Wie versichere ich mein neugeborenes Kind in der privaten Krankenversicherung?
Ein Baby wird in der privaten Krankenversicherung nicht automatisch beitragsfrei mitversichert. Es muss bei einem Elternteil in den Vertrag eingeschlossen werden. Sind Sie privat krankenversichert, müssen Sie die Nachversicherung Ihres Kindes aktiv bei Ihrer Versicherung beantragen.
Erleichterte Aufnahmebedingungen (Aufnahme ohne Gesundheitsfragen) ist möglich, wenn:
- Ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens drei Monaten bei genau dieser Versicherung privat krankenversichert ist.
- Der Antrag spätestens 2 Monate nach der Geburt gestellt wurde.
- Das Baby nicht umfassender oder besser versichert wird als der PKV-Tarif des Elternteils, über den die Nachversicherung erfolgt.
Der Versicherungsschutz greift in diesem Fall rückwirkend zum Tag der Geburt.
Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, weil Sie beispielsweise Ihren Antrag zu spät stellen, sind in der Regel Gesundheitsfragen bei der Antragsstellung zu beantworten.