Verbeamtung im Überblick

Voraussetzungen, Altersgrenzen, Ablauf und Krankenversicherung bei Verbeamtung

Die Verbeamtung ist für viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst ein wichtiger Karriereschritt. Mit dem Beamtenstatus gehen besondere Rechte und Pflichten einher. Gleichzeitig stellen sich viele Fragen: Wer kann verbeamtet werden? Gibt es eine Altersgrenze? Welche Vorteile und Nachteile hat die Verbeamtung? Und was bedeutet sie für die Krankenversicherung?

Wichtige Kurzinfos zur Verbeamtung

  • Für eine Verbeamtung müssen Bewerberinnen und Bewerber insbesondere fachlich, persönlich und gesundheitlich geeignet sein
  • Zusätzlich können je nach Bund, Bundesland, Laufbahn und Dienstherrn Höchstaltersgrenzen gelten
  • Ernennung erfolgt durch die Aushändigung einer Ernennungsurkunde
  • Anspruch auf Beihilfe beginnt in der Regel mit dem Beamtenverhältnis
  • Private Krankenversicherung als wichtigste Absicherung für Restkosten von Beamten

Was bedeutet Verbeamtung?

Unter einer Verbeamtung versteht man die Ernennung einer Person in ein Beamtenverhältnis nach den geltenden beamtenrechtlichen Vorschriften. Mit der Verbeamtung wird ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis zwischen dem Dienstherrn und der Beamtin oder dem Beamten begründet. Beamte erhalten statt eines Arbeitsvertrages eine Ernennungsurkunde.

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst – wo liegt der Unterschied?

Der wichtigste Unterschied: Während Angestellte im öffentlichen Dienst ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis mit ihrem Arbeitgeber eingehen, werden Beamte durch Ernennung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis berufen. Für sie gelten deshalb besondere beamtenrechtliche Regelungen, die unter anderem Rechte, Pflichten, Besoldung und Versorgung regeln.

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst arbeiten in der Regel auf Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Beamte und Angestellte – Übersicht der Unterschiede

BeamteTarifbeschäftigte
Öffentlich-rechtliches DienstverhältnisArbeitsvertrag
Besoldung nach BesoldungsgesetzenEntgelt nach Tarifvertrag
Beihilfe und individuelle Krankenversicherung möglich
(Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge je nach Dienstherr und Status)
Gesetzliche oder private Krankenversicherung 
nach den allgemeinen Regelungen
Versorgung durch PensionGesetzliche Rentenversicherung

Welche Beamtenverhältnisse gibt es?

Auf dem Weg zur Verbeamtung werden verschiedene Stationen durchlaufen. Je nach Laufbahn und Beruf sind folgende Beamtenverhältnisse üblich:

Beamte auf Widerruf

Dieses Beamtenverhältnis besteht in der Regel während der Ausbildung oder des Vorbereitungsdienstes. Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, Polizeianwärterinnen oder -anwärter oder Nachwuchskräfte in der Verwaltung werden häufig zunächst als Beamte auf Widerruf ernannt. Diese Phase endet mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung.

Beamte auf Probe

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung folgt meist die Verbeamtung auf Probe. In dieser Zeit prüft der Dienstherr, ob sich die Beamtin oder der Beamte im Dienst bewährt. Diese Phase dauert in der Regel drei Jahre.

Beamte auf Lebenszeit

Wer die Probezeit erfolgreich absolviert und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden. Es bietet eine langfristige berufliche Perspektive und bildet den Regelfall für dauerhaft beschäftigte Beamte.

Beamte auf Zeit

Beamte auf Zeit werden beispielsweise gewählte Politiker wie Oberbürgermeister einer Stadt. Das Beamtenverhältnis ist in diesem Fall befristet.

Gut zu wissen: Ob und wann eine Verbeamtung erfolgt, hängt unter anderem von der jeweiligen Laufbahn, den beamtenrechtlichen Voraussetzungen sowie den Regelungen des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes ab.

Wer kann verbeamtet werden?

Eine Verbeamtung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die rechtlich vorgegeben sind. Welche Anforderungen im Einzelnen gelten, hängt unter anderem davon ab, ob Sie beim Bund, einem Bundesland oder einer Kommune beschäftigt sind und welche Laufbahn Sie einschlagen möchten. Grundsätzlich müssen Bewerberinnen und Bewerber jedoch sowohl die persönlichen als auch die fachlichen Voraussetzungen erfüllen.


Gut zu wissen: Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Verbeamtung. Die Entscheidung trifft der jeweilige Dienstherr im Rahmen der geltenden beamtenrechtlichen Vorschriften.

Wie läuft eine Verbeamtung ab?

