. Der Arbeitgeber bezuschusst auch für Kinder die Beiträge zur privaten Krankenversicherung.

  • Er übernimmt maximal 50 Prozent des Beitrages zur PKV. Es gibt eine Obergrenze.
  • Die monatliche Gesamtobergrenze des Arbeitgeberzuschusses beträgt 508,59 Euro (Krankenversicherung) und 104,63 Euro (Pflegeversicherung) (Stand 2026).
  • Die Obergrenze gilt für den gesamten Arbeitgeberzuschuss des Arbeitnehmers einschließlich der berücksichtigungsfähigen Kinder.

Arbeitgeberzuschuss: Beispielrechnung 1 – Obergrenze wird nicht überschritten:

PKV-Beitrag 
(nur Krankenversicherung)
AG-ZuschussSie zahlen
400 EUR (Ihre PKV)200 EUR200 EUR
200 EUR (PKV Kind)100 EUR100 EUR
Insgesamt:300 EUR300 EUR

Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss über 50 Prozent der PKV-Beiträge. Ihr Arbeitgeber zahlt 300 Euro und Sie zahlen 300 Euro.

Arbeitgeberzuschuss: Beispielrechnung 2 – Obergrenze wird überschritten:

PKV-Betrag 
(nur Krankenversicherung)
AG-ZuschussSie zahlen
800 EUR (Ihre PKV)400 EUR400 EUR
400 EUR (PKV Kind)108,59 EUR291,41 EUR
Insgesamt508,59 EUR691,41 EUR

Sie erhalten den maximalen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von 508,59 Euro monatlich. Sie zahlen 691,41 Euro selbst (Stand 2026).

Wie lange ist ein Kind in der PKV versichert?

Kinder sind grundsätzlich unbefristet versichert. Der Versicherungsschutz endet nicht automatisch mit der Volljährigkeit. Beginnt eine Ausbildung oder tritt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung aus anderen Gründen ein, können besondere Kündigungs- bzw. Wechselrechte bestehen.

Bei einem Studium ist es möglich, dass der Studierende sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lässt und weiterhin privat versichert bleibt.

Beide Eltern sind privat krankenversichert: Wo ist das Kind versichert?

Sind beide Eltern verheiratet und in der PKV versichert, ist eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV nicht möglich. Das Kind muss in diesem Fall entweder privat krankenversichert werden oder freiwillig (und somit beitragspflichtig) in der GKV.

Nur ein Elternteil ist privat krankenversichert: Wo ist das Kind versichert?

Wenn bei verheirateten Eltern nur ein Elternteil privat versichert ist, verliert das Kind seinen Anspruch auf kostenlose GKV-Familienversicherung, wenn

  • der privat versicherte Elternteil mehr verdient als der gesetzlich versicherte Partner und
  • das Einkommen des privat versicherten Elternteils über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 Euro) liegt.

Liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann das Kind beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung bleiben.

Sind die Eltern nicht verheiratet und einer von beiden ist privat krankenversichert, haben sie die freie Wahl: entweder in der Familienversicherung der GKV oder kostenpflichtig in der PKV.

Beide Eltern sind gesetzlich krankenversichert: Wo ist das Kind versichert?

Sind beide Eltern in der GKV, kann das Kind über die Familienversicherung der GKV beitragsfrei mitversichert werden.

Das Kind kann auch privat versichert werden. In diesem Fall gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss zu den Beiträgen der PKV des Kindes.

Natürlich hoffen Sie als Elternteil, dass Ihre Kinder so gesund wie möglich bleiben. Aber wenn etwas passiert, ist es beruhigend einen optimalen Schutz zu haben, der speziell auf die Bedürfnisse Ihrer Kinder ausgelegt ist.

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