Corona Reiseschutz

Corona-Reiseschutz

  • Bei häuslicher Isolation bzw. Quarantäne
  • Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird
  • Wenn Sie Ihre Ferienwohnung nicht betreten dürfen
  • Ohne Selbstbehalt
Jetzt
noch
günstiger

Corona-Reiseschutz - leistungsstarke Zusatzversicherung bei Reiserücktritt und Reiseabbruch

Corona-Reiseschutz - wir sichern Sie auch in turbulenten Zeiten bestmöglich ab

Sie zögern noch bei der Buchung Ihrer nächsten Reise? Um Sie auch in turbulenten Zeiten zuverlässig abzusichern, sind viele Leistungen, die mit Corona im Zusammenhang stehen, bereits abgesichert (z.B. die Erkrankung an Covid-19 – auch bei Pandemie).

Mit unserem speziellen Corona-Reiseschutz können Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz aus der Reiserücktritts- und Abbruchversicherung (Urlaubsgarantie) nun optimal ergänzen – für den Fall einer häuslichen Quarantäne oder etwa einer Transportverweigerung durch Ihre Fluggesellschaft.

Schließen Sie den Zusatzschutz jetzt zusammen mit Ihrer Reiseversicherung oder nachträglich ab – und profitieren Sie von einem leistungsstarken Rundum-Schutz für Ihre nächste Reise.

*Nur in Verbin­dung mit einer Reise­rück­tritts­versicherung der HanseMerkur für dieselbe Reise.

Die Vorteile des Corona-Reiseschutzes

Der Corona-Reiseschutz ist eine Erweiterung unserer Versicherungsprodukte, die eine Reise-Rücktrittsversicherung und Reise-Abbruchversicherung (Urlaubsgarantie) einschließen. Liegt bei Ihnen oder einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit Covid-19 vor, profitieren Sie mit dem Corona-Reiseschutz von diesen Vorteilen:

  • Bei häuslicher Quarantäne: Müssen Sie oder eine Risikoperson sich aufgrund einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) in eine persönliche häusliche Isolation (Quarantäne) begeben, erstatten wir Ihre Storno- und/oder Reise-Mehrkosten bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch.
  • Bei Transportverweigerung: Wird Ihnen oder einer Risikoperson die Beförderung bzw. das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin- bzw. Rückreise verweigert, erhalten Sie Ihre Storno- und/oder Reise-Mehrkosten bei Reiserücktritt oder -abbruch zurück.
  • Für Sie fallen keine zusätzlichen Kosten an – unseren Corona-Reiseschutz schließen Sie ohne Selbstbeteiligung ab.
  • Buchen Sie den Corona-Reiseschutz entweder zusammen mit Ihrer Reiseversicherung oder separat. So können Sie einen bestehenden Reiseschutz bei der HanseMerkur auch nachträglich – innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn – ergänzen. Bei Last-Minute-Reisen (d.h. wenn zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 oder weniger Tage liegen) muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.
  • Der Corona-Reiseschutz gilt für weltweite Reisen und alle Reisearten.
  • Schließen Sie eine Reiserücktrittsversicherung mit Corona-Reiseschutz als Familie (maximal 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind unter 21 Jahre) ab und profitieren vom günstigen Familientarif.

Leistungen des Corona-Reiseschutzes im Überblick

Corona-Reiseschutz
Alle Leistungen im Überblick
PDF
Zusatzschutz Rücktrittsversicherung
Zusatzschutz Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie)
Zusatzprodukt
Nur in Verbin­dung mit einer Reise­rück­tritt­versi­che­rung der HanseMerkur für dieselbe Reise gültig
Geltungsbereich
Weltweit
Anzahl der versicherten Reisen
1 Reise
Preisbeispiel Corona-Reiseschutz (bei nachträglicher Buchung)
9 €
(bei einem Reisepreis von 1.000 €)
Corona-Reiseschutz separat abschließen
Preisübersicht
PDF
Preisbeispiel Reiserücktrittsversicherung & Corona-Reiseschutz
52 €
(bei einem Reisepreis von 1.000 €)
Reiseversicherung & Corona-Reiseschutz abschließen

Warum sollte ich den Corona-Reiseschutz zu einer Reiserücktrittsversicherung (mit oder ohne Urlaubsgarantie) abschließen?

Auch unsere klassische Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Urlaubsgarantie greift in einigen Fällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Zu den versicherten Gründen zählen:

  • Covid-19 als unerwartet, schwere Erkrankung
  • Betriebsbedingte Kündigung (in der Reiserücktrittsversicherung)
  • Kurzarbeit (in der Reiserücktrittsversicherung)
  • Leistung aus versichertem Grund auch bei bestehender Reisewarnung für das Reiseziel
  • Rückreise-Mehrkosten für Mitreisende bei Erkrankung an Covid-19 (in der Urlaubsgarantie)
  • Kostenerstattung bei verlängertem Aufenthalt verursacht durch Erkrankung an Covid-19 – bis maximal zur Höhe des abgesicherten Preises (in der Urlaubsgarantie)

Neben den bereits versicherten Leistungen sorgen sich immer mehr Reisende darum, ihren Urlaub aufgrund einer möglichen Quarantäne oder einer Transportverweigerung absagen oder abbrechen zu müssen. Um die Folgekosten in den genannten Fällen bei einem Reiserücktritt oder -abbruch abzusichern, bieten wir den Corona-Reiseschutz an. Er erweitert die Leistungen Ihrer Reiseversicherung sinnvoll. So planen Sie Ihren nächsten Urlaub ganz ohne Risiko.

