Autoreisezug- und Fährversicherung

Was ist im Zusammenhang mit der Autoreisezug- und Fährversicherung zu beachten?



1. Eingetretene Schäden müssen Sie dem Beförderungsunternehmen unverzüglich anzeigen. Bitte lassen Sie sich von dem Beförderungsunternehmen eine Bescheinigung über die Anzeige ausstellen und reichen Sie diese zusammen mit Ihren Buchungsunterlagen bei HanseMerkur ein.

2. Schäden durch strafbare Handlungen Dritter müssen Sie zusätzlich unverzüglich der für den Schadenort nächsten zuständigen Polizeidienststelle detailliert anzeigen. Bitte lassen Sie sich das vollständige Polizeiprotokoll aushändigen und reichen dieses im Original bei HanseMerkur ein.

Bei Schäden über 250 EUR ist vor Beginn der Reparatur die Weisung der HanseMerkur abzuwarten.

Informationen zur Reiseversicherung für Auto, Bahn- und Busreisen finden Sie hier.

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Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Telefon: (040) 41 19-0
Telefax: (040) 41 19-32 57
E-Mail: info@hansemerkur.de
 
 
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