Geltungsbereich Auslandsreisekrankenversicherung

Wo gilt die Reisekrankenversicherung-Jahresschutz?



Auf allen Urlaubsreisen im Ausland genießen Sie für Unfälle und Krankheiten, die Sie dort erleiden, weltweiten Versicherungsschutz bis zu 45 Tage pro Reise. Wenn Sie innerhalb dieser Frist ins Krankenhaus eingeliefert werden und dort länger bleiben müssen, stellen wir für bis zu 3 weiteren Monaten Versicherungsschutz zur Verfügung, es sei denn, dass Sie vorher transportfähig sind.

Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen (PDF 69 KB) der Reisekrankenversicherung-Jahresschutz (Tarif RKJ).

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