Ambulante Zusatzversicherung Spezial - HanseMerkur
Ambulante Zusatzversicherung Spezial

Ergänzungsschutz gesetzlich Versicherter auf Höchstniveau

Die ambulante Zusatzversicherung Spezial der HanseMerkur garantiert Ihnen Top Preis-Leistungen!


  • Nach Unfall Chefarztbehandlung im Krankenhaus
  • Nach Unfall Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Auslandsreise-Krankenversicherung
Online abschließen
Schon ab
10,90 EUR
pro Monat

Monatsbeitrag für das Beispiel Mann/Frau, Alter 30 Jahre

Ambulante Zusatzversicherung Spezial - Ergänzungsschutz für gesetzlich Versicherte

Optimale Ergänzungsversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung

Sorgen Sie rechtzeitig vor und ergänzen Sie die Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine Zusatzkranken­versicherung der HanseMerkur. Mit unserer Ergänzungsversicherung sichern Sie sich Zusatzleistungen rund um die Gesundheitsthemen Zahnersatz, Auslandsreise, Brille und Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall. Erhöhen Sie Ihren Krankenversicherungsschutz auf Privat-Niveau.

Vorteile einer Zusatzkrankenversicherung

Sind Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, müssen Sie bei bestimmten Leistungen Einschränkungen hinnehmen oder Zuzahlungen leisten. Mit einer Ergänzungsversicherung der HanseMerkur können Sie sich zahlreiche Zusatzleistungen sichern, dazu gehören:

  • Krankenhausaufenthalt nach Unfall: Müssen Sie aufgrund eines Unfalls stationär im Krankenhaus behandelt werden, profitieren Sie von einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie einer Chefarztbehandlung. Nehmen Sie diese Leistungen nicht in Anspruch, wird ersatzweise ein Krankenhaustagegeld gezahlt. Zusätzlich erstatten wir Zuzahlungen im Krankenhaus mit zurzeit 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage.
  • Zahnersatz: Es werden bis zu 30 % der Zahnersatz-Rechnung erstattet, insgesamt max. 90 % der Gesamtkosten plus bis zu 30 % Leistung für Inlays und Implantate.
  • Auslandsreisen bis 6 Wochen Dauer: Wir übernehmen die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland und die Mehrkosten bei medizinisch notwendigem und ärztlich verordnetem Rücktransport zu 100 %. Außerdem erhalten Sie 100 Euro pro Jahr für Schutzimpfungen vor Auslandsreisen.
  • Brille: Sie erhalten alle 24 Monate 180 Euro Zuzahlung für Brillen. Bei Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien auch jährlich.

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Die Zusatzkrankenversicherung der HanseMerkur können Sie einfach und bequem online abschließen.

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Leistungen der Ergänzungsversicherungen im Überblick

Ambulant Fit
Tarif EG
Nach Unfall: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus
Kosten­erstattung für Operationen, Visiten, Sonder­leistungen

Werden keine privatärztlichen Honorare berechnet, erhalten Sie ersatzweise ein Krankenhaustagegeld.

Nach Unfall: Übernahme der Zuzahlung für Krankenhausaufenthalte
Zuzahlung für Kranken­haus­aufenthalte

Übernahme der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung von täglich 10 Euro für längstens 28 Tage für unfallbedingte Krankenhausaufenthalte.

Zahnersatz, Inlays und Implantate auf Privatarztniveau
Zahnersatz, Inlays und Implantate

Höhe der Übernahme für Zahnersatz, Inlays und Implantate. Bei Implantaten werden maximal 6 Implantate im Ober- und vier im Unterkiefer erstattet.

30 %
Auslandsreise: Ambulante und stationäre Behandlung und Rücktransport
Behandlung im Ausland

Die Höhe der Übernahme von Kosten für ambulante oder stationäre Heilbehandlung im Ausland (bei allen Reisen bis zu 6 Wochen Dauer) und die Mehrkosten für medizinisch notwendige Rücktransporte.

100 %
Vor einer Auslandsreise: Schutzimpfung
Schutz­impfung vor Auslands­reisen

Höhe der Übernahme von Kosten für Schutzimpfungen vor Auslandsreisen. Versichert sind Impfungen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

100 EUR/Jahr
Zuzahlung für Brillen
Zuzahlung für Brillen

Sie erhalten alle 24 Monate 180 Euro Zuzahlung für Brillen. Bei Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien auch jährlich.

180 EUR
*Preis­bei­spiel pro Monat, Frau/​​​​Mann, 30 Jahre
ab 10,90 EUR/Monat
Bis zum Ende des 1. Versicherungsjahres
Bis zum Ende des 1. Ver­si­che­rungs­jahres

Gesamthöhe der Erstattungen für Zahnersatz innerhalb des ersten Versicherungsjahres.

180 EUR
Bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres
Bis zum Ende des 2. Ver­si­che­rungs­jahres

Gesamthöhe der Erstattungen für Zahnersatz innerhalb der ersten 2 Versicherungsjahre.

360 EUR
Bis zum Ende des 3. Versicherungsjahres
Bis zum Ende des 3. Ver­si­che­rungs­jahres

Gesamthöhe der Erstattungen für Zahnersatz innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre.

540 EUR
Bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres
Bis zum Ende des 4. Ver­si­che­rungs­jahres

Gesamthöhe der Erstattungen für Zahnersatz innerhalb der ersten 4 Versicherungsjahre.