Sie haben weitere Fragen zu unseren Reiseversicherungen in Verbindung mit dem Coronavirus? Lesen Sie auch unser FAQ.

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Fragen und Antworten zum Corona-Reiseschutz

Mit welchen Reiseversicherungen ist der Corona-Reiseschutz kombinierbar?

Sie haben die Möglichkeit, unseren Corona-Reiseschutz mit folgenden Reiseversicherungen zu kombinieren:

Sie haben bereits eine einmalige Reiseversicherung oder Jahresversicherung mit Reiserücktrittsversicherung bei der HanseMerkur abgeschlossen? Dann können Sie den Corona-Reiseschutz auch einzeln abschließen.

Corona-Reiseschutz separat abschließen
Ich plane eine Schiffsreise. Kann ich den Corona-Reiseschutz auch dafür abschließen?

Ja, Sie können den Corona-Reiseschutz auch für Schiffsreisen abschließen.

Ich hatte Kontakt zu einer positiv getesteten Person. Greift der Corona-Schutz auch bei Verdacht auf eine Infektion mit Covid-19?

Wenn bei Ihnen oder einer Risikoperson der Verdacht auf eine Infektion mit Covid-19 vorliegt und Sie sich aufgrund einer Anordnung in Quarantäne begeben müssen oder Ihnen wird die Beförderung verweigert wird, greift der Corona-Reiseschutz.

Bis wann muss ich den Corona-Reiseschutz abschließen?

Für die lückenlose Absicherung müssen Sie den Corona-Reiseschutz spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.

Gilt der Corona-Reiseschutz auch bei einer Reisewarnung?

Ja, auch bei Reisewarnung
Der Corona-Reiseschutz bietet auch dann Versicherungsschutz, wenn für das jeweilige Reiseland oder die jeweilige Reiseregion vor Reisebeginn eine coronabedingte (Covid-19) Reisewarnung des Auswärtigen Amtes Deutschlands besteht.

Eine Reisewarnung stellt im Rahmen der Reise-Rücktrittsversicherung und der Urlaubsgarantie aber kein versichertes Ereignis dar. Bei einer Stornierung aufgrund einer Reisewarnung sollte Sie vorab Kontakt mit Ihrem Veranstalter oder Ihrer Buchungsstelle aufnehmen und eine Umbuchung prüfen.

Sind auch allgemein angeordnete Quarantänemaßnahmen abgesichert?

Keine Absicherung von lokal, regional oder überregional angeordneten Maßnahmen
Nicht versichert sind behördlich angeordnete lokale, regionale oder überregionale Quarantänemaßnahmen, Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen.

Kann der Corona-Reiseschutz für Gruppen abgeschlossen werden?

Keine Absicherung von Gruppen
Für Gruppen kann kein Corona-Reiseschutz abgeschlossen werden

Wie wird der Preis für den Corona-Reiseschutz berechnet?

Abhängig vom Reisepreis
Der Preis für den Corona-Reiseschutz richtet sich nach dem Reisepreis analog zur Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Urlaubsgarantie und bietet Versicherungsschutz für Reisen bis zu 45 Tagen Dauer.

Kann ich den Corona-Reiseschutz abschließen, wenn ich eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung habe?

Für jede Reise abschließen
Ja, Sie können den Corona-Reiseschutz zusätzlich jeweils pro Reise abschließen. Der Corona-Reiseschutz und muss nicht gekündigt werden, er läuft nach Beendigung der Reise von allein aus.

Ist ein hohes Ansteckungsrisiko versichert?

Nein, nur bei Quarantäne
Ein hohes Ansteckungsrisiko oder die Angst zu erkranken stellen kein versichertes Ereignis dar.

Der Corona-Reiseschutz greift auch bei weiteren Risikopersonen. Wer zählt dazu?

Zu Risikopersonen zählen Personen, die

  • mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder
  • mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben. Versichert sind bis zu 6 versicherte Personen (bei Familienprämien nicht mehr als 2 Familien) untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben.
Was muss ich im Schadenfall tun?

Im Schadenfall können Sie unsere Online-Schadenmeldung nutzen.

Wir benötigen im Schadenfall folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Kopie der Buchungsbestätigung
  • Kopie des Versicherungsnachweises
  • Adressdaten des Versicherungsnehmers
  • Bankverbindung für Erstattungen

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unserer Preisübersicht, dem Produktinformationsblatt und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserem Corona-Reiseschutz zum Speichern oder Ausdrucken.

Preisübersicht

Informationsblatt (IPID)

Leistungsbeschreibung

Versicherungsbedingungen

So können Sie bezahlen:

Beim Online-Abschluss von Reiseversicherungen können Sie per SEPA-Basislastschriftverfahren, PayPal oder Kreditkarte bezahlen.

Zahlungsarten: SEPA, PayPal, Kreditkarte


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