Je nach Beruf und Laufbahn verläuft der Weg zur Verbeamtung unterschiedlich. Von der Bewerbung bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit kann er wie folgt aussehen:

Ergänzen Sie die Leistungen Ihrer Beihilfe bestmöglich und sichern sich einen Versicherungsschutz, der sich an alle Veränderungen in Ihrem Leben optimal anpasst und mit garantierten Beitragsrückerstattungen.

Für Beamte
Zum Beispiel 267,14 EUR im Monat

Beitragsberechnung für Be Fit Smart: Eintrittsalter 30 Jahre, 50 % Bundesbeihilfe, inklusive 50 Euro tarifliche Pauschalerstattung 

Leistungsstarker Gesundheitsschutz für Beamtenanwärter und Referendare: Der Tarif Be Fit Start steht für starke Leistungen zum besonders attraktiven Beitrag. 

Für Beamtenanwärter
Schon ab 70,97 EUR im Monat

Be Fit Start inklusive Pflegepflichtversicherung für eine 18-jährige Person:
Tarif BA,BAE 40,42 EUR + Tarif PVB 30,55 EUR

Bis zu welchem Alter ist eine Verbeamtung möglich?

Eine Verbeamtung ist meist an Höchstaltersgrenzen gebunden, die je nach Bundesland, Laufbahn und Dienstherr unterschiedlich ausfallen.

Das bedeutet: Eine einheitliche Altersgrenze für ganz Deutschland gibt es nicht. Während einige Bundesländer eine Verbeamtung bis Mitte 40 ermöglichen, gelten andernorts andere Höchstalter oder Ausnahmeregelungen.

Wie hoch ist die Altersgrenze?

Die konkrete Altersgrenze richtet sich nach dem jeweiligen Dienstherrn. Häufig liegt sie zwischen 40 und 50 Jahren, teilweise gelten auch andere Regelungen.

Je nach Dienstherrn können unter anderem folgende Umstände zu einer Anhebung der Höchstaltersgrenze oder zu Ausnahmen führen:

  • Kindererziehungszeiten,
  • Pflege von Angehörigen,
  • Wehr- oder Zivildienst beziehungsweise vergleichbaren Zeiten,
  • besonderen dienstlichen Interessen.

Welche Altersgrenze im Einzelfall gilt, richtet sich nach den beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes.

Hinweis: Informieren Sie sich frühzeitig über die für Ihren Dienstherrn geltenden Regelungen. So lässt sich besser einschätzen, ob eine Verbeamtung noch möglich ist oder Ausnahmeregelungen infrage kommen.

Regelmäßige Höchstaltersgrenze für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe

Hinweis: Die folgende Übersicht stellt die regelmäßig geltenden allgemeinen Grenzen vereinfacht dar. Für einzelne Laufbahnen, Berufsgruppen und persönliche Lebensumstände können abweichende Grenzen oder Ausnahmen gelten. Maßgeblich ist stets die aktuelle Regelung des zuständigen Dienstherrn. Stand der Daten in der nachfolgenden Tabelle ist September 2026.

BundeslandReguläre Höchstaltersgrenze*Quelle

*Vollendung des angegebenen Lebensjahres

In einzelnen Bundesländern kann es abweichende Höchstaltersgrenzen für zum Beispiel den Vorbereitungsdienst, bestimmte Berufsgruppen oder Schwerbehinderte geben. 

Checkliste: Welche Versicherungen sind für Beamte besonders wichtig?

Eine der wichtigsten Versicherungen für Beamte bzw. Beamtenanwärter ist eine Krankenversicherung zur Abdeckung der Restkosten, die je nach Beihilferegelung des Dienstherrn notwendig ist. 

Dienstunfähigkeitsversicherung, Privathaftpflicht und – je nach Tätigkeit – inklusive einer Diensthaftpflichtversicherung können eine sinnvolle Ergänzung sein. 

Generell gilt: Welche Absicherung sinnvoll ist, hängt von der individuellen Lebens- und Berufssituation ab.

Checkliste – Versicherungen für Beamte

Den Abschluss folgender Versicherungen sollten Sie prüfen:

Private Krankenversicherung für Beamte bzw. Beamtenanwärter

Dienstunfähigkeitsversicherung

Private Haftpflichtversicherung (ggf. einschließlich Dienst- und Amtshaftpflicht)

Unfallversicherung zur Absicherung von Freizeitunfällen

Rechtsschutzversicherung

Risikolebensversicherung

Häufige Fragen und Antworten zur Verbeamtung

Hinweis: Unsere Redaktion hat die Inhalte der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen im Ratgeber dienen als Orientierungshilfe und sollen dem Leser eine erste Auskunft über verschiedene Themen geben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die HanseMerkur dennoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernimmt.