In welcher Reiseversicherung gibt es Selbstbehalte?

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, Last-Minute-RRV und -Reiseschutz, Flugstornoschutz und Urlaubsgarantie

Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,00 EUR je versicherte Person.

Reise-Krankenversicherung
Kein Selbstbehalt

Reise-Gepäckversicherung
Kein Selbstbehalt

Weitere Informationen können Sie unseren Versicherungsbedingungen (PDF 165 KB) zur Reiserücktrittskostenversicherung entnehmen.

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