720 EUR
Ab dem 5. Versicherungsjahr
unbegrenzt
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Ekomi-Siegel silver
4.7 / 5
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Fragen und Antworten zur Zusatz­kran­ken­ver­si­che­rung

Wer sollte eine private Zusatzkrankenversicherung abschließen?

Ergänzung für gesetzlich Versicherte

Als gesetzlich Versicherter müssen Sie bestimmte Einschränkungen in der Versorgung hinnehmen oder Zuzahlungen leisten. Mit einer privaten Zusatzkrankenversicherung können Sie Ihren Versicherungsschutz steigern und zum Teil auf das Niveau eines Privatpatienten erhöhen.

Der Tarif EG der Ergänzungsversicherung der HanseMerkur übernimmt besondere Leistungen in Bezug auf:

- Brille
- Krankenhausaufenthalt bei Unfall
- Zahnersatz
- Auslandsreisekrankenversicherung bei Reisen bis 6 Wochen Dauer

Möchten Sie zusätzlich Heilmittel, Reha-Maßnahmen, stationäre Kuren oder naturheilkundliche Maßnahmen versichern, informieren Sie sich über unsere ambulante Zusatzversicherung.

Welche Leistungen werden bei einem Krankenhausaufenthalt erbracht?

Nach Unfall Behandlung als Privatpatient

Wenn aufgrund eines Unfalls eine stationäre Krankenhausbehandlung notwendig ist, ermöglicht Ihnen eine Ergänzungsversicherung einen Krankenhausaufenthalt mit vielen Zusatzleistungen, die ansonsten Privatversicherten vorbehalten sind. Dazu gehören:

- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Chefarztbehandlung
- Bei Verzicht auf o. g. Leistungen ersatzweise Krankenhaustagegeld
- Übernahme der Zuzahlung für Krankenhausaufenthalte für max. 28 Tage
- Freie Krankenhauswahl

Verzichten Sie auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, erhalten Sie pro Behandlungstag ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 Euro.

Verzichten Sie auf eine privatärztliche stationäre Behandlung, erhalten Sie pro Behandlungstag ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 20 Euro.

Welche Kosten werden bei Zahnersatz übernommen?

Höhe der Erstattungen abhängig von Versicherungsdauer

Grundsätzlich sind 30 % der Aufwendungen für Zahnersatz einschließlich Reparaturen und Wiedereingliederungsmaßnahmen erstattungsfähig. Dabei gelten die folgenden Höchstbeträge:

  • Insgesamt 180 Euro bis zum Ende des 1. Versicherungsjahres
  • Insgesamt 360 Euro bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres
  • Insgesamt 540 Euro bis zum Ende des 3. Versicherungsjahres
  • Insgesamt 720 Euro bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres
  • Unbegrenzt ab dem 5. Versicherungsjahr

Sollte der Zahnersatz aufgrund eines Unfalls erforderlich sein, der nach der Policierung eingetreten ist, so entfallen diese Höchstbeträge.

Was gilt bei einer Auslandsreise?

Ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland sowie Schutzimpfungen sind inbegriffen

Wenn Sie sich für die Ergänzungsversicherung der HanseMerkur entscheiden, genießen Sie bei Auslandsreisen, die maximal 6 Wochen dauern, einen umfassenden Auslandsreisekrankenschutz. Während Ihrer Auslandsreise sind die folgenden Leistungen versichert:

  • Ambulante und stationäre Heilbehandlungen einschließlich Schwangerschaftsbehandlung, Entbindungen, ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
  • Ärztlich verordnete Massagen, Inhalationen
  • Stationäre Behandlungen und Operationen
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • Mehrkosten für medizinisch notwendige Rücktransporte

Vor Reiseantritt übernehmen wir die Kosten für Schutzimpfungen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis. Dabei werden Kosten in Höhe von maximal 100 Euro pro Versicherungsjahr übernommen.

Welche Kosten werden bei Brillen übernommen?

Kostenerstattung von bis zu 180 Euro

Wenn Sie auf eine Brille angewiesen sind, übernimmt die Zusatzkrankenversicherung der HanseMerkur Kosten von bis zu 180 Euro pro Kalenderjahr in folgenden Fällen:

  • Es erfolgt keine Vorleistung durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung: Sie haben Anspruch auf eine Kostenerstattung für Brillen einschließlich Gläsern, wenn sich Ihre Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien ändert. Ansonsten werden frühestens nach 24 Monaten nach dem letzten Bezug Leistungen erbracht.
  • Es erfolgt eine Vorleistung durch Ihre Krankenkasse: Es werden die verbleibenden Kosten, die nach der Vorleistung der GKV bestehen bleiben, erbracht. 

Mit einer ambulanten Zusatzversicherung der HanseMerkur gleichen Sie hohe Zuzahlungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung aus und erhalten bis zu 100 % Kostenerstattungen für ärztliche Behandlungen, Arznei-, Heil-, und Hilfsmittel.

Ambulante Zusatzversicherung
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Monatsbeitrag für das Beispiel Mann/Frau, Alter: 30 Jahre, Monatsgehalt zwischen 1.300 EUR und 1.950 EUR, Krankentagegeld in Höhe von 15 EUR

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Mit der HanseMerkur ServiceApp können Sie Rechnungen einfach mobil einreichen, Bankdaten und Wohnort selbständig ändern, in der digitalen Postbox alles ablegen und die Gesundheitsservices nutzen.

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